Kanzlei Hoenig Info

Rechtsanwalt trotz Berufsverbots?

Aus gegebenen Anlaß:

Ein Rechtsanwalt, gegen den ein Berufsverbot verhängt wurde, darf sich gleichwohl noch als Rechtsanwalt bezeichnen. Jedenfalls solange die Rechtsanwaltskammer ihm die Anwaltszulassung nicht entzogen hat. Er darf aber eben nicht mehr als Rechtsanwalt tätig werden.

Rechtsgrundlage sind die §§ 150 ff BRAO.

Wie so ein richterlicher Beschluß, mit dem ein solches Verbot auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängt wurde, aussieht, kann man hier nachlesen.

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Post von Horst Mahler

Ich habe Post bekommen. Von Horst Mahler.

Ich wüßte ja nun mal gern, warum er sich ausgerechnet an mich wendet. Auch wenn ich hier und da einmal eine brisante Verteidigung übernehme, bin ich kein Szene-Verteidiger. Erst recht kein rechter.

Die übersandte DVD enthält eine langatmige Rede, in der er seinen (derzeit) bekannten Standpunkt vertritt und die ich auch nicht auszugsweise hier zitieren möchte. Das ist sie nicht wert.

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Nicht nötig, unzählige Male

Jagdszenen aus Niederbayern:

Diesem Schreiben antwortete der Rechtsanwalt des Betroffenen in Form eines Akteneinsichtsgesuchs, welcher diesem Vorgang beiliegt. Der Betroffene hielt es bis heute nicht für nötig, sich trotz mehrmaliger Aufforderung beim Sachbearbeiter zu melden.

Aus einem Schreiben der örtlichen Polizeibehörde eines Dorfs in Bayern, die für die bayerische Landeshauptstadt auf dem Wege der Amtshilfe Fahrer-Ermittlungen vor Ort durchführte.

Noch ein Zitat aus dem Schreiben:

Seit Erhalt Ihres Schreibens bis heute wurde die Wohnanschrift des Betroffenen unzählige Male aufgesucht. Auch wurde mit dem im selben Wohnanwesen wohnhaften Personen, der Fahrzeughalterin (Frau Anne* P*) und deren Tochter (Lebensgefährtin des Betroffenen), mehrmals telefonisch und persönlich Kontakt aufgenommen.

Er läßt nicht aber auch nicht locker, der Herr Polizeiobermeister. Schließlich geht es ja um ein schweres Kapitalverbrechen in Form einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

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Autobahnbrücke, Fall 2

Die Eisenkette war über neun Meter lang. An ihrem Ende hatten die Täter eine Stahlplatte montiert. 75 Zentimeter lang, einen halben Meter breit. Es sollte schließlich etwas passieren auf der A 10. „Aber nichts Schlimmes“, beteuerte gestern Dennis G. vor Gericht. Der 23-Jährige und der 20-jährige Enrico K. sind für den Anschlag verantwortlich. Es grenzt an ein Wunder, dass es an jenem frühen Abend nicht zu einer Katastrophe kam wie zwei Monate zuvor durch die Holzklotzattacke auf einer Autobahn in Oldenburg, bei der eine Frau getötet wurde.

berichtet Kerstin Gehrke im Tagesspiegel über ein aktuelles Verfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin.

Es wird schwierig sein, insbesondere für das Gericht, die durch das „Holz-Klotz-Verfahren“ vor dem Landgericht Oldenburg entstandene Stimmung in der Öffentlichkeit nicht mit in die abschließende Entscheidung einfließen zu lassen.

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Turbulente ED-Behandlung

Da der Beschuldigte kein Dokument zur zweifelsfreien Feststellung seiner Identität mit sich führte, wurden seine angegebenen Personalien überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wegen der Besonderheit der o.g. Örtlichkeit, des begangenen Deliktes wurde aus präventiven Gründen eine ED-Behandlung durchgeführt. Dazu wurde der Beschuldigte R. zur Gesa SO verbracht.

Auf dem Weg zur Gesa leistete er Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte. Bei der ED-Behandlung wirkte der Beschuldigte nicht mit. Statt dessen zog er Grimmassen und beschmutzte im Anschluss an diese Maßnahme die Wand im ED Raum mit seinen tintebenetzten Fingern. Nach der ED-Behandlung wurde der Beschuldigte entlassen.

Aus einem Polizeibericht zu dem Thema: Wie verhindere ich das Absinken der Kriminalitätsrate.

Anlaß für die Identitätsüberprüfung war eine etwas laut geführte Diskussion zwischen zwei mit Testosteron überdosierte Pubertisten, an der sich im weiteren Verlauf die Zivilpolizisten beteiligt haben.

Anmerkung / Erläuterung:
ED-Behandlung = Erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos …)
Gesa SO = Gefangenensammelstelle Süd Ost.

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Der Service bei der Berliner Volksbank

Ich hatte parallel an die Berliner Volksbank (BV) und an die DKB eine eMail geschrieben, dabei den Zahlungsaus- und -eingang in einer pdf-Datei dokumentiert.

Anbei übersende ich Ihnen eine Datei mit zwei Belegen zu einer Überweisung von unserem Konto bei der DKB auf unser Konto bei der BV. Diese Überweisung habe ich am 14.11.08 in Auftrag gegeben. Die Lastschrift bei der DKB erfolgte am selben Tag. Die Gutschrift bei der BV erfolgte am 18.11.08. Bitte nehmen Sie Stellung zu dieser Verzögerung.

Nebenbei: Der umgekehrte Weg, Überweisungen von der BV zur DKB, dauert regelmäßig einen Arbeitstag.

Als erstes antwortete die DKB:

Die DKB AG führt eine laufende Verbuchung durch. Eingehende Beträge, bzw. von Ihnen im Internet-Banking erfasste Überweisungen werden auf Ihrem Internet-Konto umgehend verbucht. Die Anzeigen in Ihrem Internet-Banking werden ebenfalls mehrmals täglich aktualisiert.

Weitere Informationen haben wir unter folgendem Link hinterlegt: Internet-Banking – Die meist gestellten Fragen.

Zu den Bearbeitungs- und Buchungszeiten anderer Institute können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.

Eine Stunde später erreicht mich die Antwort der Berliner Volksbank:

… vielen Dank für Ihre heutige E-Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Inhalt der angehängten Datei aus Sicherheitsgründen nicht zur Kenntnis nehmen können. Wir bitten Sie, ausschließlich das Textfeld Ihres E-Mail-Programms zur Erstellung von Nachrichten zu verwenden und keine Dateianhänge zu benutzen.

Für Überweisungen wurden Laufzeiten und Entgelte im Überweisungsgesetz vom 01. Juli 2002 geregelt. Der Überweisungsbetrag muss im europäischen Wirtschaftsraum innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen gutgeschrieben sein. Innerhalb Deutschlands sind nur drei Tage zulässig. Weitergehende Informationen finden Sie im BGB § 676 (Überweisungsgesetz).

Bankgeschäftstage sind alle Werktage, an denen die Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.

Bitte prüfen Sie, ob nach diesen Eckdaten von einer Verspätung des Geldeinganges ausgegangen werden muss und informieren Sie uns gegebenenfalls.

Ich frage mich, warum die beiden Mitarbeiterinnen der Berliner Volksbank, die diese eMail „unterschrieben“ haben, mir nicht einfach mitteilen: Such Dir das, was Du wissen willst, doch selbst raus! Wir haben hier besseres zu tun. Das wäre wenigstens ehrlich gewesen.

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§ 30a BtMG – ein Beispiel

Der wegen Drogenhandels verhaftete Rocker Mohammed M. ist Geschäftsführer einer Gesellschaft für Drogenhilfe. Wie berichtet, war am Freitagabend auch die Geschäftsstelle von „Almedro“ in der Treptower Kiefholzstraße durchsucht worden. Dies war die erste Drogenberatung, die 1990 in Ost-Berlin eröffnet wurde. M. gilt neben einem 39-Jährigen als Kopf einer Bande, die in großem Stil mit Drogen gehandelt hat. Bei der Razzia waren 9,5 Kilogramm Amphetamine und 250 Gramm Kokain sichergestellt worden, zudem mehrere scharfe Pistolen und andere Waffen. Insgesamt wurden elf Männer deutscher und arabischer Herkunft verhaftet. An der Razzia mit 29 zeitgleichen Durchsuchungen waren 260 Polizisten beteiligt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist Mohammed M. Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“. Das Landeskriminalamt (LKA) rechnet diese der organisierten Kriminalität im Drogen- und Waffenhandel zu.

Quelle: Tagesspiegel

Je nach weiterer Fallgestaltung könnte sich neben dem § 30a BtMG dann noch ein § 129 StGB einfinden. Und schon könnten wir im zweistelligen Bereich landen, was die Dauer einer Freiheitsstrafe angeht.

Ein schönes Betätigungsfeld für eine engagierte Verteidigung.

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Stimmungsvolles Kunstwerk

Kunst gestaltet ein stilvolles Ambiente für Ihre Kanzlei.

So beginnt eine eMail-Werbung, die uns heute erreichte.

Sehr geehrtes Team der Kanzlei Hoenig,

… flötet es weiter …

mit Freude, aber rechtlich bereits gut beraten, habe ich mich über die
kompeteten Leistungen in Ihrer Kanzlei informiert.

Was will uns die Autorin da mitteilen? Interesse heucheln, aber gleich klarstellen: Beratungsbedarf habe man keinen. Trotzdem will sie es versuchen:

Lassen Sie ein stimmungsvolles Kunstwerk einen einladenden Empfangsbereich gestalten, der Ihren Kunden Kompetenz und Sicherheit verspricht!

Wenn die Dame sich tatsächlich über unsere „kompeteten Leistungen“ informiert hätte, dann wäre ihr sicher auch bekannt gewesen, daß in unserem Eingangsbereich bereits ein „stimmungsvolles Kunstwerk“ steht, das schon im vergangenen Jahr Kompetenz versprach.

Optimieren Sie das Klima Ihrer Behandlungsgsräume mit der optimalen Auswahl an Kompetenz- und Ruhe ausstrahlender Kunst!

An unseren „Behandlungsräumen“ gibt es nichts mehr zu optimieren, jedenfalls nicht durch Sie, sehr geehrte Spammerin. Wir sind stilistisch bereits „kompetet“ beraten.

Intelligente Werbung geht anders.

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Nicht damit gerechnet

Der Mandant wollte seiner Tochter etwas Gutes tun. Es fehlte aber das Geld. Deshalb ging er ohne solches in ein Kaufhaus, schaute sich ein Kleidchen für das Kind an und entfernte das (sichtbare) Sicherungsetikett. Trotzdem schlug die Diebstahlswarnanlage am Ausgang lautstark an. Es gab eine für ihn unsichtbare zweite Sicherung. Das war das erste, womit er nicht gerechnet hatte.

Überrascht suchte er das Weite, aber der Kaufhaus-Detektiv war schneller. Und besser trainiert. Bei dem nachfolgenden Gerangel hatte er trotz heftiger Bemühungen keine Chance.

Der Haftrichter erklärte ihm dann später den Tatvorwurf. Räuberischer Diebstahl. Aber kein einfacher, sondern ein besonders schwerer Fall. Weil der Mandant ein Taschenmesser in der Hosentasche bei sich geführt hat. Als der Richter ihm dann auszugsweise den § 250 Abs. 1 StGB vorlaß, wurde ihm schwindelig – wegen des Taschenmessers könnte das heißen: Mindestfreiheitsstrafe 3 Jahre! Auch damit hatte er nicht gerechnet.

Ich hoffe, es wird mir gelingen, das Gericht davon zu überzeugen, daß hier nur ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 3 StGB vorliegt. Das gibt dann „nur“ mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe – für ein Kleid im Wert von 49 Euro.

Liebe Ladendiebe: Laßt Eure Taschenmesser zuhause, wenn Ihr klauen geht. Und wenn Ihr dabei erwischt werden, gebt Euch gewaltfrei geschlagen. Er lohnt nicht, für ein bisschen Stehlgut ein paar Jahre aus dem Blechnapf zu frühstücken.

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Rechtsbeugung

Selten, sehr selten wird gegen einen Richter der Vorwurf der Rechtsbeugung in einer Anklageschrift erhoben. Noch viel seltender kommt es zur Verurteilung. Wenn es aber mal einen Richter erwischt, dann aber richtig.

Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat heute am siebten Verhandlungstag den vom Dienst suspendierten Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in 54 Fällen, davon in 7 Fällen versucht, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

schreibt Eva Bezold, stellv. Pressesprecherin in Strafsachen beim Landgericht Stuttgart am 14.11.2008. Das packt der Richter nicht so locker weg.

Den Angaben der stellv. Pressesprecherin nach hat sich der Richter aber auch nicht sonderlich geschickt eingelassen:

Der Angeklagte hat den ihm zur Last gelegten Vorwurf der Rechtsbeugung bis zuletzt bestritten. Er vertritt die Meinung, sich durchweg korrekt verhalten zu haben. So habe er jedenfalls in einigen Fällen die Anhörung tatsächlich durchgeführt. Im Übrigen sei den gesetzlichen Vorschriften aus seiner Sicht bereits genüge getan worden, wenn er sich einen mittelbaren Eindruck von den Betroffenen durch Gespräche mit dem Pflegepersonal vor Ort und durch Einsicht in die Pflegeakten verschafft habe.

Das ist die sattsam bekannte Arroganz der – vermeindlich – Mächtigen: „Ich mache immer alles richtig!

Strafverteidiger, die öfters mal beim Haftrichter waren oder sich mit Beschlüssen der Ermittlungsrichter auseinandersetzen müssen, lesen da zwischen den Zeilen nicht wirklich Neues.

Link gefunden in der Handakte.

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