Kanzlei Hoenig Info

Kostenerstattung, unerfreulich

Ein Ermittlungsverfahren ist schon übel genug für einen Beschuldigten. Die Kosten der Verteidigung sind ein weiteres Übel, das auch noch oben drauf kommt.

Dessen sind sich ernsthafte Verteidiger in der Regel auch bewußt. Und deswegen wird stets bei einer ersten Besprechung mit dem Mandanten die Kostenfrage ein Thema sein.

Nachdem die Höhe der Kosten geklärt und vereinbart ist, folgt stets die Frage des Mandanten:

Wer erstattet mir diese Kosten, wenn ich nicht verurteilt werde?

In den meisten Fällen ist die Antwort des Verteidigers höchst unerfreulich: Nur im Falle eines Freispruchs gibt es Ersatz der Aufwendungen. Und den meist auch nicht vollständig.

Die Einzelheiten dazu habe ich nun einmal in einer Mandanten-Information zusammen gefaßt.

Der Mandant muß sich überlegen, wem er – trotz einer Verfahrenseinstellung – das verbleibende Loch in seiner Haushaltskasse zu verdanken hat: Dem Verteidiger, der für seine Arbeit eine Gegenleistung bekommen möchte. Oder dem Gesetzgeber, der eine erfreuliche Kostenerstattung nicht vorsieht.

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Strafverteidiger und Strafverteidigung

Was qualifiziert eigentlich einen Strafverteidiger? Sind das tatsächlich „nur“ Rechtsanwälte, die sich besonders gut im Strafrecht auskennen? Oder gehört dazu mehr als fundierte juristische Kenntnisse? Gemeinhin bekannt ist ja, daß Strafverteidiger ein dickes Fell haben und oftmals … hmmm … unkonventionelle Umgangsformen. Ist das alles? Was steckt dahinter, wenn man einen Anwalt als Strafverteidiger bezeichnet?

Dieser Frage bin ich mal in einer Mandanten-Information nachgegangen.

Ein gesundes neues Jahr für alle Straftäter, Strafverteidiger und auch für sonst alle, die hier mitlesen und kommentieren.

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Gehörschutz

Das Signalhorn unseres Autos ist für den Berliner Stadtverkehr nur bedingt geeignet. Deswegen dachte ich an ein Produkt aus der Zulieferindustrie:

gehorschutz

Das könnte das genau das richtige sein. Den Gehörschutz für die Fahrzeuginsassen habe ich dann gleich mitbestellt.

(Anm.: Ja, der screen shot ist ein ganz klein wenig überarbeitet. ;-) )

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Stillstand

Das Amtsgericht Tiergarten schickte uns vor ein paar Tagen ein Fax:

In der Bußgeldsache gegen

Wilhelm Brause

war die Richterin leider mehrere Wochen erkrankt und konnte nicht über den Antrag entscheiden. Sie wird in den nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Den Antrag haben wir im April 2008 gestellt, vor gut 8 Monaten.

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Arbeitsmoral eines Amtsrichters

Wenn die Bürger die Leute an die Regierung bringen, die die Gelder so verteilen, wie sie verteilt werden, und Justiz schlecht ausstatten, noch schlechter, als sie überhaupt ausgestattet war, dann müssen sie auch die Folgen ausbaden.

Quelle: Christian Rost, Richter am Amtsgericht Rinteln, in „Betrifft JUSTIZ Nr. 81, März 2005

Die Konsequenz des Herrn Rost:

Bei mir wird stur nach Eingang terminiert und abgearbeitet, egal wie lange die Sachen liegen oder ob man vielleicht sagt, das eine wäre besser vorzuziehen. Dann kann man mir am wenigsten an die Karre fahren.

Das ist Beamten-Mentalität, wie ich sie mag.

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Erwischt – aber voll ins Schwarze

Es ging um die Kosten meiner Inanspruchnahme im Dezember 2005. Der Gegner meines Mandanten wollte erst gar nicht zahlen. Auch nachdem ihm das Gericht mitgeteilt hatte, daß er zahlen müsse, stellte er sich bockig. Aber richtig bockig, mit allem, was das Zivilprozeßrecht so hergibt.

Naja, nicht schlimm. Schließlich hatten mein Mandant und ich es auch gar nicht so eilig. Denn die Verzinsung der Forderung mit 5 % über dem Basiszins bekommt man auf keinem Bankenmarkt.

Der Gegner hatte auch einen Anwalt, dann sogar einen zweiten. Obwohl er mir wiederholt mitgeteilt hatte, daß er kein Geld habe. Richtig arm sei er, der Arme. Trotzdem legten sich beide Anwälte mächtig ins Zeug für den armen Hartz-IV-Empfänger. Nicht nur ins Zeug legte sich der eine, sondern dann auch noch mit mir an. Über diesen Kerl hatte ich dann hier bereits berichtet.

Immer wieder kam das freche Angebot, die Forderung in Höhe von über 2.000 Euro in Raten zu 20 Euro zahlen zu dürfen. Ich habe den Quatsch natürlich abgelehnt. Trotzdem begann der Gegner – zweieinhalb Jahre nach Entstehen der Forderung – mit der Ratenzahlung. 20 Euro monatlich tröpfelten hier ein.

Nun habe ich eine freundliche Bank, die mir nicht nur mitteilt, wer der Absender der Zahlung ist, sondern auch noch die Kontonummer und die Bankleitzahl „seiner“ Bank in die Gutschrift notiert. :-)

Freundliche Mitteilung

Eigentlich wollte ich ihn nur ärgern, deswegen habe ich bis zum 13. Dezember gewartet und dann „zugeschlagen“: Ein vorläufiges Zahlungsverbot per Gerichtsvollzieher an die Bank des Gegners. Damit der Arme von seinem schmalen Hartz-IV-Einkommen nicht so viel für Marzipan und Lebkuchen ausgibt.

Und was passiert? Die Bank überweist auf dieses Zahlungsverbot die volle Forderung. Bis auf den letzten Cent. 2.303,02 Euro! Whow!!

Der arme Kerl hat also irgendwo gelogen. Entweder bei mir mit der Angabe, er sei Hartz-IV-Empfänger. Oder beim Amt, das ihn sicherlich nach seinem Vermögen gefragt hat. Na, hoffentlich nicht auch noch bei seinen Anwälten, die sich für lau zum Affen gemacht haben.

… nun wird das ja doch noch was mit der Silvester-Party.

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Polizeibeamte verprügeln Radfahrer

Vor ein paar Stunden habe ich eine Pressemeldung der Polizei gelesen und den dazugehörigen Bericht im Tagesspiegel zitiert. Danach hatte ich den Eindruck, daß der Radfahrer die Polizisten vermöbelt hatte.

Die taz greift den Vorfall ebenfalls auf. Gereon Asmuth berichtet:

Vier Platzwunden am Kopf, davon eine an der linken Augenbraue. Deutlich sichtbare Prellungen an beiden Handgelenken. Über und über mit Blut bekleckste Kleidungsstücke. Fotos zeigen Blutspritzer an Wänden und Boden im Treppenhaus sowie in der Wohnung. Das ist das Ergebnis eines Polizeieinsatzes gegen Andrew P. Der Anlass: eine Fahrradkontrolle.

Was nun tatsächlich geschah, wird wohl Gegenstand eines oder mehrerer Ermittlungsverfahren. Gegen den Radfahrer läuft nach Polizeiangaben bereits eines. Gegen die Polizeibeamten könnte ebenfalls ermittelt werden, wenn an dem taz.Bericht etwas dran sein sollte.

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Radfahrer verprügelt Polizeibeamte

Auch durch Pfefferspray ließ sich der Radfahrer an der Rigaer Straße nur schwer stoppen: Der 39-Jährige setzte sich handgreiflich zur Wehr, als zwei Polizisten ihn auf dem Fußweg erwischten.

Quelle: Tagesspiegel

Einen Radfahrer, der ohne Beleuchtung auf dem Gehweg unterwegs war, einfach so anzuhalten – also, das geht ja gar nicht. Wo kommen wir denn da hin, dann kämen die Polizisten in der Stadt zu gar nicht anderem mehr. Ich mein‘, Friedrichshain ist zwar nicht Kreuzberg, aber trotzdem … !

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Kaffeepause

Die beiden ersten Faxe nach Weihnachten, Nummer 01 und Nummer 02. Fast inhaltsgleich. Es hat sich offenbar bewährt.

Bemerkenswert sind die Faxkopfzeilen. Edeltraut hat sich wohl zwischen den beiden Sendungen einen Kaffee am Automaten gezogen.

Jaja, ich hör‘ ja schon wieder auf damit …

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Akteneinsicht für 30 Euro

Oft kommt sie ungelegen, die Mitteilung der Polizei, daß ein bis hierher unbescholtener Bürger ins Visier der Fahnder geraten ist. „Ihnen wird zur Last gelegt …“ liest man auf dem grauen Altpapier. Und etwas weiter unten steht dann das Furcht einflößende Wort „Vorladung„. Was genau die Polizei von dem Bürger will, bleibt meist im Dunkeln.

Es bieten sich nun verschiedene Varianten, wie man auf so ein Schreiben reagiert.

Man könnte der Vorladung folgen und die vielen Fragen der Polizei beantworten. Das wäre die schlechteste aller denkbaren Möglichkeiten. Denn solange man den Hintergrund der Fragen nicht kennt, können (werden!) die Antworten in aller Regel falsch verstanden werden.

Man könnte gar nicht reagieren. Das ist auch nicht ratsam, weil man dann die Möglichkeit aus der Hand gibt, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen. Im schlimmsten Fall bekommt man dann ein paar Wochen später nochmal Post; das könnte dann ein Strafbefehl oder die Anklageschrift sein.

Man könnte der Polizei schriftlich(!) absagen und gleichzeitig selbst Akteneinsicht beantragen. Das ist schon sinnvoller, aber ein wenig kompliziert, wie man hier nachlesen kann.

Man könnte sofort einen Strafverteidiger beauftragen und sich von ihm beraten lassen. Das ist die optimale Reaktion auf die Mitteilung, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Allerdings ist das mit Kosten verbunden, die man nicht unbedingt (jetzt schon) ausgeben möchte.

Es gibt gab(*) eine weitere sinnvolle Möglichkeit, die unsere Kanzlei nun im Jahr 2008 anbietet angeboten hatte. Die Akteneinsicht für 30 Euro. Wie das geht, was man damit erreicht und was man dafür tun muß, habenhatten wir auf unserer Website zusammen gefaßt.

  • (*) Anmerkung:
    Dieses Angebot haben wir eingestellt; es hat sich insbesondere für unsere Mandanten nicht bewährt. crh
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