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In eigener Sache
Der Wert einer Verteidigung
Christian Sagawe, Rechtsanwalt aus Hamburg, macht sich Gedanken über’s Honorar. Er weiß vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung, daß es für Anwälte, Ärzte und Apotheker nicht einfach ist, mit den Mandanten und Patienten klarzukommen, wenn es um’s Geld geht. Denn alle drei Berufe bestreiten ihren Lebensunterhalt mit dem Elend anderer Leute. Das macht das Geldverdienen schwierig.
Auf der Mailingliste für Rechtsanwälte regt Sagawe nun (erneut) dazu an, über verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Vergütung nachzudenken.
Anlaß dazu hat ihm die Broschüre mit dem Titel “The future of fees: Your route map to value gegeben, die von der Londoner Kanzlei “CMS Cameron McKenna” veröffentlicht wurde. Die britschen Kollegen diskutieren darin über alternative – und teils pfiffige – Vergütungsmodelle.
Für den Mandanten eines Strafverteidigers steht stets an zweiter Stelle die Frage nach den Kosten der Verteidigung. Es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die gesetzlichen Gebühren (kompliziert) geregelt sind, die dem Verteidiger nach dem Willen der Berliner Parlamentarier zustehen. Diese Honorare reichen in vielen Fällen jedoch nicht aus, um die Leistungen des Anwalts angemessen zu vergüten.
Deswegen ist es nicht unüblich, wenn der Mandant mit seinem Verteidiger eben ein angemessenes Honorar frei vereinbart. So machen wir es in der Regel auch.
Die Festlegung der Höhe dieser Vergütung stellt die Aufgabe dar, die der Verteidiger mit seinem Mandanten gemeinsam zu lösen hat. Weit verbreitet ist dabei, daß der Verteidiger sagt, wo es langgeht.
Denkbar ist aber auch der umgekehrte Weg: Der Strafverteidiger fragt seinen Mandanten, was ihm die Verteidigung wert ist; der Mandant bestimmt also die Höhe der Vergütung und nicht der Verteidiger.
Eine Variante der Honorargestaltung, die auch in unserer Kanzlei seit Jahren gut funktioniert.
Steckbrief
Da müssen erst die Mandanten anrufen, um mir mitzuteilen, daß ich mal wieder in der Zeitung stehe.
So etwas kommt heraus, wenn man einer freundlichen Journalistin beiläufig ein paar scheinbar unverfängliche Fragen beantwortet. 8-)
Besten Dank an die
und an Marcus für den Hinweis auf die Veröffentlichung.
Extremer Kaffee
Es geht nichts über eine leckere Tasse Caffè.
Aber ich weiß nicht, was passieren wird, wenn ich dieses Zeug unseren Mandanten serviere.
Nur für Männer: Grillgutkoffer
Ich war am Wochenende zum Grillen eingeladen. Jede Menge links-alternative Akademiker aus Kreuzberg 61. Das nächste Mal bin ich besser ausgerüstet:
Genial: Die Verlängerungswurst mit Kardangelenk.
Danke an Tobias für den Tip!
Samstagvormittag
Mit ein wenig Ortskenntnis schafft man es auch im Grunewald (*.kml), mal eben 400 Höhenmeter zu fahren.
Kreditkarte gesperrt
Ein freundlicher Mensch teilte mir telefonisch mit, daß der Verdacht bestünde, mit den Daten meiner Kreditkarte würde irgendwelcher Unfug getrieben. Es seien wohl zwei Versuche erfolgt, Zahlungen zulasten meines Kreditkartenkontos zu bewirken. Einmal ein Betrag von 12 Euro irgendwas und dann eine Lastbuchung in Höhe eines Cents. Ich konnte bestätigen, daß ich weder die eine, noch die andere Zahlung autorisiert hatte.
Die Karte wurde gesperrt. Und ich habe nun das blöde Theater, mehreren Unternehmen zu erklären, daß ich nicht insolvent geworden bin, sondern Geschädigter eines versuchten Kreditkartenbetrugs. Hoffentlich passiert sowas nicht öfters …
Knast zu verkaufen
… die einmalige Chance, einen voll eingerichteten Knast (Gefängnis ) zu erwerben; das Gebäude ist noch ausgestattet mit Zellentüren, Gefängnisküche, Heizung, Sanitär – und Lagerräumen.Es eignet sich hervorragend als außergewöhnliches Hotel, Herberge, Drehort für Filmgesellschaften, Unterbringungsort für schwer Erziehbare u.s.w.
Quelle: eBay
Vielleicht sollte ich eine Niederlassung in Zittau einrichten:
Kanzlei Hoenig: „Ihr Strafverteidiger im Knast.“
Wenn das Kaff nur nicht so weit weg von zuhause wäre …
Zweitrad
Fertig. Aus einem leichten Rahmen und ein paar Teilen, die noch in den Schubladen und Kartons in der Werkstatt herumlagen, ist das hier nach drei Schraubertagen am Sonntagnachmittag herausgekommen:
Das Zweitrad, für die gelebte Anarchie zwischendurch.
Nur die schwarzen Ränder unter den Fingernägeln muß ich noch in den Griff bekommen, bevor ich morgen damit zum Gericht fahre.
Fallerslebens Lumpen

Ihm, dem Herrn Hoffmann von Fallersleben, wird folgendes Zitat nachgesagt:
Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.
Ich finde, Fallersleben hat grundsätzlich Recht, wenn er – wie ich – Verräter nicht mag. Aber nicht alle sind mit ihm einverstanden. Oder – erst Recht – nicht mit mir, wenn ich ab und an einen Zeugen, der Insider-Informationen an die Ermittlungsbehörden weitergibt, als Verräter diskriminiere bezeichne.
Selbstverständlich ist es nicht zu verurteilen, wenn jemand sich bereit erklärt, den Ermittlungsbehörden unter die Arme zu greifen. Schließlich geht es – jedenfalls in den von mir berichteten Fällen – meist um erhebliche Verbrechen, die aufgeklärt werden sollen. Auch ich schätze und respektiere die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Aber deren Auftreten in der Gesellschaft unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von dem Lump, von dem Verräter: Sie mißbrauchen in aller Regel kein Vertrauen.
Diejenigen, die ich hier im Blog als Verräter bezeichnet habe, haben alle etwas gemein. Sie hatten zu den Verratenen ein Vertrauensverhältnis. Man ist – teilweise über Jahre hinweg – einen gemeinsamen Weg gegangen. Ob das nun der richtige Weg war oder nicht, kann dahin gestellt bleiben. Jedenfalls wußte der eine vom anderen, er kann sich auf ihn verlassen. Kann ihm vertrauen. Man sprach respektvoll von dem anderen als „Bruder“, als „Onkel“ oder versicherte ihm auf andere, ebenso deutliche Weise seine engste Verbundenheit, seinen Respekt.
Und irgendwann, ohne vorherigen Streit oder Zerwürfnisse, wird der Denunziant nach Informationen gefragt. Von der Polizei, weil er bei einer Straftat erwischt wurde. Manchmal ist es eine Straftat, die beide gemeinsam begangen haben. Es gibt auch Fälle, in denen der Lump von Straftaten des anderen berichtet, von denen er nur weiß, aber sonst nichts damit zu tun hatte.
Unser Rechtssystem verspricht dem Informanten einen Lohn (§ 46b StGB, § 31 BtMG). Strafnachlass heißt dieser Lohn. Statt 5 Jahre Freiheitsstrafe gibt es nur 3 Jahre. Zum Beispiel. Im „besten“ Falle: Straffreiheit. Für diesen Lohn liefert der Kronzeuge die Informationen, die die Polizei für ihre Ermittlungen braucht.
Der Verräter verkauft seinen ehemaligen „Bruder“, um seinen eigenen Arsch zu retten. Das bezeichne ich – auch im Zusammenhang mit dem Handel von Betäubungsmitteln oder was auch immer – als üblen Verrat und eigennützige Denunziation.
Solche Leute haben keinen Begriff von Respekt, sie haben keine Ehre im Leib. Sie verdienen keine Achtung.
Meine Mandanten wissen, daß ich ihre Verteidigung stets mit Vollgas betreibe. Sie wissen aber auch – und zwar von Anfang an, daß ich für die Begleitung eines Verrats grundsätzlich nicht zur Verfügung stehe. Diese Art der Verteidigung sollen andere Anwälte machen.
Vielleicht ist meine strikte Haltung dieser Sorte Menschen gegenüber mit dem Kapital begründet, das mir als einzige Basis für meine Arbeit als Strafverteidiger zur Verfügung steht: Vertrauen.






