Ping-Pong-Plädoyers

Die Schlußvorträge nach der Beweisaufnahme werden oft überbewertet. In vielen Fällen werden Plädoyers als Reden für die Galerie oder zum Fenster hinaus betrachtet. Ich bin auch der Ansicht: Wenn man es in der Beweisaufnahme nicht geschafft hat, die Argumente für seinen Standpunkt in’s Gehör des Gerichts zu implementieren, gelingt das im Schlußvortag eher selten.

Dennoch, es gibt Fälle, da sollte der Verteidiger der Zusammenfassung des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch den Staatsanwalt etwas entgegen halten. Gerade nach zahlreichen Verhandlungstagen wird schon einmal gern das eine oder andere Detail vergessen. Das gilt ganz besonders dann, wenn Schöffen an der Entscheidung des Gerichts mitwirken.

Grundsätzlich plädiert der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zuerst. Im Nachgang dann hat der Verteidiger die Chance, auf diese Rede zu reagieren und die Perspektive der Verteidigung darzustellen (Ganz am Ende darf dann noch der Angeklagte reden.) Die Reihenfolge – zuletzt die Verteidigung – hat auch ihren Aufhänger in dem Prinzip des fairen Verfahrens – das was zuletzt gehört wird, bleibt eher haften.

Dieses Prinzip gilt allerdings in der Praxis nicht, wenn in der Berufung plädiert werden soll. Dort ist der Berufungsführer zuerst an der Reihe. Das heißt: Wenn nur die Verteidigung ins Rechtsmittel gegangen ist, darf der Staatsanwalt seinen Schlußvortrag nach dem Verteidiger halten.

Dagegen gibt es aber ein Mittelchen – die Replik des Verteidigers. Ich spare mir in diesen Fällen dann einen Teil meines Vortrags für diese Replik auf und suche in dem Plädoyer des Staatsanwalts einen Aufhänger, an dem ich diesen Teil festmachen kann. Um eben diesen Haftungs-Effekt zu erhalten.

In einem Fall hatte mich der Sitzungsvertreter – ein altes erfahrenes Schlachtroß (als das er sich selbst bezeichnete) – aber durchschaut. Im Sitzungsprotokoll sieht das dann so aus:

PingPongPlädoyer

Die Stimmung wurde durch dieses Ping-Pong-Spielchen aber entscheidend verbessert, was sich dann am Ende in der Entscheidung der Berufungskammer bemerkbar gemacht hat.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht.

2 Antworten auf Ping-Pong-Plädoyers

  1. 1
    Duncan says:

    Wer zur Kavallerie – eh zur Staatsanwaltschaft will sollte vielleicht hier noch einen Masterstudiengang http://www.uni-goettingen.de/de/37151.html belegen…
    Für den Strafverteidiger von Welt wäre vielleicht eine Zusatzausbildung zum Pferdewirt angemessen zum händeln der „großen Tiere“?
    Aber der Herr Hoenig ist bescheiden, dem langt auch der Drahtesel. ;-)
    Schönes WE.

  2. 2
    cepag says:

    Für die Dame vom Protokoll: die Entgegnung auf die Replik nennt man Duplik.