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Mandanten
So geht das!
Der Mandant ist Patient der forensischen Psychiatrie. Er hat ein hirnorganisches Problem, das die (mittelbare) Ursache für Einweisung gewesen war. Im Rahmen eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens wurde unter anderem auch eine erhebliche Intelligenz-Minderbegabung bei ihm festgestellt.
Innerhalb der Anstalt kam es zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Patienten, der anwaltlich vertreten ist. Der Kollege – kein Strafverteidiger – sah sich veranlaßt, eine wohlfeil formulierte Strafanzeige gegen meinen Mandanten zu schreiben:
Der stellvertretene Chefarzt, Herr Gottfried Gluffke, hatte nach der Körperverletzung den Geschädigten und Anzeigeerstatter medizinisch untersucht und die große Beule am Hinterkopf festgestellt und bestätigt.
Mehr war nicht. Das reichte aber für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Mandant wurde ordnungsgemäß nach § 163a StPO angehört.
Aus dem Vernehmungsprotokoll:
Er kann nicht lesen und nicht schreiben. Aber er weiß, was wichtig ist, wenn Polizeibeamte ihm als Beschuldigten Fragen stellen.
Für diejenigen, die lesen können, hier ein Lesetip in diesem Zusammenhang.
Weihnachtspost von der Staatsanwaltschaft
Noch kurz vor Weihnachten hat der NMandant Post bekommen. Vor der Staatsanwaltschaft – Hauptabteilung Vollstreckung. Das Schreiben trägt die Überschrift:
Wir haben eine gute und eine schlechte Nachricht. Welche wollen Sie zuerst lesen?
Das Beste kommt immer zum Schluß, deswegen erst einmal nur soweit: Die Ladung zum Haftantritt.
So, nachdem der Mandant also seinen Herzkasper hinter sich hat, liest er die gute Nachricht:
Fällt das Ende der Antrittsfrist in die Zeit […] vom 19. Dezember bis 02. Januar – jeweils einschließlich -, so brauchen Sie die Haft erst nach den genannten Zeiträumen antreten.
Na, dann kann er wenigstens noch die Weihnachtsgans mit seiner Familie genießen, bevor er dann von Wasser und Brot leben muß.
Vorbeugend:
Nein, die Strafverteidiger unserer Kanzlei haben den Mandanten nicht vor dem Amtsgericht vertreten; der Mandant war seinerzeit noch der Ansicht, er brauche keinen Verteidiger. Na, wenigstens läßt er sich jetzt in der Strafvollstreckung von uns beraten.
Wir wünschen allen Straftätern und solchen, die es noch werden wollen, entspannte Feiertage im Kreise ihrer Familien.
Wehe, wenn sie losgelassen …
Im law blog war am Mittwoch ein Beitrag zu lesen, in dem Rechtsanwalt Udo Vetter über einen losgelassenen Anwalt berichtete.
Im Spiegel stand heute eine Geschichte mit einem vergleichbaren Tenor:
Der […] Verteidiger, den ich nur deshalb zu Gericht gehen ließ, weil er mir am Morgen vor der ersten Verhandlung offiziell zugewiesen worden war, hatte von mir keinen Auftrag, so unsinnig zu argumentieren, wie er das offenbar getan hat; ich habe ihn deshalb mit sofortiger Wirkung von seinem Mandat entbunden.
Die Kommunikation zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten – oder zwischen dem Mandanten und seinem Verteidiger – ist ein hervorragendes Mittel, um zu einem Ergebnis zu kommen, was dem Willen des Auftraggebers zumindest nahe kommt.
In den beiden beschriebenen Fällen scheint sich der jeweilige Strafverteidiger ein wenig zu viel falsche Vorstellungen von seinem Auftrag gemacht zu haben. Und den Mandanten sei angeraten, ihrem Auftragnehmer ein wenig mehr auf die Finger zu schauen. Gute Verteidiger freuen sich über aktive Mandanten.
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Rechtsgespräch ohne Verteidiger
Für 10 Uhr war die Hauptverhandlung vor dem Strafrichter angesetzt. Ich war um 9:45 Uhr im Gericht und wohl gegen 9:50 Uhr in Sichtweite des Mandanten, der auf dem Flur vor dem Saal auf mich wartete.
Stolz erzählte er mir, daß er vor ein paar Minuten schon mit dem Richter und dem Staatsanwalt gesprochen und „alles klar gemacht“ habe. Das sind dann so Momente, in denen einem Verteidiger das Leid in die Schuhe fällt.
Der Mandant ist psychisch krank, stark betäubungsmittelabhängig und gesundheitlich so ziemlich kurz vor dem Ende. Und er hat zwei offene Bewährungen laufen sowie eine Geldstrafe in einer dritten Sache noch nicht vollständig bezahlt. Nun ging es um die gleiche Art Straftat, für die er bereits mehrmals – nicht nur dreimal – verurteilt wurde.
Ziel der aktuellen Verteidigung war schlichter Zeitgewinn, um vielleicht in der Berufungsinstanz doch noch zu einer erträglichen Entscheidung zu kommen. Die Zwischenzeit sollte – so war es mit dem Betreuer besprochen – für Therapien und Kuren genutzt werden. Gut sah das aber alles nicht aus … in strafrechtlicher Sicht komplett düster.
Und in dieser Situation verhandelt der scheinbar hilflose Mandant mit den Profis im Gericht!
Noch bevor ich wieder richtig atmen konnte, plapperte der Mandant von der soeben mit dem Gericht vereinbarten Geldstrafe, die er ja auch in Raten abzahlen könne …
Als ich in den Saal kam, wurde ich vom Richter fröhich begrüßt und über das Ergebnis seines Rechtsgesprächs mit dem unverteidigten Angeklagten informiert: Er habe schonmal eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 7 Euro mit meinem Mandanten vereinbart, ob ich damit einverstanden wäre.
Der Termin war binnen 10 Minuten erledigt und das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
Der Richter hatte den Mandanten jetzt zum dritten Mal vor der Flinte. Mich kennt er seit vielen Jahren. Er wußte, daß dieses „Rechtsgespräch“ am (Pflicht-)Verteidiger vorbei sehr riskant war. Aber er durfte sich auch darauf verlassen, daß ich bei diesem Ergebnis ihm gegenüber sowas von sanftmütig sein werde …
Ich hätte Verteidiger werden sollen.
sagte mir der Mandant zum Abschied. Was nicht ist, kann ja noch werden. Er ist noch keine 30 Jahre alt.
Bild: Elisa Al Rashid / pixelio.de
Anrufer des Monats
Ein junger Mann ruft aufgeregt an und schildert unserer Mitarbeiterin sein großes Elend.
Er habe im Internet gesurft und sich ein paar Pornoseiten angeschaut. Keine Kinderpornos, nein, nur ganz legale. Das dürfe mal ja wohl, da sei ja nicht verboten. Und auf einmal sei da so ein Bild erschienen, in dem ihm die Bundesregierung mitteilte, er sei auf einer verbotenen Kinderporno-Seite gewesen und jetzt werde sein Rechner gesperrt. Seitdem funktioniere gar nichts mehr, er sehe nur noch einen weißen Bildschirm.
Der Anrufer will von uns wissen, ob das Bundeskriminalamt so einfach seinen Rechner sperren dürfe, obwohl er sich doch wirklich – „Ischwöre!“ – keine Kipos angeschaut habe.
Ich habe ihn beruhigen können und ihm unseren Techniker empfohlen, der ihm dann wohl mal besser einen funktionierenden Virenschutz installieren sollte.
Grafik via Wikipedia
Fünf gegen einen
Aus einem Polizeibericht:
Über Funk erhielten wir den Auftrag „Schlägerei, mehrere Personen“. Mein Kollege PK B*** und ich, fuhren daraufhin mit freigegebenen Sonderrechten zum u.g. Ort. Dort (zeitgleich mit dem EWA 11/7) angekommen stellte sich die Situation für uns so dar: Der Besch. befand sich auf dem Gehweg in einem Handgemenge mit einer männlichen Person. Beim Heraneilen an die beiden Personen schrie die andere männliche Person, dass der hier geführte Besch. ein Messer hat.
Daraufhin ergriffen PK B*** und ich die Oberarme des Besch. Dieser versuchte sich durch Herumschlagen der Arme und massiven Einsetzen seines stämmigen Körpers Herauszudrehen.
Plötzlich umfaßte der Besch. mein Mehrzweckstock und wollte diesen aus dem Holster ziehen. Aufgrund dessen schlug ich dem Besch. mit der rechten Faust in die linke Seite seines Oberkörpers. Gleichzeitig setzte der PK *** eine sog. FUßsichel an, um den Besch. zu Fall zu bringen.
Zusammen mit den Beamten POK H*** und POM A*** brachten wir den Besch. zu Boden.
Hier wurde dem Besch. durch POK H*** die Handfessel angelegt. Selbst hier versuchte der Besch. sich anfangs noch Herauszudrehen. PK B***, POM A*** und ich hielten den Besch. so lange auf dem Boden fest. Danach wurde er in eine Sitzposition, bis zum Eintreffen des GeTrKw, verbracht.
Anlaß dieser Aktion war eine erregte … naja Besprechung konnte man es nicht mehr nennen …. in einer Eckkneipe; der „Besch.“ hatte sich also schon ein wenig warm gelaufen. Nur mal so zu Ehrenrettung der vier engagierten Polizeibeamten.
Zwei Tage später wurde der Besch. dann auch aus dem Krankenhaus entlassen und sechs Wochen später waren seine Rippenbrüche weitestgehend ausgeheilt.
Feiger Verteidiger
Mein Brief an den Mandanten ist ja nun gar nicht gut angekommen. Ich hatte ihm geschrieben, daß ich für eine Handvoll Euros keine Straftat begehen möchte und auch ihm davon dringend abrate.
Leider ist es mir nicht gelungen, ihm verständlich zu machen, daß eine beim Finanzamt eingereichte gefakte Rechnung zu höchst unangenehmen Konsequenzen führen kann. Wobei die Bestrafung nur eines von mehreren empfindlichen Übeln wäre.
Als ich dann auch noch einmal das recht große Entdeckungsrisiko thematisierte, warf er mir erst Feigheit vor dem Feind vor und dann die Mandatskündigung vor die Füße.
Halbwegs zu seiner Ehrenrettung kann ich allerdings berichten, daß er quasi in Minutenschnelle die bis dahin entstandenen Kosten für die „Verteidigung im Ermittlungsverfahren“ überwiesen hat.
Und mutig war er auch. Oder wie nennt man es, wenn so ein Kandidat mich dann noch nach einer Empfehlung eines Kollegen fragt. Auch wenn es sich um eine recht umfangreiche Sache mit einem entsprechenden Umsatz gehandelt hat: Weder ich, noch die Kollegen, die ich empfehlen könnte, sind bereit, ihre Seele zu verkaufen.
Bei aller Solidarität von Strafverteidigern mit ihren Mandanten: Wenigstens in Details sollte man die beiden unterscheiden können. ;-)
Bild: knipseline / pixelio.de
Mein Brief an den Mandanten
Der Mandant bittet mich, meine Rechnung für seine Verteidigung in einer (privaten) Strafsache „auf seine Firma“ auszustellen. Also statt „Verteidiger-Vergütung“ möchte er lieber Honorar für „allgemeine Beratung“ seines Unternehmes leisten.
Ich habe mir die Zeit genommen, ihm ein paar Zeilen zu schreiben, die ich hier wiedergebe:
Es kann sein, daß ich berufsbedingt im Laufe der Jahre (Jahrzehnte?) vorsichtiger, vielleicht übervorsichtig geworden bin bei und mit der Begehung von Straftaten. Aber lassen Sie es mich, das Milchmädchen, kurz erklären.
Es geht hier um einen Betrag von 700 + 133 Euro, 833 Euro gesamt.
Wenn ich die Rechnung wie gewünscht ausstellen würde, hätten Sie die Gelegenheit des Vorsteuerabzugs iHv. 133 Euro. Angenommen, Ihnen ginge es wirtschaftlich seeeehr gut und die verbleibenden 700 Euro werden zu Betriebsaufwendungen „gemacht“, könnten Sie mit einer Steuerersparnis von – sagen wir mal – 40%, das sind 280 Euro, rechnen. Insgesamt steht hier also eine „Ersparnis“ iHv 413 Euro zur Rede. Bei einem Steuersatz von 20% kämen am Ende gar nur 273 Euro herum.
Der Inhalt der *gewünschten* Rechnung stimmt nicht mit dem Inhalt der *tatsächlich* erbrachten Leistung überein, die Rechnung wäre „unrichtig“. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber eine Rechtsnorm geschaffen, den § 370 AO:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] unrichtige oder unvollständige Angaben macht, […] und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Wir müssen also abwägen: Eine mögliche Steuerersparnis iHv 273 bis 413 Euro gegen das Risiko eines Steuerstrafverfahrens mit empfindlicher Strafe (und hohen Verteidigerkosten! ;-)).
Nebenbei: Ich schreibe hier bewußt „wir“, da ich an der Steuerhinterziehung zumindest als Gehilfe beteiligt wäre.
Ok, Sie werden (vielleicht vor dem Hintergrund einiger Erfahrungen) einwenden, das Enddeckungsrisiko sei gering. Dem kann ich meine Praxis als Strafverteidiger entgegen halten. Ich kann Ihnen abendfüllende Geschichten von ganz häßlichen Steuerstrafverfahren erzählen, an denen ich als Verteidiger beteiligt war …
Und: Bei mir schlägt die Finanzverwaltung alle paar Jahre auf und prüft meine Bücher. Seit Beginn meiner Selbständigkeit als Strafverteidiger waren das bereits 4 solcher Außenprüfungen (die alle ohne Steuerstrafverfahren abgeschlossen wurden!). Die Rechnung eines Strafverteidigers, der einen Unternehmer in einer Sache berät, die mit Straftaten auch entfernt nichts zu tun haben kann … das könnte für einen Finanzbeamten durchaus spannende Fragen aufwerfen … die ich dann nicht unbedingt freiwillig wahrheitsgemäß beantworten möchte.
[ironie]
Sehr geehrter Herr Wilhelm Brause, ich habe keine Probleme damit, eine Wirtschaftsstraftat zu begehen. Wenn es sich denn lohnt! Das bedeutet, ich fange an zu überlegen, wenn wir hier über 7- oder 8-stellige Beträge reden. Dafür kann ich mir auch ein paar Jährchen in Tegel vorstellen. Aber – bitteschön – für 273 oder 413 Euro sollten wir beide nicht unseren guten Ruf risikieren. Das lohnt einfach nicht!
[/ironie]Ich hoffe, Sie bringen ein wenig Verständnis für meine Position auf, wenn ich, der Pathologe, Sie davor bewahren möchte, im Rahmen einer Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, eine Straftat zu begehen.
Soweit für heute mein Beitrag zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Ich rechne damit, daß es funktioniert.
So sehen Sieger aus
Nach knapp vier Stunden Verhandlung vor der Strafkammer:
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde verworfen. Alles ein wenig mühsam, aber es hat sich gelohnt, einfach nicht locker zu lassen.
Never give up!
Das Taschentuch-Programm für heute
Damit hier heute keine Langeweile aufkommt, bietet mein Kalender ein nettes Unterhaltungsprogramm.
Um halb neun kommt die Ehefrau meines Mandanten und bringt mir 100 Euro, die ich auf sein Haftkonto einzahlen soll. Es ist damit zu rechnen, daß dieses Übergabe locker eine Stunde lang dauern wird, in der mindestens zwei Packungen Papiertaschentücher aufgebraucht werden.
Gegen 10:30 Uhr wird unser Versicherungsberater danach schauen, welche Überlebens-Chancen wir haben, nachdem uns der Himmel auf den Kopf gefallen ist. Wer von uns beiden die bereit liegenden Taschentücher braucht, ist noch nicht absehbar.
Um 11:30 Uhr schaue ich in der „Plötze“ vorbei. Dort sitzt ein dickfelliger Mandant, dem es zu teuer war, eine Geldstrafe zu bezahlen. Ich muß mit ihm eine (neue) Anklage besprechen, die er wegen einer Unhöflichkeit unter Rockern zu erwarten hat. Die peinlichen Taschentücher wird er nicht brauchen.
Spannend wird der Termin um 13:00 Uhr vor der Strafvollstreckungskammer. Den Mandanten, der dort weitere Lockerungen in seiner Unterbringungssache (§ 63 StGB) erwartet, habe ich vor etwa 8 Jahren gegen seinen Willen in die Klappse „verteidigt“. Zwischenzeitlich hat er sich dafür bedankt und ein paar Bilder für mich gemalt, die nun unser Besprechungszimmer schmücken. Er wird sich über die guten Nachrichten freuen, die ich und der Vorsitzende der Strafvollstreckungskammer ihm überbringen werden. Die Taschentücher für die Freudentränen werde ich ihm vor Beginn der Verhandlung übergeben.
Danach schaue ich noch im Moabiter Knast vorbei. Zwei Strafern, die es verdient haben, einfach mal „Guten Tag“ sagen. Und dann dem Untersuchungshäftling noch mitteilen, daß ich 100 Euro auf sein Konto eingezahlt habe. Glücklicherweise schmeißen mich die Wachteln gegen 15:45 Uhr wieder raus. Bevor mir die Taschentücher ausgehen …
Dann noch schnell bei Schlecker Aydins Minimarkt vorbei, neue Taschentücher kaufen. Morgen gibts ein Urteil vor der Strafkammer …
Bild: Lupo / pixelio.de


