Anschluß- und Benutzerzwang

Am 10. September 2008 morgens um sechs Uhr kamen sie. Nicht zum ersten Mal, aber diesmal schafften sie es. Die wenigen Straßen zum Dorf waren abgesperrt. Gut 25 Polizisten rückten in zwölf Autos an, die Feuerwehr, zwei Krankenwagen, ein Wagen vom Tierheim, der den Hund mitnehmen sollte. Amtsdirektor Boschan, sichtlich mitgenommen, sprach den Platzverweis für Doris Groger aus. Fünf Polizisten packten die Frau, die sich ein Exemplar des Grundgesetzes vor den Bauch gebunden hatte, und zerrten sie vom Grundstück. Fernsehteams filmten den Großeinsatz, Dorfbewohner standen daneben. Einige weinten, andere schrien: „Wir sind das Volk!“

Dann rückten Bauarbeiter an, hoben einen Graben aus und verlegten zehn Meter orangenes Plastikrohr. Das Grundstück wurde an das Kanalisationsnetz angeschlossen.

[…]

So geht es zu, wenn sich jemand gegen zehn Meter Plastikrohr zur Wehr setzt in Briesensee, Ortsteil von Neu Zauche, Amt Lieberose/Oberspreewald in Brandenburg.

Quelle: fr-online

Danke an die Donnerkatze für den Link.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Anschluß- und Benutzerzwang

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    Das Ich says:

    …so oder so ähnlich hatten wir das doch schonmal..vor 60 Jahren…da ging es zwar um was anderes, aber laaangsam fängts wieder an, hmm?
    Elendes Gemeinderatspack.
    ..und was kann die liebe Frau nun dagegen tun?

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    LoVo says:

    Nachdem der Anschluß zwangsweise durchgesetzt wird, hoffe ich doch das die Benutzung auch endlich zwangsweise durchgesetzt wird ? Es wäre somit nötig, das mindestens 2 Polizisten dauerhaft abgestellt werden, um zu gewährleisten, das das Abwasser sowie die menschlichen Entsorgungen auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Nicht das die Ungehorsamen ihr Geschäft einfach direkt in den Garten machen, oder das Abwasser per Hand zur privaten Kläranlage bringen. So etwas muß doch unbedingt verhindet werden, das solche »Schädiger der öffentliche Haushalte« einfach machen was sie wollen !
    Ein Hoch auf die bundesdeutsche »Demokratie« !