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Kanzlei Hoenig Info
Sehen so Schöffen aus?
In Berlin stehen 2018 wieder Schöffenwahlen an. Deswegen können sich seit Herbst 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Bewerbungen an das für sie zuständige Bezirkswahlamt wenden. Damit das auch alle wissen, macht das Land Werbung.

Ich bin gespannt, wie die neuen Schöffen aussehen werden.
Nebenbei
Wenn ich mir die Voraussetzungen, die ein Bewerber für’s Schöffenamt mitbringen muß, so anschaue, könnte ich mich doch eigentlich auch als Schöffe bewerben, oder? Ein verlockender Gedanke …
Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen
Es ist nicht ehrenrührig, wenn ein Rechtsanwalt etwas macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Man kann ja nicht jedes Detail kennen, wenn man Beratung in der Breite anbietet. Das geht allenfalls ins Geld (der Auftraggeber).
Problematisch wird es allerdings, wenn er dabei einem Kreuzberger Strafverteidiger ans Bein zu pinkeln versucht. Keine gute Idee ist es zu versuchen, Stoffwechselendprodukte auf der Klinge eines Samurais zu hinterlegen.
Vorgeschichte
Das Justice-as-a-Service-Unternehmen „FragRobin“ versteht sich als Robin Hood für alltägliche Rechtsfragen, berichtete der Tagesspiegel.
Und damit das auch jeder Anwalt weiß, teilt das Robin-Team um Dr. Christopher Hahn, der laut Tagesspiegel über langjährige Erfahrung als praktizierender Anwalt für Unternehmensrecht verfügt, das aller Welt mit. Per eMail, die auch unter dem Namen „Spam“ bekannt ist. Dieser Spam landete dann auch im eMail-Postfach unserer Kanzlei. Nicht gut, das.
Der geneigte Stammleser hier im Blog kennt, was nun kam: Unser bewährter Zwei-Minuten-Abmahn-Textbaustein, mit dem wir den Spammer auffordern, uns zu versprechen, seinen Werbemüll künftig an anderer Stelle zu verklappen.
Dazu schlagen wir auch noch eine entsprechende Formulierung vor, die binnen dreier Tage hier – gern per Fax vorab – eingehen sollte. Und das ganze geht per eMail zum Absender. Und zwar ohne Kostenrechnung. Ganz einfach so. Für lau.
Und womit reagiert der Robin? Genau, mit nichts.
Deshalb habe ich den Krempel zusammen gepackt und ihn an „meinen“ Rechtsanwalt Bert Handschumacher geschickt. Der öffnet wiederum seine Textbausteinkiste und übermittelt in meinem Auftrag den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ans Landgericht Berlin.
Das geht flott. Zu flott für Robin. Dessen Unterlassungerklärung trudelt erst zwei Tage nach Fristablauf gemütlich bei uns ein. Zu spät um das gerichtliche Verfahren noch auszubremsen. Es ergeht die beantragte Einstweilige Verfügung.
Das Problem für Robin und seine Brüder: Es kostet. Gerichtskosten und Anwaltshonorar. Und weil es den Robins schwer fällt, sich von ihrem Geld zu trennen, nehmen sie Geld in die Hand und beauftragen Herrn Rechtsanwalt Andreas Bendlin aus dem gemütlichen Schwerin.
Und dann beginnt das eigentliche Thema dieser Geschichte.
Herr Andreas Bendlin aus Schwerin begründet nun den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung mit dem üblichen Unsinn, den sich die Leute ausdenken, die sich mit der Materie nicht auskennen; aber trotzdem so tun, als wären allwissend. Die kostentreibende Anwalts-Show für die eigene Mandandschaft.
Das ist alles nicht so schlimm; ich kann damit gut umgehen, wenn jemand die Anspruchgrundlagen dort sucht, wo sie nicht zu finden ist (für den Kundigen (also nicht für Herrn Bendlin): Es geht um eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und nicht um einen Wettbewerbsverstoß (§ 8 UWG)). Auch der Irrtum über den Begriff der „Werbung“ ist verzeilich. Die Funktion einer Abmahnung … ok, wenn man die nicht kennt … aber egal, tut mir nicht weh. Das alles erklärt dem Schlawiner Schweriner später das Landgericht in der Urteilsbegründung.
Was aber nun gar nicht geht, …
… ist der hinter blumigen Worten versteckte Anwurf, ich würde es mit der Abmahnung per eMail und der nachfolgenden Beauftragung eines Rechtsanwalts nur auf den Kostenerstattungsanspruch absehen, der nach der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe entsteht. Also einen Anspruch konstruieren, der nicht besteht.
Der Strafverteidiger indentifiziert hinter einer solchen diplomatisch verbrämten Formulierung sehr flott den Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs.
Freundchen! Ich lasse mir einiges bieten, aber mir zu unterstellen, ich würde meine berufliche Existenz für einen popeligen dreistelligen Betrag auf’s Spiel setzen, geht echt zu weit. Der Spam ist der Rechtsbruch, gegen den ich mich zur Wehr gesetzt habe. Zunächst mit der Chance, kostenfrei aus der Nummer wieder rauszukommen. Die Chance hat Robin nicht genutzt. Und jetzt jault er auf.
Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten; aber dreist genug, einem Kollegen betrügerisches Handeln zu unterstellen.
Den völig verkorksten Ruf, den Sie, Kollege Andreas Bendlin, Junior des Gemischtwarenladens Herwig Bendlin und Partner, in Ihrem Sprengel schon jetzt haben, tragen Sie zu Recht.
Briefzustellung nach Art der PIN Mail AG
Wir hatten uns schon gewundert, warum sich unser Briefposteingang in den letzten Tagen auf Null reduziert hatte. Heute kam die Antwort auf unsere Frage:

Der freundliche grünweiße Zusteller entschuldigte sich für die dreifache Menge der üblichen Post mit den Worten:
Er habe zwei Tage frei gehabt und da sei die Post eben liegen geblieben, weil es bei der PIN Mail AG keine Vertretung gibt.

Liebe PIN Mail AG. Zeit und Geld sparen auf Kosten Eurer (nicht vorhandenen oder/und unterbezahlten) Mitarbeiter? Zuverlässigkeit sieht jedenfalls anders aus.
Das ist keine „Top-Qualität“, sondern ganz lausiger Service!
Für die Interessierten: Der abgebildete Stapel Post ist ausschlielich Korrespondenz der Berliner Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, meist Fristsachen, bei denen es auf verläßliche Zustellung und unverzügliche Bearbeitung ankommt.
Für die Überstunden, die bei uns nun notwendig werden, um die gesamte von der PIN Mail AG verzögert zugestellte Post heute noch zu bearbeiten, wünsche ich den Verantwortlichen mit Katastrophen vollgestopfte Feiertage und massive Umsatzrückgänge im kommenden Jahr. So!
Update:
… und wenn man diesen Ärger über das Kontaktformular bei der PIN Mail AG loswerden möchte, bekommt man erst einmal eine solche Rückmeldung:

Vorsorglich: Variante 2 und 3 der Fehlermeldung konnte ich ausschließen.
Die Porzellankiste
Unverzichtbare Grundlage des Verhältnisses zwischen dem Verteidiger und seinem Mandanten ist das Vertrauen. Ohne das läuft in einem Strafmandat nichts.
Das weiß auch der Gesetzgeber, deswegen hat er den § 203 StGB geschaffen. Danach wird ein Vertrauensbruch böse bestraft.
Daneben – und für die Verteidiger unserer Kanzlei eigentlich noch wichtiger – stehen die zentralen berufsrechtlichen Regeln, die hier von der Rechtsanwaltskammer München übersichtlich zusammengestellt und erläutert wurden.
Der Berliner Kollege, Dr. Niklas Auffermann, hat die Regeln für die Inanspruchnahme externer Dienstleister auf den Seiten der Rechtsanwaltskammer Berlin vorgestellt.
All das dient der Erhaltung der entscheidenden Geschäftsgrundlage, dem Gefühl des Mandanten, daß er von seinem Verteidiger nicht verraten wird.
Der Grund dafür, daß ich diesen Blogbeitrag schreibe, ist ein Kommentar, der unter unserer Mitteilung über die Abschaffung der Papierakte in unserer Kanzlei stand.
Das ist auf den ersten Blick tatsächlich ein wunder Punkt. Schaut man dann einmal genauer hin, werden weitere Probleme erkennbar.
Mitarbeiter, Referendare und studentische Aushilfen unterstützen die Verteidiger beim Arbeiten. Überwiegend werden die Kanzleiserver oder Telefonanlagenvon von qualifizierten Technikern gewartet. Die wenigsten Anwälte reinigen ihre Kanzleiräume selbst. Auch wenn eine Reparatur, ein Umbau oder ein Umzug ansteht, verlassen die wenigsten Anwälte ihren bequemen Schreibtischsessel.
Für all solche und vergleichbare Arbeiten werden in aller Regel nicht-anwaltliche und/oder externe Dienstleister beauftragt. Eben weil es im Alltag auch nicht anders geht.
Nun ist es nicht so, daß ein Anwalt jeden x-beliebigen Menschen an die Interna einer Strafverteidigerkanzlei heranläßt. Die Auswahl und die Überwachung zuverlässiger Dienstleister ist der wesentliche Punkt. Darüberhinaus verpflichten sich die Externen zur Verschwiegenheit und unterzeichnen ein solches Formular:

Eine hundertprozentige Garantie ist das alles nicht, das liegt auf der Hand. Denn selbst dann, wenn Verteidiger sich selbst an den Kopierer stellt, und die Akten einscannt, gibt es Sollbruchstellen: Wird die Festplatte des Kopierer zuverlässig gelöscht, bevor das gebrauchte Gerät gegen ein neues ausgetauscht wird? Um nur ein Beispiel für viele Datenleckfallen zu nennen.
Es kommt also stets auch auf den Verteidiger an, wie sensibel er mit den unterschiedlichen Anforderungen an die Geheimhaltung umgeht. Bußgeldakten sind anders zu handhaben wie die Informationen über den Aufenthaltsort eines per Haftbefehl gesuchten Mandanten. Ein Parkverstoß ist mit dem Steuerbetrug eines Vorstandsvorsitzenden nicht vergleichbar. Entsprechend gestuft ist bei uns auch der Umgang mit den Daten organisiert. Es wäre übertrieben, den Schwarzfahrt-Vorwurf auf einem vom Netzwerk getrennten und verschlüsselten Speichermedium zu verwalten.
Zum dem Thema, das den „Vater der Pozellankiste“ umtreibt: Unser Berliner Dienstleister für’s Aktenkopien ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die die Straf- und Bußgeldakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften abholt, einscannt und uns auf geschütztem elektronischem Wege übermittelt.
Im Grunde gibt es eine absolute Datensicherheit nur für solche Daten, die nicht erhoben werden. Und ausschließlich mit einer Glaskugel ausgestattet kann kein Strafverteidiger arbeiten.
Für den oben genannten Bedenkenträger bedeutet das: Wenn Du verhindern willst, daß „Deine Ermittlungsakte“ dem beschriebenen Risiko ausgesetzt wird, solltest Du darauf achten, daß erst gar keine angelegt wird. 8-)
Bekannter Zahlendreher
Meine Assistentin hat den Mandanten an die Überweisung des vereinbarten Honorars erinnert. Der Mandant reagierte ziemlich flott:
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Mir ist so, als hätte ich diese Erklärung nach einer Zahlungserinnerung schon ein paar Mal an anderer Stelle gehört.
In diesem Zusammenhang fällt mir ein alter Spruch ein, ich vor vielen Jahren mal in einer KFZ-Werkstatt an der Wand hängen sah:
Wenn Du so tust, als würdest Du mich bezahlen, tue ich so, als würde ich für Dich arbeiten.
—
Der Kreuzberger Kampfradler
Noch ein Thema, das sich für einen Blogbeitrag am Sonntag eignet: Fahrrad-Aktivisten.
Von ihrer Anlage her sind das zunächst erst einmal ganz normale Fahrradfahrer. Es gibt aber einige, die das unmotorisierete Zweirad nicht nur als Mittel zur Fortbewegung sehen, sondern eine Lebenseinstellung damit verbinden. Das führt dann schon einmal dazu, daß alles was das Radfahren einschränkt, zum Angriff auf das eigene Leben stilisiert wird. Und dementsprechend verteidigt werden muß. So entsteht eine Art Fundamentalismus.
Kreuzberg ist ein Territorium, in dem viele von diesen Aktivisten pedalieren. Sie haben erreicht, daß endlich eine Hauptverbindungsroute zwischen unserer Kanzlei und dem Kriminalgericht fahrradfreundlich gestaltet wird. Seit ein paar Tagen gibt es auf der Skalizer- und Gitschiner Straße einen weißen Strich auf der Fahrbahn, der einen – benutzungspflichtigen – Radweg vom Autoverkehr trennen soll. Eine grundsätzlich feine Sache, muß ich doch jetzt nicht mehr Umwege in Kauf nehmen, wenn ich mit Rad zur Arbeit fahre und dem Autolärm nicht auf die Ohren haben will.
Radwege schaffen Freiräume, aber nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer, die irgendwo parken müssen, wenn sie nicht mehr Autofahren wollen. Dann kriegen die aktivierten Biker erhöhten Puls, aber so richtig. Und der äußert sich dann in organisierter Form, über die man dann die Welt via Twitter informiert.
Endloses Warten auf die Polizei und kein Vorbeikommen. #gitschinerstraße #nichtdafürdich @Poliauwei @polizeiberlin #radfahrersindunwichtig @SenUVKBerlin #radlandjetzt @ADFC_Berlin pic.twitter.com/sKZSg39eYq
— Volksentscheid Rad (@radentscheid) 16. Dezember 2017
Was mir sofort aufgefallen ist: Der Supersportler auf der Tacx-Rolle fährt durch die automobile Rush Hour ohne Helm! Selbstverständlich habe ich das sofort reklamiert.
Zieh Dir erstmal einen Helm auf, wenn Du mit dem Rad unterwegs bist. Was sollen den die Kinder denken?! #SchlechtesVorbild
— Kanzlei Hoenig (@KanzleiHoenig) 16. Dezember 2017
Das geht ja nun gar nicht, vor den großen Augen der kleinen Kinder ein schlechtes Vorbild abzugeben! Aber auch diese nur gut gemeinte Warnung empfindet der gemeine Fahradfundamentalist als lebensbedrohlich (s.o.) und fordert mich unter Beifall seinesgleichen zur sofortigen Rechtfertigung meiner desaströs-diskriminierenden Rechtsansicht auf:
Liebe Kanzlei Hoenig, als Anwalt sollten sie sich mit der StVO auskennen. Zeigen sie uns doch bitte den Passus mit der Helmpflicht.
— Volksentscheid Rad (@radentscheid) 16. Dezember 2017
Ok, es ist manchmal anstrengend, mit dem Rad zu fahren. Und ich möchte mir nicht ins eigene Gesicht schauen, wenn ich mein MTB den Fimberpaß hochtrete.
Aber muß man hier im Berliner Flachland genauso verbissen sein?
Immer schon locker bleiben, Kampfradler. Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz!
Update:
Volksentscheid Rad @radentscheid hat mich blockiert, der humorlose Geselle.

Die Ansichten einer Silke
Warum fällt mir bei Silke eigentlich Heinrich Böll ein? Egal, ich wollte ja über einen anderen Clown schreiben.
Silke ist ja wieder aufgetaucht und engagiert sich weiter mit ihren Kommentaren hier im Blog. Das ist erfreulich.
Jetzt bin ich aber verwirrt ob der entgegenstehenden Rechtsansichten.
Unter dem Beitrag zur AfD-Werbung des Berliner Anwaltvereins gab es diese unterschiedlichen Standpunkte:

Ich hatte mit einem schlichten „Nö!“ geantwortet. Ein anderer Kommentator sprang mir hilfreich zur Seite:

Da war ich nun erst einmal erleichtert. Dann aber kam das hier:

Also nä, wo kommen wir denn hin, wenn sich ein Strafverteidiger an Recht und Gesetz halten soll? Nach Art. 20 GG sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Von Rechtsanwälten steht da nichts! Tja, und jetzt?
Bayern-Express
Man kann ja nun sagen, was man will, über diese Bayern da unten. Aber gut organisiert sind’se.
Am Mittwoch habe ich ein Fax zum Amtsgericht Mühldorf am Inn geschickt, mich dort als Verteidiger meines Mandanten gemeldet und um Akteneinsicht gebeten:

Am Freitagabend klingelt der freundliche (sic!) DHL-Zusteller und stellt mir meine Weihnachts-Lektüre vor die Füße:

Das fängt ja gut an. Chapeau!
Zu verschenken: Hängehefter von Soldan
Nachdem wir in unserer Kanzlei keine Papierakten mehr führen, sondern (nahezu) ausschließlich digitale Akten (dazu der Blogbeitrag vom 1. Dezember), können wir unsere Hängehefter aus dem Hause Soldan abgeben:

Von neuwertig bis hin zu deutlich erkennbar gebraucht, aber stets noch brauchbar, und mit dem entsprechenden Zubehör ist alles da. Einzige Bedingung: Selbstabholer.
Für Youngster und Startups kostenfrei, für Etablierte oder engagierte Greenhorns gegen eine Spende an die Berliner Obdachlosenhilfe
Update 16.12.2017:
Es haben sich zwei drei Kolleginnen gemeldet und ihr Interesse an den Ordnern bekundet. Wenn sie weg sind (also, die Ordner, meine ich, nicht die Kolleginnen), schreibe ich hier ein weiteres Update hinein.
Video gucken beim Landgericht
Das Kriminalgericht in Moabit hat schon ein paar Tage hinter sich. Manches in dem Bau ist noch in dem Zustand von Februar 1882, wie zum Beispiel das Treppenhaus oder Transport der Aktendeckel.
Aber es gibt – wenn auch in begrenztem Umfang – echten High Tech. Jedoch nicht, weil man den Eindruck einer fortschrittlichen Strafjustiz machen möchte. Sondern weil man es muß. Weil es im Gesetz vorgeschrieben ist. Zum Beispiel in § 247a StPO.
In einer Strafsache, in der es um den Vorwurf des Mißbrauchs einer Minderjährigen geht, muß die Geschädigte als Zeugin vernommen werden. Das ist keine Veranstaltung, an der eine junge Frau freiwillig und mit Freude teilnehmen möchte. Die Anwesenheit von sieben Angeklagten, 13 Verteidigern, einer Staatsanwältin und einer Nebenklägervertreterin sowie des fünfköpfigen Gerichts ist nicht der Rahmen, in dem man gern über „sexuelle Handlungen“ sprechen möchte, die an, vor und mit einem vorgenommen wurden.
Deswegen hat das Gericht beschlossen:
Es wird gemäß §§ 247a Abs. 1 Satz 1, Hs. 1 StPO angeordnet, dass sich die Zeugin bei ihrer Vernehmung an einem anderen Ort aufhält und die Aussage zeitgleich in Bild und Ton in den Sitzungssaal übertragen wird.
„An einem anderen Ort“ bedeutet in der Moabiter Gerichtspraxis: Die Zeugin sitzt irgendwo im Gericht in einem Raum, der ebenso wie der Gerichtssaal mit Audio- und Videotechnik ausgestattet ist. Ihr Konterfei und ihre Aussagen werden dann auf diese Leinwand im Saal übertragen.

Die Zeugin wiederum kann nur die Berufsrichter sehen. Die anderen Verfahrensbeteiligten begegnen ihr allenfalls während der Pausen in der Gerichtskantine. Das ist zwar auch nicht so schön, kann aber nicht zuverlässig verhindert werden.
Die Qualität der Ton- und Bildübertragung hat mich überrascht. Daran gibt’s nicht auszusetzen. Problematisch ist aber Befragung der Zeugin, insbesondere durch die Richter und die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft.
Da stets nur ein Mikrophon „offen“ ist – nämlich desjenigen, der das Fragerecht hat, hört die Zeugin z.B. die Zwischenrufe der anderen Beteiligten nicht. Dies ist dann besonders mißlich, wenn der Fragerechtsinhaber eine Frage stellt, die von anderen Beteiligten als unzulässig gerügt wird.
Dieser Rügeruf verhindert in einer „normalen“ Zeugenvernehmung ziemlich zuverlässig die Antwort einer Zeugin. In der Konstellation mit der Videoübertragung folgt die Anwort jedoch auch auf unzulässige Fragen sofort, weil die Zeugin die Intervention nicht bemerkt.
Die Anwort setzt sich in der Folge auch dann in den Köpfen der Beteiligten fest, obwohl sie sie gar nicht hören durften, weil die Frage unzulässig war.
Der Vorsitzende muß in solch einer Prozeßsituation dann quasi den – nicht vorhandenen – Not-Aus-Schalter betätigen, was ihm in diesem Verfahren erst nach einiger Übung gelungen ist.
Trotz der funktionierden Technik bleibt es eine schwierige Situation, die die Rechte der Angeklagten erheblich beeinträchtigt. Gegen die Anordnung des Gerichts gibt es allerdings kaum ein effektives Gegenmittel: „Die Entscheidung ist unanfechtbar.“ Steht seit dem 1.11.2013 im Gesetz. Nur ein kleines Detail, das die weitere Reduzierung der Rechte eines Angeklagten dokumentiert.
Die Angeklagten und ihre Verteidiger sind ja schon dankbar dafür, daß der Vorsitzende eine unmittelbare Befragung der Zeugin gestattet hat. Das hätte er – nach pflichtgemäßem Ermessen – auch anders entscheiden können, § 241a StPO. Dann wäre die Zeugenvernehmung vollends zur Farce geworden.
In meinen Augen hat der Strafprozeß durch diese Einschränkungen, die erst die Technik möglich gemacht hat, nicht gewonnen. Das digitale Zeitalter, wenn es denn mal im Strafprozeß angekommen ist, hat nicht nur Vorteile …
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Bild Treppenhaus Kriminalgericht: © RA Akin Hizarci / Rechtsanwaltskanzlei HIZARCI & TÜRKER
Bild Notausschalter: © Hans-Jörg Deggert / pixelio.de
