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Mandanten
Ein bisschen dusselig
Der Zeuge wurde von der Polizei vernommen und gebeten, den Beschuldigten zu beschreiben:

Eigentlich stelle ich meinen Mandanten die Kopien der Ermittlungsakte vollständig zur Verfügung; hier überlege ich, ob ich nicht doch mal den schwarzen Edding raushole.
Obwohl: Mit 2,7 Promille Alkohol im Blut hätte der Zeuge auch nicht viel anders ausgesehen.
Das war knapp
Der Mandant war daran gehindert, die Bewährungsauflage zu erfüllen. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen. Die Post, die das Gericht anschließend an den Mandanten geschickt hat, ging irgendwie in’s Nirvana.
Dann kam, was kommen mußte: Die Ladung zum Haftantritt. Heute wäre der letzte Tag gewesen, an dem sich der Mandant „freiwllig“ zum offenen Vollzug in der JVA Hakenfelde hätte (vor)stellen können.
Wir haben mit Hochdruck – und mit Erfolg – daran gearbeitet, den Vollzug der Freiheitsstrafe (vorläufig) zu verhindern. Heute erreicht unseren Mandanten ein freundlicher Brief der Vollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft:
Nun können wir in dem Gnadenverfahren noch einmal versuchen, (weitere) Gründe vorzutragen, warum der Mandant die Auflagen nicht erfüllen konnte. Und warum er auf gerichtliche Schreiben nicht reagiert hat. Der Mandant hofft, daß es mehr als nur eine Atempause wird.
Die Auflage hat er zwischenzeitlich vollständig erfüllt. Besser spät als nie.
Gute und schlechte Nachrichten
Heute beim Besuch des Mandanten in der Untersuchungshaft:
Verteidiger:
Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie.Mandant:
Zuerst die gute!Verteidiger:
Der Haftbefehl wegen der gefährlichen Körperverletzung wird aufgehoben.Mandant:
Und die schlechte?Verteidiger:
Es gibt einen neuen Haftbefehl. Wegen Totschlags. Der Geschädigte ist an seinen Verletzungen gestorben.
Nein, nur ein fiktives Gespräch. Aber: Mit welchen Worten überbringt der Verteidiger seinem Mandanten so eine Nachricht einigermaßen schonend ‚rüber?
Notruf der Woche
In der Nacht von Freitag auf Samstag, um 22:15 Uhr, hinterließ ein Anrufer in unserer Kanzlei eine Nachricht, verbunden mit der Bitte um sofortigen Rückruf:
Sein Vermieter hat ihm heute die fristlose Kündigung des Mietvertrages vorgelegt. Darf er das?
Lieber Anrufer aus der Kleinstadt in der Nähe der holländischen Grenze. Vielleicht wäre es eine schlaue Idee, sich mit dieser Frage an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Ein Strafverteidiger wie ich wird Ihnen erst dann richtig helfen können, wenn Sie dem Vermieter eins auf die Glocke gegeben haben, nachdem er begonnen hat, Ihre Wohnung auszuräumen.
Montag – ab 9 Uhr – ist ein guter Tag, um ganz entspannt mietrechtliche Fragen zu klären.
Kritik
Herr Hoenig, Ihre ganze Verteidigung war für den Arsch.
Die Knäste sind voll von unschuldigen Mandanten, die schlechte Verteidiger haben.
Das Portemonnaie und die Lehrerinnen
Ich bin gerade damit beschäftigt, eine Strafanzeige für zwei Lehrerinnen zu schreiben, die bestohlen wurden. Dazu zitiere ich wörtlich ihre Gedächtnisprotokolle, die sie auf meine Bitte angefertigt haben.
Ich schaffe es so gerade noch, das „ss“ statt des wunderschönen Buchstabens „ß“ zu schreiben. Aber Portmonee … NEIN! Das kommt mir nicht über meine Unterschrift. NIEMALS!
Beinharter Rosenkrieg
Der Mandant sitzt. Allerdings im offenen Vollzug, mit all seinen Vorzügen. Seine Frau Wilhelmine übernimmt auch die Chauffeur-Dienste; holt ihn ab und/oder bringt ihn zurück in die Haftanstalt. So geht es gut über einige Monate.
Am Dienstagnachmittag liefert Wilhelmine ihn ab, die Verabschiedung … wie immer. Am Mittwochvormittag kommt er in die gemeinsame Ehewohnung. Leergeräumt, bis auf den letzten Strumpf. Der Mandant ahnt Böses, weiß aber noch nichts Genaues.
Gegen Nachmittag kommt er zurück in die Haftanstalt. Dort teilt man ihm mit, daß er SOFORT verlegt wird in den geschlossenen Vollzug. Es gebe ein weiteres Strafverfahren gegen ihn. Und ab geht der Umzug von Hakenfelde nach Tegel. Der Mandant weiß nicht, wie ihm geschieht.
Einen Tag später erfährt er in der Gerüchteküche, was passiert ist. Seine Ehefrau Wilhelmine habe ihn angezeigt. Er soll sie vergewaltigt haben. Das mit dem offenen Vollzug dürfte sich damit erst einmal erledigt haben.
Der Mandant bat mich dann noch darum, daß ich Fräulein F. benachrichtigen soll; er könne sie jetzt nicht mehr besuchen.
Ich denke mir meinen Teil.
Vorbildlicher Mandant
Ein Statement von Klaus-Rüdiger Landowsky war am Montag nicht zu haben. “Fragen Sie meinen Rechtsanwalt Dr. Heinichen. Der sagt Ihnen alles”, hieß es im Vorübergehen.
liest man im Blog von Berlin Kriminell über die Versuche der Medien, dem Angeklagten eine persönliche Stellungnahme zu entlocken.
Keine Freude
Ich habe den Eindruck, als wäre da ein Schwarzfahrer nicht amüsiert darüber, daß er seine Kohle nicht in eine Gaststätte tragen kann. Der Eingang sieht aber auch nicht so einladend aus wie eine Kneipentür:
Das kommt mir bekannt vor
Ich denke, nicht nur Webdesigner haben solche Probleme.
Ganz toll finde ich die Szene beim Frisör; vor allem weil da richtig Potential drinsteckt: Für die erste Rate schneidet der Frisör die linke Seite und Strähnchen gibt’s auf die rechte. Für die zweite, eine Woche später, dann umgekehrt.


