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Mandanten
Notruf der Woche
Der Anrufer aus Ganz-weit-weg-von-Berlin hat folgende Nachricht hinterlassen:
Ihr Schwager ist in der Reha und ist geistig nicht ansprechbar – seine Frau ist mit dem gemeinsamen Kind durchgebrannt. Die Frage ist ob die Mutter des Schwagers das Kind wieder nach Hause holen darf? Die Schwiegermutter hat die Betreuung für den Schwager.
Dies zum Thema: Mit welchen Problemen sich ein Strafverteidiger am Wochenende beschäftigt.
Gibt es irgendwelche Vorschläge?
Feiertag
Der Mandant wurde in Berlin verhaftet. Der Haftbefehl stammt aus München und mußte dem Mandanten gestern vom Berliner Haftrichter verkündet werden.
Der Mandant hat ein wasserdicht erscheinendes Alibi: Sein Lehrer bestätigt, daß er zur Tatzeit, davor und danach in Berlin, aber nicht in München war. Seine Freundin auch. Sie sagt auch, daß er in den letzten 2 Jahren nicht in München war. Sogar die Wachtmeister glauben dem Mandanten, daß er nicht dort war.
Gestern war aber Feiertag in Bayern. Daher war dort weder der zuständige Staatsanwalt, noch der bayerische Haftrichter zu erreichen.
Deswegen entschied der Berliner Richter: Er bleibt drin, bis die Bayern entscheiden, was mit ihm passiert. Das wird frühestens im Laufe dieses Vormittags passieren.
Worst case: Die Bayern wollen ihn sehen. Dann wird er nach München verschubt. Das dauert locker eine Woche. Vor dem Amtsgericht München wird dann in spätestens 14 Tagen die Haftprüfung stattfinden. In der werden die Alibizeugen gehört. Die werden auch nach München anreisen müssen.
Variante: Die Münchener Justizangehörigen nehmen den Brückentag zum Anlaß, zum Gardasee zu fahren, und stehen erst Montag wieder im Dienst. Wenn der Mandant dann Glück hat, bleibt er solange in Berlin. Mit der Option auf den worst case danach.
Und das alles, weil jemand meint, den Mandanten auf einer Lichtbildvorlage wiedererkannt zu haben.
Dem Mandanten wurde vor 5 Jahren der Besitz von 5 Gramm Marihuana vorgeworfen, aber nicht nachgewiesen. Man hat damals eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt und seine Daten, Bilder und Fingerabdrücke gespeichert. Das war seinerzeit auch in Bayern. Diese Datensammlung fällt ihm nun auf die Füße.
Die Angehörigen des Mandanten wollten das alles nicht hören. Ich mußte es ihnen trotzdem erzählen. Es gibt schönere Momente im Leben eines Strafverteidigers.
Nicht schon wieder
Aus der polizeilichen Vernehmung des Mandanten:
Ich möchte eigentlich nicht wieder ins Gefängnis. Da war ich ja bis März wegen Wohnungseinbrüchen.
Im März wurde der Mandant auf Bewährung entlassen. Im Mai hat man ihn erwischt. Bei einem Wohnungseinbruch.
Wie Verteidigen funktioniert, weiß ich. Das mit dem Zaubern werde ich aber noch üben müssen; deckt eine echte Marktlücke ab, wenn man es beherrscht.
Mitfahrgelegenheit
Dem Mandant wird vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nicht zum ersten Mal. Die letzte Fahrt liegt – laut Strafregister – etwa 14 Monate zurück. Weil das auch nicht das erste Mal war, wurde er seinerzeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 8 Monate. Er hat Glück gehabt: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit zwei Jahre.
Während dieser Bewährungszeit wurde er dann gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis beim Autofahren angetroffen. Darüber soll nun nächste Woche vor Gericht verhandelt werden. Vor dem Amtsgericht in Leipzig. Heute rief der Mandant hier an, um sich zu erkundigen, wie ich denn nach Leipzig käme.
Soll ich Sie abholen? Ich muß sowieso durch Kreuzberg fahren, da kann ich Sie doch auch gleich mitnehmen.
Nicht nur Steuerberater haben Dauermandanten.
Keine Beschimpfungen
Aus einem Gutachten, das zur Fortdauer einer Betreuung durch eine Nervenärztin erstellt wurde:
Von Richtern, Staatsanwälten und Vertretern von verschiedenen Behörden, aber auch von Psychiatern fühlt er sich verkannt und bösartig ungerecht behandelt entgegen seinen berechtigten Ansprüchen unter Nichtachtung seiner großen Begabungen und Fähigkeiten.
Dabei führt er eine ausgesprochen aggressive Sprache; er spricht durchweg nur von den „Schwachmaten“, benutzt aber auch immer wieder beleidigende und herabsetzende Ausdrücke wie „altes Schwein, Arschloch“. Damit belegt er alle, die ihm seiner Meinung nach nicht gerecht behandelt haben. Ausgenommen von diesen Beschimpfungen sind nur der Rechtsanwalt Hoenig und sein jetziger Betreuer Herr B.
Wenigstens nach außen hin verhält sich der Mandant einigermaßen gesittet, wenn er über mich, seinem Pflichtverteidiger, berichtet. Die unmittelbare Korrespondenz zwischen ihm und mir sieht ein wenig anders aus und ist zumindest in Teilen nicht jugendfrei. 8-)
Annahme verweigert
Der Mandant hat mich per eMail um eine Stellungnahme und um meine Unterstützung gebeten. Ich habe ihm per eMail geantwortet. Ein paar Minuten später bekomme ich Post vom „Daemon“:
Sorry, your envelope sender has been denied: The recipient 550 5.1.1 does not want to receive mail from your address. (http://portal.gmx.net/serverrules )
Ja, was denn nun?
Das kann ich locker allein!
Der heranwachsende Mandant hatte einen erwachsenen Mittäter. Deswegen gab es zwei Verfahren: Das gegen den Mandanten vor dem Jugendrichter, gegen den Erwachsenen wurde vor dem Strafrichter verhandelt.
Das Verfahren gegen den Mandanten läuft noch. Gegen den Erwachsenen wurde am Donnerstag verhandelt. Der Mandant war als Zeuge geladen.
Ich hatte daher am Mittwoch mit dem Richter, dem Verteidiger des Erwachsenen und dem Nebenklagevertreter gesprochen und sie jeweils gebeten, den Mandanten nicht zu „quälen“, wenn er sich auf sein Schweigerecht beruft und nicht aussagt. Alle drei sagten mir ihre Unterstützung zu; der Nebenklagevertreter entband mich auch von meiner Sorge, daß der Staatsanwalt es trotzdem versuchen könne … er passe schon auf den Mandanten auf.
Aus Kostengründen verzichtete der Mandant daher, mich als Zeugenbeistand mitzunehmen; ich hatte ein gutes Gefühl, weil ich wußte, auf die Kollegen und das Gericht kann ich mich verlassen. Dem Mandanten habe ich in epischer Breite den § 55 StPO erklärt und daß er nicht aussagen solle und müsse, solange sein Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist.
Der Mandant geht allein zum Gericht, wird als Zeuge in den Saal gerufen, ordnungsgemäß belehrt und … fängt an, eine völlig verquaste Zeugenaussage zu machen, bevor ihn irgend ein anderer Verfahrensbeteiligter daran hindern konnte.
Jetzt gibt es ein weiteres Verfahren; gegen den Mandanten; wegen Falschaussage. Und für sein bisheriges Verfahren sehe ich auch schwarz; die vorhandenen Spielräume haben sich erledigt.
Ich sach da jetz nix zu!
Worst Case
Ganz schwieriges Verfahren. Hochgradig emotional auf Seiten des Mandanten, der Beschuldigter ist, wie auch auf der Seite der Geschädigten. Komplizierter Sachverhalt. Existenzbedrohend für den Mandanten. Eine Ermittlungsbehörde mit dem Messer zwischen den Zähnen.
Ich hatte es gerade mühsam geschafft, eine zielführende Gesprächsebene mit dem Staatsanwalt zu finden, um eine hochnotpeinliche Veranstaltung im Gerichtssaal zu vermeiden.
Dem Mandanten ging das alles nicht schnell genug. Deswegen hat er kurzer Hand selbst beim Staatsanwalt angerufen, um ihm mitzuteilen, daß er nun vernommen werden möchte.
Das war’s dann. Perdu.
Update:
Das Mandat ist beendet.
Verteidigerpost
Ich hatte der (mittellosen) Mandantin einen Stapel frankierte und adressierte Briefumschläge in den Knast geschickt, damit sie mir schreiben kann. Gestern bekam ich von ihr einen Brief in einem solchen Umschlag. Sie kündigt mir das Mandat, weil ich mich nicht um sie gekümmert hätte.
Soll ich mich nun ärgern, daß ich ihr die Umschläge zur Verfügung gestellt habe? ;-)
Zu spät
Aus dem Fax eines Mandanten, der uns mit der Verteidigung in einer Bußgeldsache beauftragt:
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
beiliegend übersende ich Ihnen die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit mit der Bitte, diese zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Das kommt jetzt aber ein wenig zu spät. ;-)
Gut, daß wir unseren Mandanten auch solche Wünsche erfüllen, die wir uns selbst ausdenken.