Staatsanwaltschaft

Durchlaufankläger: Wie Staatsanwälte arbeiten

Eine etwas überdurchschnittliche, aber dennoch bequem überschaubare Wirtschaftsstrafsache ist in fünf Aktenbänden (Hauptakten) zusammengefaßt worden. Von der Kriminalpolizei. Im fünften Band finde ich diesen Vermerk der zuständigen Staatsanwältin:

Abschlußbericht

Ich reduziere mal die im Gesetz niederlegten Aufgaben der Ermittlungsbehörden auf das Wesentliche:

  • Die Polizei ermittelt den Sachverhalt und legt ihn der Staatsanwaltschaft zur juristischen Einordnung vor.
  • Dann entscheiden die Volljuristen darüber ob die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage geben, § 170 Abs. 1 StPO.
  • Oder ob das Verfahren eingestellt wird, § 170 Abs. 2 StPO.
  • Oder irgendwas dazwischen, §§ 153 ff StPO.

In dieser Sache hier sieht das scheinbar anders aus, wenn ich den Vermerk unter Ziffer 1. richtig verstehe. Danach wünscht sich die Staatsanwältin von der Polizei eine Art Vorlage (Malen nach Zahlen?) für die Anklage, also nicht für die Entscheidung nach § 170 StPO.

Wir haben in unserer Berliner Altbauwohnung so etwas Ähnliches: Aus der Wand kommt kaltes Wasser rein und aus dem Wasserhahn kommt heißes Wasser raus. Meine Aufgabe besteht nur darin, die Wassertemperatur zu bestimmen. Den Rest erledigt der Automat zwischen Wand und Hahn. So ungefähr scheint die Berliner Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen auch zu arbeiten.

Und am Ende steht dann ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, verliest die Anklageschrift (die de facto von der Polizei geschrieben wurde, siehe oben) und schöpft ohne jede Aktenkenntnis aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung. Wie die Laienrichter beim Schöffengericht.

Wofür brauchen wir eigentlich noch Staatsanwälte?

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Das Glücksspiel mit der Verteidigung

Im Dezember 2013 ging das Verfahren los. Jedenfalls für den Mandanten. Die Wohnung seiner Familie wurde durchsucht. Die zufällig anwesende Putzfrau hat ein bisschen Elektronik „freiwilig“ herausgegeben.

Auf mein Akteneinsichtsgesuch reagierte eine ganz offensichtlich völlig überforderte Staatsanwaltschaft mit einem sinnentleerten Textbaustein:Versandt

Mit viel Einsatz und teils deutlichen Worten habe ich dann Mitte September 2014 einen Teil der Akten zur Einsicht bekommen. Im Februar 2015 folgte der Rest. Im April 2015 hat die Staatsanwaltschaft nach viel Gezeter die sichergestellten Geräte wieder zurückgeben müssen. Dann tat sich erstmal wieder eine Weile nichts.

Meine Sachstandsanfragen (mit Akteneinsichtsgesuch) im Dezember 2015 und im Januar 2016 quittierte die Ermittlungsbehörde hiermit

Ermittlungen dauern an

Im März, April und schließlich am 2. Mai 2016 habe ich erneut daran erinnert, meinem Mandanten den Stand und das Ergebnis der „andauernden Ermittlungen“ mitzuteilen, damit er sein rechtliches Gehör nutzen kann.

Am 3. Mai 2016 wurde mir dann der Strafbefehl zugestellt.

Glückspiel

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren: Hat die Staatsanwältin als Gruppenleiterin es darauf angelegt, meinen Mandanten und mich zu verarschen bewußt zu täuschen?

Andauernde Ermittlungen sind nämlich nicht identisch mit dem Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls, ohne zuvor die Gelegenheit zu geben, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. Oder sind die Rechte der Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft in Moabit zum Glücksspiel geworden?

Aber ich gebe nicht auf. Und hoffe, daß der Einspruch und mein erneutes Akteneinsichtsgesuch zumindest beim Gericht sauber bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint mit simplen Sachstandsanfragen der Verteidigung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zu geraten.

Aber dazu kann sich die überforderte StAin/GLin (nach meiner Akteneinsicht) bei der Anhörung zu meiner erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde ja aller in Ruhe äußern.

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Eins, zwei, drei im Sauseschritt

wilhelmbuschjpg

Es könnte sein, daß diese 765 Seiten umfassende Anklageschrift mit insgesamt sieben Angeschuldigten

Anklage765

am Ende vom Leben bestraft wird.

Irgendwann muß ja auch mal Schluß sein mit der Strafverfolgung. Meint jedenfalls der Gesetzgeber in §§ 78 ff StGB.

Die Zeit läuft, wir laufen mit.

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Dashcam gegen Schutzlücke?

637276_web_R_by_Gabi Eder_pixelio.deWelche Auswirkungen Beweismittel haben, von denen besonders Zivilrechtler sagen, sie seien unzulässig, kann in einem Artikel von Michael Mielke in der Morgenpost studiert werden.

Die – verbotene – Video-Aufzeichnung
einer einvernehmlichen Begattung war der Gegenbeweis, der zum Freispruch von einem Vergewaltigungsvorwurf führte.

Und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
vermutlich wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, mittelbarer Freiheitsberaubung udn was-weiß-ich-nicht-noch-alles.

Wenn nun in manchen Männern der Gedanke reift, sich und ihre Wohnungen mit Videokameras auszurüsten und einzurichten, muß man sich nicht wundern.

Wundern
tut sich auch der Hamburger Strafverteidiger Mirko Laudon. Und zwar über den Richter, der vorgibt, in 25 Jahren seiner Richtertätigkeit sei ihm noch kein Fall untergekommen, „in dem so energisch die Unwahrheit gesagt wurde“.

Recherche-Quickie
Ich habe mal eben ein paar wenige Minuten recherchiert. Auf die Schnelle fallen mir auf Vorhalt von Google säckeweise Fälle ein, in dem „energisch die Unwahrheit gesagt wurde“:

Jörg Kachelmann, Ralf Witte, Monika de Montgazon, Andreas Türck, Adolf S. und Bernhard M. (Fall Amelie), Herbert B., Harry Wörz, Horst Arnold, Pascal, Bauer Rupp, Gustl Mollath, Worms, Montessori … habe ich jemanden übersehen?

In den meisten dieser Fälle hätte eine Videoaufzeichnung viel Schaden verhindern können. Ist das wünschenswert?

Alternativen zur Totalüberwachung
Oder wären distanziertere Ermittler, objektive Staatsanwälte und unbefangene Richter (die energisch gesagte Unwahrheiten als solche erkennen) nicht die bessere Lösung?

Ganz nebenbei gefragt:
Welches Organ der Rechtspflege war in der überwiegenden Zahl der Fälle eigentlich die treibende Kraft bei der Aufklärung der Justizirrtümer?

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Bild: © Gabi Eder / pixelio.de

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Vom Verteidiger-Honorar abgezwackt

684970_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEin Umsatzsteuerkarussell ist eine feine Sache. Der Fiskus hat damit ein Investment-Modell erfunden, mit dem er aus nicht viel mehr als warme Luft Millionenbeträge für den maroden Staatshaushalt zaubern kann.

Wie das Dukatenvermehrungskarussell funktioniert, hatte ich im vergangenen Jahr bereits beschrieben.

In einem aktuellen Steuerstrafverfahren dümpeln die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seit ein paar Monanten vor sich hin.

Die Verteidiger machen es den Ermittlern aber auch nicht einfach; deren Mandanten bestreiten einfach das, was man ihnen vorwirft. Der (in Teilen sehr streitige) Sachverhalt wird aus unterschiedlichen Perspektiven unterschiedlich bewertet. Und wenn dann auch noch Auslandsermittlungen notwendig werden, kommen die klassischen Strafverfolgungsbehörden an ihre Grenzen.

Da haben es die Finanzbeamten wesentlich leichter. Sie werfen ihre Grundrechenmaschine an, tüten den ausgedruckten Bon ein und verschicken ihn mit Anschreiben per Post.

In der vergangenen Woche meldete sich mein Mandant mit hochrotem Kopf bei mir. Er habe einen Brief vom Finanzamt bekommen, berichtete er; und übermittelte mir einen wenig freundlichen Textbaustein des Finanzamts für Körperschaften:

Finanzamt für Körperschaften 01

Diese Art von Post ist in Steuerstrafverfahren nicht unüblich. Deswegen hatte ich den Mandanten auch schon darauf vorbereitet. Die Schnappatmung setzte bei ihm aber bei der Anlage zu diesem Schreiben ein:

Finanzamt für Körperschaften Anlage

Ich habe spontan mit dem Mitverteidiger Kontakt aufgenommen. Dessen Mandant hatte Vergleichbares erhalten.

Zahlt Dein Mandant oder legst Du ihm das erstmal aus?

Kein Problem, antwortete der Kollege:

abgezwacktes Honorar

Tja, da muß ich dann wohl auch ran … ist ja noch ein wenig Zeit bis zum 20.07.2016.
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Bild Karussell: Uwe Wagschal / pixelio.de

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Ein altes Schlachtroß

745591_web_R_by_Kai und Kristin Fotografie_pixelio.deAm liebsten sind mir Staatsanwälte, wenn sie kurz vor der Pensionierung stehen. Erfahrene Schlachtrösser, die sich nicht mehr aus der Ruhe bringen lassen.

In der vergangenen Woche hatte ich das Vergnügen mit einem solchen Exemplar.

Meinem Mandanten mißfiel die nicht bewährungsfähige Freiheitsstrafe, die er sich in der ersten Instanz gefangen hatte. Deswegen standen wir nun vor der kleinen Strafkammer und kämpften in der Berufung um die maximalen zwei Jahre. Und um die „besonderen Umstände“ (§ 56 II StGB), die ihm nochmal eine Chance geben sollten.

Sein Problem waren aber (unter anderem) die reichlichen Vorstrafen, die er in den vergangenen Jahren abgeräumt hatte. Dazu hatte ich mir ein – wie ich meinte – schlagkräftiges Argument einfallen lassen.

In meinem Schlußvortrag habe ich darauf hingewiesen, daß die abgeurteilten Taten – bis auf eine kleine – schon lange Jahre her sind. Und nun ist er ja aus Berlin weggezogen, trinkt keinen Alkohol mehr und lebt getrennt von den Kreisen, mit denen er die neuerliche Tat begangen hat. Auf dem platten Brandenburger Land habe er gar keine Möglichkeit mehr, sich zu neuen Straftaten hinreißen zu lassen.

Völlig unaufgeregt und im breiten Berliner Dialekt erwiderte der Oberstaatsanwalt. In seinem ausführlichen Plädoyer wies er, in sich selbst ruhend, darauf hin: Nur die eine kleine Sache sei vom Amtsgericht Tiergarten abgeurteilt worden. Alle anderen Taten sind in dem Sprengel passiert, in den er sich nun zurück gezogen hat. Die Vergangenheit habe also deutlich gezeigt: Das platte Land hält ihn von den Straftaten nicht ab.

Ich hatte gehofft, daß der Staatsanwalt sich den Strafregisterauszug nicht so genau anschaut. Vergeblich. Aber so schön und souverän hat mir Esel noch kein Staatsanwalt die Beine unter dem Hintern weggezogen.

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Bild: © Kai und Kristin Fotografie / pixelio.de

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Presseerklärung zu Staatsanwalt Roman Reusch

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. wendet sich – meiner Ansicht nach zu Recht – gegen die Beförderung des Roman Reusch zum Leitenden Oberstaatsanwalt, der damit bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Chef übernimmt.

Hier die Presseerklärung des Vorstands vom 19.04.2016 (Verlinkungen durch den Blogautor):

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger protestiert gegen die Beförderung von Staatsanwalt Reusch zum Leiter der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“

Der Tagesspiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 19.04.2016, dass Staatsanwalt Roman Reusch zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert wurde und bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen hat.

Dieser war im Januar 2008 von seinen Aufgaben als Leiter der „Intensivtäterabteilung“ entbunden worden, nachdem er in einem Spiegel-Interview ein dem geltenden Jugendstrafrecht widersprechendes, fremdenfeindlich durchsetztes Interview gegeben hatte. Die damaligen Besorgnisse einer xenophoben Einstellung von Herrn Reusch werden durch seine Vorstandstätigkeit in dem von Herrn Gauland geführten Landesverband der AfD in Brandenburg eindrucksvoll und aktuell bestätigt.

Vor diesem hinlänglich bekannten Hintergrund der Einstellungen von Herrn Reusch ist die Entscheidung, ihn in verantwortlicher Position staatsanwaltschaftliche Entscheidungen über Auslieferungen treffen zu lassen, vollkommen unverständlich.

Auslieferungsentscheidungen betreffen notwendigerweise auch ausländische Staatsbürger. Ein Beamter, der sich im Spiegel u.a. mit der Äußerung hervorgetan hat, 80% der von ihm betreuten Täter hätten einen Migrationshintergrund und „in diesem Land nicht das Geringste verloren“, ist nach Auffassung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger ungeeignet. Die Beförderung von Staatsanwaltschaft Reusch lässt im Falle ihrer Umsetzung besorgen, dass die Staatsanwaltschaft es billigend in Kauf nimmt, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Arm der AfD machen zu lassen. Sie beschädigt damit jedwedes potentielle Vertrauen in die Neutralität ihrer Entscheidungen.

In einem kommentierenden Bericht auf Spiegel Online Politik wird die Berliner Senatsverwaltung zitiert:

Doch dürfe die politische Orientierung oder Weltanschauung bei Einstellungen keine Rolle spielen, solange sich diese „im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen“.

Wenn sich jemand aus der Senatsverwaltung einmal mit dem Parteiprogramm, den Ideen und den Äußerungen dieser AfD-Politgrößen auseinander gesetzt hätte, wäre die Entscheidung – gemessen an diesem Grundsatz – sicherlich anders ausgefallen.

An dieser Stelle erinnere ich mich an die Folgen seiner DKP-Mitgliedschaft des Posthauptschaffner Bastian, der für die DKP im Marburger Stadtparlament saß: Das allein reichte, um ihn aus dem Dienst zu katapultieren.

Mit rechtsradikalen Beamten geht man in unserem Staat aus traditionellen Gründen schon seit 70 Jahren anders um.

Update 1:

Aus den Tiefen des Internets soeben ans Tageslicht gehoben:

BVerwG, 10.03.1960 – BVerwG II C 51/56
Amtlicher Leitsatz:

1. Ein Beamter auf Widerruf darf nach § 61 DBG entlassen werden, wenn er durch sein Verhalten Anlaß gegeben hat, an seiner persönlichen oder fachlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu zweifeln.

2. Die politische Betätigung des Beamten kann solche Zweifel rechtfertigen, wenn sie die Besorgnis begründet, der Beamte werde seine Verpflichtung nicht erfüllen, sich durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung zu bekennen.

Eine in diesem Zusammenhang lesenswerte Entscheidung, auch wenn sie schon etwas angestaubt ist.

Update 2

Newsbuzzters: Den Bock zum Gärtner gemacht.

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Erbärmliche und unredliche Staatsanwaltschaft

Deutsche BankDas Wirtschaftsstrafverfahren vor dem Landgericht München zieht sich ja nun schon eine ganze Weile.

Nun befinden sich die fünf angeklagten Banker mit ihren Verteidigern auf der Zielgeraden. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft vorher noch ein paar Hürden aufgestellt. Sie wollte sich doch noch einmal in der Bank umsehen.

Das Gericht lehnte aber den beantragten Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses ab. Ein paar Terrier bei der Staatsanwaltschaft haben sich allerdings festgebissen und Beschwerde gegen die Ablehnung erhoben.

Bis nun das OLG München über das Rechtsmittel der Strafverfolgloser entscheidet, hat das Gericht schon einmal vorsorglich die Beweisaufnahme geschlossen. Es folgten die Schlußvorträge der Staatsanwaltschaft und nun auch der Verteidiger der Angeklagten.

Die Tendenz des Gerichts zum Freispruch hatte sich seit einigen Wochen schon bemerkbar gemacht: Mit scharfer Kritik schickte der Vorsitzende Richter Peter Noll klare Botschaften in Richtung der Anklagebehörde.

Entsprechend mutig fielen dann auch die Schlußvorträge der Verteidigung aus. Wer nun meint, nur im ruppigen Berliner Kriminalgericht gibt es deutliche an Ermittler und Ankläger gerichtete Worte, hat sich getäuscht. Auch in München müssen sich die Kavalleristen der Justiz einiges anhören.

Der Verteidiger des Co-Chefs der Deutschen Bank Jürgen Fitschen, Rechtsanwalt Hanns Feigen, eigentlich ein eher zurückhaltender Wirtschaftsstrafrechtler, machte seinem Ärger am Dienstag Luft.

In seinem Plädoyer vor dem Landgericht München stellt Kollege Feigen fest: Die Staatsanwaltschaft stehe vor dem „Scherbenhaufen ihrer Anklage, will ihr Fiasko aber nicht wahr haben.“ Die Vorwürfe gegen Fitschen seien „erbärmlich und unredlich“.

Auch von außen betrachtet ist der Eindruck entstanden, daß das Pferd, das die Ankläger immer noch reiten, schon längst das Zeitliche gesegnet hat. Aber irgendwie wollen die Reiter noch nicht aus dem Sattel kommen. Es ist aber auch schwierig, aus einem Steile-Karriere-Traum aufzuwachen und feststellen zu müssen, daß die Realität anders aussieht.

Die Aktionäre der Deutschen Bank freut’s einstweilen.

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Haftgrund: Erheiterung der Staatsanwaltschaft

Manche Staatsanwälte sollte man besser in den Tagebau schicken, da wären sie vielleicht besser aufgehoben.

Der Berliner Tagesspiegel berichtete über den gewaltigen Einsatz der Polizei, mit dem in dieser Woche eine „arabische Großfamilie“ aufgemischt wurde.

Die Journalistin Fatina Keilani stellte die an einen (leider nicht namentlich benannten) Staatsanwalt gerichtete Frage nach dem Fortgang des Verfahrens. Schließlich habe man jetzt ja acht Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.

Zutreffend schildert der Ermittler zunächst, daß jetzt erst einmal die Auswertung der bei den Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellten Beweise erfolgen muß. Und dann fängt für den befragten Staatsanwalt die Lästigkeit an:

… dann bekämen die Beschuldigten rechtliches Gehör. Und dann sei es denkbar, dass man als Staatsanwaltschaft am Ende froh sein könne, wenn man die Männer mal für ein paar Monate in Untersuchungshaft hatte – weil sie am Ende vielleicht nicht mal verurteilt werden könnten.

Was ist das für eine unprofessionelle Einstellung? Die „objektivste Behörde der Welt“, wie sich die Ermittler gern selbst bezeichnen, macht Party, wenn man Verdächtige in Untersuchungshaft genommen hat. Es gibt im Gesetz (§§ 112 ff StPO) keinen Haftgrund „zur Erheiterung der Staatsanwaltschaft“.

Ich möchte mich der Frage der Journalistin anschließen:

Wie bitte?

Wenn ein „anderer Staatsanwalt“ reklamiert …

Meist beschäftigen die arabischen Clans die besten Strafverteidiger, die fürstlich bezahlt werden und die dafür alle Register der Strafprozessordnung ziehen.

… ist der Zweifel nach der Herkunft (Jahrmarktsbude? Hinterhofdruckerei?) des Abiturzeugnisses dieses Ermittlers berechtigt. Das Recht, „sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen“, scheint dem zitierten Kirmesjuristen eher unbekannt zu sein. Aber vielleicht ist es auch der blanke Sozialneid, der dem Beamten das Hirn vernebelt.

Was wäre denn die Alternative? Wie stellt sich so einer die Verteidigung von inhaftierten Beschuldigten vor? Oder vielleicht gar keine Verteidigung? Das hatten wir ja schon einmal. Vielleicht sollte man es dieses Mal ohne (solche) Staatsanwälte versuchen.

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Staatsanwaltschaftlicher Vorsorgehinweis

AnonymisierungEs gibt nicht nur richterliche Hinweise, sondern manchmal auch hilfreiche Fingerzeige seitens der Staatsanwaltschaft.

Das Leserpublikum unseres Weblogs besteht nicht nur aus Groupies, die den Blogautoren Blumen auf die Bühne werfen. Nicht wenige Leser sind Staatsdiener, also – ebenso wie Strafverteidiger – Träger der schwarzen Umhänge. Und wenn man denen an die Kittel geht, kutschen sie auch gerne auch mal retour.

Als gebranntes Kind bemühe ich mich daher grundsätzlich, Rückschlüsse auf konkrete Verfahren zu vermeiden. (Oder eben nicht, wenn ich bewußt provozieren will und das Risiko nicht fürchte.) Das funktioniert ganz gut, indem ich Namen und Aktenzeichen weiterstgehend verpixelt oder zur Explosion bringe.

Nun hatte ich hier ein Verfahren, in dem es mir daran gelegen war, die zuständigen Abteilungen der Justiz nicht zu outen. Deswegen hatte ich sowohl das staatsanwaltschaftliche als auch das gerichtliche Aktenzeichen bis auf die Buchstaben „Js“ und „Ds“ unkenntlich gemacht.

BarcodeEin aufmerksamer Staatsanwalt, mit dem ich über das Verfahren später telefoniert habe, frohlockte: Er habe „seinen“ Aktendeckel dennoch erkannt. Als ich ihn nach markanten Erkennungsmerkmalen wie Eselsohren, Beschädigungen und Klebestreifen fragte, verneinte er. Es sei der Barcode auf dem Aktendeckel, den er vom Bildschirm eingescannt habe.

Ok, vorsichtig wie ich bin, wenn ich wieder einmal die Justizarbeiter zu Ermittlungen wegen § 353d StGB gegen mich motiviere, berücksichtige ich beim Anonymisieren künftig auch die HighTech-Klebchen auf den Aktendeckeln.

Auf diesem Wege besten Dank an den staatsanwaltschaftlichen Hinweisgeber.

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