Rechtsanwälte

Welchen Wert hat ein Menschenleben?

Diese Frage wurde nun von einem Nebenklägervertreter in einer Strafsache geklärt. Er …

… forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einen Geldbetrag von 500 Euro je Todesopfer.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ich werde mich besser auch hier

nicht dazu äußern.

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Ungeordnete und zerrüttete finanzielle Verhältnisse

Wenn einem Rechtsanwalt nachgesagt wird, daß er mit Geld nicht umgehen kann, könnte das zum Linzenz-Entzug führen. Zu Recht, wie ich meine, denn oft genug ist es nicht eigenes Geld, das durch die Hände eines Anwalt geht, sondern fremdes.

Auf Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger rollte der Zug der Entziehung zu:

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wollte Dr. Welf Haeger die Zulassung entziehen, weil er in „ungeordneten und zerrütteten finanziellen Verhältnissen“ lebe.

berichtete bereits am 12.05.2011 der Westen.

Der Spaßmacher Kollege hatte in der Vergangenheit insbesondere mit Haegers kostenloser Rechtsberatung für Furore gesorgt. Ob der angebliche Vermögensverfall (das ist der juristisch-technische Begriff für eine Pleite) mit der Marktführerschaft bei der „Kostenlosen Anwaltsberatung für Alle“ in einem Zusammenhang steht, wird nicht berichtet. Dr. Haeger bestreitet jedenfalls seinen Verfall. Jedenfalls ist er heute – ein Jahr später – immer noch im Besitz seiner Zulassung.

Ich würde es bedauern, wenn Herr Dr. Haeger vom Markt verschwindet. Sorgte er doch stets für spannende Unterhaltung.

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Strategie für einen Zivilprozeß

Eine spannende zivilprozessuale Strategie wird derzeit auf der Mailingliste der Rechtsanwälte erörtert. Ein Kollege berichtete von einem Verfahren vor einem Landgericht für Zivilsachen.

Die Parteien haben Streit bekommen über die Höhe der Bezahlung einer Arbeit, die einer der beiden in Auftrag gegeben hatte und deren Ergebnis dem anderen nicht gefiel. Ein Fall, der in der täglichen Praxis einer zivilrechtlich orientierten Rechtsanwaltskanzlei zum Standardprogramm gehört.

Je nach Temperament der Beteiligten kann so ein Verfahren durchaus auch schon einmal hohen Unterhaltungswert haben. Besonders Bauunternehmer sind unter diesem Aspekt die Favoriten unter den Mandanten. Hier sind gleich zwei dieser Sorte aufeinander getroffen.

Der Richter hatte den beiden in der sogenannten Güteverhandlung einen Vergleich übergestülpt vorgeschlagen. Vergleiche in Zivilsachen haben zur Folge, daß keine der beiden Parteien mit dem Ergebnis zufrieden ist und der Richter sich freut, daß er die Sache vom Tisch hat, ohne ein Urteil schreiben zu müssen.

Der Vergleich platzte, und einer der beiden hatte eine ganz tolle Idee. Wer das war, wird sich im weiteren Verlauf noch heraus stellen.

Jedenfalls schrieb die eine Seite an das Gericht, die andere Seite hätte telefonisch mitgeteilt, daß er es vorzöge, dem Richter und seinem Gegner eine Kugel in den Kopf zu schießen, statt auch nur einen halben Cent zu zahlen.

Das war dann der Startschuß für das volle Programm: Personenkontrollen im Zivil(!)-Gericht, ein Ermittlungsverfahren wegen Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), eines wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und die Frage, ob der Richter nun befangen sein könnte. Ein schnelles Urteil dürfte eher nicht zu erwarten sein.

Man sieht, auch Zivilrechtler haben manchmal Mandate, mit denen sie auf einer Party die Gäste unterhalten können.

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

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Jetzt will er es wissen

Der Kollege Andreas Jede, der Kopf hinter dem Weblog unter www.drschmitz.info, will wissen, wer der Schönste im ganzen Land ist. Sagen wir’s ihm. Hier.

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Was es so alles gibt …

Unser Neben-Spezialgebiet, das Motorradrecht, fällt ja schon ein wenig aus der Rolle. So ein Schwerpunkt oder vergleichbare entwickeln sich meist aus dem Hobby des jeweiligen Rechtsanwalts. Pferderecht ist auch noch so eine Spezialität, hinter der man sicherlich einen Reitersmann oder – häufiger – Reitersfrau vermuten darf. Das Jagdrecht fällt mir da auch noch ein. Das macht z.B. der mit uns befreundete Kollege und Jägersmann Andreas Jede.

Ganz neu in der Blogger-Szene ist Lars Ritterhoff, Rechtsanwalt in Freiburg, der wohl sonnigsten Stadt in unserer Republik. Er hat seine reichlichen – technischen – Erfahrungen mit den erneuerbaren Energien zu seinem Schwerpunkt gemacht. Gemeinsam mit seinem Partner Stefan Flaig begleitet er solche Projekte, für die die Juristerei allein nicht ausreicht: Kraft-Wärmekopplung (KWK), BHKW-, Photovoltaik- und Windprojekte, Biogas- und Masse sowie Nahwärmeprojekte. Alles Begriffe, von denen man in einer Juristischen Falkultät nichts hört und nichts liest.

So ist das eben, wenn ein Anwalt seine Freizeit-Spielerei mit in die Kanzlei nimmt. Der Job soll ja auch Spaß machen.

… gut, daß ich jetzt nicht mehr darüber nachdenken muß, warum ich Strafverteidiger geworden bin. ;-)

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Kollegen oder was?!

Der Anwalt schreibt einen Blogbeitrag. Ein Besucher des Weblogs schreibt dazu einen Kommentar. Soweit, so gut.

Aber der Kommentator macht einen entscheidenden Fehler: Er redet den Anwalt zwar höflich an, versteigt sich dann aber zu einem „Herr Kollege“. Das geht ja nun gaa nich! … wenn man noch Referendar ist.

Kleine, unbedeutende Referendare sind im Verhältnis zu einem ausgewachsenen [tm] Rechtsanwalt keine Kollegen! Wo kämen wir denn da hin?! Wenn das jeder Referendar mit einem Anwalt machen würde?!

Man kann doch nicht einfach davon ausgehen, daß jeder Anwalt über Selbstbewußtsein verfügt? ODER?! Also, sowas!

 

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Beschwerde der Woche

Nur mal kurz gestern Nachmittag aus der heimischen Krankenstation in die Kanzlei, um ein paar Unterschriften zu leisten. Das Wochenende sollte mir dann den Rest geben, damit ich Montag wieder fit bin.

So war der Plan. Dann kam der Blick in die „Private Post“-Kiste.

Ein Umschlag mit dem Absender der Rechtsanwaltskammer Berlin enthält in der Regel keine Werbung, sollte also erst einmal ernst genommen werden:

Der Komiker sehr geschätzte Herr Kollege Dr. Welf Haeger hat seine Drohung Ankündigung wahr gemacht und sich bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschwert. Über mich! Ich bin erschüttert.

Die Kollegen bei der Anwaltskammer sicherlich auch. Denn sie haben das Verfahren gegen mich erst einmal in den standby modus gesetzt:

Zuerst soll mal die Generalstaatsanwaltschaft – die grundsätzlich zuständig ist für die echten[tm] Rüpel unter den Rechtsanwälten – gegen mich in Ruhe ermitteln.

Nur gut, daß meine Gastroenteritis so gut wie ausgeheilt ist. Wer weiß, was passiert wäre, wenn ich in akutem Zustand diesen Brief geöffnet hätte. ;-)

Dann warte ich mal, bis die Post aus Moabit kommt. Was ich dann zu tun habe, lese ich hier nochmal nach.

 

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Schon wieder ein geklauter Anwalt

Einmal mehr hat es einen befreundeten Kollegen erwischt. Das gleiche Schicksal wie seinerzeit die Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg (Betrug im Namen der Anwältin) hat nun auch Rechtsanwalt Holger Lauck aus Potsdam ereilt.

Rechtsanwältin Braun schreibt in ihrem Blog „Kollege von Betrugsmasche betroffen„:

Heute rief mich der Kollege Lauck aus Potsdam an. Er ist sozusagen mein Nachfolger und nun steht bei ihm das Telefon nicht still. Auch der Kollege hat mit den Gewinnspielanrufen nichts zu tun. Er hat eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlicht und Strafanzeige erstattet.

Ein ganz häßliche Geschichte: Für den Anwalt, der nicht ausschließen kann, daß die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt, obwohl er als Geschädigter eines Identitätsdiebstahls nichts damit zu tun hat. Aber noch mehr für diejenigen, die sich tatsächlich täuschen lassen und ihr Erspartes an die Gauner überwiesen haben.

Deswegen schreibt Rechtsanwalt Holger Lauck auf seiner Website eine Warnung an alle, die eventuell betroffen sein könnten:

Rechtsanwalt Holger Lauck hat mit diesen Machenschaften nichts zu tun, die sich am Telefon meldende männliche Person ist mit Herrn Rechtsanwalt Holger Lauck nicht personenidentisch.

Auch ist eine Frau Gabi Klein nicht in der Rechtsanwaltskanzlei Holger Lauck beschäftigt.

Auch ich wünsche dem Kollegen Lauck starke Nerven und daß er unsere Notrufnummer nicht doch noch brauchen wird, weil die Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei eingeritten ist.

An die Gauner: Nein, ich werde Euch nicht verteidigen! Und ich wünsche Euch, daß Ihr an den allerschlechtesten Familienrechtler der Republik geratet, wenn Ihr nach einem Verteidiger sucht.

(Dieser Beitrag kann wie wild kopiert und verbreitet werden. crh)

 

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Kostengemecker

Zur anwaltlichen Fortbildung gehören nicht nur Seminare zum Thema „Beweisanträge und Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten“ wie das vom RAV am morgigen Samstag. Die „Waffen der Verteidigung“ müssen auch irgendwie finanziert werden.

Diesen (Kosten-)Fragen ging gestern die Kollegin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht, in einer Fortbildungsveranstaltung der Berliner Strafverteidiger zum Thema „Gebührenrecht für Strafverteidiger“ nach.

Frau Reisert ist nicht nur eine erfahrene Strafverteidigerin, sondern (unter vielem anderen) auch noch stellvertretende Vorsitzende der Gebührenabteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin).

Schwerpunkt des Seminars war die Bestimmung der Gebühren des Strafverteidigers nach den Kriterien des § 14 RVG. Auch nach den langen Jahren der Praxiserfahrung und nach unzähligen Abrechnungen,  die Nadine Gabel und ich hinter uns haben, konnte Frau Rechtsanwältin Reisert uns und den andern Teilnehmern reichlich viel Neues beibringen.

Völlig überraschend war allerdings ein Internum, über das die Dozentin berichtete. In ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied der RAK Berlin erstattet sie die so genannten Gebührengutachten nach § 14 Abs. 2 S. 1 RVG, die vom Gericht eingeholt werden, wenn in einem Gebührenprozeß die Angemessenheit von Rahmengebühren streitig und zu beurteilen ist. In diesen Verfahren geht es um die Frage, ob das, was der Anwalt seinem (ehemaligen) Mandanten berechnet hat, dem entspricht, was er für seinen (ehemaligen) Mandanten gearbeitet hat.

Über 80 solcher Gebührengutachten berichtete Gesine Reisert in ihrem Vortrag. 78 davon hatten eine Honorarabrechnung zum Gegenstand, bei denen das Gebührenrecht nicht optimal angewandt wurde. Optimal aus der Sicht des Betriebswirts: In diesen 78 Fällen wäre es zulässig gewesen, höhere Honorare abzurechnen als von den Anwälten tatsächlich abgerechnet wurden.

Übersetzt heißt dies:  78 von 80 Rechtsanwälten, die per Klage ihrem Geld hinterher laufen mußten, haben zu niedrige Kostenrechnungen gestellt. Aus welchen Gründen auch immer.

Danach jedenfalls wäre das Gemecker über die Höhe des anwaltlichen Honorars also gar nicht berechtigt. Und wenn trotzdem genörgelt wird, bedeutet dies, wir Anwälte müssen unseren Mandanten besser erklären, warum die Vergütung, die wir von ihnen erbitten, der Leistung entspricht, die wir für sie erbringen. Auch das gehört zu einer vollständigen anwaltlichen Beratung.

Nadine Gabel und ich werden uns die Kostennoten unserer Kanzlei insbesondere unter diesem von Frau Reisert vorgetragenen Gesichtspunkt künftig noch genauer anschauen. Nicht um höher abzurechnen, sondern um verständlicher zu erläutern, warum wir genau so abrechnen und nicht anders. Damit unsere (gute) Arbeit nicht durch Gemecker über die Kosten abgewertet wird.

Update:
Hier gibt es unter anderem eine FAQ zu den Anwältsgebühren.

 

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Beschwerde und Strafanzeige des Dr. Haeger

Herr Dr. Welf Haeger, seines Zeichens Clown und Rechtsanwalt, war – wie über 1.000 andere (Nur-)Rechtsanwälte auch – Teilnehmer der Mailing-Liste der Rechtsanwälte. Die Moderatoren der Liste vertraten die Ansicht, der Herr Dr. Welf Haeger nutze die Liste nicht so, wie es zwischen den anderen 1.000 Kollegen der Brauch ist. Deswegen haben sie Herrn Dr. Haeger aus der Liste ausgeschlossen.

Das gefiel Herrn Dr. Haeger nun aber nicht. Er brachte sein Mißfallen dann in einer hübschen Presseerklärung zum Ausdruck und in die Weltöffentlichkeit.

Teil dieser Öffentlichkeit scheine – aus Sicht des Herrn Dr. Haeger – auch ich zu sein. Jedenfalls ist unsere Kanzlei-eMail-Adresse offenbar in seinem Presseverteiler. So versorgte der Ex-Listige mich mit dem Wortlaut seiner Stellungnahme.

Die Auseinandersetzung, die Herr Dr. Haeger mit der Anwalts-Liste vom Zaun zu brechen begann, hat hohen Unterhaltungswert; seine Schreiben an die vorgesetzten Stellen kündigten jedenfalls ganz großes Kino an.

Daher habe mich auch ganz artig bei ihm bedankt.

Ich werde mir nun einen Vorrat an Popcorn besorgen und mit Interesse zuschauen, wie sich die Sache, ggf. bis zu Ihrer Einweisung, weiter entwickeln wird. Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.

Offenbar hat der Comedian das in den völlig falschen Hals bekommen. Statt sich nun über meine Aufmerksamkeit zu freuen, schickt er mir einen bösen Brief.

Er meint, meine „Frechheiten“ müsse er sich nicht gefallen lassen und und kündigte an, sich über mich bei der Rechtsanwaltskammer zu beschweren.

Wahrscheinlich werde ich auch Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten.

Whow. Der große Saal im Filmpalast!

Und wirklich, Herr Dr. Haeger ist kein Mann der leeren Worte. Heute morgen erreicht unsere Kanzlei eine Word-Datei:

Darin informiert Herr Dr. Haeger die Kollegen der Berliner Rechtsanwaltskammer über seine Auffassung,

dass Hoenig seinen Kollegen für „einweisungsreif in eine Irrenanstalt und damit geisteskrank“ hält.

Nach dortiger Rechtsauffassung eindeutig sei das eine Beleidigung nach § 185 „Straf-Gesetzbuch“. Und das verstoße dann auch noch gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a BRAO.

„Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft“ will er auch „erstattet“ haben.

Und dabei habe ich es ihm wirklich gegönnt … seine gerichtliche Einweisung in die Anwaltsliste. Ich verstehe gar nicht, wie er meine Fanpost so falsch verstehen konnte.

 

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