Der Hase und der Wasserfall

Mein Mandant, nennen wir ihn Bulli Bullmann, sitzt seit geraumer Zeit im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV). Es war eine ziemlich unappetitliche Sache mit einem abgebrochenen Flaschenhals, den er in der Hand hatte. Dem Bullmann gegenüber stand ein armer Mensch, Gottfried Gluffke, der ihn provozierte. Gluffke hatte auch einen ziemlich dicken Bauch. Beide, Bullmann und Gluffke waren – nunja – nicht mehr nüchtern. Das war 2009.

Bulli Bullmann entwickelt sich prima im KMV und übertrifft sogar die Erwartungen der Schwurgerichtskammer. Alles läuft gut. Nun, fast alles. Denn:

Offenbar hat Bullmann seinerzeit vergessen, bevor er am Tatort festgenommen wurde, mal eben den Strom in seiner Wohnung Unterkunft abzubestellen. Deswegen hat Vattenfall, der Berliner Stromversorger, selbst Hand angelegt. Und das Handanlegen eines Stromkonzerns ist, ebenso wie der Tod, nicht umsonst:

Es folgten weitere Mahnungen und ich habe Vattenfall mehrfach mitgeteilt, daß die Möglichkeiten von Bullmann im Maßregelvollzug eher eingeschränkt sind: Er ist Vollpensionär und hat kein Einkommen. Das ungefähr bis zum St. Nimmerleinstag.

Nun bekommt Bullmann Post vom Anwalt. Ins KMV. Ein bekannter Anwalt, der sich auf das Inkasso spezialisert hat und deswegen nicht sehr beliebt ist. Auch in unserer Kanzlei, bekannt, meine ich.

Die Anwaltspost ist eindeutig und langweilig:

Schlappe 400 Euro dafür, daß Vattenfall nicht imstande ist, eine Gehirnwindung mit Strom zu versorgen, die dann signalisiert: Da gibt es nichts, was gepfändet werden kann. Den Lohn- bzw. das Gehalt, was Bullmann dafür bekommt, daß er an einer Beschäftigungstherapie teilnimmt, will der Herr Kollege Haas und seine Mandantschaft nicht haben.

Und statt nun das dritte oder viertel Mal an Vattenfall oder an die Inkassobude zu schreiben, schicke ich beiden nun den Link auf diesen Blogbeitrag. Vielleicht kapieren sie es auf diesem Wege …

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Vollstreckung veröffentlicht.

7 Antworten auf Der Hase und der Wasserfall

  1. 1

    Warum keine e.V. für Bully? Zu verlieren hat er nichts und die Kosten für das Inkasso bleiben bei denen, die sie produziert haben, nebst (ihren) Anwaltskosten…

  2. 2
    hebo says:

    Warum sollte Bully?

    Die Inkassobude schickt weiter Schreiben für die Rundablage und der GV wartet bis zum St. Nimmerleinstag.

    Und die Kosten für den Krempel werden vorgestreckt.

  3. 3
    Ulf says:

    Soll das also heißen, dass man etwas einfach nicht bezahlen muss, wenn man kein Geld hat? Das werden Ihre Mandanten mit Freude zur Kenntnis nehmen, wenn Ihre nächste Kostennote fällig ist.

  4. 4
    Deutsche Gabbana says:

    Wie kann man 16x mahnen? Das dürfte nicht mehr über Verzugsschaden laufen, sondern unter Blödheit.

  5. 5
    hebo says:

    @ Ulf: Fast richtig ;-)

    Wenn man kein Geld und kin Vermögen hat, muss man zwar immer noch bezahlen – kann es aber nicht.

    Hat man Erben oder hofft nochmals auf einen grünen Zweig zu kommen bietet sich da die EV an.

    Hat man das nicht, dann schxxß drauf und sämtliche Maßnahmen laufen ins Leere…….

  6. 6
    whocares says:

    @D&G: Das fällt unter die Kategorie „Versuchen kann man’s ja mal“. Ich habe im Bekanntenkreis so einen ähnlichen Fall; Inkassobude hatte da einen Titel aufgekauft und mahnt den beim Schuldner alle zwei bis drei Monate kostenpflichtig (5,-) an – reine Kostentreiberei. Interessanterweise machen die das schon seit ein paar Jahren, ohne jemals „echte“ Vollstreckiungsmaßnahmen zu ergreifen…

  7. 7
    ???? says:

    Ich verstehe das nicht, denn ich kenne (als Laie) die Sache so:
    Wenn Einweisung in lange Haftstrafe oder Psychiatrie (geschlossen), wird immer die Wohnung gekündigt und „aufgelöst“; solche traurigen Figuren besitzen in den seltensten Fällen Meißner Porzellan, Konzertflügel und eine Bücherwand.

    Da müssten doch parallel auch Mietschulden aufgelaufen sein.
    Oder hat er eine Verlobte und drei Kinder, die daheim warten? Dann kommt einer von der Strafgefangenenhilfe, der die Leute betreut und berät, Sozialdinst o.ä.

    Oder wurde die Bude illegal weitervermietet?
    Normalerweise zahlt das Sozialamt die Miete nur bei Haftstrafen bis zu sechs Monaten, um die Wiedereingliederung nicht zu gefährden. Bei einer Wohnung, in der nie Strom genommen wird, und der Zähler auf NULL steht, dann merken das Energieversorger sofort. Dann ist der Insasse manchmal verstorben.

    Da geht eine Meldung raus. Und wenn der Stromverbrauch extrem hoch, dann geht auch eine Meldung heraus. Dann kommt Schwarzarbeit, Heimarbeit, Drogenzucht o.ä. infrage.

    Das weiß ich von meinem Vater, der Forschungsingenieur bei einem Fachinstitut für Energiewirtschaft war und jetzt Rentner ist.

    Man nennt das Plausibilitätskontrolle. Damit kann ein Computer auch Messfehler oder Eingabefehler anzeigen.

    Hier noch ein konstruktiver Vorschlag:
    Die Bude wird geputzt und dann als Stundenhotel genutzt. Mit dem Reinerlös werden alle Schulden getilgt.