In eigener Sache

Gestern im Kino

… mußte ich an den Kollegen Olaf Johannes denken.

mord

Und an Werner Siebers.

:-)

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Telefonfrei

Zur konzentrierten Bearbeitung und um Arbeitsrückstände auszuschließen, hat die Personalstelle deshalb künftig am Donnerstag für die regionalen Personalstellenbereiche einen telefonfreien Tag eingeführt. Die MitarbeiterInnen sind an diesem Tag für telefonische Rückfragen nicht erreichbar.

Aus einem Rundschreiben eines Personalrats an seine BeamtInnen und AngestelltInnen.

Bei solchen Behörden hat man ohnehin nur an fünf halben Vormittagen in der Woche den Hauch einer Chance, jemanden zu erreichen. Auf diesen Donnerstag kommt es ja nun auch nicht mehr an.

Unsere Kanzlei ist 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar. Wir arbeiten trotzdem konzentriert und haben keine Rückstände.

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Ruhe bitte

netzteil-443

Das Ding hat ausgebrummt. Nach fünf Jahren.

Danke an Gisbert für den Austausch!

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Bewerbung

Eine eMail mit einer Blindbewerbung an unsere Kanzlei:

Guten Tag!

Ich möchte fragen, ob Sie eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten suchen?

Wenn ja, dann würde ich mich gerne bewerben und Ihnen meine Bewerbungsmappe schicken.

Vielen Dank!

So ist das in Ordnung. Und nicht eine dicke Mappe blind in die Kanzlei schicken, die dann im Falle einer Absage wieder zurück geschickt werden muß.

Zur Sache selbst:

Nein, wir bilden keine ReFa aus. Beziehungsweise können wir das nicht, deswegen lassen wir es.

Das, was in der Ausbildung gelernt werden soll, kommt in unserer Kanzlei so gut wie nicht vor. Und das, was bei uns vorkommt, wird in der Ausbildung nicht gebraucht.

Strafrecht scheint insoweit etwas Exotisches zu sein. Schade eigentlich.

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Prozeßbericht auf Kiel211

Ein interessantes Projekt ist das Blog von Rüdiger Kohls, a.k.a BreakingNews, Kiel211:

Die Idee hinter “Kiel211? [„211“ steht für § 211 StGB, der im deutschen Strafrecht den Mordtatbestand regelt] und damit hinter einer regelmäßigen Berichterstattung über Kapitalstrafverfahren im Landgerichtsbezirk Kiel entwickelte sich Anfang 2008,

beginnt er eine umfangreiche, gleichwohl kurzweilige Selbstdarstellung.

Die Prozeßberichterstattung unterscheidet sich jedoch wesentlich von den Gerichtsreportagen der Medienvertreter, die sonst so auf der Pressebank im Saal sitzen oder hinter den Verfahrensbeteiligten auf den Fluren herlaufen.

Rüdiger Kohls liefert eine Art Protokoll, eine ausführliche und detailreiche Zusammenfassung der Beweisaufnahmen. Auf diese Weise ist es dem (kundigen) Leser möglich, den Prozeß und später die Entscheidungen der Richter gut nachvollziehen zu können:

Daher bemühe ich mich, so nah an den Geschehnissen im Gerichtssal zu bleiben wie nur möglich: Chronologisch weitgehend dem Ablauf der Beweisaufnahme folgend und nach bestem Wissen und Gewissen inhaltlich korrekt, …

Spannend finde ich übrigens den folgenden Gedanken.

Bei den Kammern des Landgerichts – anders beim Amtsgericht – wird kein Wortprotokoll geführt. Deswegen kommt es immer wieder zur Diskussionen zwischen den Beteiligten, was denn in der Beweisaufnahme gesagt wurde.

Jeder Verteidiger kennt das Gefühl, in einem völlig anderen Prozeß gesessen zu haben als der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft oder die Kammer. Verlockend ist es dann natürlich, auf so eine detaillierte Prozeßberichterstattung zurück greifen zu können. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß irgendwann einmal Rüdiger Kohls als Zeuge dafür benannt wird, was ein anderer Zeuge auf die Frage des Gerichts geantwortet hat.

Das steckt viel gute Arbeit drin. Ich werde sicherlich das eine oder andere Mal vorbeischauen.

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Glaskugel überflüssig

Palästinenser haben erneut Raketen und Granaten auf den Süden Israels abgefeuert. Ein Geschoss schlug direkt neben einem Kindergarten ein. Bei der Explosion einer weiteren Granate in Grenznähe wurden zwei Menschen verletzt.

Quelle: Spiegel online

Was jetzt kommt, ist vorhersehbar. Auch für die Palästinenser. Und erst Recht für die Hamas.

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Bürobedarf eines Strafverteidigers

Irgendwo in einer Schublade lag das Zeug noch rum; ich hätte nicht gedacht, daß ich es noch einmal brauche:

pelikan443

Aber im Knast werden einem Häftling weder Computer noch Kopierer zur Verfügung gestellt. Da ist das gute, alte Kohlepapier wieder angesagt, wenn man Zweitschriften braucht.

Hier noch das Produkt der Konkurrenz:

geha443

Unsere Mitarbeiterin, der ich die beiden Verpackungen gezeigt habe, hat sich vorsorglich geweigert, morgen in einer gebügelten und gestärkten Bluse auf der Kanzlei-Matte zu stehen. Sie heißt ja auch nicht Gabriele.

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Aufgeräumt

Ich habe heute zwei Rechner aufgeräumt. Jedenfalls die Verzeichnisse, in denen die Dateien (*.sff) der versendeten PC-Faxe aus dem Jahr 2008 herumlungerten. Rund 1.700 Stück lagern nun in einem ZIP-Archiv.

Das wäre vor ein paar Jahren alles noch per Briefpost verschickt worden, nun geht das per Flatrate durch die ISDN-Leitung.

Ich beschwere mich nicht, wenn zunehmend die Postfilialen schließen und Briefkästen demontiert werden.

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Studentische Hilfskraft gesucht

Hilfä! Wir brauchen Unterstützung. Weitere Infos hier.

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Drango: Das Urteil gegen den Telefon-Junkie

Das Landgericht Berlin hat Drango, dem telefonsüchtigen Mitarbeiter der Gothaer, dasselbe mitgeteilt, was ich ihm auch schon reichlich oft mitgeteilt habe: Drango darf mich nicht mehr anrufen.

Drango wurde verurteilt,

bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten es zu unterlassen, in seiner Tätigkeit als Angestellter der Gothaer Allgemeinen Versicherung per Telefon an den Kläger unter dessen Rufnummer 030/31014650 heranzutreten, es sei denn der Kläger hat dem jeweiligen Anruf zuvor zugestimmt oder das Einverständnis kann vermutet werden.

Quelle: LG Berlin, Urteil vom 22.12.2008, Aktenzeichen 52 0 288/08

Den Leitsatz würde ich so formulieren:

Wenn ein Rechtsanwalt nicht mit einem Schadenssachbearbeiter telefonieren möchte, dann muß er das selbst dann nicht, wenn der Schadenssachbearbeiter an einer Telefonsucht leidet.

Ich rechne allerdings nicht damit, daß das Urteil rechtskräftig wird. Ein Alkoholsüchtiger läßt ja auch keine Flasche unberührt herumstehen, solange sich darin noch etwas Trinkbares befindet.

Und wozu gibt es schließlich das Rechtsmittel der Berufung; das Kostenrisiko trägt ohnehin die Gothaer und deren Versicherungsnehmer. Ich beantrage dann schon mal die Kostenfestsetzung …

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