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Kanzlei Hoenig Info
Ausnahmslos

Beinharte Sitten herrschen da unten in Österreich. Vielleicht sollte man solche Schilder auch mal in Neukölln aufstellen. ;-)
Es geht weiter mit dem Telefon-Junkie
Ich glaub’s nicht: Drango, der telefonsüchtige Gothaer-Mitarbeiter, gibt nicht auf. Das Amtsgericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung untersagt, mich anzurufen. Dagegen hat er sich gewehrt. Dann erging ein Urteil des Amtsgerichts, mit dem die Untersagung bestätigt wurde. Dagegen hat Drango Berufung eingelegt. Das Landgericht hat ihm das Telefonieren mit mir ebenfalls verboten. Die Kosten für diesen Amoklauf von deutlich über 1.000 Euro hat die Gothaer bereits für ihren Telefon-Junkie an mich und wohl auch an die Gerichtskasse gezahlt.
Damit war das einstweilige Verfügungsverfahren beendet. Ich habe Drango darum gebeten, das Ergebnis als endgültig zu akzeptieren. Das mag er nicht. Er will nun auch noch durch die Instanzen im Hauptsachverfahren ziehen.
Der Prozeßbevollmächtigte des Telefonisten schreibt mir:
In der Sache selbst möchten Sie bitten, das Verfahren weiter betreiben, so wie Sie sich das vorstellen.
Also nun wieder vor das selbe Amtsgericht, das sicherlich nicht anders entscheiden wird. Und dann wieder vor das Landgericht, das dann auch nicht anderes urteilen wird.
Und das alles nur, damit Drango mich wieder anrufen darf. Meine Güte … manche Menschen schaffen es sogar, einen Psychiater zum Staunen zu bringen.
„Projekt Rollbergviertel“ soll ausgeweitet werden
Der Problemkiez im Neuköllner Rollbergviertel wird zum Vorbild:
Ein seit Januar 2008 im Rollbergviertel laufendes Projekt zur beschleunigten Ahndung von Straftaten jugendlicher Täter soll auf die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und den gesamten Bereich des Bezirks Neukölln ausgeweitet werden.
Darauf verständigten sich am Mittwoch, 7. Mai 2008, Polizeipräsident Dieter Glietsch und Generalstaatsanwalt Ralf Rother. Nach einer gemeinsamen Bewertung der bisher vorliegenden Erkenntnisse wird eine Ausweitung auf die gesamte Polizeidirektion 5 angestrebt.
Am 17. Januar dieses Jahres war das Projekt auf Initiative von Jugendrichtern unter Einbindung von Polizei und Staatsanwaltschaft auf zwei Neuköllner Polizeiabschnitten sowie bei der örtlichen Kriminalpolizei als Probelauf gestartet.
Ziel der Initiative war es, im Rahmen des sog. “vereinfachten Jugendverfahrens” nach § 76 Jugendgerichtsgesetz jugendliche Straftäter innerhalb weniger Wochen nach der Tat zu verurteilen. Das “vereinfachte Verfahren” kann bei einfachen Sachverhalten ohne schwere Folgen und mit klarer Beweislage angewendet werden. Bei den in Frage kommenden Delikten handelt es sich überwiegend um Sachbeschädigungen, Ladendiebstähle, einfache Körperverletzungen und Verkehrsstraftaten.
Der zuständige Jugendrichter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die “Strafe auf dem Fuß” folgen zu lassen. Als unmittelbare Reaktion auf die begangene Tat kann er Weisungen erteilen oder einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen verhängen.Über eine flächendeckende Erstreckung auf das Stadtgebiet soll entschieden werden, wenn mindestens 6 Monate Erfahrungen in der gesamten Polizeidirektion 5 vorliegen.
Quelle: Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Hoffentlich denkt man auch mal an die zahlreichen universitären Untersuchungen, die bestätigen, daß die frühzeitige Beauftragung/Bestellung eines (Pflicht-)Verteidigers die Verfahren insgesamt wesentlich beschleunigt.
Fax statt anwaltlicher Versicherung
In einer Auslieferungssache habe ich die Gerichtsakten kopiert. Insgesamt 506 Seiten. Ich habe anwaltlich versichert, daß ich die Kopien für dieses Mandat angefertigt habe. Kein Problem in der Regel.
Trotzdem kam die Nachfrage der Kostenbeamtin; die Dame beim Kammergericht wollte es genau wissen: Ich solle ihr die 506 Kopien zur Prüfung überlassen. Telefonisch war sie nicht zu erreichen. Deswegen habe ich die Richtigkeit meiner Angaben schriftlich ein zweites Mal anwaltlich versichert. Und vorsorglich um ihren Rückruf gebeten, falls dies zur Glaubhaftmachung nicht ausreichen sollte. Ein Rückruf erfolgte nicht.
Statt dessen setzt die Kostenbeamtin die Vergütung ohne die Kopien fest:
Es waren die geltend gemachten Kopien (506 Seiten) in voller Höhe nebst MwSt abzusetzen, da deren Notwendigkeit weder dargelegt noch glaubhaft gemacht wurde.
Dann lege ich nun ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Und übersende der Kostenbeamtin beim Kammergericht wunschgemäß die 506 Kopien. Und zwar per Fax, mit der Bitte um Rücksendung nach Prüfung.
Update:
Es hat zwar ein wenig gedauert und ich habe nun mindestens einen Freund weniger beim Kammergericht, aber die 506 Kopien sind von der Justizkasse bezahlt worden.
Die Wette mit dem Anwalt
Die aktuelle Finanztest berichtet über eine Neuigkeit bei Anwalts-Vergütungen:
Mandanten dürfen mit ihrem Anwalt jetzt Erfolgshonorare vereinbaren. test.de erklärt, wann so ein Deal vernünftig ist.
Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter steht dem Erfolgshonorar eher skeptisch gegenüber. Wie ich im übrigen auch. Die Regelung ist zugeschnitten auf zivilrechtliche Auseinandersetzungen. Für die Verteidigung zum Beispiel in einer Schwurgerichtssache, wo es um Tötungsdelikte geht, stelle ich mir ein Erfolgshonorar als höchst problematisch vor.
Harley kaufen, kaufen, kaufen!
Der amerikanische Alt-Eisen-Produzent hat wohl ein Problem, berichtet der Spiegel. Das Blatt fordert dazu auf:
Anwälte, kauft mehr Harleys!
Auf den Hamburger Harley Days feierte Gründer-Urenkel Bill Davidson lustig mit – zuhause in Milwaukee hat er nichts zu lachen. Amerikas Kultbike-Firma steckt in der Krise. Eine Soli-Aktion solventer Zahnärzte und Anwälte wäre jetzt nicht schlecht.
Ok, dann werde ich jetzt wohl mal einen Soli-Zuschlag auf den Stundensatz unserer Vergütungsvereinbarungen schlagen. Armes Amerika. Aber daß ich mir jetzt so ein Ding ohne Fahrwerk und Bremsen zulegen müßte … ich glaub’s ja nicht.
Danke an Micha für den Hinweis. crh
Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr‘ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)
Engagierte Bewährungshilfe
Eine Verteidigung außerhalb Berlins auf dem „platten Land“ bringt immer einmal wieder interessante Einblicke, wie es auch anders laufen kann. Während in Berlin sich Bewährungshelfer oftmals so gut wie nicht um ihre Klienten kümmern, gibt es anderenort echtes Engagement.
Es geht um einen schwerst alkoholkranken Menschen, der – trotz entsprechender Bewährungsauflage – nur sehr unregelmäßig den Kontakt zur Bewährungshilfe hält. Aus einem Bericht an das Gericht:
Ich werde natürlich weiter versuchen, den Kontakt zu Herrn Wilhelm Brause wieder herzustellen. Allerdings möchte ich in hiesiger Sache einen Anhörungstermin anregen, da sich der Proband nach meinem Dafürhalten nur ungenügend um die Erfüllung seiner Bewährungsauflagen bemüht. Ich denke, bei diesem Probanden wäre ein richerliches Gespräch hilfreich, um ihn von der Notwendigkeit der Auflagenerfüllung zu überzeugen. Eine neuerliche Aufklärung über möglichen Konsequenzen im Falle einer Mißachtung dieser wäre sicher hilfreich, um ihn wieder auf „den Weg der Tugend“ zu führen.
Die Frau macht Hausbesuche und spricht gegenüber dem Gericht von dem Mangel einer Vereinbarungsfähigkeit des „Probanten“. Das macht die Arbeit als Verteidiger in der Anhörung wesentlich einfacher. Ganz großes Lob von hier aus.
Typisch Student
Das Bundesverfassungsgericht stellt richtig:
In der Presse ist wiederholt der Eindruck erweckt worden, das Bundesverfassungsgericht habe über Ansprüche auf Rückforderung von in Hessen gezahlten Studiengebühren entschieden bzw. Studenten nahe gelegt, bezahlte Gebühren zurückzufordern. Dies ist nicht zutreffend. Vielmehr wurde ein Beschwerdeführer durch Rechtspflegerschreiben lediglich gebeten, die Frage zu prüfen, ob vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht erst der Rechtsweg zu erschöpfen ist.
Meine erste Verfassungsbeschwerde, die ich noch als Student (an der hessischen Philipps-Universität in Marburg) geschrieben hatte, wurde aus dem selben Grunde gem. § 90 II BVerfGG als unzulässig verworfen. Damals ging es aber nicht um den schnöden Mammon, sondern um das BImschG, das Motorradfahrer benachteiligte. ;-)
Angebot und Nachfrage
Ich habe bei eBay eine Maus zum Verkauf angeboten:
Artikelbezeichnung: Optische USB Wheel Mouse
Ein Interessent hat per eMail eine Frage zum Artikel „Optische USB Wheel Mouse“:
Hallo ist die Maus mit Kugel oder oder ist sie Optische LED ????
Danke im vorraus
Das war die eMail zum Feierabend. Ich fahre jetzt nach Hause. Vielleicht begegnet mir der Fragesteller auf dem Weg. Ich wohne in Neukölln.