Die Beschwerde der Berliner Volksbank

Ich hatte in mehren Beiträgen über das Geschäftsgebahren der Berliner Volksbank berichtet. Es ging um Kosten, die die Bank plötzlich einer Kundin in Rechnung stellte („Abzock-Qualität„) und um eine „Vorladung der Kundin durch die Berliner Volksbank“.

Darauf folgte ein Gegenangriff der Bankster mit dem Vortrag, ich hätte irgendwas unzulässigerweise in’s Internet eingestellt.

In jenem unzulässigen Beitrag hatte ich dann den Lesern dieses Weblogs

Zum Schluß noch […] das ultimative Super-Sonderangebot

unterbreitet.

Das wiederum fanden die Herrschaften bei der Berliner Volksbank aber gar nicht witzig. Der Bereich Recht in der Volksbank, dort ein Herr Willnow, schrieb daher eine bierernste Beschwerde über mich an die Rechtsanwaltskammer:

Internetangebot für angehende Bankräuber

So lautete die durchaus kreative Betreffzeile der Beschwerdeschrift. Aber der folgende Rest verläßt gleich wieder dieses erhabene Niveau:

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf das „Super-Sonderangebot“ lenken, wonach Bankräuber, die die Berliner Volksbank eG überfallen, ggf. zu einem Sonderpreis in Höhe von 20,00 € von ihm verteidigt werden könnten. Aus unserer Sicht schadet Rechtsanwalt Hoenig mit dieser Auslobung dem Berufsbild eines Rechtsanwalts.

Wir stellen anheim, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den „Kollegen“ an seine Berufspflichten zu erinnern.

Die Kammer forderte mich dann auch ultimativ auf

innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu dem Vorwurf schriftlich Auskunft zu erteilen, Sie hätten mit Ihrem „SuperSonderangebot für Bankräuber“ übertriebene und damit unsachliche Werbung i.S.d. § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA betrieben.

Ich war völlig erschüttert. Eine Kammerbeschwerde! Und das mir!!

Nach einigen schlaflosen Nächten und reichlich Antidepressiva konnte ich mich zusammen- und dann zu einer Stellungnahme hinreißen:

Selbstverständlich wird niemand, der seine Sinne beieinander hat, von mir erwarten, daß ich tatsächlich ein ernsthaftes „Mandatserlangungsangebot“ abgegeben habe, als ich fünf Verteidigungen vor der Strafkammer für 20 Euro zugesagt habe. Vielmehr dürfte die dahinter stehende Botschaft auch für einen durchschnittlich begabten Hauptschulabgänger leicht zu erkennen sein.

Daß dieser Beschwerdeführer nun zu einer Gruppe von Lesern gehört, denen es (berufsbedingt?) nicht gegönnt ist, ein wenig Humor zu pflegen, und statt dessen darin eine invitatio ad offerendum oder sonst so einen zivilistischen Erstsemesterkram („Auslobung“, noch so’n Ding aus meiner Grundstudiumszeit) erblickt, bedauere ich sehr; er wird vielleicht eine schwere Kindheit gehabt haben …

Vielleicht könnten Sie dem Banker einmal mitteilen, er möge sich bei einem Yoga- oder TaiChi-Kurs in einer freundlichen Volkshochschule anmelden, um ein wenig lockerer im Geiste zu werden.

Die auf diese Weise gebeutelten Kollegen bei der Anwaltskammer haben dann auch das einzig Richtige getan. Nämlich dem Herrn aus dem Rechtsbereich Willnow auf etwas höflichere Art mitzuteilen, was von ihm zu halten ist:

… beschlossen, dass es sich aufgrund der deutlich erkennbaren Ironie des Beitrags nicht um unsachliche Werbung im Sinne des § 43b BRAO gehandelt hat.

Liebe Genossen bei der Berliner Volksbank. Vor ewigen Zeiten hat mir einmal ein freundlicher Mensch eine Mahnung mit auf meinen Weg gegeben: „Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz.

Vielleicht sollten Sie Ihre Schlipse nicht so eng tragen …

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

11 Antworten auf Die Beschwerde der Berliner Volksbank

  1. 1

    “Aus einem verkniffenen Hintern kommt selten ein fröhlicher Furz.”

    Den merk ich mich. Danke hierfür :)

  2. 2
    El Barto says:

    „Nach einigen schlaflosen Nächten und reichlich Antidressiva“

    Ist dieses Antidressiva ein Gegenmittel gegen ekliges Salatdressing?

      Das sehen Sie mal, wie diese Beschwerde mich fertig gemacht hat! ;-)
      Aber Danke für den Hinweis auf den witzigen Schreibfehler. Sie haben Humor, nicht? crh
  3. 3
    doppelfish says:

    Die restlichen Antidepressiva könnten Sie ja, als nette Geste, quasi, der Bank spendieren. Dort werden die ja wohl dringend gebraucht ;)

  4. 4

    […] ;) )kann dazu ein Liedchen singen – hat er aber nicht, stattdessen dokumentierte er einen Zwist mit der Berliner Volksbank in seinem […]

  5. 5
    RA Neldner says:

    Oh je. Das ist hart. Deeskalation scheint für beide Seiten ein Fremdwort zu sein.

    Mir ist allerdings noch nicht ganz klar, wie sich aus dem „Super-Sonderangebot“ ausgerechnet eine Auslobung konstruieren lässt.

    Berufsrechtlich wirft der Fall auch interessante Fragen auf. Vielleicht schreibe ich dazu bei Gelegenheit mal was.

  6. 6
    Das Ich says:

    Da war da noch ein passendes Filmzitat (Ich weiss leider nicht mehr aus welchem Film) …“[…] der ist so verkrampft, wenn man dem einen Klumpen Kohle in den Arsch drückt, hat man nach 3 Wochen einen Diamanten.“
    Oh doch,es kommt wieder… ich glaube es war „Ferris macht blau“ ;-)

  7. 7
    BV says:

    Auch wenn das Ergebnis stimmt, halte ich den Wortlaut der Stellungnahme für herablassend und unangemessen. Es schadet doch niemanden, wenn man der zuständigen Aufsichtsbehörde eine möglichst neutrale und emotionsfreie Stellungnahme zukommen lässt. Auch gegen gewisse Pointen habe ich nichts einzuwenden. Aber der Tonfall oben geht nach meinem Geschmack zu weit.

  8. 8
    Dreizwei says:

    Siebers ick hör dir trapsen

  9. 9
    Lexus says:

    Naja spätestens jetzt würden sie doch jeden Bankräuber der Berliner Volksbank kostenlos verteidigen, oder würden sie sich den Spaß wirklich entgehen lassen?

  10. 10
    hopper says:

    Ich bin sehr enttäuscht von Ihnen, Herr Hoenig.
    Ich war entschlossen und wollte morgen gegen 09.00 Uhr ansetzen (unmittelbar).
    Und jetzt das !
    Bloß Ironie? Nicht ernstgemeint?
    Was soll das?

  11. 11

    […] der vierten Runde des allseits beliebten Wettkampfes crh vs. BVB geht es wieder einmal heiß hier (Siehe meine […]