Anwaltsbriefkopf und die 3-D-Frage

Anwaltsbriefkopf

Einmal abgesehen davon, daß ich es als unhöflich mir gegenüber empfinde, wenn mir so eine Inkassobude Rechtsanwaltskanzlei nur 01805er Nummern zur Kommunikation anbietet und irgend ein Schmierfink eine nicht weiter benannte Person (?) unterschreibt:

Dürfen die das?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Philosophisches veröffentlicht.

13 Antworten auf Anwaltsbriefkopf und die 3-D-Frage

  1. 1
    AlexB says:

    Ausserdem sollte ein Anwalt „Kanzlei“ und „Kanzlie“ (in der Anschrift) unterscheiden können, oder?

  2. 2
    le D says:

    HHKH,

    nimm doch einfach diese Festnetznummer: http://www.ra-haas.de/impressum/index.html

  3. 3
    gb says:

    und generell ist fuer solche Patienten die http://www.0180.info zu empfehlen :)

    Wobei mir der Haufen^WVerein^W^Wdie Kanzlei durchaus bekannt vorkommt, mahnen die nicht auch fuer Telekom „oder sowas“?

    btw: Muss nicht der Gebuehrenhinweis „direkt“ der Rufnummer zuzuordnen sein, kleiner und mit Sternchen war doch mal nicht so ganz zulaessig?!? Als Marktbegleiter koennte man da doch……. Mal so den Begriff „Abmahnung“ in den Raum schmeiss ;)

    Link dazu: http://www.jurablogs.com/de/66a-tkg-preisangaben-bei-mehrwertdiensten-premium-diensten-etc

    Der Gebuehrenhinweis im von meinem Vorposter verlinkten Impressum ist uebrigens definitiv falsch! [korrektur] verwirrend mit den ganzen Sternchen…

  4. 4

    Lieber Kollege,

    leider dürfen die das! Selbst nach Auskunft der RA-Kammer, müssten die Kollegen den Schriftsatz noch nicht einmal unterschreiben. Drei Kreuze würden auch ausreichen … solche Schreiben haben wir hier mittlerweile stapelweise.
    Ton und Sitten werden immer rauer und neuerdings auch immer unkollegialer – wenn es Kollegalität überhaupt noch gibt. Na ja!
    (Aber wehe, wenn wir mal in einem gerichtlichen Schriftsatz die Unterschrift vergessen!)
    LG

  5. 5
    Das Ich says:

    Achja, und nicht vergessen deren Aktenzeichen anzugeben, da eine Bearbeitung „sonst ausgeschlossen“ ist.
    Da würde ich mal einfach netterweise einen Zahlendreher einbauen, damit die das nicht Automatisiert zuordnen können, sondern Arbeiten (Sortieren, Zuordnen) müssen…das hassen die nämlich am meisten. Dat kost Geld!

  6. 6
    nutella says:

    wie wärs, eine antwort zu schicken (besonders wenn man ein anerkenntnis schreibt) und das ganze per fax und ohne aktenzeichen verschicken.
    ich wette, es wird bearbeitet ;)

  7. 7
    RA JM says:

    Aber dafür haben die ja eine sooo schöne Service-Seite. Nicht dass da noch irgend jemand mit dem Aktenzeichen S.09. …. irgendwelchen Unfug treibt. ;-)

  8. 8
    Namenloser Feigling says:

    Erstaunt mich nicht. Anwälte sind für diesen Laden nur eine Störung – mit Privatpersonen gehen sie i.a.R. so vor, daß sämtliche Schreiben, etc. ignoriert werden. Sobald man dann nen Anwalt schickt, ist Ruhe. (Zwei Mal Forderungen von denen schmackhaft gemacht bekommen, zwei Mal wäre zweifelsfrei zu belegen gewesen, daß diese nicht bestand bzw. bereits seit Ewigkeiten erfüllt wurde…)
    Ich habe nicht den Eindruck, daß hier Schreiben überhaupt gelesen werden, man versucht nur, Druck um jeden Preis auszuüben. (Mist: Seit die Rechtschutzversicherung besteht, habe ich so einen Müll noch nicht wieder zu Gesicht bekommen.)

  9. 9
    Dr. Bashir says:

    Natürlich dürfen die das. Aber natürlich dürfen sie auch keine Anwaltsgebühren für die Bearbeitung fordern. Sollte wider Erwarten doch einmal Klage erhoben und vorgerichtliche Anwaltskosten begehrt werden, hat sich der Beweisantrag empfohlen, daß den Fall außergerichtlich nur Computer und Nicht-Anwälte bearbeitet haben, während die Sozien sich höchstens zur Weihnachtsfeier in der „Kanzlei“ blicken lassen. Beweis: Zeugnis aller Sozien.

    Die Klage wird dann in der Regel zurückgenommen, bevor man „Rechtsanwaltskammer“ sagen kann.

  10. 10
    A.N. says:

    Für Rückruf: SMS** mit RA und S.09.2358587 .01.2 an 22022

    ** 49 Cent/SMS

    DAS finde ich heiß! Vielleicht gibts ja auch ein Rückrufabo zu bestellen per SMS?

  11. 11
    Tom´s Papa says:

    Um das Rückruf-Abo zu beenden, sende eine SMS mit STOP……… Kostet dann wahrscheinlich 4,90 € pro SMS.

  12. 12
    Bridget says:

    Haas & Kollegen … das sind die Herren, die uns wegen einer Sache mit Klage drohten, für die wir nicht zahlten, da u. E. nicht rechtmäßig.
    Aus 450 Euro Forderung wurde sehr viel mehr dank der Anwaltskosten. Man bot uns mehrere Vergleiche an, von 440 Euro bis ‚runter auf 80 Euro, die wir alle ablehnten.
    Natürlich wurde die Foderung gleich als Negativ-Eintrag bei einer Auskunftei vermerkt. Natürlich forderten wir eine Löschung, da wir einen Hauskauf planten. Natürlich wurde uns zugesagt, diesen Negativeintrag einzufrieren, solange die Klärung des Falls ausstand. Und natürlich ging’s schief!
    Die finanzierende Bank zog eine Auskunft und wegen einer lächerlichen Forderung wurde 2006 unsere Hausfinanzierung abgelehnt.
    Die Auskunftei wollte/konnte die Auskunftei den Eintrag nicht löschen, bevor nicht ein Urteil vorlag.
    Nach langer und nervenaufreibender Wartezeit wurde endlich Klage erhoben und nicht zugelassen, weil die Herrschaften Haas und Kollegen weder eine richtige Aufstellung noch eine fundierte Begründung lieferten, weshalb wir einen x-beliebigen Betrag zahlen sollten.
    Nach 15 Monaten Kampf hatten wir weniger Nerven als je zuvor und uns wurde die Chance genommen, unser Traumhaus zu besitzen.
    Ich fahre oft an diesem Haus vorbei, jedes Mal steht mir das Wasser in den Augen. Auch wenn wir nach dieser leidvollen Erfahrung im Jahr 2007 schließlich eine Immobilie erwerben konnten (die Finanzierung ging erwartungsgemäß „wie Butter“ durch, nachdem der Eintrag nach Erlaß einer Verfügung durch einen richterlichen Beschluß bei der Auskunftei gelöscht wurde, trotzdem waren Lage und Preis der Immobilie ungünstiger, der Zinssatz der Finanzierung ebenso), so bekomme ich noch immer Bauchschmerzen, wenn ich heute den Namen „Haas und Kollegen“ höre oder lese. Diese Firma hat uns viel Zeit, Nerven und vor allem Geld gekostet. Und das alles wegen einer unrechtmäßigen Forderung. Das war eine Erfahrung, wie ich sie meinem ärgsten Feind nicht wünsche.

  13. 13
    MG says:

    Hallo,

    das Thema ist ja nun schon ein Jahr alt, aber immer noch aktuell. Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das mit den 0180-5 Nummern in Ordnung ist. Schließlich verdienen die damit Geld, pro Minute die man dort anruft (und niemanden erreicht) bis zu 6 Ct, dies in einem / für ein Verfahren…

    § 1 Abs. 1 RVG: (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz.

    Um es umgangssprachlich auszudrücken: Stehe ich auf dem Schlauch???

    Gibt es hierzu schon irgend etwas „Handfestes“, Urteile, Stellungnahmen RA-Kammer(n)?

    Allerdings muss es wohl i.O. sein, die machen es ja schließlich schon seit einiger Zeit so.

    Falls mir jemand helfen könnte…

    vielen Dank im Voraus.