Kanzlei Hoenig Info

Verhindert

Der Mandant hat mich beauftragt, gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen. Dann habe ich nichts mehr von ihm gehört und gesehen. Auf unsere Schreiben – per Post, per eMail, per SMS – haben wir keine Reaktion bekommen.

Heute war die Verhandlung vor dem Landgericht. Alle sind erschienen, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, vier Zeugen; nur der Mandant nicht. Trotz ordnungsgemäßer Ladung, wie das Gericht feststellte.

Der Richter hatte bereits Luft geholt, um das Urteil zu verkünden und die Berufung wegen unentschuldigten Nichterscheinens nach § 329 StPO zu verwerfen. Da fiel mir ein, doch mal einen der draußen wartenden Zeugen nach meinem Mandanten zu befragen.

Der Herr Mandant sitzt seit 3 Monaten in der JVA Wulkow. In einer anderen Sache, in der er nicht von mir verteidigt wurde, wie der Richter in einem Telefonat mit der Anstaltsleitung ermittelte.

Doch keine ordnungsgemäße Ladung, deswegen gibt es nun einen neuen Termin im Januar. Das war knapp.

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Würzig

Noch eins zum Thema Betäubungsmittel:

Die Kifferszene hat exotische Kräuter entdeckt, käuflich in kleinen Tütchen, drei Gramm zu rund 20 Euro. Und: völlig legal. Eigentlich gedacht zum Verräuchern nach Art von Räucherstäbchen, nur dass, nun ja, die Technik verfeinert wurde: Die Kräuter werden geraucht. Die Namen der Zutaten klingen schwer botanisch: die Meeresbohne Canavalia maritima etwa ist enthalten, ebenso der Sibirische Löwenschwanz Leonurus sibiricus. Gemein ist ihnen, dass sie in anderen Teilen der Welt als Marihuana-Ersatz dienen. Gemein ist an ihnen, dass keiner weiß, was den Rausch genau auslöst – so dass die Behörden nicht wissen, was sie eigentlich verbieten sollen. Muss ein ganz neues Gefühl für Kiffer sein, so legal.

schreibt Fatina Keilani im Tagesspiegel

Wo bekommt man das Zeug?

In Berlin wird sie in sogenannten Headshops vertrieben – Geschäfte, die sonst Wasserpfeifen und Hanfschokolade anbieten.

Aber das Angebot deckt die Nachfrage nicht, weil

die Zwischenhändler Lieferprobleme haben, bei den meisten Berliner „Headshops“ gibt es bereits Wartelisten.

berichtet der Tagesspiegel.

Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis das Kraut auf dem Index steht

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Drugchecking

Organisationen aus der Drogenarbeit fordern eine Stelle für „Drugchecking“ in Berlin. Konsumenten sollen wissen, was ihr Stoff enthält. Linke und Grüne unterstützen die Idee. Doch der Senat lehnt ab.

berichtet die taz.

Interessant sind die (Gegen)Argumente: Die Befürworter sehen die Chance, anläßlich der Inhaltskontrolle ein Beratungsgespräch mit dem Konsumenten führen zu können. Die Gegner befürchten, daß „saubere“ Testergebnisse zum Konsum ermutigen.

In einem Kommentar von Sebastian Heiser heißt es dazu:

Die Bleivergiftung bei mehr als hundert Kiffern in Leipzig wäre vermeidbar gewesen. Sie hatten Marihuana gekauft, das ein Dealer mit Blei versetzt hatte, um die Ware schwerer zu machen und sie teurer verkaufen zu können. Dutzende Kiffer mussten daraufhin mit Bauchkrämpfen, Magen-Darm-Beschwerden und hohem Blutdruck behandelt werden.

Für die Ehrenwerten in unserer Gesellschaft gibt es Bio-Wein; Kiffer, Kokser und Junkies sollen doch selbst aufpassen, mit was sie sich den Kopf zudröhnen.

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Prozeßbericht auf Indymedia

In diesem Beitrag hatte ich auf die Suche des Sprengstoff e.V.nach einem Rechtsbeistand hingewiesen. Auf diesen Verein bin ich über Berlin Kriminell aufmerksam geworden; Barbara Keller berichtet dort über eine Strafsache, die gegen den Präsidenten dieses Vereins geführt wird. Wegen

wegen Waffenbesitz, wegen Verstoss gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Er selbst veröffentlicht seinen Prozeßbericht vom ersten und zweiten Verhandlungstag auf Indymedia. Ich bedauere mittlerweile die Frau Kollegin, die dem Präsidenten als Pflichtverteidigerin bestellt wurde.

Wenn es richtig schief läuft, bekommt der Herr Präsident den § 21 StGB und dann ist die Tür offen zum § 63 StGB.

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Anschluß- und Benutzerzwang

Am 10. September 2008 morgens um sechs Uhr kamen sie. Nicht zum ersten Mal, aber diesmal schafften sie es. Die wenigen Straßen zum Dorf waren abgesperrt. Gut 25 Polizisten rückten in zwölf Autos an, die Feuerwehr, zwei Krankenwagen, ein Wagen vom Tierheim, der den Hund mitnehmen sollte. Amtsdirektor Boschan, sichtlich mitgenommen, sprach den Platzverweis für Doris Groger aus. Fünf Polizisten packten die Frau, die sich ein Exemplar des Grundgesetzes vor den Bauch gebunden hatte, und zerrten sie vom Grundstück. Fernsehteams filmten den Großeinsatz, Dorfbewohner standen daneben. Einige weinten, andere schrien: „Wir sind das Volk!“

Dann rückten Bauarbeiter an, hoben einen Graben aus und verlegten zehn Meter orangenes Plastikrohr. Das Grundstück wurde an das Kanalisationsnetz angeschlossen.

[…]

So geht es zu, wenn sich jemand gegen zehn Meter Plastikrohr zur Wehr setzt in Briesensee, Ortsteil von Neu Zauche, Amt Lieberose/Oberspreewald in Brandenburg.

Quelle: fr-online

Danke an die Donnerkatze für den Link.

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Per SMS

In einer echt prickelnden Strafsache hatte ich heute Abend noch eilige (und beruhigende) Post an den Mandanten in seiner WebAkte veröffentlicht. Weil ich aber weiß, daß er seine eMails nicht ständig „abhört“, habe ich ihn per SMS auf den Posteingang hingewiesen. Der Mandant reagierte auch prompt:

Jetzt schon per sms ;-)
Hoenig, Sie sind voll hightech ;-)
Schönes Wochenende.
Gut, dass es Sie gibt!

Sowas erfreut und gleicht das flegelhafte Benehmen mancher Rohlinge wieder aus.

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Schwieriges Augenmaß

Der Mandant hatte gemeinsam mit zwei weiteren Tätern einen Afrikaner ziemlich übel zugerichtet, dabei Naziparolen skandiert und den Mann heftigst beleidigt. Eine unschöne Sache, die ich als Verteidiger übernommen hatte, aber auch eine schwierige Herausforderung.

Am dritten Hauptverhandlungstag wurde gestern das Urteil verkündet. Erheblich strafmildernd hatte das Gericht das Geständnis des Mandanten gewertet; ohne die Schilderung des Tathergangs durch den Mandanten wäre das Verfahren für den Geschädigten, der als Zeuge aussagen mußte, wesentlich belastender gewesen. Auch wenn der Geschädigte die Entschuldigung meines Mandanten nicht akzeptiert hatte, das Gericht hat das ernsthafte Bemühen anerkannt. Die Scham über das eigene Verhalten war deutlich erkennbar.

Der Staatsanwalt, Spezialist für Anklagen wegen rechter Gewaltkriminalität, äußerte sich entspannt über die Strategie der drei Verteidiger, die alle keine „Szene-Anwälte“ sind (oder werden wollen). Mit dem Ergebnis können alle Beteiligten an diesem Verfahren leben. Auch weil die Strafkammer des Landgerichts Augenmaß bewahrt hat.

Schade, daß die Presse wieder einmal nur die Sensation aufgreift und über das Wesentliche des Verfahrens nicht berichtet.

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Steindumme Punks

Es ist dem Schweinesystem schlicht egal, was abgehängte Jugendliche treiben, ob sie grüne Haare beim Biertrinken haben oder Hosen, die in den Knien hängen. Deshalb ist die basale Geste des Hiphop, laut und vernehmlich „Ich!“ zu rufen und „Nehmt mich wahr!“, auch so viel schlauer als Punks mit ihrem steindummen Rebellengetue.

Die taz kommentiert die gestrige Randale einiger Punks Demonstranten an der Humbold-Uni.

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Nicht getroffen

Aus dem Schlußbericht in einer Strafsache wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt:

Eine Absuche des Fahrzeuges nach eventuellen Neuschäden in Blickrichtung auf Unfallereignisse im Zusammenhang mit der Fahrt der Beschuldigten verlief ohne Trefferfeststellung.

Immer wieder eine helle Freude, dieses Polizistendeutsch.

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Hasspsychose

In meiner Auseinandersetzung mit Drango, dem Telefon-Junkie der Gothaer, hat er mich über § 926 ZPO gezwungen, Klage zu erheben, nachdem er die Entscheidung der Gerichte des Eilverfahrens durch drei „Instanzen“ hindurch nicht akzeptieren wollte. Auf meine knappe Klage (ich konnte ganz gut auf die Urteilsgründe des Amts- und des Landgerichts verweisen) hat Drango nun erwidert:

Im Laufe der Verfahren hat sich beim Kläger eine Hasspsychose entwickelt, die sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass er über ein übertriebenes Mitteilungsbedürfnis verfügt und jedwede Prozesshandlung der bisherigen Verfahren im Internet auf seiner Homepage publiziert und den Verlauf der Verfahren der Öffentlichkeit zugänglich macht, auch das polemische und unsachliche Schreiben (zum Beispiel das vom 16.04.2008) belegt, dass der Kläger einen persönlichen Krieg gegen den Beklagten führen will.

Die Klageerwiderung ist auch im übrigen recht spannend zu lesen. Für den Kundigen: Die Argumentation mit § 5 BORA ist echt schick.

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