Rechtsanwälte

Udo for President!

Wenn das mal gut geht:

Aber wenn Sie 18 Jahre lang Strafverteidiger waren, werden Sie im Bundestag bestimmt auch keine Magengeschwüre mehr kriegen.“

Ich drücke Udo Vetter für das Gelingen seines neuesten Projekts sämtliche Daumen. Trotzdem würde ich es bedauern, wenn uns auf diesem Wege ein guter Strafverteidiger und Blogger an die Politik verloren ginge.

Nun, irgendeiner muß aber auch mal für Ordnung da im Reichstag sorgen. Man kann ja nicht alles selber machen.

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Ganz wichtige Unterbeschäftigung

Wir verteidigen einen Kollegen, über den sich ein (ehemaliger) Mandant unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer beschwert hat. Selbstverständlich ist die „Ermittlungsakte“ notwendige Voraussetzung für eine adäquate Verteidigung. Auch (und gerade) in berufsrechtlichen Verfahren.

Deswegen haben wir bei der Rechtsanwaltskammer um Akteneinsicht nachgesucht und um Übersendung der Beschwerdeakte gebeten. Das klappt in Mord- und Totschlagsverfahren ganz gut, die Schwurgerichtskammern schicken uns die Akten problemlos zu. So eine Beschwerde, die ein querulatorischer Mandant erhoben hat, ist damit aber nicht vergleichbar. Überhaupt nicht. Diese Akte kann nicht versand werden, meint der Vorsitzende der Kammer-Abteilung, die die Beschwerde zu bearbeiten hat:

Der Kollege, der uns um Verständnis dafür bittet, ist Zivilist. Ich bin mir nicht sicher, wie er seinen beruflichen Alltag strukturiert. Aber offensichtlich hat er reichlich Zeit dafür, mir mehr oder minder sinnvolle Briefe zu schreiben, anstatt mal eben die 10 oder 15 Seiten der Akte durch einen Scanner zu schieben. Mir fehlt jedenfalls die Zeit dazu, mir einen halben Tag bei diesen Wichtigtuern in der Littenstraße um die Ohren zu schlagen.

Und zum Laufburschen lasse ich mich von so einem unterbeschäftigten Zivilisten auch nicht machen …

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Vorstellung: Der vierte Mann

Rechtsanwalt Thomas KümmerleSeit September schon arbeitet in unser Kanzlei ein vierter Mann – Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, unser Spezialist für das Verkehrszivilrecht.

Unsere Kanzlei hat stets das Ziel verfolgt, Rechtsdienstleistungen in nur sehr wenigen Gebieten anzubieten, dafür aber auf höchsten Niveau. Wir vertreten die Ansicht, es ist besser, sich mit einer Sache sehr gut auszukennen, statt in vielen Sachen nur mäßig. Mehr Qualität als Quantität war und ist unsere Devise.

Unser Dezernat „Motorradrecht“ hat sich im Laufe der Jahre weiter entwickelt, hin zum Verkehrszivilrecht: Wir haben Motorradfahrer zunächst auch dann vertreten, wenn sie Probleme mit Ihrem Auto hatten. Irgendwann beauftragte uns der erste Autofahrer, der über einen Motorradfahrer schimpfte, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen hatte… Und auch unsere Fortbildungen waren meist auf Autofahrerprobleme focussiert.

Aber die Arbeit für den Kernbereich der Kanzlei – Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen – wurde auch nicht weniger.

Also haben wir einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet – für Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, der die Mandanten der Kanzlei nun vor allem bei der Regulierung von Verkehrsunfällen unterstützen wird. Ihm zur Seite steht Frau Uschi Logar, die als erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte u.a. seit vielen Jahren bereits die Ansprechpartnerin für unsere „Unfall-Mandanten“ war und ist.

Bei alledem, es bleibt dabei: Es ist natürlich immer die bessere Variante, wenn man einen Rechtsanwalt weder für eine Strafverteidigung noch für die Regulierung eines Verkehrsunfalls braucht.

Hat es – oder man Sie – aber erwischt, lieber Blogleser, dann ist die Kanzlei Hoenig mit nun vier Anwälten am Start. Rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche.

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… aber sowas von ins blaue Auge

Beim Kampf für den Rechtsschutzversicherer Roland holte sich der Ehem. Leistungssportler, noch aktiver Ringer, schonmal ein blaues Auge.

Ich hatte bereits vor drei Jahren gemutmaßt, daß er sich dabei das Veilchen von einem seiner Mandanten geholt haben könnte.

Wenn ich mir das nun aber anschaue, was Meedia hier berichtet, kann ich mir gut vorstellen, daß seine Mandantin, eine gewisse Claudia Dingens, diesem Ringkämpfer fürs Recht deutlich unterhalb der Augenhöhe eins mitgeben wird.

Der Kollege, der die Ansicht seiner Mandantin vertritt, die Eheleute Kachelmann hätten in ihrem Buch durch die Nennung ihres vollständigen (Nach-)Namens deren Persönlichkeitsrechte verletzt, soll eine eMail an einen Journalisten geschickt haben, in der sich finden:

nicht nur polizeiliche Vernehmungen aus der nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Ermittlungsakte im Wortlaut, sondern auch medizinische Gutachten über die Verletzungen, die Claudia D. erlitten haben will, als sie die letzte Nacht mit dem Wettermoderator verbrachte. Und damit nicht genug: In den Unterlagen befinden sich neben dem Klarnamen und der Wohnadresse der Radiomoderatorin auch ihre Privat- sowie Handynummer. Insgesamt geht es um 20 eingescannte Seiten aus der vertraulichen Verfahrensakte.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Herr Rechtsanwalt Z. aus S. bei klarem Bewußtsein auf den Send-Button geklickt hat; vielleicht war er „nur“ ein wenig überfordert mit diesem öffentlichkeitswirksamen Mandat (um das ich ihn ganz gewiß nicht beneide).

Als Strafverteidiger wird er wissen, daß er sich damit wohl nicht strafbar gemacht haben kann, weil eben ein fahrlässiger Geheimnisverrat auch für einen Anwalt nicht mit Strafe bedroht ist. Soweit, sogut.

Die anderen Konsequenzen, mit denen dieser blauäugige Kämpfer nun zu tun bekommt, dürften für mein Gefühl allerdings wesentlich heftiger ausfallen als eine Geldstrafe …

An dieser Stelle fällt mir das Zitat eines titanösen Supertalents ein:

Wenn Du zu dem Anwalt gehst, da kriegst Du für’s Falschparken lebenslänglich. Das schwör ich Dir.

Paßt, wie die Faust aufs Auge.

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Das lawblog und die ARAG

Wie alle anderen Rechtsanwälte leben auch Strafverteidiger von den Zahlungen ihrer Mandanten. Es handelt sich bei diesen Geldgebern aber nicht in allen Fällen um die „Stützen unserer Gesellschaft“. Teilweise stammen die Honorare von recht dunklen Gestalten. So sorgen beispielsweise (Tot)Schläger, Erpresser, Betrüger und sonstige Wirtschaftskriminelle dafür, daß die Kanzleien mit strafrechtlichem Schwerpunkt überleben und die Kollegen dazu beitragen können, daß der Rechtsstaat funktioniert.

Udo Vetter, ein Strafverteidiger aus Düsseldorf, hat zu den oben genannten Finanziers seiner Kanzlei einen weiteren Partner gefunden. So berichtete gestern die Wirtschaftwoche:

Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter betreibt das Lawblog, eines der renommiertesten Blogs in Deutschland. Nun geht er eine Kooperation mit der Arag Versicherung ein. Und könnte von den Einnahmen aus dem Deal durchaus leben.

Ich freue mich für Udo Vetter, daß er für sich einen Weg gefunden hat, mich bei meinem nächsten (Gegen-)Besuch in Düsseldorf zum Essen einladen zu können. ;-)

Und den Marketing-Experten der ARAG gratuliere ich, daß sie wissen, wie man ohne wettbewerbswidrige Schleichwerbung in die juristischen Weblogs kommt.

Nebenbei:
Das Weblog der Kanzlei Hoenig Berlin ist und bleibt werbefrei. Es ist Werbung für stets unabhängige Strafverteidigung.

Bild: Sara Hegewald / pixelio.de

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Erpressung durch Rechtsanwälte?

In den meisten Zivilsachen werden Rechtsanwälte von ihren Mandanten beauftragt, Geldforderungen bei einem unwilligen Gegner durchzusetzen. Geht es mal nicht um eine Geldforderung, spielen die Rechtsanwaltskosten eine Rolle.

So oder so, es geht ums Geld.

Erste Stufe:
Nun fordert der Anwalt den Gegner auf zu zahlen. Da auch unter Anwälten bekannt ist, daß „Bezahlen“ irgendwie in der Nähe einer Amputation liegt, machen sie Druck: „Wenn Du nicht zahlst, verklage ich Dich eben.“ Es wird mit der Kostenkeule gedroht: Verlorene Prozesse führen zu noch größeren Amputationen.

Zweite Stufe:
In ausgewählten Fällen droht der verhinderte Zahlungsempfänger gern auch mal mit einer Strafanzeige. „Ich zeige Dich an, wenn Du nicht zahlst; denn Du hast mich/meinen Mandanten betrogen!“ Hier bewegt sich der Rechtsanwalt schon auf glitschigem Boden. Es gibt vereinzelt Ansichten, die das schon als eine strafbare Nötigung beziehungsweise Erpressung betrachten. In der Regel ist eine solche Drohung mit einer Strafanzeige aber gerade noch so eben im grünen Bereich.

Dritte Stufe:
Eher auf der Kante einer Rasierklinge ist die Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen und Ankündigungen, bestimmte Informationen im Internet zu veröffentlichen. Dazu hatte sich Anfang des Jahres das Kammergericht bereits ausgelassen.

Absprung:
Noch ein Stückchen weiter bewegt sich meiner Ansicht nach das Verhalten einer Rechtsanwaltskanzlei, die den Gegnern in völlig verschwurbeltem Juristendeutsch „mitteilt“, voraussichtlich ab dem 01.09.2012 eine Liste von

Gegnern aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit

ins Netz zu stellen.

Für sich genommen, könnte man meinen, daß gehe noch in Ordnung. Wenn man aber der Gegner ist und die Rechtsanwaltskanzlei beziehungsweise deren Auftraggeber öffentlich behaupten, man hätte sich unerlaubt Pornofilme runtergeholtgeladen, könnte bereits der angedrohte Pranger durchaus zu einem Mandat bei einem Strafverteidiger führen.

Welche zivilrechtlichen Konsequenzen dieser unwürdige Auftritt der verhinderten Bayern haben kann, beschreibt Udo Vetter im Lawblog.

Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Zitat: URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Fußball, Rassismus und Kollegen

Das hier sind Dumpfbacken:

Zu Recht bezeichnet der Düsseldorfer Kollege Rüdiger Spormann diese Kommentare als „menschenverachtend“. Anders als er meine ich aber, das gehört veröffentlicht, damit deutlich wird, was unter Fußballfans möglich ist.

Das hier ist der Facebook-Beitrag eines Kollegen:

Und hier noch einer:

Schwartmann und Lauer reagieren auf meine Kritik und vertreten die Ansicht, das sei nicht rassistisch.

Auch das gehört veröffentlicht. Damit man sich ein Bild machen kann von Fußballfans.

Das erste Beispiel oben ist offensichtliche dumme Scheiße. Die beiden Beispiele darunter nicht. Deswegen halte ich sowas für brandgefährlich. Und darum schreibe ich hier darüber.

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Der Hase und der Wasserfall

Mein Mandant, nennen wir ihn Bulli Bullmann, sitzt seit geraumer Zeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV). Es war eine ziemlich unappetitliche Sache mit einem abgebrochenen Flaschenhals, den er in der Hand hatte. Dem Bullmann gegenüber stand ein armer Mensch, Gottfried Gluffke, der ihn provozierte. Gluffke hatte auch einen ziemlich dicken Bauch. Beide, Bullmann und Gluffke waren – nunja – nicht mehr nüchtern. Das war 2009.

Bulli Bullmann entwickelt sich prima im KMV und übertrifft sogar die Erwartungen der Schwurgerichtskammer. Alles läuft gut. Nun, fast alles. Denn:

Offenbar hat Bullmann seinerzeit vergessen, bevor er am Tatort festgenommen wurde, mal eben den Strom in seiner Wohnung Unterkunft abzubestellen. Deswegen hat Vattenfall, der Berliner Stromversorger, selbst Hand angelegt. Und das Handanlegen eines Stromkonzerns ist, ebenso wie der Tod, nicht umsonst:

Es folgten weitere Mahnungen und ich habe Vattenfall mehrfach mitgeteilt, daß die Möglichkeiten von Bullmann im Maßregelvollzug eher eingeschränkt sind: Er ist Vollpensionär und hat kein Einkommen. Das ungefähr bis zum St. Nimmerleinstag.

Nun bekommt Bullmann Post vom Anwalt. Ins KMV. Ein bekannter Anwalt, der sich auf das Inkasso spezialisert hat und deswegen nicht sehr beliebt ist. Auch in unserer Kanzlei, bekannt, meine ich.

Die Anwaltspost ist eindeutig und langweilig:

Schlappe 400 Euro dafür, daß Vattenfall nicht imstande ist, eine Gehirnwindung mit Strom zu versorgen, die dann signalisiert: Da gibt es nichts, was gepfändet werden kann. Den Lohn- bzw. das Gehalt, was Bullmann dafür bekommt, daß er an einer Beschäftigungstherapie teilnimmt, will der Herr Kollege Haas und seine Mandantschaft nicht haben.

Und statt nun das dritte oder viertel Mal an Vattenfall oder an die Inkassobude zu schreiben, schicke ich beiden nun den Link auf diesen Blogbeitrag. Vielleicht kapieren sie es auf diesem Wege …

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Faul, frech und was sonst?

Faulheit ist,
wenn ein Rechtsanwalt Texte (nicht nur einen, sondern gleich dreie) kopiert, die ein anderer Strafverteidiger geschrieben haben. Das spart Energie und Zeit.

Frechheit ist,
wenn derselbe Rechtsanwalt die Kopien anschließend unverändert auf seiner Website als eigene „verkauft“. Das Urhebergesetz ist auch faulen Juristen bestens bekannt.

Konsequenz ist,
wenn der Strafverteidiger dann dem Plagiator mit den branchen-üblichen Mitteln auf die Finger klopft.

Klugheit ist,
wenn der Plagiator dann erklären läßt, daß er „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht … fasel … blubber“ strafbewehrt verspricht, diese Frechheit künftig zu unterlassen.

Soweit, so einfach.

Nun etwas für Fortgeschrittene.
Der Plagiator streitet ab, daß die Texte vom Strafverteidiger stammen, will die Kosten für das Auf-die-Finger-klopfen nicht erstatten und den Schadensersatz auch nicht leisten. So macht man das eben, als einfach gestrickter Zivilist. Vor dem Hintergrund der §§ 106, 108a UrhG und den begleitenden berufsrechtlichen Regeln stellt sich aber die Frage, wie man ein solches Auftreten einem Strafverteidiger gegenüber bezeichnen könnte.

Einen habbich noch, für die Königsklasse.
Der lustige § 395 Abs. 1 Ziff. 6 StPO in Verbindung mit einem fröhlichen § 403 StPO, und das Ganze dann nicht am Heimatort des Plagiators, sondern im Kriminalgericht Moabit. Wenn jemand so ein Risiko eingeht – was sagt man dazu?

Als einfach gestrickter Strafverteidiger könnte ich dem Plagiator ja einen freundschaftlichen Rat geben. Aber vielleicht reicht diese völlig frei erfundene kleine Geschichte schon aus …

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Genervter Anwalt?

Fortbildung für den Rechtsanwalt, der es an den Nerven hat:

Stress- und Burnout-Prophylaxe für Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte

Inhalte:
[…] Der Weg ins Burnout: Merkmale des Burnoutprozesses und Burnout-Syndroms […]

Vielleicht sollten gestresste Anwälte auch schlicht umschulen: Richter oder Staatsanwalt sind doch auch schöne Berufe.

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