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In eigener Sache
Avocado mit Hoenig

Lecker Avocado und Honig!
Quelle: Das Blatt mit den dicken Buchstaben und den Einsilbenwörten.
Also, richtig schön falsch wäre es ja gewesen, wenn der spanische Gastwirt den Honig dann auch mit „e“ geschrieben hätte.
Besten Dank für das Fundstück an Nico Mass.
Kanzlei-Schutz
Ralf Möbius aus Hannover-Isernhagen, Fachanwalt für IT-Recht, berichtet über den Selbstschutz einer Rechtsanwaltskanzlei:
Die Partner der Rechtsanwaltskanzlei De Bleecker & Asoc. haben sich entschlossen, ihre Tätigkeit als Rechtsanwälte dauerhaft unter den Schutz schwer bewaffneter Sicherheitsmänner zu stellen und diese vor dem Eingang ihrer Kanzlei zu postieren (Foto).
Mit solchen Spielereien wie die Kollegen in Paraguay geben wir uns hier nicht ab. Das können wir besser:

Glückskeks

Wo er Recht hat, hat er Recht, mein Glückskeks. 8-)
Da kommt mir eine Idee: Vielleicht sollte ich selbst mal paar Zettel in Kekse verstecken und sie neben das andere unverzichtbare Hilfsmittel unserer Kanzlei legen. „Nur Geduld, Ihr Verteidiger schafft das schon!“ oder „Keine Panik, Ihr Verteidiger holt Sie da wieder raus!“ wären ein schon ‚mal ein paar erste Ideen …
Wochenend-Lektüre: Revision in Strafsachen
Soeben eingetroffen; rechtzeitig, damit ich auch am Wochenende keine Langeweile bekomme:
Nur gut, daß solche Schinken nicht jedes Jahr neu aufgelegt werden. Die Vorauflage (die sechste) stammt aus 1998.
Im Frühtau …
Nicht nur der Kollege Werner Siebers achtet auf seinen morgendlichen Ausgleich vom Alltagsstress:
Erst drei flotten Runden über den alten Flughafen Tempelhof, dann gewaltige Höhenmeter in der Hasenheide und schließlich den Vögelchen bei der Morgentoilette zusehen und sich die Frösche im Teich anhören.
Hach, wie schön … da bekommt man doch wieder richtig Lust auf die dicke Akte mit dem Heroin-Import.
Die Beschwerde der Berliner Volksbank
Ich hatte in mehren Beiträgen über das Geschäftsgebahren der Berliner Volksbank berichtet. Es ging um Kosten, die die Bank plötzlich einer Kundin in Rechnung stellte („Abzock-Qualität„) und um eine „Vorladung der Kundin durch die Berliner Volksbank“.
Darauf folgte ein Gegenangriff der Bankster mit dem Vortrag, ich hätte irgendwas unzulässigerweise in’s Internet eingestellt.
In jenem unzulässigen Beitrag hatte ich dann den Lesern dieses Weblogs
Zum Schluß noch […] das ultimative Super-Sonderangebot
unterbreitet.
Das wiederum fanden die Herrschaften bei der Berliner Volksbank aber gar nicht witzig. Der Bereich Recht in der Volksbank, dort ein Herr Willnow, schrieb daher eine bierernste Beschwerde über mich an die Rechtsanwaltskammer:
Internetangebot für angehende Bankräuber
So lautete die durchaus kreative Betreffzeile der Beschwerdeschrift. Aber der folgende Rest verläßt gleich wieder dieses erhabene Niveau:
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf das „Super-Sonderangebot“ lenken, wonach Bankräuber, die die Berliner Volksbank eG überfallen, ggf. zu einem Sonderpreis in Höhe von 20,00 € von ihm verteidigt werden könnten. Aus unserer Sicht schadet Rechtsanwalt Hoenig mit dieser Auslobung dem Berufsbild eines Rechtsanwalts.
Wir stellen anheim, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den „Kollegen“ an seine Berufspflichten zu erinnern.
Die Kammer forderte mich dann auch ultimativ auf
innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu dem Vorwurf schriftlich Auskunft zu erteilen, Sie hätten mit Ihrem „SuperSonderangebot für Bankräuber“ übertriebene und damit unsachliche Werbung i.S.d. § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA betrieben.
Ich war völlig erschüttert. Eine Kammerbeschwerde! Und das mir!!
Nach einigen schlaflosen Nächten und reichlich Antidepressiva konnte ich mich zusammen- und dann zu einer Stellungnahme hinreißen:
Selbstverständlich wird niemand, der seine Sinne beieinander hat, von mir erwarten, daß ich tatsächlich ein ernsthaftes „Mandatserlangungsangebot“ abgegeben habe, als ich fünf Verteidigungen vor der Strafkammer für 20 Euro zugesagt habe. Vielmehr dürfte die dahinter stehende Botschaft auch für einen durchschnittlich begabten Hauptschulabgänger leicht zu erkennen sein.
Daß dieser Beschwerdeführer nun zu einer Gruppe von Lesern gehört, denen es (berufsbedingt?) nicht gegönnt ist, ein wenig Humor zu pflegen, und statt dessen darin eine invitatio ad offerendum oder sonst so einen zivilistischen Erstsemesterkram („Auslobung“, noch so’n Ding aus meiner Grundstudiumszeit) erblickt, bedauere ich sehr; er wird vielleicht eine schwere Kindheit gehabt haben …
Vielleicht könnten Sie dem Banker einmal mitteilen, er möge sich bei einem Yoga- oder TaiChi-Kurs in einer freundlichen Volkshochschule anmelden, um ein wenig lockerer im Geiste zu werden.
Die auf diese Weise gebeutelten Kollegen bei der Anwaltskammer haben dann auch das einzig Richtige getan. Nämlich dem Herrn aus dem Rechtsbereich Willnow auf etwas höflichere Art mitzuteilen, was von ihm zu halten ist:
… beschlossen, dass es sich aufgrund der deutlich erkennbaren Ironie des Beitrags nicht um unsachliche Werbung im Sinne des § 43b BRAO gehandelt hat.
Liebe Genossen bei der Berliner Volksbank. Vor ewigen Zeiten hat mir einmal ein freundlicher Mensch eine Mahnung mit auf meinen Weg gegeben: „Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz.“
Vielleicht sollten Sie Ihre Schlipse nicht so eng tragen …
Kostenlose Sofort-E-Mail
Fundstück auf der Website eines Kollegen:
Kein schlechter Marketing-Gedanke, nachdem das Bundesministerium für Post und Telekommunikation das eMail-Porto eingeführt hat und die eMails nicht mehr sofort, sondern erst nach Eingang einer schriftlichen Zahlungsbestätigung versandt werden.
Wir prüfen derzeit, ob auch wir unseren Mandanten die Möglichkeit einräumen können, uns kostenlos eine eMail schreiben zu können.
Warten
Das neue Spielzeug habe ich vor acht Wochen bestellt. Nun ist es auf dem Weg nach Kreuzberg. Seit 6 Tagen schon.

Ich kann mich nur mit Mühe davon abhalten, diese Seite alle zwei Minuten bei der Post aufzurufen und nachzuschauen. Aber vielleicht setze ich mich auch ans Fenster und warte dort auf das Postauto …


