In eigener Sache

Kanzlei Hoenig bei anwalt.de

Nachdem einige Kollegen von ihren positiven Erfahrungen mit dem Anwaltssuchdienst bei anwalt.de berichteten, haben wir uns nun auch dort eingeschrieben. Ausnahmsweise einmal Werbung für die Kanzlei auf konventionellem Wege – ich bin gespannt auf die Ergebnisse.

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Juristische Vernetzungsfunktion für Weblogs auch bei uns

Eigentlich sollte es ja noch ein paar Tage ganz geheim bleiben. Die „offizielle Freigabe“ der Plugins hat „der gute Alexander Hartmann auf Jurabilis“ durch seinen Beitrag jedoch beschleunigt. Es geht um die automatische Verlinkung von Gesetzes- und Rechtsprechungszitaten in Weblogs mit den Veröffentlichungen auf dejure.org.

Eine kleines Plugin, das die Veröffentlichung von juristischen Beiträgen mit Hinweisen auf Rechtsnormen und Entscheidung wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Unsere Weblogs laufen damit bereits ein paar Tage, sehr zur Freude der Autoren und Leser.

Ich schließe mich Jurabilis an und bedanke mich für das Spielzeug bei dem Macher (und Supporter) Oliver García von dejure.org. Merci vielmals!

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Nicht für die Ewigkeit

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Nichts hält ewig. Erfreulich, daß es einen guten Service gibt.

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Impressum und Briefkopf: Zulassungshinweise entfernen

Durch das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.3.2007 (BGBl. I S. 358 ff.), das am 1.6.2007 in Kraft treten wird, entfällt das bislang in § 18 BRAO normierte Lokalisationsprinzip. Auch das Antragserfordernis und die fünfjährige Wartezeit für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) werden aufgehoben. Infolge dessen sind künftig alle Kolleginnen und Kollegen vor sämtlichen deutschen Gerichten – vorbehaltlich des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen – kraft ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft postulationsfähig.

Der Vorstand der RAK Berlin hat sich zu diesem Gesetz bereits geäußert und weist darauf hin, dass die Neuregelung auch praktische Konsequenzen für die Gestaltung der Kanzleibriefbögen hat. Namentlich die Hinweise auf eine Zulassung bei bestimmten Gerichten („zugelassen bei dem Amts- und Landgericht Köln“, „auch zugelassen bei dem Oberlandesgericht Köln“ etc.) sind ab dem 1.6.2007 sachlich falsch. Der Kammervorstand hat insoweit beschlossen, jedenfalls in den ersten Monaten keine förmlichen Sanktionen gegen Kammermitglieder zu verhängen, die ihre Zulassungshinweise ab dem 1.6.2007 fortführen. Er rät dennoch allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen dringend, die Zulassungshinweise auf ihren Briefbögen zu entfernen. Denn diese Hinweise sind künftig wettbewerbswidrig und können zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Dritte führen, die bekanntlich mit hohen Kosten verbunden sein kann.

Quelle: RAK Berlin
Danke an Rechtsanwalt Umut Schleyer für den Hinweis

Ein übersichtliches und trotzdem detailliertes Impressum findet sich auf der Website der Kanzlei Kanzlei SEWOMA® , die ihren Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz hat.

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Gothaer nicht erreichbar

Nur mal eben in eigener Angelegenheit eine kleine Rückfrage per Fax an den Versicherer? Geht nicht. Die Faxnummern sind offenbar geheim. Auf den Policen und Prämienrechnungen stehen sie jedenfalls nicht.

Aber es gibt ja noch andere Quellen. Zwei Nummer habe ich ermitteln können. Genützt hat es nichts: Die Faxe gehen in beiden Fällen nicht durch. „Nicht erreichbar“ meldet Fritzfax.

Dann mal schnell ins Netz geschaut, was da los ist. Unter www.gothaer.de sollte ja etwas zu finden sein. Fehlanzeige:

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Ist das nicht unglaublich?

Ich habe es dann nochmal per Telefon versucht: Unter der angebenen Rufnummer 0221-308-00 meldet sich die „Notrufnummer“, Wartemusik und eine Stimme vom Band, die mir erzählt, daß alle Mitarbeiter beschäftigt sind und den Anruf nicht entgegen nehmen können. 15 Minuten lang (das war die Zeit, in der ich zwei andere Akten abgearbeitet habe).

Doch, den Versicherer kann ich empfehlen, wenn man nichts mit ihm zu tun haben möchte …

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15 Minuten Takt beim Anwaltshonorar unzulässig

Beinhaltet eine anwaltliche Honorarvereinbarung einen Zeittakt von 15 Minuten in einer Vertragsklausel, so ist dies aufgrund einer übermässigen Benachteiligung des Mandanten unwirksam.

Aus den Gründen:

Die Zeittaktklausel verstösst gegen § 9 I, II Nr.1 AGBG (jetzt § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB), weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrunde liegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung empfindlich zu verletzen, wodurch der Gegner des Formular-Verwenders unangemessen benachteiligt wird. Die Unangemessenheit der Zeittaktklausel ergibt sich aus den folgenden Umständen. Nach ihr ist nicht nur jede Tätigkeit des Klägers, die etwa nur wenige Minuten oder gar auch nur Sekunden in Anspruch nimmt, im Zeittakt von jeweils 15 Minuten zu vergüten, sondern auch jede länger andauernde Tätigkeit, die den jeweiligen Zeitabschnitt auch nur um wenige Sekunden überschreitet…).

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: I-24 U 196/04
Leitsatz veröffentlicht in RVGREPORT 2006, 420

Da wird wohl der eine oder andere Kollege ein Problem haben. Solcherlei Vereinbarungen sind durchaus nicht selten.

Es geht eben nichts über eine EDV-gesteuerte Zeiterfassung (wie in unserer Kanzlei), nach der dann auf die Minute genau abrechnet werden kann. Genau so, wie es sein sollte – auch ohne daß Richter über das Honorar von Anwälten zu richten haben.

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Milchschaum aus der Dose

Das Angebot an der Starbucks-Theke:

Caffè Latte, Cappuccino, Caramel macchiato, Caffè Mocha, White Caffè Mocha, Caffè Americano, frisch gebrühter Kaffee, Espresso und Espresso con Panna.

Schon befremdlich, wenn eine amerikanische Kette italienischen Caffè herzustellen versucht. Nagut, immer noch besser wie Tschibuscho ..

Bei den Milchprodukten hat man ebenfalls die Auswahl zwischen:

fettreduzierter Milch, Vollmilch, laktosefreier oder Sojamilch

Trinken muß man das dann auch noch:

heiß, mit oder ohne Aroma, mit mehr oder weniger Kaffee, mit oder ohne Koffein, mit Zucker, Süßstoff oder Honig

Noch nicht einmal bei Starbucks gibt es aber:

Milchschaum aus der Dose. Zum Preis von 1,49 Euro.

Was ist da drin? Oder besser: Was kommt da raus:

ein fett-glänzender Berg. Der legt sich schwer auf den Kaffee und sieht nur auf den ersten Blick gut aus. Mit Kaffeegenuss hat das wenig zu tun. Der Dosenschaum schmeckt nach Magermilchpulver – und ist kalt. Zusammen mit dem heißen Kaffee, der die Milch nicht aufnimmt, sondern schwarz bleibt, ergibt sich ein bitter-lauwarmes Gebräu, das man nicht als Milchkaffee identifiziert.

Der Tagesspiegel hat das Zeug getestet und dabei folgenden Maßstab angelegt:

0 Punkte: Hände weg und alle Bekannten warnen, 5 Punkte: Noch mal drüber schlafen, 10 Punkte: Sofort kaufen.

Ergebnis:

Testurteil: 0 Punkte

Deswegen berichte ich hier darüber.

Quelle: Tagesspiegel

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Schriftgröße

Soeben erreicht mich eine nette Anfrage per eMail:

Leider kann ich seit dem ‚Relaunch‘ die Schrift nur ganz schwer lesen, eigentlich unlesbar. Die Buchstaben sind so klein geworden – es ist zum verzweifeln…

Mein Augenarzt ist dennoch der Überzeugung das meine Sehkraft mehr als nur ausreichend ist, sprich bisher konnte ich alles ohne Brille oder Hilfsmittel lesen.

Das ist doch ein Einzelfall, oder?

Er verwendet

Microsoft IE 6.0, 23″ Monitor von Eizo kalibriert und justiert.

Liegt’s vielleicht daran?

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Wanne raus?

Jedes Ding hat zwei Seiten. Es stinkt schon manchmal recht heftig in der Stadt. Deswegen hätte ich einerseits gegen ein Fahrverbot für Stinker nichts einzuwenden. Eigentlich.

City wird zur Umweltzone

titelt die Welt am 06.01.2007.

Der Senat macht ernst: Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen Autos mit zu hohem Schadstoff-Ausstoß ab Januar 2008 nicht mehr fahren. Für tausende Autofahrer in der Hauptstadt schlägt damit die Stunde der Wahrheit.

Ich hoffe nur, daß es uns andererseits gelingt, eine Ausnahmegenehmigung für die Wanne zu bekommen. Aber es dürfte eng werden:

„Wir stellen gerade einen Katalog von Ausnahmekriterien zusammen“, sagt Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Senatsumweltverwaltung. Doch der wird nicht besonders dick werden. Denn Sondergenehmigungen sollen wirklich nur eine Ausnahme sein. „Denkbar ist eine Ausnahmegenehmigung zum Beispiel für einen Unternehmer, der mit einem Oldtimer Hochzeitspaare vom Standesamt in den Innenstadtbezirken abholt. Für den ist der Oldtimer die Existenzgrundlage und die werden wir ihm nicht entziehen.“

Naja, eine Existenzgrundlage ist die Wanne nun nicht gerade, gehört aber mittlerweile zum Markenzeichen unserer Kanzlei. Nur, stinken tut der Dieselmotor schon richtig ernsthaft. Ok, dann schau’n wer mal …

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Kulinarische Randsportart: Caffè – Zubereitung

Deutschland ist, was Espresso angeht, noch immer Entwicklungsland. Doch es gibt eine wachsende Anzahl von Leuten, die sich nicht mit der Diaspora abfinden wollen. Es sind Menschen, die sich von deutschen Trinkgewohnheiten unabhängig machen und für einiges Geld in ihren Büros oder Küchen kleine, chromblitzende Kopien der Espressomaschinen aus der italienischen Gastronomie aufstellen. Nein, nicht diesen Nespresso-Kapsel-Firlefanz, sondern Siebträger- oder Handhebelmaschinen mit klingenden Markennamen wie Gaggia, La Pavoni, Saeco, Jura oder Faema. Sie alle sind auf der Suche nach der perfekten Crema.

Quelle und mehr davon in der taz

Jörn Kabisch, der Autor dieser Kolumne, hat zwei Punkte nicht angesprochen: Brasila klingt auch nicht schlecht – und: Das Auge trinkt mit. Hier zum Beispiel.

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