Kein gutes Zeichen

Das ist kein gutes Zeichen am Anfang einer Hauptverhandlung, in der die Beweislage dünn ist und in der die Kammer noch viele Probleme erwarten.

schreibt Gisela Friedrichsen auf SPON über den Start des „Holzklotz-Verfahrens“.

Das Gericht war weder bereit, die Anklageschrift ins Russische übersetzten zu lassen, noch dem russisch-deutschen Angeklagten einen Dolmetscher zu stellen. Konsequent richteten die Verteidiger im Namen des Angeklagten ein Ablehnungsgesuch an das Gericht und lehnten den Vorsitzenden Richter der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Da bahnt sich ein Konflikt an, der diesem Verfahren sicherlich nicht dienlich sein wird. Mit etwas Augenmaß auf der Richterbank hätte das verhindert werden können. Es geht hier nicht um ein Bußgeldverfahren mit 3 Punkten in Flensburg. Auf die paar Euro für die Übersetzung sollte es daher nicht ankommen.

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