Mandanten

Auf freier Strecke

Der Mandant hatte Pech. Er war nicht schnell genug. Sonst hätte man ihn ja nicht angehalten. Sagt er. Wenn auch etwas verschwurbelt.

Aus der Ermittlungsakte ergibt sich, daß sie Polizeibeamten vor Ort eine etwas abweichende Meinung vertraten:

Es könnte eine Aufgabe sein, an der der Verteidiger wächst. Denn mittlerweile sind die Videoaufzeichnungen von erstaunlich guter Qualität. Ob gut genug, wird sich zeigen.

Denn dann gibt es ja immer noch neben der Maschine das menschliche Versagen. Von Polizeibeamten. Wenn der Mandant Glück hat. Großes Glück.

Sonst nämlich wird es nämlich verdammt eng mit der Fahrererlaubnis. Denn den Chrysler (Ich erinnere: „… da geht der … über 300 km/h) fährt der Mandant schon eine längere Zeit …

Eins lernt der Mandant aber sicher noch. Irgendwann wird er endlich die Klappe halten, wenn er angehalten wird. Denn so geht das ja nun gar nicht.

 

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Ziegenfutter

Aus einer eMail-Korrespondenz während des Wochenendes:

Anfrage:
Hallo, Ich wollte mich erkundigen was passiert wenn ich bei einer Rechtsanwalts Kanzlei geparkt habe obwohl es nicht erlaubt ist? Er hat jetzt eine Anzeige bei der Stadt gemacht. Was erwartet mich jetzt für eine Strafe??
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, ich fürchte, man wird Sie an den Ohren aufhängen, Ihre Füße salzen und dann eine Herde Ziegen holen, die Salz über alles mögen.
Im Wiederholungsfalls wird man Sie danach dann teeren und federn, um Sie anschließend derart behandelt durch die Stadt zu jagen.
Gruß aus Kreuzberg

Nachfrage:
Hallo Herr Hoening, Ich wollte eigentlich wissen was für ein Bußgeld oder des gleichen bekomme?
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, Sie wollen Geld dafür bekommen, daß Sie ihr Auto auf einen Rechtsanwaltsparkplatz gestellt haben? Das wird wohl nichts. Rechnen Sie eher damit, daß Sie die Kosten für das Salz, den Teer und die Federn erstatten müssen. Wenn Sie Pech haben, wird Ihnen auch noch das Futter für die Ziegen berechnet.
Gruß aus Kreuzberg

Reaktion:
Des verstehe ich nicht aber danke. Ich wollte nur wissen was ich bezahlen muss oder auf mich zu kommt.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

 

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Pauschaler Abzug vom Honorar

Eine freundliche Rückmeldung des Mandanten auf unsere Honorarabrechnung erreichte uns gestern. Ich hatte ihm meine Kostennote übermittelt, mit der ich meinen zeitlichen Aufwand abgerechnet habe.

Ein größerer Posten waren die Besprechnungen, die teilweise auch im Beisein des Zivilrechtsanwalts des Mandanten erfolgten. Am Ende waren es ziemlich genau 6,2 Stunden, die als billable hours, wie es auf Neudeutsch in Law Firms heißt, in die Abrechnung einflossen, wobei stets exakt Beginn und Ende eines Gesprächs notiert wurden.

Die Reaktion des Mandanten bezog sich auf eine Rechnungs-Position, die sich in unmittelbarer Nähe der Besprechungskosten befanden:

  • „Small Talk Rabatt“ – abzgl. 0,7 Stunden

Schließlich haben wir ja auch über das Wetter gesprochen. Und diese Katastrophe hat der Mandant nun ja wirklich nicht zu vertreten.

 

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Knast-Lektüre

Der Mitangeklagte – vorgeführt aus der Untersuchungshaftanstalt – vertreibt sich in den Verhandlungspausen die Zeit mit Lesen:

Das sieht jetzt nicht danach aus, als rechnete er noch mit einem Freispruch.

 

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Eine Ansichtskarte aus der Schweiz

Wir haben die Mandantin über die Jahre in verschiedenen Bußgeldgeldsachen vertreten. Kurz bevor sie in den Urlaub gefahren ist, hat sie mich als Strafverteidiger beauftragt. Sie fühlte sich von einer Politesse ungerecht behandelt und hat darüber mit der Ordnungshüterin diskutiert. Der Inhalt jenes Gespräches wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft gewissenhaft untersucht, der ich dabei unter die Arme greifen soll.

Diese Mandantin grüßt uns aus der Schweiz mit einer stimmungsvollen Ansicht der Schweizer Berglandschaft.

Sie hat mich nicht beauftragt, dieses Bild der Verteidigungsschrift  in ihrer Sache beizufügen. Ich weiß auch gar nicht, was die dumme Kuh da hinter dem Parkverbotsschild soll.

 

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Henkelförmige Ohren

Merkmale, denen ein Verbrecher eindeutig zu erkennen ist:

Die fliehende Stirn, der große Unterkiefer, eine Asymmetrie des Gesichts, eine übergroße Spannweite der Arme, große Füße und Hände. Verbrecher hätten kleine, aber sehr bewegliche und blutunterlaufene Augen, zusammengewachsene Brauen und eine Adlernase. „Im allgemeinen, sind bei Verbrechern von Geburt die Ohren henkelförmig, das Haupthaar voll, der Bart spärlich, die Stirnhöhlen gewölbt, die Kinnlade enorm, die Backenknochen breit – kurz ein mongolischer bisweilen negerähnlicher Typus ist vorhanden.“

Soweit Herr Professor Cesare Lombroso (1835 – 1909) vor 100 Jahren.

Zitiert nach Kai Schlieter, Knastreport: Das Leben der Weggesperrten.

Komisch, meine Mandanten sehen in Regel völlig anders aus. Aber vielleicht habe ich als Strafverteidiger auch nur einen ganz anderen Blickwinkel.

 

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Der Kabeldieb in der JVA Cottbus

Dem Mandanten wird u.a. ein Diebstahl vorgeworfen. An sich kein Grund dafür, ihn zu verhaften und anschließend in die Untersuchungshaft zu stecken.

Das Problem war allerdings, daß er keinen festen Wohnsitz hatte; er war also nur schlecht erreichbar, wenn man ihm die Anklage und später die Ladung zur Hauptverhandlung zustellen will. Außerdem: Die Ursache für den fehlenden Wohnsitz war ein Haftbefehl in einer anderen Sache. Deswegen wollte sich der Mandant – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – nicht offiziell beim Einwohnermeldeamt registrieren.

Aber auch und gerade das Leben auf der Flucht will finanziert sein. Kein Problem, wenn man – wie der Mandant – weiß, daß das Geld auf der Straße liegt. Nun ja, es war keine Straße, sondern eine Trasse, eine Bahntrassse. Und es war auch nur sowas Ähnliches wie Geld: Kupfer, in länglicher Form, also Kabel.

Das Ende vom Lied: Auf frischer Tat ertappt, im Polizeicomputer unter der Rubrik „Offener Haftbefehl“ gefunden und ab ging die Fahrt zum vorübergehenden festen Wohnsitz nach  Cottbus Dissenchen.

Und dort sollte und wollte ich den Mandanten nun besuchen.

Gewöhnlich reise ich mit der Eisenbahn nach Cottbus. Bis auf Weiteres werde ich den Kabeldieb allerdings per Autobahn im Knast besuchen müssen:

Das „Ersatz- und Umleitungskonzept“ trifft dann doch nicht so meinen Geschmack.

Wir leben in einer grausamen Welt. ;-)

 

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Notruf der Woche

Ich hatte am vergangenen Mittwoch eine Verabredung. Der auswärtige Mandant wollte anrufen, damit ich ihn über die Sach- und Rechtslage informiere. Darauf hatte ich mich vorbereitet und mir ausreichend Zeit für ein ausführliches Telefonat reserviert.

Der Mandant rief nicht an; weder zur verbarten Zeit, noch später und eine eMail hat er auch nicht für erforderlich gehalten.

Gestern, also am Samstag Abend, 23:30 Uhr, ging sein Anruf auf unserem Notruf ein:

Anruf von: Herrn Bulli Bullmann
Telefon: +4917412345678
Bittet dringend um RR., mgl. heute noch. Er hatte seinen Telefontermin am Mittwoch mit Ihnen verpasst. Hat eine wichtige Frage.

Es handelt sich bei diesem Mandant um jemanden, der die Kosten seiner Verteidigung nicht aus eigener Tasche bezahlen muß.

 

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Notruf der Woche

Aus der Telefonnotiz:

Anruferin bittet um RR.
Betr.: Neue Sache.

Ein Bekannter hat ihre Tür eingetreten und will den Schaden nicht zahlen. Leider hat sie keine Kontakdaten von der Person.

Das war um 03:24 Uhr.

 

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Widerruf der Strafaussetzung

In einer einigermaßen unanständigen Sache konnte ich das Gericht davon überzeugen, doch noch knapp eine Strafaussetzung zur Bewährung zu verhängen. Der Mandant war überglücklich, hatte er doch mit dem Schlimmsten rechnen müssen, schließlich ging es um den Strafrahmen aus § 181a StGB: Sechs Monate bis fünf Jahre; bei einschlägiger Vorstrafe.

Das war vor etwas mehr als 12 Monaten. Heute erreichte mich die Abschrift eines Schreibens, das das Gericht an den Mandanten geschickt hat:

Es gibt Momente im Leben eines Strafverteidigers, da packt man sich einfach nur noch an den Kopf.

 

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