Auf einen Nenner gebracht, gibt es eigentlich nur zwei ganz einfache Sofortmaßnahmen, die grundsätzlich in jedem Fall richtig sind: 1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft! 2. Telefonieren Sie mit einem Strafverteidiger. Ein paar auch noch wichtige Details werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben, die unterschiedliche Situationen beschreiben, in denen Sie schweigen und telefonieren sollten.
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Sie haben Post von der Polizei bekommen. Man teilt Ihnen mit, daß gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird und will Ihnen nun Gelegenheit zur Stellungnahme geben. |
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Vorladung durch die Polizei
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In den meisten Fällen, in denen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, will die Polizei den Beschuldigten sehen, um ihn zu vernehmen. Wie reagiert man am besten auf so eine polizeiliche Vorladung? |
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Vorladung durch den Staatsanwalt
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Regelmäßig ist es die Polizei, die die Ermittlungsarbeit leistet. Der Staatsanwalt als Leiter der Ermittlungen bleibt - jedenfalls zu Beginn eines Verfahrens - meist im Hintergrund. Aber auch von dort kann der Beschuldigte eine Einladung zum Gepräch bekommen. Dann gelten andere Regeln. |
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