In eigener Sache

Aufrüstung: Neuer Server

Die alten Server haben es so langsam hinter sich. Jetzt kommt Frisches in die Kanzlei:

Primergy TX200S6 Tower (5x450GB)
2x Quad-Core E5630 2,53 GHz
4x 8 GB DDR3-SDRAM registered,
ECC, 1333 MHz, PC3-10600
5x 450 GB SAS Hot-Plug 6G 15K 3,5″
2x Stromversorgungsmodul 800W
DVD-RW supermulti 1,6″ SATA
Raid 5/6 SAS 6G 512 MB
RAID BBU

Quelle: Angebot unseres Schraubers

Mir graut vor den Tagen nach der Installation und Inbetriebnahme. :-(

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Es gibt kein schlechtes Wetter …

Schnee. Blitzeis. Und?

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Die Polizei digitalisieren

Genauso wie es immer noch Rechtsanwälte gibt, die mit Schreibmaschine, Kohle- und „Butterbrotspapier“ arbeiten, gibt es noch Polizeibehörden, die die Überwachung der Bürger auf VHS-Kassetten speichern.

Da unsere Kanzlei eben keine Videothek ist, müssen wir die Bänder digitalisieren. Unser alter Pinnacle-Konverter lief aber nicht mehr unter Win 7/64 auf dem neuen Rechner, deswegen mußte was Neues her:

Die Kritik des Video-Freaks redmonk78

… der Ton klingt beim digitalisieren dumpfer, als wenn ich die externe Quelle direkt an meine Soundkarte anschließe …

mag berechtigt sein, aber wir hören in der Kanzlei keine Klassik-Konzerte über den PC-Lautsprecher. Und für die Zwiegespräche der Funkwagenbesatzung während einer Verfolgungsfahrt reicht es allemal.

Danke an Gisbert Stückgen für die Auswahl und Installation.

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Sonntagnachmittag

Das Wetter da draußen ist nicht in jeder Hinsicht daneben.

Solange jemand das Holz aus dem Keller holt …

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Referendarausbildung zum Strafverteidiger

Ausbildung zum Strafverteidiger gewünscht?

Wir bieten einen Ausbildungsplatz, der eine Perspektive für den Referendaren, aber auch für unsere Kanzlei bieten kann und soll.
Hier gibt es weitere Informationen.

Bild: schemmi / pixelio.de

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Die Reue des Trolls kommt zu spät

Der Kollege Nebgen berichtete über Trolls, die sich in den Kommentaren herumtreiben. Er trifft den Nagel auf den Kopf.

Dazu möchte ich noch eine kleine Ergänzung liefern. Ein Kommentator schreibt mir per eMail:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

Die Gefahr billigend in Kauf nehmend, dass sie eine Minute ihres geruhsamen Nachmittages für mein Anliegen vergeuden, möchte ich Sie um einen Gefallen bitten.

Ich habe einen unten aufgeführten Kommentar in Ihrem Blog hinterlassen, den ich im Nachhinein lieber nicht gepostet hätte und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesen zeitnah entfernen könnten. Ich hoffe, die Bitte bereitet Ihnen keine größeren Umstände. Der Tatbestand der Beleidigung (falls er hier denn vorsatzlos erfüllt sein sollte) erscheint mir jedoch ein gar schwammiges Gebilde zu sein, sodass ich meinen nicht Eintrag nicht mehr gutheißen kann …

Ich bedanke mich herzlich, verbleibe mit freundlichen Grüßen und wünsche ein schönes Wochenende,

Spricht für sich, denke ich. Muß ich nichts mehr zu sagen.

@Christoph Nebgen:
Die Kommentarfunktion lasse ich offen. Bewußt. :-)

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Einfach nur Ruhe

Die eine Mitarbeiterin hat Urlaub, damit sie sich fortbilden kann. Die andere hat sich krank gemeldet und kämpft gegen das Fieber an. Die dritte hatte um 13:30 Uhr Feierabend und hat gleich auch die Praktikantin mit genommen. Die anderen beiden Mitarbeiterinnen sind ohnehin freitags nicht hier. Der Sozius besucht eine Fortbildungsveranstaltung.

Keine Fragen, keine Aufforderungen zum Unterschreiben, keine Geräusche – mit Ausnahme der Regentropfen auf dem Fensterbrett – und das Telefon hat eine Taste: „Weiterleitung“ steht da drauf.

Ein göttlicher Freitag-Nachmittag. Erholung beim Arbeiten …

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Die Homepage in der Ermittlungsakte

Der Mandant hatte das zweifelhafte Vergnügen, sich auf einer Polizeiwache den Fragen der Ermittler stellen zu müssen. Er konnte auf eine frühere Erfahrung zurückgreifen und wußte daher, daß es besser war, nur die Fragen nach seiner Person zu beantworten und ansonsten keine Angaben zur Sache zu machen.

Und er teilte dem Beamten mit, daß er schon einen Verteidiger habe. Allerdings hatte er nur dessen Nachnamen und den Kanzleisitz „Berlin“ in Erinnerung. Der Polizist machte Nägel mit Köpfen, setzte sich an seinen Computer, googlete ein wenig und wurde fündig.

Hier nun das Resultat der Recherche – der klassische Ausdruck des Internets:

So sieht unsere Website in einer Ermittlungsakte aus.

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Professionelle Schadensfeststellung

Sowas können wir hier auch!

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Jetzt ist es soweit

Einige Leute hatten es bereits erahnt:

Aus dem „beigefügten Beschluß“:

… daraufhin untersucht werden, ob er bei Begehung der ihm vorgeworfenen Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB), seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe erheblich vermindert gewesen ist (§ 21 StGB).

Mit der Begutachtung wird das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin beauftragt.

Vielleicht hätte ich das Strafverteidigen doch nicht so engagiert betreiben sollen …

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