Lieblingshonorar

Das Ziel war ein möglichst schnelles und schonendes Ergebnis. Wie immer eigentlich. Allerdings war das Verfahren hier nicht ganz einfach. Der Mandant brachte eine schlimme Vita mit und eine „Bibliothek“ im Bundeszentralregister. Lauter Kleinzeug, das dem Kundigen auf den ersten Blick zeigte: Das ist kein Problem, das mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen wäre.

Mit viel Glück sind wir an eine verständnisvolle Richterin geraten und die Staatsanwältin war nach einigen freundlichen Worten vor Aufruf der Sache bereit, das Messer zwischen den Zähnen in dem Jutesack unter’m Tisch zu verstauen. Am Ende kam dann doch noch eine Geldstrafe heraus, die der Mandant im Rahmen seiner eingeschränkten Möglichkeiten nun abarbeiten kann.

Das Honorar für die glückliche Begleitung durch das Verfahren, was ich nach dem Termin von ihm bekommen habe, war riesig, genau wie meine Freude darüber:

Danke dafür und für den weiteren Weg alles erdenklich Gute!

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

4 Antworten auf Lieblingshonorar

  1. 1
    ???? says:

    Will Ihnen nicht zu nahe treten, habe aber mal in einer auflagenstarken Frauenzeitschrift gelesen, dass man Männern keine

    – Blumen
    – Pralinen
    – Süßigkeiten
    – Socken
    – Krawatten

    schenken soll.
    Habe auch schon Kaffee und Cognac in Kanzleien geschleppt, der Typ hat aber trotzdem Mist gebaut. (Zivil). Naja, es waren PKH-Verfahren.

    Seitdem lasse ich das. Ich wünsche Ihnen Guten Appetit. Nur, wenn er ein Vorstrafenregister hat ,so dick wie ein Telefonbuch, dann erinnert das eher an Baader/Meinhof.

    Und da kommt er mit einem blauen Augen und bißchen „den Hof kehren im Seniorenheim“ davon?

    Mehr Glück als Verstand – das Mandant, natürlich.

  2. 2
  3. 3
    Deutsche Gabbana says:

    Hoffentlich nehmen die MitarbeiterInnen am Ende des Monats auch Süßigkeiten als Lohn entgegen.

  4. 4
    RA Neldner says:

    @????: Zitat „Nur, wenn er ein Vorstrafenregister hat ‚so dick wie ein Telefonbuch, dann erinnert das eher an Baader/Meinhof. “

    Das BZR bei Baader und Meinhof dürfte eher kurz gewesen sein. Mehr als zwei- bis dreiseitige BZR-Auszüge sind bei den ganz schweren Jungs und Mädels eher selten, weil der Staat da so seine Mittel und Wege hat. Stichworte sind die §§ 38 und 63 StGB.

    Bei einem langjährigen Alkoholiker mit 1-2 Verurteilungen jährlich über 2 Jahrzehnte jeweils wegen Ladendiebstah von 2 Flaschen Korn und/oder Hausfriedensbruch sieht das BZR auf den (aller-)ersten Blick meist wesentlich beeindruckender aus. Gott sei dank haben da aber selbst hartgesottene Amtsrichter gewisse Hemmungen beim Wegsperren.