Mandanten

Therapie-Erfahrung

In der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer nach § 67e StGB schilderte der Mandant seine positiven Erfahrungen mit der Arbeitstherapie. Auf die Frage des Vorsitzenden antwortete er:

Wenn man den ganzen Tag nichts macht, kriegt man ja eine Macke!

Der Mandant sitzt seit fast fünf Jahren wegen einer massiven psychischen Erkrankung, aufgrund der er nicht verurteilt werden konnte, in der Psychiatrie. Seinen Humor hat er trotzdem nicht verloren.

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Mehr geht nicht

Nun hat die von mir angeregte Erörterung nach § 202 a StPO stattgefunden. Der Staatsanwalt ist der Bitte des Vorsitzenden nur mit Murren gefolgt und hat seine Strafmaßvorstellungen mitgeteilt: 12 bis 13 Jahre.

Die (gestandenen) Mitverteidiger hatten ebenso wie ich Mühe, auf ihren Stühlen sitzen zu bleiben.

Ich habe mich dann doch noch getraut zu fragen – wofür? Für den Fall, daß der Angeschuldigte die Vorwürfe aus der Anklageschrift vollumfänglich einräumt und es eine schlanke Beweisaufnahme gibt. Teilte der Staatsanwalt lapidar mit.

Der Kundige weiß, daß die Obergrenze bei 15 Jahren liegt. Mehr kann der Staatsanwalt auch dann nicht erwarten, wenn sich die Hauptverhandlung bis in den Herbst nächsten Jahres hinziehen sollte.

Ich kann mir vorstellen, daß der Mandant nicht amüsiert sein wird, wenn ihm das mitgeteilt wird. Und dann ist da noch die Familie …

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Gnadenloser Posteingang

Der Mandant hat Post bekommen.

post

40 böse Briefe in 20 Tagen von Gerichten / Justizbehörde / Polizei. Ausgerechnet in den 20 Tagen an mich versandt, an denen ich in der Plötze sass.

Glücklicherweise hat der Mandant einen engagierten Betreuer, der sich nun um die Post kümmert. Und auch darum, daß er sich weiterhin psychiatrisch behandeln läßt. Die Justiz kennt keine Gnade …

 

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Ganz einfach

Unser Mandant hat sich breitschlagen lassen, mit irgendeinem Werber zu sprechen. Am Ende des Gespräches soll ein 24-Monats-Vertrag mit Freenet zustande gekommen sein. Der Mandant war überrascht über die Hartnäckigkeit, mit der Freenet die Forderung geltend machte. Er meinte, mit Freenet keinen Vertrag geschlossen zu haben. Deswegen kam er zu uns.

Wir haben ihm zu aktivem Nichtstun geraten. Das hat funktioniert. Nach ein paar Monaten kam dann eine gewaltige anwaltliche Mahnung mit Kosten und allem Bösartigen, was so dazu gehört.

Ich habe mich für den Mandanten bei den Anwälten von Freenet gemeldet und eine gemeine Bitte geäußert:

vonfülleborn

Es hat zwar ein wenig gedauert, dann kam die einzig adäquate Reaktion:

vonfülleborn

Akte zu, Affe tot.

Vorsorglich: Das war ein Ausnahmefall; wir nehmen solche Sachen ansonsten grundsätzlich nicht an. Wer kompetente anwaltliche Hilfe in vergleichbaren Fällen braucht, für den haben wir hier etwas aufgeschrieben. (Wenn ein weitere Kollege auch noch auf jene Liste möchte: Bescheid!)

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Was sage ich dem Mandanten?

Es ging um Schwarzfahren (Beförderungserschleichung). Der Mandant hat die Ladung zur Gerichtsverhandlung verschlafen und uns dann mit seiner Verteidigung beauftragt. Er befürchtete, daß gegen ihn ein Sitzungshaftbefehl (§ 230 StPO) erlassen worden ist.

Ich habe mich für ihn beim Gericht gemeldet, die Akte abgeholt und meiner Mitarbeiterin zum Einscannen und Zurücksenden gegeben. Sie fragt mich nun:

Was sag ich dem Mdt, wenn er heute anruft? Die Akte hast Du heute geholt, Du wolltest reinschauen und dann den Mdt instruieren.

Ich habe ihr geantwortet:

Sage ihm bitte:

1. Es gibt KEINEN Haftbefehl.

2. Er bekommt einen Strafbefehl: 40 Tagessätze zu 15 Euro: 450 600 Euro zzgl. Verfahrenskosten.

3. Wenn er nicht zahlen kann, soll er damit SOFORT zur sbh.

4. Er soll uns einen Kuchen als Honorar vorbei bringen.

Wenn der Kuchen kommt, veröffentliche ich ein Foto.

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Ruhe bitte

Hinweis meiner Mitarbeiterin, fett und ganz oben auf dem Deckel der (elektronischen) Akte:

Mandant möchte nur die allerwichtigste Post – sonst nur seine Ruhe!

Das ist einer meiner Lieblingsmandanten.

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führerschein frage

Eine eMail am Nachmittag:

hallo

ich hätte da mal ne frage zu nem fühererschein in der eu .z.b.: tschechien

darf man ihn noich dort machen is das noch erlaubt

ich muss zur mpu sperrfrist is vorbei. darf man dann mit einem eu führerschein fahren

können sie mir da ne aussage sagen

gruß

Ja! Ich kann.

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Keine Freude am Haftantritt

Aus einer Anklageschrift:

Am Tattag gegen 11.50 Uhr feuerte der Angeschuldigte, der sich auf dem Wege zu einem Haftantritt in die JVA Hakenfelde befand, in der ParkanIage des Kleinen Tiergartens, schräg gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin (Vollstreckungshauptabteilung) und des Ministeriums des Inneren, aus einer SRS-Pistole Walter P 22, cal. 9 mrn P.A.K. mit PTB-Zeichen NT. 789 im Kreis, insgesamt 8 Schüsse (7 Kartuschen 9 mm P.A.K., 1 Kartusche 9 mm P.A.PV.) ab, für deren Führen ein sogenannter Kleiner Waffenschein gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 WaffG notwendig gewesen wäre.

Mir scheint, der Angeschuldigte hat sich über irgendetwas geärgert. ;-)

Der Verfasser der Anklageschrift legt noch einen nach:

Die erforderliche Genehmigung besaß er jedoch nicht.

Wenn ich die Anklageschrift nicht in den Händen gehalten hätte … ich hätte es nicht geglaubt.

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Vergeigt

Eine schwierige Wirtschaftsstrafsache vor dem Schöffengericht, fünfter Verhandlungstag. Der Mandant hat Stein und Bein geschworen, daß er den Belastungszeugen und den Schöffen vor einiger Zeit gemeinsam beim Italiener Pizza essen gesehen hat. Es war also zu befürchten, daß sich die beiden auch über den Mandanten unterhalten haben – zumal der Zeuge auf den Mandanten schon vor jener Zeit überhaupt nicht gut zu sprechen war.

Ich sollte ein Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag) an das Gericht richten, damit dieser Schöffe nicht über den Mandanten richten kann. Solche Gesuche des Angeklagten sind allerdings auch bestens dazu geeignet, die Stimmung zu verderben. Denn wenn so ein Antrag Erfolg hat, muß das Gericht neu besetzt werden und das Verfahren beginnt von vorn. Und wenn der Antrag abgelehnt wird, ist der Schöffe – und vielleicht auch der Vorsitzende Richter – ebenfalls not amused. Aus naheliegenden Gründen.

Deswegen war Vorsicht angesagt. Aber der Mandant war sich ganz sicher, also habe ich an einer geschickten Formulierung gebastelt, die im Falle des Falles wenigstens das Schlimmste verhindern sollte.

Es wurde eine recht umfangreiche Erklärung. Wie beantragt fand dann eine „Ablehnungsverhandlung“ statt. Der Schöffe teilte zuvor in einer dienstlichen Erklärung mit, mit dem Zeugen, den er zwar seit Jahren kennt, nicht über den Mandanten gesprochen zu haben. Der Zeuge bestätigte dies dann auch. Weihnachtsfeier ja, aber daß der frühere Kollege nun Schöffe sei … davon habe er nichts gewußt. Das hörte sich alles sehr rund an.

Deswegen habe ich dann besser mal das Ablehnungsgesuch zurück genommen. Die Stimmung in der Verhandlung war allerdings zum Herrn, jedenfalls im Verhältnis zum Mandanten. Der hatte sich dann wohl doch geirrt, was die Pizza anging.

Machen wir das Beste daraus …

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Abwimmelnde Telefondamen

Zurück aus den Bergen sortiere ich heute meine eMails, die sich in den vergangenen fünf Tagen hier angesammelt haben. Darunter auch solche von diesem Kaliber hier:

Guten Tag Herr Hönig,

am heutigen Tage habe ich versucht Sie telefonisch zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich muss schon sagen, ich finde es nicht schön von Ihren Telefondame so abgewimmelt zu werden.

Ich frage mich, was manche Leute sich so vorstellen.

kein Telefonanschluß in Sicht-443

Ein Fahrrad auf solchen Strecken zu bewegen, dabei auch noch zu telefonieren, und zwar wegen des 30-Euro-Akteneinsicht-Angebotes, das ist ein wenig zu viel verlangt.

Nebenbei:
Unsere Mitarbeiterinnen sind ausgebildete, hoch-qualifizierte Fachkräfte. „Telefondamen“ beschäftigen wir hier nicht. Welche Ausbildung braucht man eigentlich, um Gebrauchtwagenhändler in Magdeburg zu werden?

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