Mandanten

Zum Teufel

Ein auswärtiger Kollege fragt an, ob ich die Verteidigung seines Mandanten in einer kleinen Sache vor einem Amtsgericht in der Nähe Berlins übernehmen kann und möchte. Selbstverständlich helfe ich dem Kollegen gern, zumal er mir als professioneller Verteidiger bekannt ist und ich davon ausgehen kann, daß er die Sache im Ermittlungsverfahren ordentlich vorbereitet hat.

Wir legen hier also eine Akte an, ich melde mich als weiterer Verteidiger beim Gericht und beantrage ergänzende Akteneinsicht.

Der Mandant meldet sich bei uns. Zu der Einrichtung unserer WebAkte und der Information über die bisherige Tätigkeit teilt er uns mit:

ich hab ehrlich gesagt keine Lust, mich lange einzuloggen etc.

Holla! Nun ja, es ist nicht jedermanns Sache, mit den neuen Medien umzugehen. Kein Problem, wir haben auch Papier, Drucker und Briefmarken. Aber kann man das nicht ein wenig höflicher formulieren? Zumal dies der allererste Satz überhaupt ist, den er an uns richtet.

In diesem Tonfall geht es weiter:

Weiterhin wäre ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt zeitsparender als mir etliche unwichtige Schreiben durchzulesen über Ladungen etc.

Selbstverständlich bin ich bereit, mit dem Mandanten zu telefonieren. Aber bitteschön: Warum formuliert er seine Bitte denn so giftig? Ich habe ihm nun wirklich keinen Anlaß dazu gegeben.

Ich bitte daher um Rückruf, um die Sache konkret zu besprechen, hierfür bekommen Sie ja auch Ihre Vergütung.

Aha, er zahlt, also darf er auch rumkommandieren. Denkt er. Ob er bei der Volksarmee sozialisiert wurde?

Nun ja, ich habe ihm dann geantwortet:

Ihr Stil und Auftreten uns gegenüber ist grundsätzlich dazu geeignet, Ihre schlechte Laune auf uns zu übertragen. Weil wir jedoch unseren Job mit sehr viel Freude machen, möchten wir lieber darauf verzichten, unsere gute Stimmung von Ihnen beeinträchtigen zu lassen. Soviel Geld können Sie uns nicht zahlen, als daß es das wert wäre.

Anbei übersende ich Ihnen mein Fax an das Amtsgericht zur gefälligen Kenntnisnahme.

In dem Fax habe ich dem Gericht die Beendigung des Mandats angezeigt.

Der Kollege, der mir diesen Mann geschickt hat, war informiert und einverstanden. Seinen Versuch, sich bei mir für seinen Mandanten zu entschuldigen, habe ich zurückgewiesen. Das unflätige Benehmen hat er nicht zu vertreten. Und wenn der Kollege gewußt hätte, um welches Früchtchen es sich bei dem Herrn handelt, hätte er ihn bestimmt nicht zu mir geschickt.

Auch er hat den „Mandanten“ anschließend dorthin geschickt, wo er hingehört.

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Schmerzhaftes Warten

Die auswärtigen Kollegen hatten mich gebeten, für sie einen Termin am Amtsgericht Mitte zu vertreten. Es ging um einen Verkehrsunfall. Die Kollegin der Gegenseite und ich haben uns ein, zwei Minuten vor unserem Termin vor dem Saal begrüßt.

Drinnen ging es recht bewegt zu; die vor unserer terminierte Sache war noch in der so genannten „Güteverhandlung“. Gute Güte, dachte ich mir, als ich den Saal betrat; es schien um Leben und Tod zu gehen.

Ein Pfarrer und seine Ehefrau vom Typ „grün-alternative alt-68er Vegetarier“ waren Mieter einer Wohnung irgendwo in Mitte. Sie wollten untervermieten, weil der Herr Pfarrer einen befristeten Job in Johannisburg bekommen hatte. Ihre Rechtsanwältin war körperlich anwesend.

Auf der Gegenseite saßen die Beklagten, die die Ansicht vertraten, dieser Untervermietung müßten sie nicht zustimmen. Er war pensionierter Lehrer und ließ sich von seiner Ehefrau begleiten. Ja, ich meine, auch einen Rechtsanwalt gesehen zu haben.

Geschlagene 30 Minuten habe ich mir das Theater zwischen den beiden Paaren anhören müssen. Ich war allein vom Zuschauen völlig fertig. Und erst der arme Richter, der immer wieder – vergeblich – versuchte, den Herrschaften die Rechtslage zu erklären. Die Verhandlungsführung hatte er jedenfalls nicht.

Meine Kollegin und ich nutzten die Gelegenheit, als der Herr Lehrer kurz mal unterbrechen wollte, um sich mit seiner Ehefrau (der Rechtsanwalt dackelte hinterher) zur Beratung zurückzuziehen.

Drei Minuten später war unsere Sache beendet und ich konnte mich freuen, wieder ins Strafgericht zu fahren, um dort eine schwere räuberische Erpressung zu verteidigen zu dürfen – die reinste Entspannungsübung im Verhältnis zu dieser mietrechtlichen Auseinandersetzung.

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Sich aufstellende Fußnägel

Aus einem Vernehmungsprotokoll in einer Strafsache, die ein Millionen-Publikum hat:

Die Belehrung habe ich vollständig verstanden. Von der Verständigung eines Rechtsanwalts nehme ich Abstand, weil ich mir keiner Schuld bewußt bin.

Dann folgen drei eng beschriebene Seiten, auf denen sich der Beschuldigte quasi selbst an’s Kreuz nagelt. Und jetzt soll ich es wieder reparieren …

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Reaktion auf unseren eMail-Kurs

Ein Teilnehmer unseres kostenlosen eMail-Kurses meldete sich per eMail:

Guten Tag.

Mein Name ist Bulli Bullmann, habe meinen Führerschein seit 1979 und fahre seit 06/2007 wieder intensiv Motorrad. Vorher bin ich PKW oder 50er Roller gefahren. Der E-Mail-Kurs hat mir einen sehr guten Einblick in den „Rechtsalltag“ gegeben. Der Kurs war sehr gut, aber, da es nur ein „Kratzen an der Oberfläche“ war, leider zu kurz. Über Folge-E-Mail-Kurse würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bulli Bullmann

Über so eine Nachricht freuen wir uns natürlich sehr. Wegen des Wunsches nach einer Fortsetzung habe ich Herrn Bullmann geantwortet:

Lieber Herr Bullmann.

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und das darin enthaltene Lob unserer Arbeit. Was Ihren Wunsch nach einem Folgekurs angeht, schlage ich Ihnen vor, zunächst für einen guten Rechtsschutzversicherungsvertag zu sorgen und dann mit ca. 120 km/h durch eine Tempo-30-Zone zu fahren, in der ein Meßgerät aufgebaut steht.

Mit der Post, die Sie dann vom Polizeipräsidenten bekommen, und Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsvordruck beginnt der zweite Durchgang. Dann werden Sie Gelegenheit haben, sich ein strammes Bußgeldverfahren einmal von innen anzuschauen.

Am Ende dieses Kurses bekommen Sie dann selbstverständlich auch ein amtlich beglaubigtes Zertifikat über Ihre Teilnahme.

Mit freundlichem Gruße aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig

8-)

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Ehrlich

Ein Vermögensdelikt war der Grund für seine dreijährige Freiheitsstrafe. Vor vier Monaten wurde wurde er verhaftet. Aus dem prallen Leben gepflückt, wurde er in den Knast eingeliefert, nur mit den Klamotten, die er am Leib trug. Keine Angehörigen.

Damals hatte ich ihm dreißig Euro überwiesen, damit er wenigstens ein paar Kleinigkeiten einkaufen konnte. Er tat mir Leid.

Bei meinem Besuch gestern fragte er mich nach meiner Bankverbindung. Er habe nun ein paar Euro als Hausarbeiter verdient und wolle seine „Schulden“ bezahlen. Die ich schon völlig vergessen hatte.

Es gibt eben doch ehrliche verurteilte Straftäter im Knast.

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Verbrüderung mit der Staatsanwältin

Der Gegner ist verärgert, weil der Mandant nicht gezahlt hat. Deswegen verklagt er ihn und bekommt ein Urteil, in dem steht, daß mein Mandant zahlen muß. Trotzdem zahlt er nicht, weil er nicht zahlen kann.

Es ist ein klassischer Fall aus dem Baustellenrecht: Der Subunternehmer wird von seinem Auftraggeber nicht bezahlt, deswegen kann er die SubSubunternehmer nicht bezahlen, die dann wieder die SubSubSubunternehmer nicht zahlen können.

Der Gegner findet heraus, daß der Mandant bereits die Eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat. Daran hängt er sich auf und schreibt eine Strafanzeige: Falsche Angaben soll der Mandant gemacht haben. Entgegen seiner Angaben sei er doch der Eigentümer des Grundstücks – schließlich wohnt er ja dort. Und außerdem sei er politisch für die SPD tätig, habe also – wie jeder Politiker – Nebeneinkünfte.

Das hat erst einmal gereicht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die jetzt zuständige Staatsanwältin, die die Akte nun zu bearbeiten hat, war genauso wenig von dem Zeug begeistert wie der Mandant.

Sie bittet mich darum, ihr dabei zu helfen, die Sache wieder vom Tisch zu bekommen. Ich solle ihr doch die Argumente liefern, um die Einstellung des Verfahrens wasserdicht und beschwerdefest machen zu können.

Dabei unterstütze ich sie doch gern: Eigentümer des Grundstücks ist seit 15 Jahren der Bruder des Mandanten. Und seine Kandidatur zum Dorfparlament ist an den Wählerstimmen gescheitert; er ist nie Parteimitglied gewesen.

So macht selbst die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Freude. Jetzt muß ich nur noch versuchen, den Mandanten davon abzuhalten, den Gegner branchenüblich an einem Baugerüst aufzuhängen.

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Preloaded

Was die verfickte Justiz darf:

mich rehabilitieren. Mein Führungszeugnis löschen.

Mir Kompensation und Unfallrente zusprechen.

Sonst nichts! Haben Sie das begriffen?

sollte dem nicht enstprochen werden so gibt es das „jüngste Gericht PRELOADED“

Erfrischende Post eines etwas ungeduldigen Mandanten.

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Etwas länger

Brief aus der U-Haft:

Ich bestehe auf einen fairen Prozeß. Dafür wäre ich auch bereit, etwas länger hier zu bleiben.

Alternativen?

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Die können mich mal …

Die Staatsanwaltschaft schreibt an den Mandanten namens Wilhelm Brause:

… unter vorstehendem Aktenzeichen führe ich gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Hehlerei.

Sie haben am 6. Juni 2008 den Computer „Superschnell, Seriennr.: W5678 PC bei der Firma Bullmann Enterpreis zur Reparatur gegeben. Dieses Gerät wurde zwischen dem 4. und 7. April 2006 bei einem Wohnungseinbruch im Wedding gestohlen.

Hehlerei liegt nur dann vor, wenn Sie positiv wussten oder aufgrund der Umstände des Erlangens wissen mussten, dass der Computer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen erichtete rechtswidrige Tat erlangt war, und Sie sich durch die Verschaffung bereichern wollten.

Von Interesse ist daher, wann und wo Sie den Computer erworben haben und zu welchem Preis? Können Sie den Verkäufer benennen, ggf. beschreiben und auf Lichtbildern erkennen? Können Sie die Bedienungsanleitung, Kaufunterlagen, ggf eine Quittung/Rechnung über den Ankauf vorlegen?

Der Mandant fragt mich, warum man gegen ihn ein knackiges Strafverfahren eingeleitet hat, wenn man ihn doch eigentlich als Zeugen vernehmen will. Seine Bereitschaft, den Ermittlern bei der Arbeit behilflich zu sein, ist durch den Schlußbericht des Polizeibeamten:

Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei BRAUSE um einen Hehler handelt.

auf den Gefrierpunkt von Wasser gesunken.

Das, was Brause mir mitteilte, was die Staatsanwaltschaft ihn könnte, kann ich hier nicht mitteilen.

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Geisterfahrer

Ich kann nicht in Frieden leben hier. Ein weisses Schaf unter Trilliarden schwarzen ohne Hirn und Verstand.

Aus der Reihe: Post vom Mandanten.

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