Kanzlei Hoenig Info

Schönes Schimpfwort …

… nur leider etwas zu lang:

Informationsinkontinente Unschuldsvermutungshintergeher

Das sollen nach Ansicht eines Mandanten des Braunschweiger Kollegen Werner Siebers die Pressesprecher der Staatsanwaltschaften sein.

Im Fall Tauss zum Beispiel dürfte der Beschuldigte gegen diese Bezeichnung keine Einwände erheben.

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Ganz was Neues

Zusammen mit der gesetzlichen Regelung der Verständigung im Strafverfahren (§ 257c StPO) hat der Gesetzgeber ein paar weitere Rechtsnormen erlassen, die diese Regelung begleiten bzw. deren Umsetzung vorbereiten sollen. Dazu gehört auch der neue § 202a StPO.

Davon habe ich nun erstmalig in einer Umfangstrafsache Gebrauch gemacht. Ich wollte bereits vor Eröffnung der Hauptverhandlung mit allen anderen Verfahrensbeteiligten reden. Auch über den möglichen § 31 BtMG, um zu verhindern, daß es hier – trotz der neuen Regelung des § 46b Abs. 3 StGB – doch noch zu einem „Wettrennen“ zwischen den Angeschuldigten kommt.

Auch ist es ganz interessant zu wissen, was sich die Staatsanwaltschaft für den Fall vorstellt, daß sich die Anklagevorwürfe bestätigen sollten. § 202a StPO schreibt dann vor, daß diese Vorstellung ins Protokoll kommt, so daß es im weiteren Verlauf des Verfahrens für den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft schwieriger werden dürfte, plötzlich auf ganz neue Gedanken zu kommen.

Auch im übrigen halte ich es für sinnvoll (nicht nur, weil es modern ist), wenn Richter, Staatsanwalt und Verteidiger miteinander reden, statt sich in der Hauptverhandlung eine Show für die Galerie zu liefern.

Die Erste Strafkammer des Landgerichts Berlin hat sich wohl meinen Gedanken angeschlossen und zum Gespräch geladen.

einladung zu 202a

Angesichts der Tatvorwürfe wird diese neue Regelung hier eine ganz besondere Bedeutung bekommen. Ich bin gespannt.

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Staatsanwalt verprügelt Rechtsanwalt

Der Kollege Rechtsanwalt Manfred Zipper ist Fachanwalt für Strafrecht, also Strafverteidiger. Strafverteidigung ist Kampf, sagt ein anderer Strafverteidiger, kein geringerer als Hans Dahs.

Nun hat der Kollege Zipper – nach eigenem Bekunden „noch aktiver Ringer“ – sich wohl mächtig ins Zeug gelegt und dafür eins auf’s Auge bekommen, dies aber richtig.

Es stellt sich mir nur die Frage, ob er das Dahs-Zitat nicht falsch verstanden hat. Ich kämpfe ja auch für die Rechte meiner Mandanten, aber daß ich mich von einem Staatsanwalt – oder gar von einem Strafkammer-Vorsitzenden – verprügeln lassen würde … soweit geht die Liebe zum Beruf dann doch nicht.

Es könnte allerdings sein, daß Herr Zipper da nicht von einem Organ der Rechtspflege eins gedonnert bekommen hat, sondern von einem seiner Mandanten. Denn Herr Zipper ist nicht nur als Strafverteidiger unterwegs, sondern auch noch als Vertreter der Roland Rechtsschutz. Er ist ein Partner-Anwalt dieses Versicherers, der mit Engagement und exzellentem Fachwissen die Interessen vertritt.

Ich gestatte mir die Frage: Wessen Interessen vertritt der Partner-Anwalt eines Versicherers eigentlich: Die seines Mandanten? Oder die seines Partner-Versicherers?

Mir hat bislang weder ein Staatsanwalt, noch ein Mandant ein blaues Auge geschlagen. Ich verkaufe meine Seele aber auch weder dem einen, noch irgend einem anderen. Ich bin und bleibe unabhängig, auch unabhängig von Mandaten, die mir ein Versicherer vermittelt.

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Boykott des Richters?

Der Mandant wird beim Klauen erwischt. Ein einfacher Diebstahl. Aber: Er ist Ausländer und hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Deswegen wird – quasi reflexartig – die Fluchtgefahr gemäß § 112 II 2 StPO angenommen und der Mandant sitzt nun in der Untersuchungshaft.

Er spricht kein Deutsch und ich seine Sprache auch nicht. Deswegen beantrage ich Akteneinsicht und die Beiordnung eines Dolmetschers für die Verteidigergespräche. Ich bekomme die Akte vom Gericht binnen weniger Tage – und gleich auch die Ladung zu Hauptverhandlungstermin. Soweit, sogut.

Ich habe dann noch einmal an den Dolmetscher erinnert. Schriftlich, höflich. Schriftlich, mahnend. Telefonisch,vergeblich; weder Richter, noch Geschäftsstelle sind erreichbar. Dann nochmal schriftlich, böse. Keine Reaktion.

Heute ist der Termin, sechs Zeugen sind geladen. Ich kenne die Akte, der Mandant das Papier, auf dem sie ausgedruckt wurde. Verstehen tut er sie nicht. Eine Vorbereitung auf den Termin hat nicht stattgefunden.

Und nun? Wenn ich jetzt die Aussetzung des Termins beantrage, muß der Richter diesem Antrag stattgeben, weil die Verteidigung sich nicht vorbereiten konnte. Dann wird irgendwann im Dezember oder Januar neu terminiert. Lehne ich bzw. lehnt der Mandant den Richter ab, passiert dasselbe. Der Mandant bleibt bis dahin – aller Wahrscheinlichkeit nach – in Haft; jedenfalls ist nicht mit seiner heutigen Entlassung zu rechnen.

Zu erwarten hat der Mandant eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Manchem Richter scheint das Kosteneinsparungsgebot das Hirn vernebelt zu haben. Ich muß aufpassen, daß ich ihm das heute nicht sage.

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Die Luftnummer der Schwerverbrecher

Mit auf dem Rücken gefesselten Händen waren die drei Studenten wie Schwerverbrecher abgeführt worden. Es folgten 16 Stunden Polizeigewahrsam überwiegend in Einzellezellen. Während dieser Zeit wurden ihre Wohnungen durchsucht, Computer und Festplatten beschlagnahmt.

Worum ging’s?

Luftablassen aus Reifen von Nobelwagen

Was kam heraus?

Einstellung des Verfahrens nach knapp dreistündiger Beweisaufnahme gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 400 Euro.

Quelle: taz

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Heute vor 800 Jahren …

… am 4. Oktober 2009 1209 wurde Otto IV. von Innozenz III. in der Peterskirche zum Kaiser gekrönt.

Genützt hat es nichts. Oder?

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Dickschiff

Im Dezember geht’s los. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. 83 Seiten umfaßt die Anklageschrift. Bisher sind 15 Termine vorgesehen. Sozusagen fünf Kilo pro Hauptverhandlungstermin.

Na denn …

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Volksverhetzung?

Nachfolgend der Beitrag Sarazins, ohne die Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen:

„Man muss aufhören, von ‚den’ Migranten zu reden. Wir müssen uns einmal die unterschiedlichen Migrantengruppen anschauen. Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben dann durchweg bessere Schulnoten und höhere Abiturientenquoten als die Deutschen. Die Osteuropäer, Ukrainer, Weißrussen, Polen, Russen weisen tendenziell dasselbe Ergebnis auf. Sie sind integrationswillig, passen sich schnell an und haben überdurchschnittliche akademische Erfolge. Die Deutschrussen haben große Probleme in der ersten, teilweise auch der zweiten Generation, danach läuft es wie am Schnürchen, weil sie noch eine altdeutsche Arbeitsauffassung haben. Sobald die Sprachhindernisse weg sind, haben sie höhere Abiturienten- und Studentenanteile usw. als andere. Bei den Ostasiaten, Chinesen und Indern ist es dasselbe. Bei den Kerngruppen der Jugoslawen sieht man dann schon eher ‚türkische’ Probleme; absolut abfallend sind die türkische Gruppe und die Araber. Auch in der dritten Generation haben sehr viele keine vernünftigen Deutschkenntnisse, viele gar keinen Schulabschluss, und nur ein kleiner Teil schafft es bis zum Abitur. […] Je niedriger die Schicht, um so höher die Geburtenrate. Die Araber und Türken haben einen zwei- bis dreimal höheren Anteil an Geburten, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Große Teile sind weder integrationswillig noch integrationsfähig. Die Lösung dieses Problems kann nur heißen: Kein Zuzug mehr, und wer heiraten will, sollte dies im Ausland tun. Ständig werden Bräute nachgeliefert: Das türkische Mädchen hier wird mit einem Anatolen verheiratet, der türkische Junge hier bekommt eine Braut aus einem anatolischen Dorf. Bei den Arabern ist es noch schlimmer. Meine Vorstellung wäre: generell kein Zuzug mehr außer für Hochqualifizierte und perspektivisch keine Transferleistungen mehr für Einwanderer. In den USA müssen Einwanderer arbeiten, weil sie kein Geld bekommen, und werden deshalb viel besser integriert. Man hat Studien zu arabischen Ausländergruppen aus demselben Clan gemacht; ein Teil geht nach Schweden mit unserem Sozialsystem, ein anderer Teil geht nach Chicago. Dieselbe Sippe ist nach zwanzig Jahren in Schweden immer noch frustriert und arbeitslos, in Chicago hingegen integriert. Der Druck des Arbeitsmarktes, der Zwang des Broterwerbs sorgen dafür. Das sind Dinge, die man nur durch Bundesrecht ändern kann. Für Berlin ist meine Prognose düster, was diese Themen betrifft. Aber es kann in einer Stadt, in der man prächtig leben kann, gleichzeitig kompakte und wachsende, ungelöste Probleme geben. Genauso wird es in Berlin werden. […] Die Integration hat Stufen. Die erste Vorstufe ist, dass man Deutsch lernt, die zweite, dass man vernünftig durch die Grundschule kommt, die dritte, dass man aufs Gymnasium geht, dort Examen macht und studiert. Wenn man durch ist, dann braucht man gleiche Chancen im öffentlichen Dienst. So ist die Reihenfolge. Es ist ein Skandal, dass die Mütter der zweiten, dritten Generation immer noch kein Deutsch können, es allenfalls die Kinder können, und die lernen es nicht wirklich. Es ist ein Skandal, wenn türkische Jungen nicht auf weibliche Lehrer hören, weil ihre Kultur so ist. Integration ist eine Leistung dessen, der sich integriert. Jemanden, der nichts tut, muss ich auch nicht anerkennen. Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für siebzig Prozent der türkischen und für neunzig Prozent der arabischen Bevölkerung in Berlin. Viele von ihnen wollen keine Integration, sondern ihren Stiefel leben. Zudem pflegen sie eine Mentalität, die als gesamtstaatliche Mentalität aggressiv und atavistisch ist. […] Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate. Das würde mir gefallen, wenn es osteuropäische Juden wären mit einem um 15 Prozent höheren IQ als dem der deutschen Bevölkerung. Ich habe dazu keine Lust bei Bevölkerungsgruppen, die ihre Bringschuld zur Integration nicht akzeptieren, und auch, weil es extrem viel Geld kostet und wir in den nächsten Jahrzehnten genügend andere große Herausforderungen zu bewältigen haben. […] Man stößt gegen viele Mauern der politischen Korrektheit, aber man merkt, dass der Ton an Deutlichkeit zunimmt, wir haben noch nicht verstanden, dass wir ein kleines Volk sind. Wir verstehen uns immer noch als ein großes Volk. 1939, als der Zweite Weltkrieg begann, hatte Deutschland 79 Millionen Einwohner, die USA 135, Russland 160 und England 50. Die Proportionen haben sich völlig verschoben. Wenn von unseren 80 Millionen praktisch dreißig Prozent im Rentenalter sind, sind wir bereits eine relativ kleine Bevölkerung. Wir sind näher an den Holländern und Dänen als an den USA. Dass diese kleinen Völker ihre Ausländer heute mit viel radikaleren Programmen als wir forciert integrieren, hat einen guten Grund. Heute muss man Sprachtests in den Botschaften machen, davor darf man gar nicht einreisen. Sie haben spät angefangen, aber sie haben wenigstens angefangen. Wenn die Türken sich so integrieren würden, dass sie im Schulsystem einen anderen Gruppen vergleichbaren Erfolg hätten, würde sich das Thema auswachsen. Der vietnamesische Kioskbesitzer wird immer gebrochen Deutsch sprechen, weil er erst mit dreißig eingewandert ist und ungebildet war. Wenn seine Kinder Abitur machen oder Handwerker werden, hat sich die Sache erledigt. Türkische Anwälte, türkische Arzte, türkische Ingenieure werden auch Deutsch sprechen, und dann wird sich der Rest relativieren. So aber geschieht nichts. Die Berliner meinen immer, sie hätten besonders große Ausländeranteile; das ist falsch. Die Ausländeranteile von München, Stuttgart, Köln oder Hamburg sind viel höher. Aber die Ausländer dort haben einen geringeren Anteil an Türken und Arabern und mischen sich über breite Ausländergruppen. Zudem sind die Migranten in den Produktionsprozess integriert. Während es bei uns eine breite Unterschicht gibt, die nicht in Arbeitsprozesse integriert ist. Doch das Berliner Unterschichtproblem reicht weit darüber hinaus. Darum bin ich pessimistisch. Wir haben in Berlin vierzig Prozent Unterschichtgeburten, und die füllen die Schulen und die Klassen, darunter viele Kinder von Alleinerziehenden. Wir müssen in der Familienpolitik völlig umstellen: weg von Geldleistungen, vor allem bei der Unterschicht. Ich erinnere an ein Dossier der ‚Zeit’ dazu. Es berichtet von den zwanzig Tonnen Hammelresten der türkischen Grillfeste, die die Stadtreinigung jeden Montagmorgen aus dem Tiergarten beseitigt — das ist keine Satire. Der Neuköllner Bürgermeister Buschkowsky erzählt von einer Araberfrau, die ihr sechstes Kind bekommt, weil sie durch Hartz IV damit Anspruch auf eine größere Wohnung hat. Von diesen Strukturen müssen wir uns verabschieden. Man muss davon ausgehen, dass menschliche Begabung zu einem Teil sozial bedingt ist, zu einem anderen Teil jedoch erblich. Der Weg, den wir gehen, führt dazu, dass der Anteil der intelligenten Leistungsträger aus demographischen Gründen kontinuierlich fällt. So kann man keine nachhaltige Gesellschaft bauen, das geht für ein, zwei, drei Generationen gut, dann nicht mehr. Das klingt sehr stammtischnah, aber man kann das empirisch sehr sorgfältig nachzeichnen.“

Quelle: Sarazin in Lettre International

Ich denke nicht, daß Sarazin hier ein oder zwei Völker verhetzt hat. Statt dessen frage ich mich, ob hier nicht der Bote der schlechten Nachricht hingerichtet?

Die subjektive Analyse Sarazins wurde von der Gewerkschaft Verdi als „rechtsradikal“ bezeichnet. In der SPD regen einige Genossen seinen Parteiausschluss an. Der Job bei der Bundesbank könnte demnächst wieder vakant werden. Die taz betitelt Sarazin als Botschafter für den Stammtisch.

Gute Nacht!

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Boykott der Verteidigung durch Richter

Über einen ganz üblen Versuch des Vorsitzenden Richters der 5a. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Görlitz, mit Nachdruck einen Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen, berichtet ein Beschluß des OLG Dresden vom 17.07.2009 – 1 Ss 347/09.

Erst setzt der Görlitzer Richter dem Wahlverteidiger eine Pflichtverteidigerin vor die Nase, die auch der Mandant nicht haben wollte. Und dann verweigert er dem Wahlverteidiger de facto die Akteneinsicht.

Das OLG Dresden hat die unglaubliche Entscheidung des Landgerichts dorthin befördert, wo sie hingehört: In den Orkus der befangenen Richter. Und zwar einstimmig gemäß § 349 Abs. 4 StPO.

Vor dem Hintergrund des Umstands, daß Revisionen, die auf die Befangenheit eines Richters gestützt sind, in fast allen Fällen erfolglos bleiben, könnte der Dresdner Beschluß ein bemerkenswerter Hinweis auf einen ganz miesen Charakter des Görlitzer Richters sein.

Wo ich schon gerade dabei bin:

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet zu verwerfen.

Soweit dazu die objektivste Behörde der Welt. Schämen die sich eigentlich nicht?

Entscheidung gefunden bei Rechtsanwalt Detlef Burhoff.

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Drahtwagen

drahtwagen

Eine freundliche Anweisung an die Aktenwagenschieber im Kriminalgericht Moabit.

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