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Glaubensfrage

glaubensfrage glaubensantwort

Die BZ befragt ihre Leser. Es gibt Lebensformen, an denen ist die Evolution spurlos vorbeigegangen. Die Jounalisten Reporter Schreiber der BZ gehören anscheinend dazu.

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Fristsetzung

Unsere Klage stammt vom 30.6.2009. Das Landgericht stellt die Klage dem Gegner zu und lädt zum Termin am 3.2.2010.

Der Beklagte erwidert am 24.9.2009 auf die Klage. Das Landgericht schickt uns am 6.10.2009 die Klageerwiderung und fordert uns auf, binnen 14 Tagen dazu Stellung zu nehmen. Würden wir die Frist einhalten, läge unsere Stellungnahme ein gutes Vierteljahr auf der Geschäftsstelle des Landgerichts und würde Patina ansetzen.

Ich frage mich, warum es das Gericht so eilig hat. Eigentlich sollte es doch ausreichen, wenn unser Schriftsatz im Laufe der ersten Januarhälfte beim Gericht eintrudelt. Mir kann doch keiner erzählen, daß sich das Gericht unsere Stellungnahme noch im Oktober anschaut, um im Januar darüber zu verhandelt.

Die Wege eines Zivilgerichts sind unergründlich.

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Den Rechtsstaat auf’s Korn genommen

Die urteilen „Im Namen des Volkes“ und prozessieren auf dessen Kosten. Die müssen an den zwei Verhandlungstagen eine enorme Höhe erreicht haben. Und was ist herausgekommen? Ein krasses Fehlurteil.

Quelle: Ulrich Bräuel, Das Tagebuch der Susanne K, 1. Auflage 2009, S. 90 (ISBN: 978-3897746510)

Bräuel schreibt in seinem Kriminalroman über ein Mißbrauchsverfahren. Angeklagt ist ein Lehrer, der sich an einem 13-jährigen Mädchen vergangen haben soll.

Auf den gut 100 Seiten gelingt es dem Autor – ein promovierter Jurist – in brillanter und verständlicher Weise, die massiven Probleme der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation in Sexualstrafsachen darzustellen.

Dieses Buch ist nicht nur ein spannender Krimi, sondern auch ein Beispiel für die engen Grenzen, in denen sich Justiz und Rechtsstaat befinden.

wird das Büchlein zutreffend vom Verlag beschrieben.

Ich habe es in einem Rutsch nach einem 12-Stunden-Arbeitstag durchgelesen. Absolut empfehlenswert, auszugsweise auch für Plädoyers geeignet.

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Getty Images und der Traumtanz

Es geht um die angebliche Nutzung eines Bildes auf einer Internet-Präsentation. Getty Images behauptet, Rechte daran zu haben, verlangte die Entfernung und einen Schadensersatz. Das Bild wurde entfernt und ich habe Getty darum gebeten, die Rechte zu substantiieren und nachzuweisen. Darauf schickt mir Getty Images die nachfolgend zitierte eMail (Hervorhebungen von mir):

Wir begrüßen die Entfernung des Bildes von der Webseite und werten dies als Zeichen für Ihre Kooperationsbereitschaft. Dennoch bleibt neben dem Unterlassungsanspruch unser Anspruch auf Bezahlung für die unberechtigte Nutzung der Bilder nach wie vor bestehen. Der erhebliche Bearbeitungsaufwand und unsere Verpflichtung gegenüber unseren Fotografen, die für jede Verwendung eines ihrer Bilder Honoraransprüche haben, haben Kosten verursacht, die über dem Preis für eine von Anfang an ordnungsgemäße Lizenzierung liegen. Unsere Forderung bleibt davon unberührt.

Getty Images stellt im Vorfeld außergerichtlicher Einigung keine derartigen Nachweise zur Verfügung. Im Moment versuchen wir diese Angelegenheit einvernehmlich zu regeln und sind deshalb nicht verpflichtet, derartige Nachweise vorzulegen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir jedoch lediglich, falls es zu gerichtlichen Schritten kommt, diese vertraulichen Verträge Dritten gegenüber zugänglich machen.Alle Getty Künstler unterschreiben einen Vertrag, in dem sie bestätigen, dass sie die einzigen Inhaber der Urheberrechte sind.

[…]

Der Zweck unserer Abteilung (License Compliance) ist Angelegenheiten von Urheberrechtverletzung schnell und kostengünstig zu regeln, ohne Mitwirkung unserer Anwälte. Unsere Sammlung ist sehr groß und der entsprechende Nachweis entweder bei uns oder unserem Fotograf zu finden würde weitere Kosten verursachen. Wenn Sie auf diesen Nachweis bestehen, muss Ihre Angelegenheit an unsere Anwälte weitergeleitet werden. In diesem Fall wird die Schadensersatzforderung wegen zusätzlich anfallender Anwaltsgebühren erheblich höher ausfallen.

Sollten Sie hingegen zusagen unsere Forderung zügig zu zahlen können wir Ihnen mit einem erheblichen Nachlass entgegenkommen:

Getty Images ist demnach bereit, die Höhe der Forderung um 15% auf 1032.75 EUR (inkl.MWST) zu reduzieren, vorausgesetzt eine vollständige Zahlung dieses Betrags erfolgt bis zum 29.10.2009. Die Zahlung dieses Betrags unter den zuvor genannten Bedingungen gilt als vollständige und abschließende Abgeltung unserer Forderung betreffs der angemahnten unberechtigten Nutzung von Getty Images Photos, die bis dato identifiziert und in unserer Forderung bezeichnet ist. Dieses Angebot gilt vorbehaltlos und wird automatisch unwirksam, sollte keine Zahlung unter den zuvor genannten Bedingungen erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Referenznummer 5892724 an und bestätigen Sie mir kurz per Email, ob Sie auf den Zahlungsvorschlag eingehen.

Sollten Sie über eine internationale UST-ID (beginnt mit DE und ist 9-stellig) verfügen, so möchte ich Sie bitten, uns die Nummer vor der Zahlung mitzuteilen, denn dann müssen Sie nur den Nettobetrag von 850.00 EUR begleichen. Sollte es nicht der Fall sein, so muss unsere Forderung inklusive Mehrwertsteuer beglichen werden. Sollten Sie aber eine Überweisung ohne Mehrwertsteuer vorzunehmen, ohne uns vorher über Umsatzsteuer ID Nummer informiert zu haben, so wird der Fall weiterverfolgt und die Mehrwertsteuer wird immer noch von uns eingefordert.

Dieses Vergleichsangebot steht unter der auflösenden Bedingung der vertraulichen Behandlung. Sofern Sie das Angebot annehmen, sind Sie daher verpflichtet, die Konditionen sowie den Abschluss der Regelung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Getty Images behält sich andernfalls sämtliche Rechte und Rechtsmittel vor.

Bekommen die Mitarbeiter dieses Unternehmens morgens ein Medikament in den Frühstückkaffee eingerührt, damit man dort solche eMails schreiben kann?

Ich verschicke demnächst auch mal eine Rechnung an – sagen wir mal – Melanie Adam, fordere die Dame unter Androhung empfindlicher Übel zur sofortigen Überweisung auf und teile mit, daß ich aus Datenschutzgründen nicht mitteilen kann, weshalb ich die Forderung aufstelle.

Tolle Geschäftsidee. Was ein Staatsanwalt wohl zu sowas sagen wird?

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Was sage ich dem Mandanten?

Es ging um Schwarzfahren (Beförderungserschleichung). Der Mandant hat die Ladung zur Gerichtsverhandlung verschlafen und uns dann mit seiner Verteidigung beauftragt. Er befürchtete, daß gegen ihn ein Sitzungshaftbefehl (§ 230 StPO) erlassen worden ist.

Ich habe mich für ihn beim Gericht gemeldet, die Akte abgeholt und meiner Mitarbeiterin zum Einscannen und Zurücksenden gegeben. Sie fragt mich nun:

Was sag ich dem Mdt, wenn er heute anruft? Die Akte hast Du heute geholt, Du wolltest reinschauen und dann den Mdt instruieren.

Ich habe ihr geantwortet:

Sage ihm bitte:

1. Es gibt KEINEN Haftbefehl.

2. Er bekommt einen Strafbefehl: 40 Tagessätze zu 15 Euro: 450 600 Euro zzgl. Verfahrenskosten.

3. Wenn er nicht zahlen kann, soll er damit SOFORT zur sbh.

4. Er soll uns einen Kuchen als Honorar vorbei bringen.

Wenn der Kuchen kommt, veröffentliche ich ein Foto.

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Ruhe bitte

Hinweis meiner Mitarbeiterin, fett und ganz oben auf dem Deckel der (elektronischen) Akte:

Mandant möchte nur die allerwichtigste Post – sonst nur seine Ruhe!

Das ist einer meiner Lieblingsmandanten.

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Liegengeblieben

Aus einer Ermittlungsakte, die wegen eines Verkehrsunfalls angelegt wurde:

liegevermerk

Es geht hier nicht um das Geld und die Fahrerlaubnis des Beamten. Oder dessen Vorgesetzten. Oder der Verwaltungsspitze. Oder des Finanzsenators.

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Überdosis Knast

Eine 35-jährige Gefangene starb in der Frauenhaftanstalt in Lichtenberg an einer Überdosis Heroin. Darüber berichten seit gestern ein paar Zeitungen in Berlin. Der Vorfall ereignete sich allerdings nicht vorgestern, sondern bereits am 13. August.

Ob die Frau sich mit der Überdosis ihren Weg aus der Haft freischießen wollte, wird nicht berichtet. Näher liegt der Gedanke, daß sie das in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelte Heroin versehentlich falsch dosiert hat. Was bei den wechselnden Qualitäten der Betäubungsmittel, ganz besonders im Knast, nicht besonders schwierig ist.

Aus welchem Grund diese Information knapp zwei Monate brauchte, um an die Öffentlichkeit zu gelangen, ist ebenso wenig bekannt. Ob ein Zusammenhang besteht mit der erfolgreichen Flucht einer Gefangenen, die – ebenfalls im August – während der Mittagspause „abhanden“ gekommen war?

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Noch ein Interview …

… zum Thema Araber und Türken und Rassismus. Diesmal befragt der Spiegel die rührige Berliner Jugendrichterin Kerstin Heisig, die zuständig ist für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender mit Wohnsitz in Nord-Neukölln.

Ich reiße mal ein bisschen was aus dem Zusammenhang, bevor es andere tun.

Frau Heisig redet

von vornehmlich arabischen Straftätern, die bei mir im Gerichtssaal sitzen. Sie und ihre Familien versuchen, sich unserem Recht zu entziehen …

Es gibt Gruppen, große Clans, die nicht das geringste Interesse daran haben, wie der Rechtsstaat funktioniert.

Der Männlichkeitswahn ist bei manchen Türken und Arabern besonders ausgeprägt, Ehre und Respekt sind so irrational entwickelt, dass es schnell zu Gewalt kommt.

Aber Frau Heisig relativiert auch

Wenn sich das urdeutsche Prekariat im Plattenbau mittels Wodkaflasche den Kopf einschlägt, dann ist das auch nicht schön.

Die Richterin bewegt etwas in Nord-Neukölln. Beliebt macht sie sich nicht. Weder bei den Bewohnern dieses Problem-Kiezes, noch bei der Verwaltung im Bezirksamt Neukölln, aber auch nicht innerhalb der Justiz.

Frau Heisig sagt:

Ich bin bisher selbst mit dem größten Macho klargekommen.

Sie ist eine starke Frau. Und mutig. Wie Sarrazin.

Quelle: SPON

Link gefunden bei der Rechtsanwäldin

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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft

In den Fällen Jörg Tauss (SPD), Nadja Benaissa (No Angels) oder Klaus Esser (Mannesmann) hat die Staatsanwaltschaft reichlich Informationen an die Medien weitergegeben. Die Betroffenen dieser als aggressiv empfundenen Informationspolitik waren darüber – nachvollziehbar – nicht besonders amüsiert.

Der Bonner Rechtsanwalt Gernot Lehr hat dieses Verhalten zum Anlaß für einen Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ 2009, S. 409 ff.) genommen, um die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit aufzuzeigen. Es lag auf der Hand, daß Lehr zu dem Schluß kommt, daß die Pressesprecher der Staatsanwaltschaften eben nicht über alles berichten dürfen, was ihnen gerade über den Schreibtisch läuft.

Lehr fordert, die presserechtlichen Sorgfaltsmaßstäbe sind insbesondere bei Verdachtsäußerungen streng einzuhalten. Weiter müsse der Betroffene Gelegenheit erhalten, seine Sicht der Dinge darzustellen. Hierzu sei er aber nur effektiv in der Lage, wenn er

vor Veröffentlichung einer Pressemitteilung, der Anberaumung einer Pressekonferenz oder sonstigen Auskünften der Ermittlungsbehörden von den zu erwartenden öffentlichen Verdachtsäußerungen erhalte.

[…]

Vor allem aber muss der Betroffene Gelegenheit erhalten, seine Sicht der Dinge darzustellen. Dies verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, vor einer Informationserteilung an Journalisten zunächst den Betroffenen davon in Kenntnis zu setzen. Dieses Vorgehen ist nicht zuletzt eine wesentliche Bedingung für einen effektiven, zeitgerechten Rechtsschutz gegen unzulässige Auskünfte.

Quelle: NStZ 2009, S. 409, 413

Ich glaube eher, daß hier der Wunsch der Vater dieses Gedanken war. In unserer Kanzlei hat sich jedenfalls noch kein Staatsanwalt gemeldet, bevor er sich mit seinem Mitteilungsbedürfnis an die einschlägigen Blut- und Busenblätter gewandt hat.

Trotzdem: Der Aufsatz von Lehr liefert ein paar hübsche Ansätze, allzu mediengeilen Strafverfolgern auf die Finger zu klopfen.

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