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Fehlerquote: 72 Prozent

Die simultane Gegenüberstellung und andere Wahlidentifizierungsmaßnahmen weisen eine erschreckend hohe Fehlerquote auf, die sich bei 72 % bewegt. Die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Wiedererkennens ist damit bedeutend größer als eine zutreffende Identifizierung. Das sind rund ¾ aller Fälle.

„Simultan“ heißt in diesem Zusammenhang, daß dem Zeugen gleichzeitig mehrere Personen gegenübergestellt bzw. gleichzeitig mehrere Bilder vorgelegt werden.

Eine sequenzielle Gegenüberstellung ist demgegenüber „nur“ in 44 % aller Fälle fehlerbehaftet. Dabei werden dem Zeugen eine vorher nicht bekannte Anzahl von Personen einzeln und nacheinander gegenüber gestellt bzw. Einzelbilder vorgelegt.

Quelle: Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkämper in StRR 6/2007, Seite 210.

Der Verteidiger sollte daher in Zweifelsfällen (und das sind sie eigentlich alle) der Verwertung einer simultanen Identifizierungsmaßnahme widersprechen, um gegebenenfalls ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen.

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Morden durch Ködern

Wie die Washington Post berichtet, hat das Pentagon Scharfschützen der amerikanischen Streitkräfte im Irak aufgefordert, Munition und Sprengstoffgürtel auszulegen und anschließend diejenigen zu erschießen, die sie aufheben. „Baiting“ (Ködern) nennt sich dieser Vorgang. […]

Quelle: ZEIT online

Ich nenne das Mord.

Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet.

Quelle: § 211 Strafgesetzbuch

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Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger

In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.

Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.

Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.

Spannend ist aber die Begründung:

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Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.

Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07

Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.

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Punktesammeln beim Strafverteidiger?

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Unsere Mittagspausen-Eisdiele könnte mich da auf eine Idee gebracht haben … ;-)

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Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?

Der Düsseldorfer Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Spormann, hat am 21. September 2007 beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt,

es dem Bundesverteidigungsminister zu untersagen, im Falle einer Entführung eines Flugzeuges durch (vermeindliche) Terroristen den Befehl zum Abschuß zu erteilen.

In seiner neunseitigen Antragsschrift begründet Rüdiger Spormann diesen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen den Minister sehr ausführlich und mit guten Argumenten. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, daß das Verwaltungsgericht diesen Antrag für begründet hält, bin ich auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts gespannt.

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Nebenbei: Das Verwaltungsgericht (VG) liegt etwa 2 Minuten Fußweg vom Bundesinnenministerium (BMI) entfernt. Für gemeinsame Mittagspausen der politischen Beamten und der Richter hervorragend geeignet.

Ganz nebenbei: Das Kriminalgericht ist weitere 5 Minuten zu Fuß entfernt.

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In Selbsttötungsabsicht auf die Autobahn

[…] Eine 25-jährige Frau hatte […] hinter der Auffahrt Sachsendamm Ecke Naumannstraße vermutlich in Selbsttötungsabsicht die Fahrbahn der Stadtautobahn in Fahrtrichtung Nord betreten und wurde von dem Pkw „Hyundai“ eines 59-Jährigen erfasst. Die 25-Jährige erlitt schwere Verletzungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Sie soll in Lebensgefahr schweben.

Nach dem Zusammenstoß des „Hyundai“ mit der Frau prallten noch sechs Pkw aufeinander. An allen Fahrzeugen entstand Sachschaden. Fünf Männer im Alter von 41, 48, 52, 56 und 59 Jahren erlitten durch den Auffahrunfall leichte Verletzungen und wurden nach ambulanter Behandlung in einem Krankenhaus entlassen. […]

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ein spektakuläres und trauriges Ende, das sich die junge Frau da morgens früh um halb sieben ausgesucht hat. Wenn sie das überlebt, wird sie nicht weniger Probleme als vorher haben: Wie ich unsere Amts- und Staatsanwälte kenne, leiten die jetzt erstmal ein Ermittlungsverfahren gegen die Patientin ein … Legalitätsprinzip heißt sowas.

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Teures Spielzeug

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Nur mal soeben zwischendurch: Ein Hinweis an diejenigen, die meinen, daß das mit der Wanne eine gute Idee war. Man könnte auch die Ansicht vertreten, es war die Idee der Finanzverwaltung.

Was ich davon halte? Ist nicht zitierfähig.

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Frühsport

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Hasenheide, zum Wachwerden.

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Examenskandidat verpfeift Oberstaatsanwalt

Bei den Staatsexamen-Prüfungen der Juristen Anfang September hat es möglicherweise eine zweite Panne gegeben. Ein Oberstaatsanwalt soll in seiner Arbeitsgruppe rechtzeitig vor dem Prüfungstermin das exakte Thema der Strafrechtsklausur verraten haben. Das kam heraus, weil Mitglieder der Gruppen versucht haben sollen, die Information an andere Prüflinge weiter zu verkaufen. Die Senatsverwaltung bestätigte, dass es Hinweise auf diesen Vorfall gibt und dass gegen den Oberstaatsanwalt bereits disziplinarische Vorermittlungen aufgenommen worden sind. Er sei aber noch nicht angehört worden. Zuvor war am Montag bekannt geworden, dass bei einer anderen Klausur Examensteilnehmer von einem Richter, ebenfalls Leiter einer Arbeitsgruppe, konkrete Hinweise auf Klausurthemen erhalten haben.

Quelle: Berliner Zeitung

Es ist nur ein Verdacht, mehr nicht. Aber wenn Ermittlungen geführt werden, wird an der Sache sicher etwas dran sein. Ganz bestimmt.

Interessant finde ich im übrigen auch, wie die Zeitung an diese Information gekommen ist:

Einer, der die Offerte erhalten hatte, wandte sich an die Berliner Zeitung.

Aus diesem Kandidaten wird bestimmt irgendwann einmal ein ganz hervorragender Jurist. Er sollte sich gleich nach dem Examen freiwillig bei der Staatsanwaltschaft bewerben. Dort werden solche Denuntianten gesucht.

Danke an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für den Hinweis.

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Verteidigungsminister Jung in Untersuchungshaft

[…]

„Am heutigen Abend kam es zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik zu einem Militäreinsatz gegen ein ziviles Zielobjekt. Kurz nach dem Start des Condorfluges DE 3894 nach Palma übernahm eine Gruppe Terroristen das Kommando und befahl den Piloten, Kurs auf Berlin zu nehmen. Die untereinander arabisch sprechenden Männer wollten mit dem Airbus A 320 offenbar das aufgrund einer Sondersitzung voll besetzte Reichstagsgebäude angreifen. Nachdem sämtliche Kontaktaufnahmeversuche zwischen den Sicherheitsbehörden und den Entführern gescheitert waren, verfügte Verteidigungsminister Jung den Abschuss des Flugzeuges zum Schutz der Berliner Zivilbevölkerung. Er berief sich dabei auf den übergesetzlichen Notstand und übernahm persönlich die volle Verantwortung für den Abschussbefehl. Kurz darauf stiegen mehrere Abfangjäger der Bundeswehr auf. Nur etwas weniger als eine halbe Stunde nach ihrem Start wurde Flug Condor DE 3894 in der Nähe der Stadt Eisleben abgeschossen. Alle 180 Passagiere der vollbesetzten Maschine kamen dabei ums Leben. Aktuellen Schätzungen zufolge wurden zusätzlich am Boden mindestens zwei Dutzend Menschen von Trümmerteilen erschlagen, sowie etliche Gebäude zerstört.“

[…]

Quelle: Dieter Pedereit

Die spannend erzählte Geschichte nimmt dann eine überraschende Wendung:

Verteidigungsminister Jung erklärte nach Bekanntwerden dieser Informationen seinen sofortigen Rücktritt und wurde zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen.

Danke an die Donnerkatze für den Link.

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