Mandanten

Reporter für Rechtsbeugung gesucht

Das Stichwort „Rechtsbeugung“ wirkt auf manchen Zeitgenossen elektrisierend. Es vergeht kein Monat, in dem sich nicht mindestens ein Mensch bei uns meldet und uns einen Auftrag erteilen will, weil er sich über irgend einen Richter geärgert hat.

Am Freitag erreichte uns über einen Kommentar zu einem Blogbeitrag aus 2009 die folgende Anfrage:

Suche einen Reporter der Über Rechtsbeugung Und…. §339 Berichtet? Bin selbst gerate betroffen. Bei meiner Verurteilung, haben die Schöffen, während der Urteilverkündung dem Gerichtssaal den Rücken gekehrt. Finanzgericht Mühlhausen

Wer hilft dem Mann? Unsere Kanzlei ist zur Zeit mit der Verfolgung von Rechtsbeugungen völlig ausgelastet.

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Lieblingshonorar

Das Ziel war ein möglichst schnelles und schonendes Ergebnis. Wie immer eigentlich. Allerdings war das Verfahren hier nicht ganz einfach. Der Mandant brachte eine schlimme Vita mit und eine „Bibliothek“ im Bundeszentralregister. Lauter Kleinzeug, das dem Kundigen auf den ersten Blick zeigte: Das ist kein Problem, das mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen wäre.

Mit viel Glück sind wir an eine verständnisvolle Richterin geraten und die Staatsanwältin war nach einigen freundlichen Worten vor Aufruf der Sache bereit, das Messer zwischen den Zähnen in dem Jutesack unter’m Tisch zu verstauen. Am Ende kam dann doch noch eine Geldstrafe heraus, die der Mandant im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten nun abarbeiten kann.

Das Honorar für die glückliche Begleitung durch das Verfahren, was ich nach dem Termin von ihm bekommen habe, war riesig, genau wie meine Freude darüber:

Danke dafür und für den weiteren Weg alles erdenklich Gute!

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Tätowierter Topp-Jurist

Eine immer wieder gern an den Strafverteidiger gestellte Frage lautet:

    Wie viel kriege ich dafür?

Solange der Mandant mir diese Frage in unserer Kanzlei stellt, kann ich ihm eine ziemlich zuverlässige Antwort geben. Darauf bzw. auf unser unverzichtbares Instrument zur Beantwortung von solchen Zukunftsfragen hatte ich bereits vor längerer Zeit einmal hingewiesen. Das klappt bis heute sehr gut.

Etwas schwieriger, was die Prognosen angeht, wird es, wenn der Mandant in Untersuchungshaft sitzt und auf die Entscheidung des Gerichts wartet. Kristallkugeln werden bei der Einlaßkontrolle nicht gern gesehen, sie müssen leider draußen bleiben.

Aber auch eine Justizvollzugsanstalt hat Einrichtungen, auf die sich der Gefangene hundertprozentig verlassen kann. Davon berichtet mir ein derzeit inhaftierter Mandant:

Der Knast ist voll von solchen Topf-Juristen, die sicherlich alle topf verteidigt werden und die genau Bescheid wissen.

Daß sie trotzdem noch drin sitzen, muß also an irgendwem (Justizsenator?) oder irgendwas (Wetter?) anderem liegen.

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Dotcom: Anklage ist Nonsense

Kim Dotcom hat sich befragen lassen. Zu den Vorwürfen, die sich in dieser Anklageschrift befinden:

In einem Telefon-Interview mit Torrentfreak teilt Kim Schmitz mit, daß die Vorwürfe, die die US-Behörden gegen ihn erheben, „Nonsens“ seien; Megaupload sei ein legaler Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.

Ich kenne die Spielregeln in den USA nicht wirklich. Aber vollstellbar ist es durchaus, daß eine solches Interview aus der Sicht der Verteidigung „Nonsens“ sein könnte. Meinen Mandanten empfehle ich jedenfalls grundsätzlich, sich nicht gegenüber den Medien zu äußern.

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Psychiatrischer Rechtsanwalt gesucht

Nächtlicher Anruf auf unserer Notruf-Hotline:

Der Anrufer dringend um RR. Er sei jetzt in einem Notquartier im Steigenberger Hotel in Konstanz und psychisch am Ende. …

… Sollte er innerhalb von 10 min keinen RR erhalten, werde er es beim nächsten Anwalt versuchen. Es gehe um BMW, Telekom u.a. und sein Geld.

Falls ein Rechtsanwalt mit psychiatrischer Zusatzausbildung anwesend ist …

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Fangfrage

Aus dem Vernehmungsprotokoll in einer Ermittlungsakte:

Eben ein vom Verteidiger gut geschulter Mandant.

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Das Laser-Bärchen auf dem Backblech

Vor dem Haus steht ein Mopped auf dem Gehweg. Mit dem Kennzeichen B-DU 30. Auf der Kennzeichentafel befinden sich zwei Stempel, einer für die nächste Hauptuntersuchung und dann noch das Berliner Bärchen.

Aufgrund eines anonymen Hinweises stellt die Rennleitung fest: Das Kennzeichen wurde für kein Mopped ausgeben. Die beiden Stempel stammen aus einem handelsüblichen Farblaserdrucker. Die Eigentumsverhältnisse an den Mopped sind ungeklärt.

Ich erhalte von dem Mandanten den Auftrag, ihn gegen die Anklage zu verteidigen. Man wirft ihm eine Urkundenfälschung vor. Er soll die falschen Plaketten auf die Kennzeichentafel an „seinem“ Mopped geklebt haben.

Die Ausgangsposition des Mandanten ist nicht von schlechten Eltern: 17 Vorstrafen, darunter zwei noch offene Bewährungen mit insgesamt 23 Monaten Freiheitsstrafe. Eine der Vorstrafen führte im März 2011 zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch die meisten anderen Eintragungen hatten Bezug zum Straßenverkehr. Das riecht nach Bewährungswiderruf und einem kräftigen Nachschlag für das Laser-Bärchen.

Meine spontane Idee: Verteidigung durch Schweigen. Das, was die Akte da hergibt, reicht nicht für die Verurteilung. Solange man nicht weiß, wem das Mopped gehört und wer die Stempel auf’s Backblech geklebt hat. Der Mandant durfte optimistisch sein …

… bis zu dem Zeitpunkt, zu dem mich der Staatsanwalt anrief. Er habe da gerade eine Akte hereinbekommen, in der mein Mandant als Geschädigter eine Verkehrsstraftat angezeigt hatte. Es ging um eine Rangelei im Kreisverkehr um den Ernst-Reuter-Platz.

Das breite Grinsen des Strafverfolger war durchs Telefon zu sehen, als er die Anzeige meines Mandanten vorlas:

Am 2. April 2011 fuhr ich auf meinem Motorrad mit dem amtlichen Kennzeichen B-DU 30 auf der Bismarckstraße …

Ich denke, jetzt muß die Verteidigungsstrategie schleunigst umgestellt werden.

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Gebügelte Hemden bei der Strafzumessung

Es war etwas umständlich, der Ehefrau meines inhaftierten Mandanten eine Besuchserlaubnis zu beschaffen. Der Herr Staatsanwalt hatte etwas dagegen, daß die Frau ihren Mann im Knast besucht. Erst hat es ein wenig gedauert, aber dann teilte das Gericht auf meinen Antrag mit, der Staatsanwalt sieht Gespenster. Der Richter höchstselbst sorgte freundlicherweise für den notwendigen Sprechschein.

Ich habe der Frau die Erlaubnis sofort übermittelt, am späten Abend kam ein Dankeschön zurück. Sie freue sich sehr, weil sie ihrem Mann nun endlich die gebügelten Oberhemden in die Untersuchungshaft bringen könne. Damit er bei den weiteren Verhandlungsterminen wieder ordentlich gekleidet auftreten kann.

Welche Kriterien das Strafmaß bestimmen, regelt § 46 Abs. 2 StGB. Ich werde mich dafür einsetzen, daß „gebügelte Hemden“ in den Katalog dieser Grundsätze mit aufgenommen werden.

(Nebenbei: Gebügelte Hemden kann man nur persönlich vorbei bringen und nicht einfach – wie alles andere auch – einfach mal so an der Pforte abgeben.)

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Weih-nächtlicher Notruf

Die Anruferin läßt mitteilen:

Es geht um eine familienrechtliche Streitigkeit, um Zugangsrecht und Umgangsvereitelung. Sie möchte einen Beschluss noch am Wochenende, bittet um sofortigen Rückruf.

Es hat mir schon in den Fingern gejuckt, ihr eine SMS zu schicken, daß wir keine Familienrechtler sind, sondern Strafverteidiger und wir erst dann weiterhelfen können, wenn sie

in dieser wunderschönen Nacht
den Göttergatten umgebracht

hat.

Ich war aber dann doch höflicher … und habe ihr jemanden empfohlen, den sie morgen Vormittag anrufen kann.

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Geschäftstüchtiger Hartzie

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen schweren Fall des Betrugs begangen zu haben. Nach zähen Verhandlungen in sechs Terminen vor dem Landgericht waren die Staatsanwaltschaft und das Gericht mit einer Einstellung nach § 153a StPO unter der Bedingung einverstanden, daß der Mandant bereit ist, eine Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation zu leisten.

Ich habe dem Mandanten aus verschiedenen schlagkräftigen Gründen gaaaanz dringend dazu geraten, dieses Angebot sofort anzunehmen. Zumal die Höhe der Zahlung seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht besser hätte angepaßt werden können. Und dann wurde ihm auch noch nachgelassen, die Auflage in 6 monatlichen Teilzahlungen zu erfüllen.

Der Mandant zögerte. Und diskutierte ausführlich mit mir. Schließlich stellte er mir die Frage, ob er die Auflagenzahlung wenigstens „von der Steuer absetzen“ könne.

Der Mandant bezieht Sozialleistungen, Hartz-IV, also ALG-II.

Meine Eltern haben mich zu gut erzogen, als daß ich das hier kommentieren dürfte.

 

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