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Gerechtigkeit für Opfer: Brauchen wir härtere Strafen?

Ein Film über die Kluft zwischen Recht und Gerechtigkeit, in dem nicht nur die Opfer zu Wort kommen, sondern auch Täter, Richter und Staatsanwälte.

Zu finden in der Mediathek des ARD.

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Das wollen wir doch mal sehen …

In einer Strafsache vor dem Amtsgericht habe ich die Verlegung des Fortsetzungstermins beantragt.

In der Zeit vom 16. November 2008 bis zum 1. Dezember 2008 ist der Angeklagte in einem höchst kompliziert und seit langer Zeit geplanten und bereits bezahlten Jahresurlaub, gemeinsam mit seiner Ehefrau. Seine Ehefrau ist als Polizeibeamtin in einem UNO-Einsatz im Kosovo tätig. An der Abstimmung und Organisation dieses Urlaubs bis hin zu dem von der UNO organisierten Flug von Pristina nach Berlin waren auch die dortigen dienstvorgesetzten Behörden beteiligt.

Die Eheleute haben vor etwa 2 Jahren geheiratet und diese Reise stellt quasi eine nachgeholte Hochzeitsreise dar. Der Angeklagte konnte aufgrund des Einsatzes seiner Frau in diesem Jahr erst 5 gemeinsame Tage verbringen. Auch die zwangsläufig in Anspruch zu nehmenden Sommerurlaube musste das Paar getrennt von einander verbringen, da es nicht möglich war, die Urlaubszeiten abzustimmen. Auch der jetzt geplante und gebuchte Urlaub musste zunächst verschoben werden, da der Angeklagte kurzfristig für einen Castortransport eingeteilt wurde. Der Urlaub im November ist die letzte Gelegenheit für die Eheleute sich zu sehen bis zum Ende des Einsatzen der Ehefrau des Angeklagten im Jahr 2009.

Das Gericht beschließt, den Antrag abzulehnen:

… würde eine Verlegung dieses Termins – ungeachtet der damit verbundenen Kosten – zu erheblichen Verzögerungen des gesamten Verfahrens führen, die nicht mehr in Einklang mit dem im Strafrecht geltenden Beschleunigungsgrundsatz zu bringen wären. […] Wenngleich das Gericht auch die persönlich schwierige Situation bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat und Verständnis für die Situation des Angeklagten aufbringt, muss dieser Aspekt hinter den vorgenannten Gesichtspunkten zurück treten.

Beim Lesen des Beschlusses hatte ich Musik in den Ohren: Toreador’s Song aus der Oper Carmen.

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Gestern abend, 21 Uhr

Wer selbständig arbeitet, weiß was es heißt, zwei Wochen Urlaub gemacht zu haben: Man braucht die Erholung für den Stress vor der Abreise und die liegen gebliebene Arbeit danach. Eigentlich ein Nullsummenspiel. Und dann kommt noch sowas hier:

Gestern abend, kurz vor Ende einer 14-Stunden-Schicht, habe ich noch auf die eMail eines Mandanten reagiert. Höflich und mit der Bitte, seine (nicht allzu dringende) Frage erst am folgenden Tag beantworten zu dürfen. Er reagiert, weniger höflich:

Übrigens, ich hatte vor ein paar Jahren einem befreundeten Rechtsanwalt gegen 0 Uhr ein Fax gesendet und bat um dessen Rückruf. Ca. 1 Minute später rief er mich aus seinem Büro an…..! Das soll es alles geben.

Obiter dictum: Das ist dieser Mandant hier, der seinerzeit den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung mit der Begründung ablehnte, er brauche keinen Verteidiger, da er ja unschuldig sei. Das Gericht hat mich nach § 140 Abs. 1 StPO zu seinem Pflichtverteidiger bestellt.

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Kein gutes Zeichen

Das ist kein gutes Zeichen am Anfang einer Hauptverhandlung, in der die Beweislage dünn ist und in der die Kammer noch viele Probleme erwarten.

schreibt Gisela Friedrichsen auf SPON über den Start des „Holzklotz-Verfahrens“.

Das Gericht war weder bereit, die Anklageschrift ins Russische übersetzten zu lassen, noch dem russisch-deutschen Angeklagten einen Dolmetscher zu stellen. Konsequent richteten die Verteidiger im Namen des Angeklagten ein Ablehnungsgesuch an das Gericht und lehnten den Vorsitzenden Richter der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Da bahnt sich ein Konflikt an, der diesem Verfahren sicherlich nicht dienlich sein wird. Mit etwas Augenmaß auf der Richterbank hätte das verhindert werden können. Es geht hier nicht um ein Bußgeldverfahren mit 3 Punkten in Flensburg. Auf die paar Euro für die Übersetzung sollte es daher nicht ankommen.

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Nette Hinterlassenschaft

Es muss ein bizarrer Moment gewesen sein, als der eigentliche Mieter der Wohnung am Sonntagabend nach Hause kam. Während er sich auf einer Reise in Polen aufgehalten hatte, hatte er Bekannten in dieser Zeit seine Wohnung überlassen. Doch als er die Tür seiner Wohnung, die an der lauten Trasse der Stadtautobahn liegt, öffnete, sah er die Leiche und alarmierte die Polizei. Ein zweiter Bekannter – ein 50-jähriger Pole – soll neben der Leiche gesessen haben, die dem Vernehmen nach schon mehrere Tage zuvor zerteilt worden war.

[…]

Der Leiche war knapp über dem Hüftknochen durchtrennt worden. Die Polizisten, die an jenem Abend um 21 Uhr in die Wohnung eilten, fanden den oberen Teil des Körpers im Wohnzimmer, der untere Teil aber samt Beinen fehlte. Dem Vernehmen nach wurde der Rest der verstümmelten Leiche später – angeblich in einem Müllsack – „in der Nachbarschaft“ entdeckt, außerhalb des Wohnhauses.

Quelle: Tagesspiegel

Also, diesem Bekannten würde ich nie wieder meine Wohnung überlassen. Er hätte ja wenigstens aufräumen und sauber machen können …

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Morddrohungen gegen Konfliktverteidiger

Wer Strafverteidigung ernst nimmt, wird heute in emotional aufgeladenen, spektakulären Fällen rasch als „Konfliktverteidiger“ verschrien. Es erwarten ihn nicht nur ehrabschneidende Schmähungen, sondern fast regelmäßig auch Morddrohungen – als ob sich Anwälte durch ihre Verteidigertätigkeit („Bild“: „Ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen des Opfers“) automatisch zu Kumpanen, ja Mittätern der Angeklagten machten.

Gisela Friedrichsen auf SPON zum sogenannten „Holzklotz-Prozess“

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Verheiratet, aber nicht mit dem Anwalt

Die Sterne standen günstig für meinen Mandanten, gestern morgen vor dem erweiterten Schöffengericht.

Trotzdem gelang es mir nicht, die Eltern meines Mandanten zu beruhigen; besonders die Mutter war in großer Sorge um ihren Sohn, der seit 4 Monaten in der Untersuchungshaft saß. Als dann am Ende doch noch eine Freiheitsstrafe herauskam, die ohne Auflagen zur Bewährung ausgesetzt und der Haftbefehl aufgehoben wurde, fiel sie mir um den Hals.

Der Vater zog sie lachend wieder zu sich: „Hey, Du bist mit mir verheiratet, nicht mit dem Rechtsanwalt!“ Eine glückliche Familie, jetzt wieder.

So lasse ich mir den Start nach dem Urlaub gefallen …

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Sheilas Revolutionstanz mit der Zauber-Wanne

Rainer von Vielen macht Musik. In und mit der Wanne:

Rainer von Vielen & Kauz – Tanz deine Revolution, ein Clip mit Szenen aus dem Film „1. Mai – Helden bei der Arbeit und der „Zauber-Wanne aus der lauter unerwartete Dinge kommen …“

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Kanzlei-Bus

Auch eine gute Idee:

Oklahoma City attorney Chad Moody’s „marketing vehicle.“ Aggressive, kreative und intelligente Strafverteidigung verspricht der Kollege. Der Kanzlei-Bus spricht dafür, daß The Drug Lawyer sein Versprechen auch halten kann.

Gefunden bei Matthew Homann’s blog „the [non]billable hour“
Foto: Flickr / Jason Bondy

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Nicht notwendig

Es ist einfacher, ein eingeseiftes Schwein am Schwanz zu fassen zu bekommen, als einen Jugendstrafrichter in Moabit dazu zu bringen, einem Jugendlichen „freiwillig“ einen Pflichtverteidiger zu bestellen.

In diesem Fall ging es um drei jugendliche Angeklagte und zwei Geschädigte. Eine heftige Schlägerei unter Einsatz von „gefährlichen Werkzeugen“; ein Teilgeschehen habe ich bereits beschrieben. Der Richter war nicht davon zu überzeugen, daß hier ein Verteidiger für meine Mandantin „notwendig“ ist.

Da nun die Finanzierung der Verteidigung nicht von der Landeskasse übernommen werden sollte, habe ich die Mandantin nebst Eltern ausführlich instruiert, sie wollten dann – aus Kostengründen – ohne mich zum Gericht.

Parallel habe ich gegen die ablehnende Entscheidung des Jugendrichters vor vielen Wochen schon Beschwerde eingelegt. Über diese Beschwerde hat nun das Landgericht entschieden. Gestern.

Darüber informierte mich soeben der Jugendrichter, telefonisch. Er war ganz verwundert, daß ich nicht zum Termin erschienen war, der vor 20 Minuten hätte beginnen müssen. Schließlich sei ich doch als Pflichtverteidiger bestellt. Ob ich denn den Beschluß des Landgerichts nicht erhalten hätte.

Nö, habe ich nicht. Es hat mich auch niemand per Fax oder Telefon darüber informiert. Deswegen war ich auch nicht vorbereitet. Und jetzt nicht bereit, alles stehen und liegen zu lassen, um nach Moabit zu fahren. Und überhaupt: Ich bin kein Tanzbär, den man am Nasenring durch die Manege führt.

Der Termin wurde ausgesetzt. Drei Angeklagte, ein Staatsanwalt, eine Protokollführerin, reichlich Zeugen, zwei Verteidiger und ein anwaltlicher Nebenklägervertreter, Wachtmeister, Jugendgerichtshilfe und was-weiß-ich-noch-wer konnten unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen.

Dabei hätte man mir gestern einfach nur mal den Beschluß des Landgerichts auf’s Fax legen oder uns anrufen müssen. Auch das hat der Richter nicht für notwendig gehalten.

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