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Strafrechtsmythen und Podcast-Burger

Die Rechtsbelehrung – ein Podcast mit Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke – versucht aufzuräumen mit einigen falschen Vorstellungen, die sich das rechtssuchende Publikum vom Strafrecht macht. Dabei habe ich ein wenig mitgeholfen.


In dem rechtzeitig zum Wochenende fertig gestellten Podcast Nr. 57 geht es …

… um Mythen, Irrtümern und interessante Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).

Es war mir eine große Freude, mich mit den beiden zu unterhalten und im Anschluß daran gemeinsam im Friedrichshainer Kiez (jeweils) einen Podcast-Burger zu verkasematuckeln. Besten Dank nun auch von hier aus!

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Redundanz-Zwiebeln

Zur Zeit werden in interessierten Kreisen die Durchsuchungsmaßnahmen bei den Zwiebelfreunden diskutiert. Das konkrete „Was-Bisher-Geschah“ mag man sich via Suchmaschine anlesen.

Übersichtlich
Juristisch betrachtet ist der Fall relativ einfach. Es hat eine „Durchsuchung bei anderen Personen“ stattgefunden, die in § 103 StPO geregelt ist.

Schlicht
Dazu gibt es schlichte Prüfungsschemata, beispielsweise bei juraschema. Damit kann sich auch mal ein juristisch interessierter Laie das eigentliche Problem vor Augen führen:

Kurz subsumiert:
Es wurden die Räume der Zwiebelfreunde durchsucht mit dem Ziel, Beweismittel in Form von Daten zu sichern. Das Spendenkonto für RiseUp – ein Kollektiv aus den USA, das sichere und anonyme eMail-Konten anbietet – genügte dem Richter für den Erlaß der Durchsuchungsanordnung. Die Frage der Verhältnismäßigkeit – auch dafür gibt es Prüfungsschemata (z.B. bei der FU Berlin) – ist ein Eldorado für zielorientiertes Argumentieren.

Un-/Verhältnismäßig
Der wesentliche Punkt, an der die Diskussion, ob die Zwiebeldurchung in Ordnung war oder nicht, ansetzt, ist also die Verhältnismäßigkeit. (Es gibt weitere Ansatzpunkte, die aber auch keine Sofortfunktion haben.)

Darf’s ein bisschen mehr sein?
Es nützt im Übrigen in der konkreten Situation gar nichts, mit den Beamten zu diskutieren, ob der Zirkus mit der Durchsuchung und Beschlagnahme „verhältnismäßig“ ist oder nicht: Die Jungs und Mädels nehmen in der Regel lieber zu viel statt zu wenig mit. Die Betroffenen können sich ja hinterher beschweren. Das führt in der konkreten Situation, wenn alles, das hinten ein Kabel hat, im Transporter der Kriminaltechnik verschwindet, kein Stückchen weiter.

Das einzige Gegenmittel, …
… um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, ist die Redundanz: Die Daten, die von der Kriminaltechnik irgendwann in den kommenden sechs bis 24 Monaten untersucht werden, sollten doppelt vorhanden sein. Einmal bereit gelegt für die Ermittler und dann noch einmal an einem Ort, der einem solchen Zugriff nach §§ 102, 103 StPO verborgen bleibt.

Dieser klandestine Hinweis, …
… verrät wie’s geht:

in Verbindung mit diesem hier:

Ausführlicher …
… habe ich das mal im Zusammenhang mit den von uns empfohlenen „Sofortmaßnahmen“ dargestellt: Es geht um die Vorsorge in Hinblick auf eine Hausdurchsuchung. Adressaten dieser Darstellungen sind also nicht nur Beschuldigte (also im Zweifel die bösen Buben), sondern auch Unbeteiligte, die in einem gewissen Näheverhältnis zu den Bösewichtern stehen könnten (zum Beispiel Zwiebelfreunde oder Strafverteidiger).

Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Freunde der Technologie und des Wissens im Bereich Anonymität, Privatsphäre und Sicherheit im Internet das schonmal irgendwo gelesen und gehört haben.

Ach, hatte ich eigentlich schon erwähnt, in welchem bayerischen Bundesland diese Aktion der Generalstaatsanwaltschaft München in Gang gesetzt wurde?

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Bild © Prüfungsschema: ScreenShot von Juraschema

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Ein kalifornischer Koffer in Berlin

Meine Mandantin ist viel unterwegs. Von ihrem Hauptwohnsitz in Kalifonien fliegt sie sehr oft durch die Weltgeschichte. Meist sind es Flughäfen der Kategorie Los Angeles, San Francisco, Sydney, London, aber auch Frankfurt. Und in der vergangenen Woche Berlin Tegel.

Nach zwei anstrengenden Tagen war sie am Vortag vom San Francisco International Airport gestartet und mußte am Frankfurt Airport in einen Flieger nach Tegel umsteigen. Sie litt unter dem Jetlag, war froh, als der Flieger endlich gelandet war und sie die Business Class verlassen konnte.

Nur noch die 30 Meter von der Flugzeugkabine durch den „Finger“ ins Flughafengebäude, dann eine Glastür in einen überschaubaren Raum, in dem sich so etwas ähnliches wie ein still stehendes Kinderkarussell befand, dann noch eine Glastür, die sich just hinter ihr verschloß, als sie Ihren Fahrer erblickte. Der ihr das Gepäck zum Auto tragen wollte.

Halt! Das Gepäck? Wo war der Koffer?

Richtig: Auf dem Kinderkarussell im Sicherheitsbereich hinter der geschlossenen Tür. Die an ernsthafte Flughäfen gewöhnte Mandantin hätte nie im Leben damit gerechnet, daß der Weg vom Flieger bis raus aus dem Sicherheitsbereich des deutschen Hauptstadtflughafens nur wenige Meter (und nicht wie in SFO oder FRA mehrere Kilometer) beträgt.

Trotz Bitten und Bettelns kam die völlig mit den Nerven fertige Mandantin da nicht mehr rein. Auch der Fahrer hatte keine Chance, gleichgültig, was er anstellte.

Entkräftet sind die beiden dann abgerauscht. Erstmal ins Hotel, ausruhen, den Koffer wollte man später abholen oder sich zuschicken lassen.

Das verwaiste Gepäckstück drehte nun mutterseelenallein seine Runden auf dem niedlichen Gepäckband. Nicht allzu lange, denn allein stehende oder sich drehende Gepäckstücke sind nicht dazu geeignet, auf einem Flughafen für Entspannung zu sorgen.

Nach eingehender Beschnüffelung durch hochspezialisierte Fellnasen wurde der Koffer vom Zoll geöffnet. Neben den üblichen Utensilien, die man in dem Koffer einer allein reisenden Dame findet, befand sich unter anderem auch eine Tüte mit „betäubungsmittelsuspekter Substanz“, auch bekannt unter der Bezeichnung Marihuana, in einer nicht geringen Menge.

Das führte zur amtlichen Sicherstellung des Koffers durch das Hauptzollamt und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das BtMG und gegen irgendwelche Zollvorschriften.

Problematisch war, daß sich in dem Koffer auch die Unterlagen und die Technik befanden, die die Mandantin für die Bespaßung von einigen hundert Zuhörern, Zuschauern, Vertretern von Film und Fernsehen … benötigte. Es stand ein wirtschaftlicher Schaden in gut sechstelliger Höhe in Aussicht.

Die Ermittlungsbehörde weigerte sich nun, den Koffer an einen Dritten herauszugeben, man wollte der Mandantin natürlich ein paar Fragen stellen. Das wollte sie wiederum nicht (ob sie unsere Mandanten-Informationen kannte, weiß ich nicht sicher. :-) ).

Eigentlich werden Strafverteidiger damit beauftragt, ihre Mandanten durch ein Strafverfahren zu begleiten. Manchmal bekommt man aber auch einen Job als Kofferträger.

Es war eine sportliche Begegnung mit den Zöllnern im Baggage Service Center des Flughafen Tegel. Wir hatten viel Spaß miteinander und ich bekam zum Schluß gegen Hinterlegung einer Sicherheit auch den Koffer. Dem sich nun noch anschließenden Strafverfahren sieht die Mandantin – zu Recht – ziemlich entspannt entgegen. Das Argument, in Kalifornien sei Cannabis nicht verboten, wird hoffentlich hilfreich sein bei der Findung einer adäquaten Rechtsfolge.

Die Frage, des Zöllners, was die Mandantin aber jetzt in Berlin ohne ihr Marihuana machen werde, konnte ich mit dem Hinweis der Lage unserer Kanzlei zwischen Görlitzer Park und Hasenheide unbeantwortet lassen.

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Wir, das Volk.

Im Zusammenhang mit der Verteidigung eines US-Amerikaners habe ich diese Paßkopie angefertigt.

Einmal davon abgesehen, daß dieses bunte Bildchen den Paß gefälliger aussehen läßt: Die Präambel der Amerikanischen Verfassung (pdf) setzt einen interessanten Kontrapunkt zu der aktuellen Verfassung, in der sich die USA befinden.

Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheil uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.

Ich hoffe, daß sich das bei der nächsten US-Präsidentschaftswahl (voraussichtlich) am 20. Januar 2021 wieder zum Guten wenden wird.

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Geschützt: Heinrich Heine, Ratten, Flüchtlinge, Til Biermann und andere Missverständnisse

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Heinrich, Rudi und Gretchen vor 50 Jahren

Mit dem Kollegen Heinrich Schmitz verbindet mich nicht nur die Freude am Schreiben in diesem Internetz und der gemeinsame Beruf. Sondern auch eine Vergangenheit, die wir zwar nicht gemeinsam, aber dennoch in der selben Atmosphäre verbracht haben.

Über diese Zeit, in der er wie ich mit Gammlern, Langhaarigen und Kommunisten zu tun hatten, schreibt Rechtsanwalt Schmitz bei den Kolumnisten. Der Beitrag handelt von 1968, Rudi Dutschke und von dem neu erschienenen Buch der Witwe Gretchen Dutschke-Klotz:


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Sowohl die Kolumne (am besten zuerst) als auch das Buch (im Anschluß daran) sind uneingeschränkt lesenswert.

Heinrich Schmitz schließt seine Rezension des Buches nach einer kurzen Einleitung mit einem Apell von Gretchen Dutschke:

Ja selbstverständlich ist dieses Buch auch ein ganz starkes Statement gegen all die neuen Reaktionäre, Identitäre, Pegidisten und fehlgeleitete Patrioten, die die Zeiger der Zeit zurückdrehen wollen. Und deshalb sollten es nicht nur wir Alten mit melancholischen Gefühlen an die zu schnell verwehte Jugendzeit genießen, es sollten auch die jungen Menschen lesen. Die für die all die Freiheiten, die damals mühsam erkämpft wurden, heute so selbstverständlich sind, dass sie sie gar nicht zu schätzen wissen und deren Gefährdung gar nicht erkennen. Da die von sich aus offenbar gar nicht auf die Idee kämen, sich dieses Buch zuzulegen und es womöglich gar noch zu lesen, wäre es doch eine nette Idee, wenn wir Alten es ihnen einfach schenken würden, schon damit sie verstehen, dass es nun bald alleine ihre Welt und ihre Zukunft ist, die heute auf dem Spiel steht. Denn auch da hat Gretchen Dutschke recht:

„Jetzt sind die Jungen dran!“

Also, haut rein!

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Die Abmahnung aus einem Schweriner Gemischtwarenladen

In perfekt klingendem zivilrechtlichem Duktus schreibt mir der Junior der Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, Herr Rechtsanwalt Andreas Bendlin einen dreiseitigen Brief.

Er habe festgestellt, dass der von mir verfaßte Blogbeitrag „Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen“ nach wie vor über das Internet abrufbar sei.

Ferner hat er zwischenzeitlich festgestellt, daß ich offenbar einen weiteren Blogbeitrag verfasst hätte: Fragwürdig unproffesionell.

Herrn Bendlin stößt es übel auf, daß ich geschrieben habe:

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten

Irgendein Kommentator habe die Schweriner Kanzlei als „Familienklitsche“ bezeichnet; das hätte ich mir zueigen gemacht, weil es immer noch in den Kommentaren stehen soll. Ich habe aber noch nicht nachgeschaut, ob er damit Recht hat; aber Klitsche würde ich zu seiner Kanzlei nun wirklich nicht sagen wollen, ganz ehrlich!

Herr Bendlin fühlt sich zudem dadurch in seiner Ehre gekränkt, daß ich die Kanzlei seiner Familie als Gemischtwarenladen bezeichnet hätte. Besonders schwerwiegend erachtet er es, daß ich jegliche Sachlichkeit und Distanz verloren hätte,was allenfalls von einer Naturalpartei erwartet werden könne.

Der Kollege wirft mir vor, daß ich bewusst meine Stellung als Rechtsanwalt für meine Entgleisungen nutzte und versuchte, durch meinen Kanzlei-Blog dem ganzen einen soliden „Anstrich“ zu geben. Hörthört: Unser Weblog als solider Anstreicher!

Und wie so proffessionelle Zivilrechtler eben so sind, hat Rechtsanwalt Bendlin mich unter Fristsetzung bis zum 4. Juli 2018 aufzufordern, eine ordnungsgemäße strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ich soll es nämlich unterlassen:

1. Die Kanzlei des Unterzeichners als Gemischtwarenladen zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

2. Den Unterzeichner als „Junior des Gemischwarenladens Herwig Bendlin und Partner“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzleihoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

3. Die Kanzlei des Unterzeichners als „Familienklitsche“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https:l/www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

4. die Behauptung aufzustellen, der Unterzeichner sei zu inkompetent um seinen Mandanten im Zusammenhang mit dem beim Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 52 0 307/17 geführten Verfahren von einem aussichtslosen Prozess abzuraten.

Die oben genannten Formulierung und Bezeichnung von meiner Internetseite zu entfernen und sicherzustellen, dass diese nicht mehr aufrufbar sind , hatte er gleichzeitig mich aufzufordern, schreibt mir der Kollege.

Und da das auch alles seinen Grund hat, gibt mir Herr Andreas Bendlin mit auf den Weg:

Ich hätte insbesondere mit dem zweiten Blogeintrag ein Verhalten an den Tag gelegt, dass auf mangelnde Einsichtsfähigkeit und Wiederholung meinerseits schließen lässt. Deswegen gehe er von einer entsprechenden Wiederholungsgefahr aus, insbesondere, wenn ich die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgäbe.

Tja, und jetzt?

Was mache ich denn nun?


     

 

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Danke vorab für ein paar solide, rechtlich einwandfreie Ratschläge; ich kenn‘ mich mit sowas ja nicht aus.

Obiter dictum:
Was mich an dieser Sache besonders nervt? Das ist dieses geschwollene pseudoamtliche Deutsch, in dem der Kollege mit mir zu sprechen versucht. Müssen Zivilrechtler so reden?

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Die BRAK und die beA-Karte

Ich hatte am 26.06.2018 in einem Blogbeitrag über die Kosten für frustrierte (frustierende?) „Leistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer“ gemeckert.

Offenbar war ich nicht der Einzige; es gibt weitere, insbesondere zivilrechtlich besser als ich ausgestattete Kollegen, die sich bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschwert haben. Das hat zu einer Reaktion der BRAK via Newsletter vom 28.06.2018 geführt:

Gebühren für beA-Karten – ohne beA?

Anfang dieser Woche gingen bei den meisten Kolleginnen und Kollegen Rechnungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) für von ihr erbrachte Leistungen – nämlich: die Ausstellung und Auslieferung einer beA-Karte (bzw. beA-Karte Signatur) – ein. Das wirft bei vielen Fragen auf, steht doch das beA bekanntermaßen derzeit nicht zur Verfügung.

Für die beA-Karten ist ausschließlich die BNotK zuständig. Der Anspruch der BNotK auf Zahlung des Entgelts für bestellte beA-Karten entsteht mit Ausstellung der Karte. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Die vorübergehende Abschaltung des beA-Systems hat auf den Zahlungsanspruch der BNotK keine Auswirkungen. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die BNotK (per E-Mail unter bea@bnotk.de oder unter https://bea.bnotk.de).

Die BRAK ist mit Atos wegen möglicher Schadensersatzansprüche, die der Ausfall des beA-Systems verursacht hat, im Gespräch. Sie sind noch nicht abschließend geprüft und verhandelt. Bei Realisierung werden sie, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, eine künftige Reduktion des beA-Anteils am Kammerbeitrag bewirken (näher dazu Nitschke, BRAK-Magazin 2/2018, 10).

Vergebliche Aufwendungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für beA-Karten sind eine von mehreren mit Atos zu verhandelnden Positionen. Die BRAK ist bemüht, für sie eine möglichst pragmatische Lösung zu erreichen. Die BRAK empfiehlt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sich die Verjährungsfrist zu notieren, bittet aber darum, derzeit wegen etwaiger Schadensersatzansprüche noch nicht auf die BRAK oder Atos zuzugehen.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich der Bitte Folge leisten möchte.

Für den Mist, den die Verantwortlichen bei der BRAK verursacht haben, sollten sie eigentlich auch geradestehen und nicht versuchen, über die lange Bank den Das-erledigt-sich-irgendwann-von-selbst-Punkt zu erreichen.

Andererseits könnte die massenhafte Geltendmachung von Schadensersatz-Forderungen durch die Kollegen gegenüber der BRAK bei der wünschenswerten Lösung der Probleme auch hinderlich sein.

Erkennbar sind die ehrlichen Bemühungen der BRAK-Vorderen um Schadensbegrenzung durchaus – aus Sicht eines Strafverteidigers handelt es sich dabei um ein strafmaßreduzierendes Nachtatverhalten, das Berücksichtigung finden muß.

Für die Beantwortung meiner Frage kann ich ja auf ein bewährtes Hilfsmittel zurückgreifen. :-)

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Bearbeitungsgebühr für die Vertragsänderung

Wir haben die Prozesse unserer Mandatsbearbeitung optimiert. Das Ergebnis gestattet es uns, die Anzahl der Nutzerlizenzen unserer Anwaltssoftware zu reduzieren – von 8 auf 7 Lizenzen. Das spart 48 Euro netto monatlich.

Ich habe mich daher an das Unternehmen gewandt, das uns seit 2014 bei der Arbeit mit der Software unterstützt und dabei hilft, die Bugs (die jede Anwaltssoftware an der einen oder anderen Stelle hat) im Griff zu behalten.

Über den groben Kamm geschert paßt es seit 4 Jahren, wohl auch, weil wir die Beratungs- und Hilfeleistungen stets gern und pünktlich vergüten. Und zwar mit einem Betrag in der Höhe, für den sich andere Menschen neuwertige Mittelklassewagen kaufen.

Auch auf meine Bitte, die Reduzierung der Lizenzen zu organisieren, reagierte das Unternehmen flott und versorgte mich mit den Formularen, die der Hersteller der Software für solche weltbewegenden Änderungen vorsieht. Die eMail meines Geschäftspartners beinhaltete aber auch den folgenden Hinweis:

Für die Vertragsänderung würde eine Bearbeitungsgebühr von 75,- € berechnet werden.

Nota bene: Für das Übersenden und Entgegennehmen eines Formulares zur Änderung eines langjährigen Vertragsverhältnisses, aufgrund dessen wir jährlich round about 5.000 Euro zahlen, und das noch viele Jahre fortgesetzt werden sollte; eigentlich.

Auf diesen Hinweis habe ich dann in der mir eigenen Art reagiert. Dennoch bekam ich diese Rechnung:

Ich habe gestern die ursprünglich avisierten 75 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer an diesen erfahrenen Marketing-Spezialisten überwiesen. Und mache mir so meine Gedanken … andere Mütter haben ja auch hübsche Töchter.

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beA und der Optimismus der BRAK

Weltbewegende Ereignisse heute: Die deutsche Fußballmannschaft spielt gegen Südkorea. Und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) will auf einer Präsidentenkonferenz über den neuen Anschalttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entscheiden.

Der Kollege Andé Feske, seinerseits Mitglied des Vorstands (Abteilung VI) der Rechtsanwaltskammer Berlin, lobt in seinem Blogbeitrag vom 22.06.2018 die beabsichtigte Nichtwiederinbetriebnahme der Adressierbarkeit von beA-Postfächern für „Jedermann“.

Für den „Rest“ findet Rechtsanwalt Feske allerdings deutliche Worte:

Der Optimismus der BRAK übersteigt die Akzeptenz der Nutzer bei weitem.

Der überwiegende Teil der Anwälte wäre dankbar für ein funktionierendes und – vor Allem – sicheres beA. Die Art und Weise, wie die BRAK und ihre Auftragnehmer diesen Wunsch nach einer zeitgemäßen Kommunikationsmöglichkeit umgesetzt haben, und mit welch lausigen Ergebnis, entspricht nicht nur nicht dem Stand der Technik, sondern auch nicht den Wünschen seriös und gewisshaft arbeitender Rechtsanwälte.

Auch als Berufsoptimist habe ich so meine Zweifel, daß die BRAK das noch irgendwann einmal auf die Reihe bekommt.

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