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Mandanten
Ausgleichspflichtige Schadensposition
Das ist eine gewaltig wichtig klingende Überschrift, nicht wahr? In eine verständliche Sprache übersetzt bedeutet es, daß etwas schief (z.B. kaputt) gegangen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Schädiger muß diesen Schaden ersetzen.
Bei einem Unfall sind das zum Beispiel Verkleidungsteile oder der Lenker des Motorrades. Oder die Kleidung des Moppedfahrers.
Aber auch den Aufwand für die notwendige Korrespondenz mit Versicherern, Ärzten und Anwälten muß der Schädiger ersetzen, wenn der Aufwand im Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Einen solchen Aufwand macht – neben einem Schaden in hoch vierstelliger Höhe – einer unserer Mandanten geltend. Er hat einen Brief geschickt und dafür Porto gezahlt. Für diese Zahlung möchte er Ersatz.
Wenn man seinen Schaden ersetzt verlangt, muß man auch nachweisen, daß er entstanden ist. Im Falle des Portos ist dazu die Quittung von der Post geeignet. Diese Quittung haben wir per Fax von unserem Mandanten bekommen:
Der Schaden ist entstanden, nachdem alle anderen ausgleichspflichtigen Schadenspositionen ausgeglichen wurden. Der Mandant bittet uns, nun auch noch diesen (letzten) Schaden bei der Gegenseite geltend zu machen. Machen wir. Ich schicke ihm gleich mal ne neue Briefmarke. Per Fax.
Der Notruf des ehemaligen Mandanten
Über unseren Notruf meldete sich ein ehemaliger Mandant. Bei ihm stünde gerade die Polizei vor der Türe. Es solle ein Haftbefehl gegen ihn vollstreckt werden.
Auf meine Frage, ob er den Haftgrund kenne, teilte er mir ohne Zögern mit, daß es sich dabei um eine Geldstrafe aus Anfang 2012 handele, die er nicht bezahlt habe.
Exkurs:
-
Wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sagen wir mal zu 30 Tagessätzen á 20 Euro, und er zahlt diese 600 Euro nicht, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Dann muß er die 30 Tage absitzen. Bis das aber passiert, bekommt der Verurteilte regelmäßig mehrere Karten, deren Farbe sich allmählich von ganz hellem Gelb zu ganz Dunkelgelb entwickelt.
Tiefdunkelgelb ist dann die Ladung zum Haftantritt für die Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei fehlt aber nicht der Hinweis, daß diese Freiheitsstrafe nicht verbüßt werden muß, wenn die Geldstrafe jetzt noch und zwar sofort gezahlt wird.
Zahlt der Bestrafte dann immer noch nicht und folgt er obendrein auch nicht der Ladung, dann passiert das, weshalb mich der Mandant gestern Abend anrief. Ihm wird die rote Karte, sprich: der auf rotem Papier gedruckte Haftbefehl, präsentiert.
Dieser Mandant fragt mich jetzt, ob ich eine Idee hätte, wie er der Verhaftung entgehen könne. Natürlich weiß ich das. Ich habe ihm vorgeschlagen:
- Er bezahlt erst einmal seine offene Rechnung bei uns, so wie er es seit 2010 schon hundertmal angekündigt hat.
- Er bezahlt die Geldstrafe.
Dann ist er mit einem Schlage alle Sorgen los. So einfach geht kompetente anwaltliche Beratung.
Honorarzahlung für Hühnerbeine
Blogbeiträge über die Gegenleistung des Mandanten an seinen Rechtsanwalt werden gern gelesen. Und diskutiert. Ich bin mir nicht ganz sicher, in welche Schublade ich die meisten Kommentatoren packen soll, die die Ansicht vertreten, Rechtsanwälte seien zu teuer. Vielleicht auch nur zu teuer für sie. Jedenfalls gibt es oft anregende Diskussionen und fesselnde Statements von Menschen, die ohnehin im Lebtag keinen Strafverteidiger beauftragen werden.
Denen sei eine kleine Geschichte gewidmet, die ich einem Büchlein entnommen habe, das mir vor kurzem ein sehr freundlicher Zivilrechtler als Gastgeschenk überreicht hat.
Sinngemäß ging es um folgendes:
Beim Hühnchen-Essen auf der Grillparty verschluckt sich Gottfried Gluffke an einem Knochen. Gluffke hustet minutenlang und läuft dann irgendwann dunkelblau an, weil irgendwas da hinten im Hals querhängt, das ihn am Durchatmen hindert.
Ein „Lassen-Sie-mich-durch-ich-bin-Doktor-Bullmann“ weiß, an welcher Stelle er zupacken muß, und Gluffke freut sich erleichtert über die frische Luft in seinen Lungen.
Am nächsten Tag erscheint Gluffke bei Dr. Bullmann und fragt ihn nach der Höhe seines Honorars für diese lebensrettende Heilbehandlung. Dr. Bullmann möchte es seinem Patienten überlassen, die Höhe festzulegen. Nicht ohne Hintersinn antwortet er:
Lieber Herr Gluffke, ich möchte die Hälfte von dem, was Sie zu zahlen bereit gewesen wären, kurz bevor ich Ihnen das Hühnerbein aus dem Hals gezogen habe.
Wenn ich die Quintessenz richtig verstanden habe: Der richtige Zeitpunkt für Honorar-Verhandlungen scheint mir demnach der zu sein, der unmittelbar vor Beginn der Arbeit liegt. Dann fällt es den meisten Menschen am leichtesten, die Gegenleistung zu honorieren. Weil sie wissen, daß sie sie nicht bekommen, wenn sie nicht zahlen.
Warum fällt die Begleichung von hohen Rechnungen für dieselbe Leistung „hinterher“ manchen Kandidaten immer wesentlich schwerer als vorher? Wo der einzige Unterschied doch nur im Zeitpunkt der Zahlung besteht.
Übrigens:
Daß Richter, Staatsanwälte und Bezirksrevisoren nach demselben Prinzip entlohnt werden – nämlich monatlich am Ersten im Voraus -, hat jetzt hiermit gar nichts zu tun. Das hat ganz andere Gründe.
Die Weltreise der besorgten Verwandtschaft
Es war nicht ganz einfach, einen Termin zu finden, zu dem der Vater und der Bruder meines inhaftierten Mandanten auf einen Caffè in unsere Kanzlei kommen wollten. Das enge Zeitfenster war schließlich gefunden, gestern Abend um 17:30 Uhr wollten die beiden kommen. Es ging nur um Informationen über den Verfahrensstand und die weiteren Aussichten.
Um 17:35 Uhr rief der Bruder an und teilte ein paar Minuten Verspätung mit. Um 18:10 Uhr hat ihn unsere Mitarbeiterin zurück gerufen und mitgeteilt, daß ich um 18:30 Uhr zu einem auswärtigen Termin die Kanzlei verlassen müsse, und gefragt, ob nicht besser ein neuer Termin vereinbart werden soll. Nein, daß sei nicht nötig, man sei gleich in Kreuzberg.
Um 18:35 Uhr klingelte es und vor der Tür standen vier Erwachsene und zwei Kinder, die sich Sorgen machten um Ihren Sohn, Bruder, Neffen und Vater: Es sei doch wohl eine Unverschämtheit, daß der Anwalt nicht da sei, sie seien schließlich extra aus Tempelhof nach Kreuzberg gefahren.
Bei Caffè, Tee, kalten Getränken und – für die Kids – Keksen haben sie sich dann von unserer Mitarbeiterin informieren lassen. Um kurz nach 20 Uhr sind sie dann beruhigt und zufrieden wieder zurück nach Tempelhof abgereist.
Bild: Pilger
Armer Strafverteidiger
Mit dem Mandanten hatte ich vereinbart, daß nach getaner Arbeit das vereinbarte Honorar fließen soll. Ich hatte die Hoffnung, daß diesmal nichts schief geht und auf den sonst üblichen Vorschuß verzichtet. Schließlich hat der Mandant einen ehrenwerten Beruf.
Irgendwas scheint aber abgestürzt zu sein. Deswegen habe ich dem Mandanten eine kleine Nachricht zukommen lassen:
Sehr geehrter Herr Wilhelm Brause.
Hier ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft eingegangen, das ich Ihnen gern übermitteln möchte. Leider fehlen mir die finanziellen Mittel für den Kauf einer Briefmarke.
Sobald die seit März offene Schlußrechnung ausgeglichen ist, werde ich zum Postamt gehen.
Bitte lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen, da in dem Brief der Staatsanwaltschaft irgendwas vom 15.06.2013 steht, was ich nicht so genau lesen kann. Ich wollte mir schon vor längerer Zeit mal ne neue Brille kaufen, aber auch dafür fehlen mir die Mittel.
Dank und Gruß aus Kreuzberg von
Carsten R. Hoenig
– Rechtsanwalt –
Vielleicht hat der Mandant ja Erbarmen mit seinem verarmten Strafverteidiger.
Dauerauftrag gekündigt
Wer sagt, daß nur Steuerberater Mandate fürs Leben bekommen, der irrt:
Im Jahre 2004 kam der Mandant das erste Mal zu mir, nachdem er – bis dahin nicht verteidigt – erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Strafe sollte er verbüßen, der Richter am Amtsgericht hatte nicht den Eindruck, daß der Mandant künftig straffrei bleiben würde.
Ich habe dann die Verteidigung in der Berufungsinstanz übernommen. Und mit einigem Erfolg, jedenfalls war der Mandant bis vor ein paar Tagen noch auf freiem Fuß.
Gleichwohl: Der Richter aus 2004 hatte mit seiner Prognose gar nicht mal so Unrecht. Seit dieser Zeit habe ich folgende Mandate für den seinerzeit nicht zum ersten Mal Verurteilten angelegt:

In der vergangenen Woche hat mir der Mandant den Dauerauftrag entzogen. Er schreibt mir, aus der Haftanstalt, es sei mir nicht gelungen, den – nun zwangsweise vollzogenen – Haftantritt zu verhindern. Ich hätte mich als unfähig erwiesen.
Er hat das volle Programm bekommen … alles, aber wirklich alles, was das Recht so hergibt: Verteidigung jeweils in sämtlichen Instanzen, Beschwerden gegen Widerrufe der Strafaussetzung zur Bewährung, Gnadenanträge, Aufschub der Vollstreckung, Haftunfähigkeit … in allen Farben und Formen.
Einer von uns beiden scheint irgendwas falsch gemacht zu haben. Denn: Genützt hat es am Ende nichts.
Ziemlich wahrscheinlich
Am Tatort wurde eine Zigarettenkippe gefunden. Der Geschädigte teilte mit, daß einer der Täter geraucht habe. Es gibt noch ein paar andere Hinweise darauf, daß der Mandant am Tatort gewesen sein könnte. Bei seiner Verhaftung hatte er dies bestritten
Es war für die Ermittler nicht weiter schwierig, dem Mandanten eine Speichelprobe zu entnehmen. Dann wurden in der Forensischen Genetik der Charité die Spuren an der Zigarettenkippe mit der Spucke verglichen. Die Rechtsmediziner teilen mit:

Ich denke, es wäre nun eine gute Idee, nicht mehr weiter abzustreiten, am Tatort gewesen zu sein.
Beratungs-Resistenz
Ein Kollege berichtete mir gestern von einem Fall, den er vor einem kleinen Amtsgericht zu verteidigen habe.
Der Mandant, Wilhelm Brause, habe eine offene Bewährungsstrafe. Er sei vor etwa 2 Jahren wegen Mißbrauchs von Titeln (§ 132a StGB) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun sei er erneut angeklagt worden. Wegen Mißbrauchs von Titeln. Die Tatzeit falle wunderbar in die Bewährungszeit.
Dem Doktortitel, den Brause sich irgendwann einmal zugelegt hat, fehlte jede Grundlage. Unter anderem auch die allgemeine Hochschulreife. Kurz vor seinem Abitur habe der Wilhelm Brause bereits ein Gewerbe angemeldet und mit Immobilien gehandelt. Der Doktortitel sei dabei wohl auch sehr hilfreich gewesen.
Der Strafverteidiger ist – wie wohl jeder seiner Gattung – Optimist. Und zwar durch und durch. Sonst könnten wir diesen Job nicht machen. Er hat die Verteidigung vorbereitet mit dem Ziel, doch noch einmal eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten zu „erkämpfen“. Dazu habe er allerlei Anstrengungen und Gespräche mit seinem Mandanten geführt. Die Staatsanwaltschaft habe signalisiert, daß es diesmal ausnahmsweise noch klappen könne. Der Richter wolle sich nicht sperren, wenn der Staatsanwalt und der Verteidiger sich mehr oder minder einig sind. Und deswegen werde er, der Kollege, heute gut gelaunt aufs Land fahren.
Heute morgen kurz nach fünf beim Frühstück ist mir beinahe die Caffè-Tasse aus der Hand gerutscht. Über Nacht hatte ich eine Kontaktanfrage bei Xing erhalten. Von eben diesem Mandanten des Kollegen, der sich wohl auch gleich auf den Weg zum Gericht machen düfte. Unterzeichnet mit „Dr. Wilhelm Brause“, verbunden mit der Einladung, mir auch seine Website – Dr. Brause Immobilien – anzuschauen.
Ich fürchte, daß der Optimismus des Kollegen einen heftigen Dämpfer bekommen wird, wenn sich der Richter und der Staatsanwalt mit einem Blick ins Internet auf die Beweisaufnahme vorbereitet haben …
„Was soll ich machen? Sie sind doch mein Anwalt!“
Ganz zu Beginn des Weges, den der Mandant mit seinem Verteidiger gehen wird, ist es noch recht einfach. Alles steht unter der Prämisse: Erst einmal eine solide Informationsbasis schaffen, danach können die notwendigen Entscheidungen getroffen werden. Der Klassiker in diesem Zusammenhang lautet: Erst die Akteneinsicht, dann die Stellungnahme – niemals (NIEMALS!) anders herum!
Im weiteren Verlauf dann wird sich zeigen, wie eine Verteidigung optimal aufgebaut werden kann, ob, wann und in welchem Umfang auf die Tatvorwürfe reagiert werden soll.
An dieser Stelle muß folgendes klar ein:
- Es ist nicht die Verteidigung des Verteidigers, sondern die Verteidigung des Mandanten.
- Nicht der Verteidiger entscheidet, sondern der Mandant.
- Der Verteidiger liefert die Beratung, also die Grundlage, auf der der Mandant dann (s)eine Entscheidung treffen kann.
Mit der in der Überschrift gestellten Frage werden Verteidiger oft konfrontiert. Zum Beispiel dann, wenn der Verteidiger über die Gespräche berichtet, die er mit dem Richter und dem Staatsanwalt geführt hat, und es um eine Verfahrensabrede (§ 257c StPO) geht. Dazu folgender Fall:
Dem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit gewerbsmäßig (§ 263 III StGB) betrogen zu haben. Es gibt zahlreiche, vor allem komplexe zivilrechtliche (UrhG, MarkenG …) Probleme. Richter und Staatsanwalt machen folgendes Angebot, weil sie die Sache vom Tisch haben wollen:
Wenn der angeklagte Mandant ein Geständnis ablegt, kann er mit einer „Bewährung“ rechnen. Wird es streitig und wird er dann verurteilt, dürfte die Freiheitsstrafe über (nicht mehr bewährungsfähige) drei Jahre hinausgehen.
Der Mandant ist überzeugt davon, daß er alles richtig, sich also nicht strafbar gemacht hat. Der Verteidiger hat also eigentlich den Auftrag, eine Freispruchverteidigung zu führen.
Eine ganz schwierige Situation, in dem sich das Mandant-Verteidiger-Gespann da befindet. Nimmt der Verteidiger dem Mandanten an dieser Stelle die Entscheidung ab, entscheidet er also anstelle seines Mandanten, fahren beide mit einem enormen Risiko. Denn nur, wenn das Verfahren dann mit einem Freispruch endet, ist es ein glückliches Ende. Alle Varianten bleiben belastend:
Bei einer Bewährungsstrafe nach einem Geständnis wird die Frage offen bleiben, ob es nicht zu einem Freispruch hätte kommen können, wenn dieses Ziel energisch genug verfolgt worden wäre.
Bei einer Verurteilung nach einer streitigen Verhandlung fragt der Mandant sich, warum er nicht gestanden hat, um die Bewährung zu bekommen.
Dies muß der Verteidiger seinem Mandanten verdeutlichen. Die Aufgabe kann also nur darin bestehen, dem Mandanten sämtliche Informationen zu liefern, die er braucht, um eine eigene Entscheidung zu treffen. Der Mandant muß vom Verteidiger in die Lage versetzt werden, die Sachlage zu verstehen und bewerten zu können. Das ist im Einzelfall schwieriger, als die Informationen zu beschaffen.
Die Antwort auf die Frage der Überschrift – Was soll ich machen? – kann also nur lauten: Entscheiden Sie!
Schon der Hinweis des Verteidigers: „Ich würde es an Ihrer Stelle so machen: …“ ist in den meisten Fällen schon zuviel und für das Seelenheil des Mandanten nur eine kurzfristige Erleichterung.
Zufälle gibt’s
Zufall. Das ist ein ein Zufall. Da bin ich mir ganz sicher.
Die Mandantin hat bestimmt schon 10 oder 12 Dokumente als PDF-Datei bekommen und gelesen. Es nie irgendwelche Probleme gegeben. Nur die Datei von heute, die konnte sie nicht öffen. Sagt sie.
Ich habe dann nochmal geprüft, ob die Datei „defekt“ war. Nein, war sie nicht. Unter keiner Bedingung hat es irgendwelche Schwierigkeiten gegeben, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Genau da lag aber der Fehler. Beim Inhalt der Datei, bzw. des Textes. Es war die Rechnung über den Selbstbehalt, den sie mit ihrem Rechtsschutzversicherer vereinbart hat.
Rechnungen haben es nun mal so an sich, daß sie sperrig sind, wenn man sie bekommt. Und sie deswegen nicht aufbekommt.