Dauerauftrag gekündigt

Wer sagt, daß nur Steuerberater Mandate fürs Leben bekommen, der irrt:

Im Jahre 2004 kam der Mandant das erste Mal zu mir, nachdem er – bis dahin nicht verteidigt – erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Strafe sollte er verbüßen, der Richter am Amtsgericht hatte nicht den Eindruck, daß der Mandant künftig straffrei bleiben würde.

Ich habe dann die Verteidigung in der Berufungsinstanz übernommen. Und mit einigem Erfolg, jedenfalls war der Mandant bis vor ein paar Tagen noch auf freiem Fuß.

Gleichwohl: Der Richter aus 2004 hatte mit seiner Prognose gar nicht mal so Unrecht. Seit dieser Zeit habe ich folgende Mandate für den seinerzeit nicht zum ersten Mal Verurteilten angelegt:

Dauermandant

In der vergangenen Woche hat mir der Mandant den Dauerauftrag entzogen. Er schreibt mir, aus der Haftanstalt, es sei mir nicht gelungen, den – nun zwangsweise vollzogenen – Haftantritt zu verhindern. Ich hätte mich als unfähig erwiesen.

Er hat das volle Programm bekommen … alles, aber wirklich alles, was das Recht so hergibt: Verteidigung jeweils in sämtlichen Instanzen, Beschwerden gegen Widerrufe der Strafaussetzung zur Bewährung, Gnadenanträge, Aufschub der Vollstreckung, Haftunfähigkeit … in allen Farben und Formen.

Einer von uns beiden scheint irgendwas falsch gemacht zu haben. Denn: Genützt hat es am Ende nichts.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

15 Antworten auf Dauerauftrag gekündigt

  1. 1
    Trino says:

    erschreckend dass dieser Typ überhaupt so lange auf freiem Fuß bleiben konnte …

  2. 2
    Kristian says:

    Also doch kein Mandat fürs Leben

  3. 3
    Willi says:

    Hallo,
    auch wenn es rechtlich natürlich vollkommen korrekt ist dass der Mandant damals in 2004 noch rausgehauen werden konnte – die Geschichte ist, wieder mal, der Beweis dafür dass eine Entscheidnung für eine Haftstrafe durchaus gut und richtig sein kann. Wäre auf jeden Fall für die weiteren Opfer der nachfolgenden Straftaten; vielleicht aber sogar auch für den Mandant selbst; besser gewesen bereits in 2004 einzufahren.
    Und ich bin mir sicher, dass das nicht bloß in diesem einen Fall so ist.

  4. 4
    oy-oy-oy says:

    Tja, so ist das mit den unfähigen Anwälten. :-)

    Aber wenigstens war die Justiz am Ende nicht ganz und gar unfähig. Sie hat nur Jahre gebraucht. Mag sein, daß einer, der mal Mist baut, deswegen nicht gleich einfahren sollte. Es gibt jedoch auch Menschen die mal einen „Denkzettel“ brauchen.

  5. 5
    ???? says:

    Respekt.
    Was ist Mutter Teresa gegen diese Kanzlei.

    Nur, der Typ muss irgendwie gut bei Kasse gewesen sein.
    Also, in München kostet einmal Türe öffnen und „Grüß Gott““ murmeln 190,– €uro „Erstberatungsgebühr“.
    Jedenfalls bei einigen Kanzleien in der Maxvorsadt.

    Hat der undankbare Schlangenmensch, der am Busen der Kanzlei zehn Jahre genährt worden ist, Migrationshintergrund?

    Nach einem sehr guten Artikel im Tagesspiegel soll das immer mit erwähnt werden.

    Trotzdem, manche Ehe zwischen Fußballern oder Schlagersängern geht schneller in die Brüche als dieses Mandantenverhältnis. Er hat ja doch eine gewisse Nibelungentreue an den Tag gelegt.

    Vielleicht bereut er es und dann kommt ein zuckersüßes Versöhnungsangebot?
    Versöhnungsoperetten sind ein Kapitel für sich….;)

  6. 6
    RA Anders says:

    Ich habe einen ähnlichen Mandanten, mit der Besonderheit, dass er gerne böse Briefe an alle an seinen Verfahren beteiligte Personen schreibt. Natürlich ohne das mit mir abzusprechen oder mich auch nur zu informieren. So hat schon so mancher Richter, Ober- und Staatsanwalt Dienstaufsichtsbeschwerden bekommen. Ich bin mir sicher, dass wenn sich der Weg von dem Mandanten und mir trennen, werde ich auch noch mein Fett in Form mindestens einer Kammerbeschwerde abbekommen. Aber der Mandant hat natürlich nichts falsch gemacht und wurde immer wieder unschuldig verurteilt.

  7. 7

    Wenn er das alles selbst bezahlt hat, dann hätte er das Geld besser in den Umzug in ein auslieferungsresistentes Land investiert.

  8. 8
    T.H., RiAG says:

    Vielleicht meldet sich der Mandant nach der ersten non-verbalen Auseinandersetzung mit einem Mithäftling ja doch wieder…. :-)

  9. 9
    ???? says:

    Diesem Mandanten, so er kein Moslem ist, wird übermorgen der Heilige Geist erscheinen.

    Und dann wird er vom Schließpersonal die Bibel erbitten und dann wird er an die Kanzlei Hoenig denken und singen:

    Herr, wir kommen schuldbeladen……

  10. 10
    BV says:

    Na, na! „Einer von uns beiden scheint irgendwas falsch gemacht zu haben.“?! Das impliziert ja, dass es auch der Mandant gewesen sein könnte. Aber gerade das ist doch nun ersichtlich nicht der Fall ;-)

  11. 11
    lisab13 says:

    Dieses Beispiel zeigt nur, dass das Strafrecht massiv verschärft werden muss. Schließlich haben Opfer ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Eigentums. Es ist wirklich eine Schande, dass unser Staat auf diesem Gebiet (fast) gar keine Anstrengungen zeigt. Der Gesetzgeber muss dringend handeln und sollte er nicht handeln, wäre sicherlich mal eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik interessant. Schließlich enthält ja die Europische Menschenrechtskonvention im Artikel 2 das Recht auf Leben und daraus hat der EGMR bereits eine aktive Rolle des Staates abgeleitet: Der Staat muss wirksam amtlich ermitteln, wenn jemand zu Tode kommt. Warum sollte ähnliches nicht auch bei Körperverletzung oder das Eigentum gelten?

  12. 12
    ui-ui-ui says:

    @lisab13

    Eine staatliche Schutzpflicht für Leben und Körper ergibt sich nach hM auch aus Art. 2 II 1 GG. Das heißt aber nicht, dass jemand sofort in den Knast wandern muss, wenn er eine KV begangen hat. Dagegen spricht die richterliche Unabhängigkeit, Art. 97 I GG und die Qualität von Herrn Hoenigs Arbeit. ;-)

  13. 13
    lisab13 says:

    @ui-ui-ui: Wer spricht denn von sofort? Zählen Sie mal wie oft der Ex-Mandant alleine schon wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Ich bin durchaus dafür, dass bei der ersten Verurteilung noch Milde gewalten wird, aber schon bei der zweiten Verurteilung ist mein doch ein Wiederholungstäter, hat offensichtlich nichts gelernt und ist eine Gefahr für die Gesellschaft. Dann muss man auch kein Sozialromantiker sein und darauf hoffen, dass der Verbrecher irgendwann mal nett wird und bis dahin einfach mal weiter Menschen verletzt und Eigntum beschädigt. Ganz im Gegenteil verletzt der Staat dadurch seine Fürsorgepflicht.
    Die richterliche Unabhängigkeit wird dadurch nicht verletzt. Schließlich wird nur das Strafmaß verschärft.

  14. 14
    ui-ui-ui says:

    Es gibt übrigens kein Grundrecht auf Sicherheit.

  15. 15
    ???? says:

    Was macht eigentlich Wilhelm Brause?
    Und grüßen Sie Gluffke von mir, wenn Sie ihn treffen!