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Kanzlei Hoenig Info
Fahrtenbuchauflage, erledigt
Heute endete das Jahr, in dem für unser Auto ein Fahrtenbuch geführt werden sollte mußte, weil die Erinnerung an den Fahrer, der da angeblich viel zu schnell durch das Land Brandenburg gefahren sein soll, nicht mehr so gut war.
Selbstverständlich wurde das Fahrtenbuch ganz gewissenhaft geführt. In den Fahrtenbuchdeckel wurden eingetragen:
- Name, Vorname und Anschrift der möglichen Fahrzeugführer, die dann jeweils ein individuelles Nümmerchen bekamen.
- das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
Das war eine einmalige Angelegenheit und schnell erledigt.
Dann wurden jeweils
- vor Beginn einer jeden Fahrt das Nümmerchen des Fahrers, das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns und
- nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift
eingetragen.
In dem vergangenen Jahr sind wir nicht viel mit dem Auto gefahren, so daß das Fahrtenbuch nicht sehr dick geworden ist. Wir haben ja Fahrräder, eine Umweltkarte der BVG und ein Motorrad. Immerhin sind es dann noch so 10 bis 12 Fahrten geworden.
Bislang hat auch niemand darum gebeten,
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen
wie es im § 31 a StVZO geschrieben steht. Wir sind aber auch ganz schwer zu erreichen zuhause.
Nun heben wir das Fahrten-„Büchlein“ noch ein halbes Jahr auf und das war’s dann. Kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Bußgeld. Nur die Investition von 10 Minuten Schreibarbeit und ein altes Vokabelheft.
Ich finde, so eine Auflage ist ein stumpfes Schwert.
Anwaltsbriefkopf und die 3-D-Frage
Einmal abgesehen davon, daß ich es als unhöflich mir gegenüber empfinde, wenn mir so eine Inkassobude Rechtsanwaltskanzlei nur 01805er Nummern zur Kommunikation anbietet und irgend ein Schmierfink eine nicht weiter benannte Person (?) unterschreibt:
Dürfen die das?
Befangene Richterin?
Hauptverhandlung vor der Strafrichterin: Ein als Zeuge geladener Polizist fehlt. Er hat sich telefonisch wegen Krankheit (Motorradunfall am Vortag) entschuldigt. Der Verteidiger fragt, ob dem Gericht eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung vorliegt.
Die Richterin: „Bei Kollegen verzichte ich darauf immer“
Nebenbei: Die Richterin war bereits in der DDR als Richterin tätig.
Danke an den anonymen Stammleser dieses Blogs für die Geschichte und den Hintergrund.
Ganz einfach
Unser Mandant hat sich breitschlagen lassen, mit irgendeinem Werber zu sprechen. Am Ende des Gespräches soll ein 24-Monats-Vertrag mit Freenet zustande gekommen sein. Der Mandant war überrascht über die Hartnäckigkeit, mit der Freenet die Forderung geltend machte. Er meinte, mit Freenet keinen Vertrag geschlossen zu haben. Deswegen kam er zu uns.
Wir haben ihm zu aktivem Nichtstun geraten. Das hat funktioniert. Nach ein paar Monaten kam dann eine gewaltige anwaltliche Mahnung mit Kosten und allem Bösartigen, was so dazu gehört.
Ich habe mich für den Mandanten bei den Anwälten von Freenet gemeldet und eine gemeine Bitte geäußert:
Es hat zwar ein wenig gedauert, dann kam die einzig adäquate Reaktion:
Akte zu, Affe tot.
Vorsorglich: Das war ein Ausnahmefall; wir nehmen solche Sachen ansonsten grundsätzlich nicht an. Wer kompetente anwaltliche Hilfe in vergleichbaren Fällen braucht, für den haben wir hier etwas aufgeschrieben. (Wenn ein weitere Kollege auch noch auf jene Liste möchte: Bescheid!)
Tipgeber
Da ruft mich doch die Kriminalbeamtin an, die gegen meine Mandantin wegen Diebstahls ermittelt hat. Sie habe jetzt den Schlußbericht fertig und werde die Akte zur Staatsanwaltschaft schicken. Daß meine Mandantin den ihr vorgeworfenen Diebstahl begangen hat, scheint ihr nicht wahrscheinlich. Sie habe aber trotzdem die Daten speichern müssen: Die Mandantin gelte dann als „bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten“ … falls nochmal was gegen sie laufen sollte.
Wenn die Staatsanwaltschaft ihrer Ansicht folge und das Verfahren einstelle, riet mir die Kriminalbeamtin, solle ich mich bei ihr nochmal melden und beantragen, daß die Daten wieder aus dem System gelöscht werden.
Das nenne ich mal Ermittlungen mit Augenmaß für die Unschuldsvermutung und den Datenschutz.
Daß wir in unserer Kanzlei für solche Einstellungsfälle entsprechende Textbausteine vorrätig halten, konnte sie natürlich nicht wissen. Denn für die meisten Verteidiger ist mit der Übersendung der Einstellungsnachricht (und ggf. dem Anzünden eines Kerzleins) der Fall abgeschlossen.
Das ist er aber erst, wenn die Daten wieder dort sind, wo sie im Falle einer Verfahrenseinstellung hingehören: Im Orkus der Ermittlungsverfahren gegen Unschuldige. Darum sollte man sich kümmern.
Undeutscher Paketservice
Wir verschicken gern mal ein Dankeschön an freundliche Menschen. Manchmal eben auch einen leckeren Wein. Heute hatten wir vergessen, den Aufkleber „Vorsicht! Glas!“ auf den Spezial-Weinflaschen-Versand-Karton zu heften. Ich bat die Dame aus unserem „Paket-Shop“ um einen Edding oder sowas ähnliches.
Sie gab mir den Edding und teilte mir mit, sie habe es aber jetzt nicht gehört, daß da ’ne volle Flasche Wein drin sei; Flüssigkeiten dürften nämlich nicht mit der normalen Post versandt werden. Das wußte ich bislang nicht.
Die Mitarbeiterin stapelte das Paket mit der Flasche sorgsam auf die anderen Päckchen, kassierte das „Porto“ und wünschte mir einen schönen Feierabend.
Ob mir das auch bei einem guten deutschen Postbeamten so widerfahren wäre? So ein unkonventioneller Migrantenhintergrund hat doch was für sich. Ich weiß gar nicht, was Herr Sarrazin hat? ;-)
Wenn man keine Arbeit hat …
Aus meinem Einkommensteuerbescheid:
Zinsabschlag/Kapitalertragssteuer kann auf die Steuerschuld nur bei Vorlage entsprechender Steuerbescheinigungen im Original angerechnet werden.
Ich hatte meinem Steuerberater die Bescheinigungen in Kopie übermittelt, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.
Nun habe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und die Original nachgereicht. Irgendwann wird dann ein neuer Bescheid erlassen und mir dann die gezahlte Zinsabschlag/Kapitalertragssteuer in einer weiteren Zahlung überwiesen.
Na gut, solange die Finanzbeamten mit diesem überflüssigen Mist beschäftigt sind, können sie keinen anderweitigen Unsinn machen.
Ein Besuch im Club
Eine Auseinandersetzung zwischen ein paar Postpubertisten im Club. Es ging mal wieder um die Mädels. Natürlich spielte Alkohol eine Rolle. Und jede Menge Testosteron. Außer ein paar Feilchen und sonstigen blauen Flecken war nichts passiert. Trotzdem: Die beiden Kontrahenten erstatten wechselseitige Strafanzeigen und stellten die entsprechenden Anträge.
Aus der Akte – 93 Blatt! – ergibt sich, daß nur der Freund des Gegners den Schlag meines Mandanten gesehen hat. Die drei anderen – unbeteiligten – Gäste haben gesehen, daß der Gegner meinen Mandanten geschlagen hat.
Ich habe den Staatsanwalt angerufen und vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Der Staatsanwalt meinte: Einstellung ja, aber nur gegen Auflage: Mein Mandant soll 600 Euro an die Justizkasse zahlen. § 153 a StPO.
Der Staatsanwalt konnte meinen gequälten Gesichtsausdruck nicht erkennen. Ich habe ihm vorgeschlagen:
Ok, dann schreiben Sie mal eine Anklage, ich reise zu den voraussichtlich drei Hauptverhandlungstagen nach [Kleinstadt in Südwestdeutschland] und werde im Schlußvortrag den Freispruch beantragen und: „Die Kostend des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Staatsanwalt vom Gehalt abgezogen.“
Jetzt konnte ich den Gesichtsausdruck des Staatsanwalts durchs Telefon erkennen.
Drei Sekunden später kam die Replik: Also gut, § 153 StPO, ohne „a“.
Einverstanden.
Bemerkenswert Bekanntes
In einer auswärtigen Betrugssache, die ich verteidige, rief mich der zuständige Staatsanwalt an. Er wolle mich auf eine ganz aktuelle Entscheidung vom 12. August 2009 hinweisen: Amtsgericht Karlsruhe, 9 C 93/09.
Ich konnte ihm mitteilen, daß mir die Entscheidung bereits bekannt ist. Und daß ich Frau Günther nicht persönlich kenne. Und mein Mandant auch nicht.
Nun denke ich darüber nach, was mir der Staatsanwalt eigentlich damit mitteilen wollte.



