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Schon wieder ein Geburtstag

Nachdem vor ein paar Tagen die Radarfalle 50 Jahre alt geworden ist, können wir heute einen weiteren runden Geburtstag feiern. Emma wird 30! Ich gratuliere – beiden.

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Hard Times

Seit Montag auf Entzug: Die 100 Jahre alten Wasserrohre im Hause hatten es hinter sich. Der Einbau der neuen hat über zwei Tage gedauert, in denen wir ohne Wasser waren. Jetzt ist alles wieder gut.

… war echt ’ne harte Zeit …

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ARCOR braucht noch ein wenig Zeit

Irgendwann im November 2006 habe ich begonnen, bei ARCOR eine Erweiterung unserer Telefonie-Kapazitäten zu bestellen. Über die Odyssee habe ich schon mehrfach berichtet.

Zwischenzeitlich hat ACOR aber meinen Wunsch zur Kenntnis genommen und beginnt nun wohl mit der Bearbeitung. Der erste Schritt ist gemacht – ich habe Post von ACOR bekommen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Bearbeitung noch ein wenig Zeit benötigen. Aufgrund des großen Interesses an unseren Produkten – insbesondere an unseren neuen, günstigen Tarifen – ist es zu einer Verzögerung der Bearbeitung gekommen.

Wieso fällt es mir so schwer, diesen Worten Glauben zu schenken? Aber darüber denkt in dem Laden ja ohnehin niemand nach. Dann warte ich eben noch 2 bis 3 Wochen auf die abschließende Bearbeitung.

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Der Auftrag

Vom Bäume-aus-dem-Weg räumen hat mir keiner was gesagt.

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Dutschke lebt

Jedenfalls in Kreuzberg.

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Gemein

Bei diesem Wetter schickt man eigentlich keinen Hund vor die Tür. Der Regen fällt von links nach rechts und nicht mehr von oben nach unten. Deswegen sitze ich hier auch am Schreibtisch seit einer Stunde und schiebe Hunger, statt die paar Meter durch Wind und Regen in die Kneipe zum Essen zu gehen.

Da fällt mir ein: Regelmäßig ärgere ich mich über den Italiener, der seine Faltblätter in unserem Hausflur verteilt, um Werbung für seinen Pizza-Lieferservice zu machen. Das sieht dann hier immer aus wie auf der Altpapiersammelstation der Stadtreinigung.

Ich glaube, der Moment ist reif für eine kleine Vendetta. ;-)

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Der Knastflüchtling auf dem Dach

Was dort oben wirklich geschah, sieht man hier.

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Buchtip: Glückspielrecht von Dr. Bahr

Soeben ist im Erich Schmidt Verlag in der 2. Auflage erschienen:

Glücks- und Gewinnspielrecht
Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

Auf den Seiten www.gewinnspiel-und-recht.de gibt es zahlreiche Anbieter-Infos (z.B. Inhaltsverzeichnis, Auszüge, Checklisten) zu dem Buch und natürlich auch ein paar Buch-Rezensionen, zwar noch zu ersten Auflage, die gleichwohl ihre Gültigkeit für die Nachfolgeauflage haben, die bereits nach 1 1/2 Jahren erschien.

In die 2. Auflage hat Martin Bahr die zahlreichen Neuerungen solcher Gesetze eingearbeitet, von denen auch der Praktiker eigentlich nur selten hört: SpielVO, LotterieStV … Natürlich fehlt auch nicht die geänderte (höchstrichterliche) Rechtsprechung (u.a. 9 Live, BKartA-Verfahren gg. DLTB, DDR-Lizenzen, Fun-Games, Mehrwertdienste, Sportwetten, Spielbank-Selbstsperre), von denen ich bisher nur in der Tageszeitung gelesen hatte.

Und da das Rechtsgebiet ständig im Fluß ist, hat der Autor auch nicht vergessen, einen Blick in die Zukunft zu wagen: Ein eigenes Kapitel widmet er der für 2008 geplanten Reform des Lotteriestaatsvertrages.

Das Buch ist in seinem Aufbau hervorragend übersichtlich strukturiert und insbesondere in seiner Sprache klar und verständlich gehalten. Das Inhaltsverzeichnis des Buchs vermittelt diesen Eindruck bereits beim ersten Blick. Dem Autor gelingt es, die an sich staubtrockene Materie durch zahlreiche Praxisbeispiele geradezu unterhaltsam an den Leser zu bringen:

J gibt seinem guten Freund den Tipp, er solle eun Glücksspiel veranstalten, da dies „eine Menge Kohle“ bringen würde. Zwar sei dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten, so J, aber bevor die Polizei aufmerksam würde, hätte man längst Millionen verdient. K ist begeistert und veranstaltet das illegale Glücksspiel. J hat sich der Anstiftung zur Veranstaltung eines verbotenen Glückspiels strafbar gemacht (§§ 284 Abs. 1, 26 StGB).

Man erkennt also: Das Buch hat seinen Platz nicht nur in der Handbibliothek des Verwaltungs- oder Zivilrechtlers, sondern hilft auch einem Strafverteidiger bei der täglichen Arbeit, sobald er – in welcher Form auch immer – mit dem Glückspiel in Kontakt gerät. Ein Buch aus der Praxis für die Praxis. Weit mehr also ein nur ein Blick über den Tellerrand!

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Zwei auf einen Streich

Die Gewitztheit der Beamten der Autobahnpolizei und ein falscher Name führte gestern Nachmittag zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen. Gegen 16 Uhr fiel den Polizisten auf dem Tempelhofer Damm in Tempelhof ein Mann in seinem Wagen auf, der zu schnell unterwegs war. Sie hielten ihn an und überprüften ihn. Dabei legte der Autofahrer zwei Bank- bzw. Kreditkarten vor und gab an, der 29-jährige Inhaber dieser Karten zu sein. Bei einer Nachfrage ergab sich, dass dieser 29-Jährige mit Haftbefehl gesucht wurde, da er eine Geldstrafe aus einer Verurteilung noch nicht bezahlt hatte. Als dem Angehaltenen dies mitgeteilt wurde, nannte er seinen richtigen Namen. Der in Wahrheit 28-Jährige äußerte, dass nach ihm aus anderem Grund gefahndet werde. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt suchte ihn wegen einer beabsichtigten Abschiebung. Nun riefen die Beamten den 29-Jährigen an und fragten ihn, ob er seine Kreditkarten auf der Polizeiwache abholen möchte. Als er dort erschien, wurde auch er festgenommen

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Gewitzheit der Beamten gepaart mit Dusseligkeit der Beschuldigten führt eben zu solchen Ermittlungserfolgen. Mich würde jetzt noch interessieren, ob wegen der Kredit-Karte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von KiPo eingeleitet wird. Dann könnten die Ermittler gleich drei Kerzlein anzünden …

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Die Frustrierten

Aber ich akzeptiere es nicht, dass letzten Endes erneut der Osten bestimmt, wer in Deutschland Kanzler wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. (…) Aber es darf nicht sein, und das ist der Appell auch an alle Vernünftigen – es darf nicht sein, dass letztlich die Frustrierten über das Schicksal Deutschlands bestimmen.

Argenbühl am 4. August 2005.
Aus aktuellem Anlaß aufgewärmt von der netzzeitung

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