Beinharter Rosenkrieg

Der Mandant sitzt. Allerdings im offenen Vollzug, mit all seinen Vorzügen. Seine Frau Wilhelmine übernimmt auch die Chauffeur-Dienste; holt ihn ab und/oder bringt ihn zurück in die Haftanstalt. So geht es gut über einige Monate.

Am Dienstagnachmittag liefert Wilhelmine ihn ab, die Verabschiedung … wie immer. Am Mittwochvormittag kommt er in die gemeinsame Ehewohnung. Leergeräumt, bis auf den letzten Strumpf. Der Mandant ahnt Böses, weiß aber noch nichts Genaues.

Gegen Nachmittag kommt er zurück in die Haftanstalt. Dort teilt man ihm mit, daß er SOFORT verlegt wird in den geschlossenen Vollzug. Es gebe ein weiteres Strafverfahren gegen ihn. Und ab geht der Umzug von Hakenfelde nach Tegel. Der Mandant weiß nicht, wie ihm geschieht.

Einen Tag später erfährt er in der Gerüchteküche, was passiert ist. Seine Ehefrau Wilhelmine habe ihn angezeigt. Er soll sie vergewaltigt haben. Das mit dem offenen Vollzug dürfte sich damit erst einmal erledigt haben.

Der Mandant bat mich dann noch darum, daß ich Fräulein F. benachrichtigen soll; er könne sie jetzt nicht mehr besuchen.

Ich denke mir meinen Teil.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

5 Antworten auf Beinharter Rosenkrieg

  1. 1
    Bürger says:

    Das ist ja schon fast das komplette Drehbuch für einen Film :)

    Hat der Betroffene eigentlich gleich noch Anklage gegen die Frau wegen Diebstahl eingereicht?

  2. 2
    rodpython says:

    Und was macht man da? Sofort Anzeige wg. § 164 StGB und hoffen, dass Wilhelmine einknickt?

  3. 3

    Grundsätzlich: Nein. Erst die Verteidigung (gegen den Vorwurf der Vergewaltigung), und dann den Angriff prüfen. Es sei denn, die Akten (Akteneinsicht!) ergeben etwas anderes.

  4. 4
    Edding says:

    Wie jetzt sofortige Einzelhaft ohne Beschluss aufgrund einer (offensichtlich falschen?) Aussage und Anzeige der Ehefrau?! Gibts in Berlin keinen Richtervorbehalt mehr? Beruht das auf dem VierMächteAbkommen oder der Notstandsgesetzen?

  5. 5
    rodpython says:

    @edding: Wohl nicht „offensichtlich“ falsch.