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Kanzlei Hoenig Info
Problembären, die die Welt bewegen
Es ist immer wieder schön zu wissen, daß wir Strafverteidiger und unsere Mandanten nicht die Einzigen auf der Welt sind, die große Probleme haben. Es gibt auch andere.
Die Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit der Biathlon-WM in Antholz, Julia Unterberger, hat einen Problembären:
Sein
Name sei primitiv und: „Jedem, der ein Minimum an Hausverstand besitzt, wird bei diesem Namen die sexuelle Anspielung einfallen. Solche Zweideutigkeiten und Schlüpfrigkeiten sind mir zuwider.
Naja, es scheint ja zu ihrem Job zu gehören, auf Sauberkeit zu achten.
Achso, worum geht’s eigentlich?

Um „Bumsi“. So heißt das Maskottchen der Biathleten. Und das geht ja nun wirklich nicht.
Ein weiteres gewichtiges Argument gibt es gegen schlüpferigen Bären:
Marketing-Experte Christoph Engl bezeichnete „Bumsi“ als „phonetischen Missgriff.“ Der Ursprung des Namens vom „bum-bum-bum“ am Schießstand würde zudem nicht stimmen, da das Schießgeräusch eigentlich „peng“ ist.
Sind sie nicht putzig, unsere Funktionäre? Wer bezahlt so einem Mist eigentlich?
Quelle: gmx
Danke an Rechtsanwalt Tobias Glienke für den weltbewegenden Hinweis
Arcor – Ein drittes Formular, aber immer noch kein Anschluß
Seit November ist nun ein Vierteljahr vergangen. Seitdem versuche ich die Kapazität unserer Telefonanlage zu erhöhen. Der Service von Arcor braucht dafür neben den bereits vorliegenden zwei Formularen offenbar ein weiteres.
Nachdem man mir bereits mitgeteilt hatte, daß man nur noch ein wenig Zeit benötige, erhielt ich heute ein Fax:
Sehr geehrter Herr Hoenig.
Vielen Dank für lhren Auftrag vom 04.01.2007.
Auf Ihrem Arcor-Sprache Auftrag fehlt leider Ihre Unterschrift an entsprechender Stelle. Um lhren Auftrag bearbeiten zu können, bentötigen wir jedoch ihre Unterschrift.
Bitte unterschreiben Sie die beiliegenden Auftragsformulare und senden Sie uns diese zurück – gern auch per Fax an die Nummer 0201 379-3709. Wir haben die Aufträge vorab so ausgefüllt, dass für Sie zwei Arcor-Anschlüsse geschaltet werden und fiir diese eine telefon flat eingerichtet wird.
Wieder erhalte ich ein Formular, nunmehr das dritte, das eng beschrieben zahllose Varianten anbietet; irgendwelche – für mich – unbrauchbare Kombi-Pakete mit Internet-Komfort-Anschlüssen sind angekreuzt und eine Menge Kleingedrucktes wartet darauf, von mir gelesen und verstanden zu werden.
Daß nun wieder was voreingestellt ist, was ich nicht bestellen, haben und bezahlen möchte, verstärkt bei mir den Eindruck, daß in dem Laden irgendetwas nicht stimmen kann.
Wer viiiiel Zeit hat (zum Beispiel Rentner, Pensionäre oder Menschen ohne Arbeit), mag zu ARCOR wechseln. Der Rest sollte aus meinem Fehler lernen. Ich versuche nun zu korrigieren …
Milchschaum aus der Dose
Das Angebot an der Starbucks-Theke:
Caffè Latte, Cappuccino, Caramel macchiato, Caffè Mocha, White Caffè Mocha, Caffè Americano, frisch gebrühter Kaffee, Espresso und Espresso con Panna.
Schon befremdlich, wenn eine amerikanische Kette italienischen Caffè herzustellen versucht. Nagut, immer noch besser wie Tschibuscho ..
Bei den Milchprodukten hat man ebenfalls die Auswahl zwischen:
fettreduzierter Milch, Vollmilch, laktosefreier oder Sojamilch
Trinken muß man das dann auch noch:
heiß, mit oder ohne Aroma, mit mehr oder weniger Kaffee, mit oder ohne Koffein, mit Zucker, Süßstoff oder Honig
Noch nicht einmal bei Starbucks gibt es aber:
Milchschaum aus der Dose. Zum Preis von 1,49 Euro.
Was ist da drin? Oder besser: Was kommt da raus:
ein fett-glänzender Berg. Der legt sich schwer auf den Kaffee und sieht nur auf den ersten Blick gut aus. Mit Kaffeegenuss hat das wenig zu tun. Der Dosenschaum schmeckt nach Magermilchpulver – und ist kalt. Zusammen mit dem heißen Kaffee, der die Milch nicht aufnimmt, sondern schwarz bleibt, ergibt sich ein bitter-lauwarmes Gebräu, das man nicht als Milchkaffee identifiziert.
Der Tagesspiegel hat das Zeug getestet und dabei folgenden Maßstab angelegt:
0 Punkte: Hände weg und alle Bekannten warnen, 5 Punkte: Noch mal drüber schlafen, 10 Punkte: Sofort kaufen.
Ergebnis:
Testurteil: 0 Punkte
Deswegen berichte ich hier darüber.
Quelle: Tagesspiegel
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Zum Wochenausklang
In Deutschland leben die Prozeßbeteiligten während eines [Straf-]Verfahrens nicht in Quarantäne, um die richterliche Entscheidung keimfrei zu halten. Der Schmutz gehört zum Leben.
Frank Wilmes in seinem Aufsatz: Über die Notwendigkeit von Public Relations in Strafprozessen
(StraFO 2007, 11 <12>)
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GEZ – Die Jagd kann beginnen
Für Anmeldepflichtige beginnt die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereit gehalten wird. Aufgrund der Übergangsregelung bis zum 31.12.2006 begann die Anmelde- und Zahlungspflicht für Internet-PC aber erst mit dem 1. Januar 2007.
Heute, am 1. Februar 2007, ist der erste Monat abgelaufen, was gemäß § 9 RGebStV bei unterlassener Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit begründet. Wenn die Geräte weiterhin nicht angemeldet werden sollten, müssen Bußgeldverfahren befürchtet werden.
Quelle: maas_rechtsanwälte
Es könnten nun Bußgeldverfahren gegen die säumigen GEZ-Muffel eingeleitet werden. Wie man die Verteidigung aussehen könnte, wurde hier schon einmal veröffentlicht.
Dort war zu lesen:
Einfach mal kommen lassen, die Herrschaften von der GEZ. Dann sehen wir – zivil ungehorsam – weiter.
Auf die ersten Verfahren bin ich gespannt.
Der Verteidiger von Kurnaz
Der Tagesspiegel berichtet in seiner heutigen Ausgabe über Bernhard Docke, Jahrgang 1955, Fachanwalt für Strafrecht in Bremen:
Eines Tages vor fünf Jahren kam eine Türkin in seine Kanzlei: Sie hieß Kurnaz, ihr Sohn war in Guantanamo. Der Bremer Anwalt Bernhard Docke und sein schwierigster Fall.
Bemerkenswert finde ich die persönlichen Veränderungen, die er durch diesen Fall erfahren hat:
Nachdem er hautnah erlebt hat, „dass ein Staat mit nackter Willkür jemanden wie einen Vogelfreien behandeln kann“, schätzt er mehr denn je „den Wert rechtsstaatlicher Errungenschaften“. Wenn sie denn zum Zuge kommen.
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Der Agrarsektor boomt
Die Branche boomt. Insider sprechen von Umsatzsteigerungen von bis zu 500 Prozent – in gerade mal zwei Jahren. Engagierte Kleinbauern bescheren dem darbenden Agrarsektor einen nie gekannten Boom. Kunden wie Händler setzen zunehmend auf Produkte aus der Region.
Allerdings freut sich in der Berliner Politik niemand darüber, jedenfalls nicht öffentlich. Es geht um den Anbau von Gras. Dieses Rauschgift namens Cannabis.
Cannabis ist nach wie vor verboten. Und deshalb schickt die Polizei nun vermehrt ihre Erntehelfer aus – auch wenn das den Kleinbauern überhaupt nicht passt.
Darüber berichtet die taz Berlin lokal vom 30.1.2007
Empfangsbekenntnis – ganz einfach
In unserem Textbaustein zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid haben an die Behörde bzw. an das Gericht eine Bitte formuliert:
Bitte übersenden Sie uns eine kurze Empfangsbestätigung, gern handschriftlich per Rückfax.
Gestern kam wieder einmal mehr das gewünschte Empfangsbekenntnis: Stempel der Behörde, handschriftlich das Datum, „erhalten“ und die Unterschrift der Sachbearbeiterin.
Das sieht zwar nicht so schön aus wie ein „richtiger“ Brief, erfüllt aber voll den Zweck, nämlich die Fristen nun genau berechnen zu können. Und: Weil es fast keine Mühen macht, wird der Bitte immer häufiger entsprochen.
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Schallplattenhüllen von Heintje und anderen
Die Süddeutsche veröffentlicht eine Sammlung von wunderschönen Platten-Covers und dokumentiert damit die Kultur vergangener Musik, Musikanten und Musikliebhaber. Einfach köstlich, die Hall of Fame der Horror-Hüllen.
Danke an die Kollegin Martina Heck aus 94078 Freyung für den Hinweis.
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Mit einem 300-Euro-Schein bezahlen?
Die 50-jährige Frau wollte den Wasserkocher bezahlen. Mit einem 300-Euro-Schein. Das führte zu einem Strafverfahren. Denn: Diese Stückelung gibt es nicht. Das konnte sie nicht wissen, sie hatte ja nur einen Sonderschulabschluss.
Nicht aufgefallen ist ihr auch, daß nackte Frauen die Blüte zierten, statt Europa „Eros“ auf dem Schein prankte und die Sterne der Europafahne sich als Herzchen entpuppten.
Das Strafverfahren wurde eingestellt. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro. Das geht dann ja locker mit zwei 250er-Scheinen.
Die Frau hat Glück gehabt, denn bei Geldfälschung reagiert der Staat empfindlich. Auch das Inverkehrbringen von Falschgeld ist verboten. Das Strafmaß des § 146 StGB ist heftig: Zwischen 1 und 15 Jahren im „Normalfall“. Das lohnt nicht wegen erotischer 250 oder 300 Euro.
Quelle der Nachricht: taz vom 27.1.2007