Kanzlei Hoenig Info

Willkommensnachricht

Aus einer Ermittlungsakte:

Der Beschuldigte reiste bereits am 17.03.2008 schon einmal über Belgien (16.03.08, 21:04 Uhr, Willkommensnachricht des Anbieters O2 in seinem Handy), die Niederlande (17.03.08, 00:09 Uhr, Willkommensnachricht) nach Deutschland (17.03.08, 02:07 Uhr, Willkommensnachricht) und dann gemäß seiner Reiseunterlagen und der Willkommensnachricht seines Handys am Abend des 20.03.08 aus Polen (Stettin) mit der Regionalbahn über Angermünde nach Berlin, Hauptbahnhof, wo er um 20:29 Uhr gemäß Fahrplan eintraf.

Es ist immer wieder eindrucksvoll, welch großes Glück für Strafermittler die Erfindung der Funktelefone darstellt. Einem Straftäter ist dringend zu raten, auf den Gebrauch dieser Errungenschaft möglichst zu verzichten.

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Belohnung

Die Erfurter Verkehrsbetriebe AG gibt einen aus, wenn sie mal wieder einen blinden Passagier erwischt hat. Das sollte man bei der BVG auch einführen, dann würde ich auch mal wieder mit der U-Bahn fahren.

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Gutschein

Gut, daß es keinen Zwang zum Einlösen von Gutscheinen gibt. Und Sonntag bin ich eh nicht mehr da.

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Krähentheorie widerlegt?

Der u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben, mit denen sie sich gegen Erzwingungshaftanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden.

Quelle und mehr: Pressemitteilung des BGH

Die Begründung ist so einfach wie überzeugend und steht deutlichst im Gesetz:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Der 3. Strafsenat hält es für …

… denkbar, dass aus Angaben der Beschwerdeführer zur Planung, Vorbereitung und Ausführung der Anschläge gegen Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter sowie gegen die Bundesanwaltschaft Rückschlüsse auf eine Tatbeteiligung des Beschwerdeführer Folkerts an der Ermordung des Bankiers Ponto sowie der Beschwerdeführer Mohnhaupt und Klar am Raubüberfall auf das Waffengeschäft F. gezogen werden können und diese Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft Veranlassung geben, entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer einzuleiten.

Denkbar“ reicht! Es ist ein ganz grundlegendes Verfassungsrecht, daß sich niemand selbst anklagen muß. Weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Deswegen darf auch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs keinen Zwang anordnen, wenn die Möglichkeit der eigener Verfolgung nicht (völlig) ausgeschlossen ist.

Conclusio: Der eine Richter beim BGH ordnet die Maßnahme an. Andere Richter beim selben Gericht heben diese Anordnung wieder auf. Manchmal funktioniert das System auch bei Beteiligung von Krähen aus ein- und demselben Nest.

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Terror-Rentner

Millionen Rentner müssen rückwirkend Steuererklärung abgeben. Das schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft. Wenn im nächsten Jahr die Rentenversicherer, Versorgungswerke, Pensionkassen, Pensionsfonds und Lebensversicherungsgesellschaften erstmals ihre Daten für die Finanzämter offenlegen müssen, werden rückwirkende Forderungen fällig.

[…]

Strafverfahren hätten die Betroffenen aber nicht zu befürchten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der ARD-Tagesschau.

Quelle: Stiftung Warentest

Schade eigentlich, das mit den Strafverfahren. Damit verzichtet die Finanzverwaltung doch auf ein ganz effektive Mittel, dem Bürger auch noch das letzte Quäntchen Loyalität aus dem Leib zu prügeln und sie zu Terroristen zu machen. Aber ganz laufen lassen will man die Alten aber dann doch nicht:

Von den Rentnern, die ihre Steuer nicht gezahlt haben, würden aber Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.

Es würde mich nicht wundern, eines Tages im Boulevard lesen zu können: Brave Brüger stürmen das Finanzamt. 300 Finanzbeamte geteert und gefedert.

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Szene-Kiez Neukölln



An solchen Wohnungssuchanzeigen, die vornehmlich an Laternenmasten hängen, erkennt der Neuköllner, daß er in einem Szene-Kiez lebt.

(Wer den beiden ein Angebot machen möchte, dem schicke ich gern per eMail das Foto mit lesbaren Namen und Telefonnummern.)

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Blitzeschnelles Spezialeinsatzkommando

Mit einem großen Aufgebot, an dem auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei beteiligt war, reagierte die Polizei heute Vormittag auf eine scheinbare Bedrohungslage in Marzahn.

Zeugen meldeten den Beamten gegen 10 Uhr 15 einen Polizeibekannten 42-Jährigen, der mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ in der Wuhletalstraße unterwegs gewesen sei. Da der Beschriebene den Beamten als „Waffennarr“ bekannt ist und eine ernstzunehmende Bedrohung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auch das Spezialeinsatzkommando angefordert. Die Beamten nahmen den Mann und seinen 47-jährigen Nachbarn gegen 12 Uhr im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Wuhletalstraße fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weder scharfe Schusswaffen oder Handgranaten noch eine Schutzweste gefunden werden. Es handelte sich offensichtlich um teilweise täuschend echt erscheinende Spielzeug- oder „Soft-Air-Waffen“, die neben einem Teleskopschlagstock beschlagnahmt wurden.

Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da läuft also jemand mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ durch die Stadt. Aufmerksame Beobachter berichten der Polizei davon. Und – schwups – bereits eine 1 3/4 Stunde später wird der Mann von einem Spezialeinsatzkommando verhaftet. Nun ja, vielleicht war gerade ja eine andere Sache vordringlicher.

Daß man dann hinterher nur bußgeldbewehrtes Spielzeug entdeckt, war dann wiederum ein Glücksfall. Auch für den „Waffennarr“. Denn das, was der Bericht an Anhaltspunkten liefert, reicht für eine Verurteilung nach § 126 StGB bei Weitem nicht.

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Susi

Aus einer Ermittlungsakte:

Hi steff, die susi kommt auch für 2 stunden mit. cool wa? gruss b

Das ist das Zitat einer SMS des Beschuldigten. In dem Schlußbericht der Kripo heißt es dazu:

Nach Einschätzung der Münchener Kollegen soll es hier um die Lieferung von 2 Kilogramm Amphetamin gehen.

Naja, wenn die Ermittler nicht mehr haben …

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Unbekanntes Melderegister

Es wurde ermittelt, gegen Frau Gluffke. Die Staatsanwaltschaft bekam Post, anonym: Nicht Frau Gluffke sei diejenige, welche. Sondern Herr Brause. Sie Staatsanwaltschaft fordert die Akten von der Polizei zurück und erhebt Anklage. Gegen Herrn Brause. Keine Anhörung, kein nichts vorher.

Das Gericht stellte die Anklage Herrn Brause zu. Genauso wie ein paar Wochen später die Ladung zum Hauptverhandlungstermin. Beides ging in den Bullmannweg 23. Weil Brause dort aber seit 2004 nicht mehr wohnt, wußte er von nichts. Staatsanwaltschaft und Gericht hätten es aber wissen können müssen; schließlich enthielt die Akte eine Auskunft aus dem Melderegister.

Wer nicht zum Termin erscheint, wird verhaftet. So einfach ist das. Drei Monate später wurde Herr Brause von zwei freundlichen Polizeibeamten an seiner aktuellen Meldeanschrift in der Müstraße, seinem Wohnsitz seit 2004, gepflückt und eingetütet.

Weitere zwei Wochen später fand auf Antrag des Verteidigers ein Haftprüfungstermin statt. Der Staatsanwalt nörgelt rum, weil der Verteidiger reklamiert, daß elementare Rechte des Herrn Brause verletzt wurden. Der Verteidiger hat nun einen Freund weniger bei der Staatsanwaltschaft. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

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Ich will rein

Der Großteil der in den neun Berliner Justizvollzugsanstalten einsitzenden Häftlinge, derzeit rund 5.340, wünscht sicher nichts sehnlicher, als so schnell wie möglich wieder in Freiheit zu sein. Aber es gibt auch einen verschwindend geringen Prozentsatz unbescholterner Berliner, der gerade bei widrigen Wetterverhältnissen nichts sehnlicher wünscht, als hinter ’schwedischen Gardinen‘ zu sitzen. Ingolf W.* (59) hat am 5. November 2007 um 19:18 mit fraglichen Mitteln versucht hineinzukommen und wurde ein halbes Jahr später dafür bestraft.

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über einen Obdachlosen, der per Notruf versucht hat, in den Knast zu kommen. Jetzt will er nicht mehr, deswegen bekommt er eine Geldstrafe. Wenn er die allerdings nicht zahlt, geht sein ursprünglicher Wunsch dann doch noch in Erfüllung.

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