In eigener Sache

Fortbildung von e.Consult, gut auch ohne Kaffee

„Google Werbung – Fachseminar für Rechtsanwälte“, so lautete das Thema einer Fortbildungsveranstaltung von eConsult.

Ich hatte es vor langer Zeit einmal mit Google-Werbung versucht, es dann aber wieder gelassen, weil ich von den Ergebnissen nicht überzeugt war. Vielleicht gibt es zwischenzeitlich neue Entwicklungen, dachte ich mir, deswegen hatte ich mich bei dem Seminar angemeldet.

Der Referent, Herr Ralf Zosel, den ich schon seit seinen Zeiten bei Beck Online „kenne“, brachte eine Menge hilfreiche Information an die anwaltlichen Teilnehmer. Auch wenn ich bereits die eine oder andere Erfahrung mit Google gemacht hatte, konnte ich reichliche neue Anregungen mit nach Hause nehmen.

Eine Erfahrung im Bereich Kanzlei-Marketing hat Ralf Zosel aber wieder einmal bestätigt: Entweder man zahlt dafür oder man arbeitet daran, daß man bekannt wird. In beiden Fällen sollte man effektiv mit seinen jeweiligen Ressourcen umgehen. Wie man das (nicht) macht, haben die Kollegen und ich auf dem Seminar gelernt. Dafür bedanke ich mich auf diesem Weg.

Positiv anzumerken war auch, daß man in den Pausen nicht gezwungen wurde, den Thermoskannenkaffee zu konsumieren. Es gab zu den Keksen auch leckere Getränke. 8-)

 

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Das Lob des Richters

Es ist nicht ganz klar, ob ich mich uneingeschränkt freuen kann, wenn mich ein Richter einmal lobt. Erwähnenswert ist es aber allemal, daß Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, in seinem Artikel „Blogs – und was man daraus lernen kann“ (Stud.JUR 2/2011) über unser Blog schreibt:

Im Ton deutlich rauer, aber mit viel (schwarzem) Humor und Kreuzberger-Lokalkolorit versehen, geht es im Blog des Berliner Strafverteidigers Carsten R. Hoenig (http://www.kanzlei-hoenig.info) zu. „Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“ Unter dieses Motto, das aus dem berühmten, von Hans Dahs verfassten Handbuch des Strafverteidigers stammt, hat Hoenig sein Blog gestellt. Und das merkt man. Wer aus dem Studium und dem Referendariat nun die richterliche Denkweise kennt, lernt hier die ganz und gar andere Sichtweise eines Strafverteidigers kennen.

Dann bedanke ich mich mal ganz artig. Ein bisschen stolz macht mich der Beitrag aus jener Ecke aber schon. :-) Zumal Herr Burschel ja ebenfalls erkennbar großen  Spaß am Bloggen hat, auch wenn er sich innerhalb des ihm gesteckten Rahmens deutlich seriöser darstellt.

 

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Die Wanne in der LTO

Die Kanzlei-Wanne in Kreuzberg

Die Legal Tribune Online berichtet über unsere Kanzlei Wanne und die Fahrzeuge anderer Kollegen. Constantin Baron van Lijnden schreibt:

Wenn Strafverteidiger Carsten Hoenig durch die Straßen Berlins fährt, dann ordnet sich der Verkehr rings um ihn: Niemand überschreitet mehr das Tempolimit, bei Gelb wird brav gebremst, ja, andere Autofahrer lassen ihm sogar freiwillig die Vorfahrt.

Insbesondere die  in die Wanne eingebaute Vorfahrt macht große Freude. ;-) Und die Musik, zu der die Wanne Reiner von Vielen inspiriert hat:

 

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Frühsport

Ich finde, das macht richtig was her, dieses Höhenprofil.

Immerhin gewaltige 91 Höhenmeter auf dieser Guten-Morgen-Tour. Hier ging’s lang:

Als Appetit-Anreger für ein leckeres Müsli danach aber bestens geeignet.

Und nun frisch ans Werk – Fristablauf ist am Montag.

 

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Auf Wiedersehen, Herr Kollege

Da wollte mir der Herr Kollege mal zeigen, wo der Hammer hängt. Und jetzt hat er einen blauen Daumen.

Mein Lieblings-Rechtsschutzversicherer hatte mir – mal wieder nach zähem Ringen – den Honorar-Vorschuß gezahlt. Nicht alles, was ich wollte; klar, das war bei dem Laden nicht anders zu erwarten. Aber immerhin genug, damit ich erst einmal verteidigen konnte. Und zwar erfolgreich: Mein Mandant, also der Versicherungsnehmer, wurde freigesprochen. Auf Kosten der Landeskasse.

Ich habe dann im Namen des Mandanten die Kosten der Verteidigung mit der Justiz abgerechnet und irgendwann traf dann auch die Zahlung der Justizkasse hier ein.

Ich wurde also zweimal bezahlt, einmal von dem unsäglichen Versicherer und ein zweites Mal vom Gericht.

Das zu viel gezahlte Honorar steht nun aber dem Versicherer zu. Deswegen habe ich es mit ihm abgerechnet. Das gefiel ihm aber nicht. Er hielt die Höhe, die ich angesetzt habe, nicht für angemessen. Wir haben uns daher eine zeitlang gezankt. Das heißt, er hat mir böse Briefe geschrieben, die ich mit zwei virtuellen Löchern versehen und fein säuberlich in die elektronische Akte abgeheftet habe.

Seit 2004 (!) hat der Versicherer herumgenörgelt und nicht locker gelassen. Letztes Jahr dann hat er endlich einen Rechtsanwalt gefunden, der mich unter Androhung empfindlicher Übel („rechtliche Konsequenzen“ und so’n Quatsch) die im Streit stehende, gewaltige Summe in Höhe von 280 Komma irgendwas Euro sofort zu zahlen aufforderte.

Auch diese Anwalts-Schreiben habe ich zunächst gelocht und geheftet. Dann aber gedacht, bevor der Kerl nun wirklich im Auftrag des Versicherers Klage erhebt, zahle ich lieber und vergesse den Mist. Schließlich habe ich auch noch ein paar andere Sachen zu tun, bei denen die 280 Euro nicht sonderlich ins Gewicht fallen.

Aber auch danach war noch keine Ruhe. Denn der Herr Kollege meinte, ich solle nun auch noch die 25 Euro zahlen, die er bei der Geltendmachung der Forderung verdient haben will.

Erst kam der virtuelle Locher wieder ein paar Mal zum Einsatz und dann tatsächlich die Klage. Wegen 25 (fünfundzwanzig) Euro.

Die Klageschrift umfaßte dreieinhalb Seiten, mit Anlagen und Tralala wurden mir 21 Blatt Papier zugestellt. Ich habe mit einen Dreizeiler (1/3 Seite) erwidert. Erst erfolgte weiteres Getöse, dann noch ein hervorragend begründeter Fristverlängerungsantrag (den ich nicht unerwidert lassen konnte ;-) ) und gestern dann der Termin vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Für ein schriftliches Verfahren erschien mir die Sache nicht geeignet.

Ich hatte mich ohnehin zum Radfahren verabredet, so daß mir der Schlenker über das Gericht gerade Recht kam; zum Warmfahren, sozusagen. In Sportklamotten, schließlich war ich als Beklagter und nicht als Organ der Rechtspflege unterwegs … in den Grunewald.

Die Klage war unschlüssig, hatte ich bereits vorgetragen. Dem Herrn Kollegen lies die Richterin nach, den Fehler zu korrigieren. Er legte irgendwelches Papier vor, aus dem sich die Schlüssigkeit ergeben sollte. Die Richterin kündigte an – was in dem Saal eigentlich niemanden verwunderte – der Klage auf Zahlung dieser 25 Euro stattzugeben.

Darüber muß ich erst einmal in aller Ruhe nachdenken, habe ich mir gedacht. Und mitgeteilt, daß ich mich außer Stande sehe, einen Antrag zu stellen. Das sorgte dann für rote Farbe im Gesicht des Herrn Kollegen.

    Richterin [fürsorglich]
    Wenn Sie jetzt hier und heute keinen Antrag stellen, dann muß ich ein Versäumnisurteil gegen Sie erlassen. Wissen Sie das?

    Beklagter Strafverteidiger [kleinlaut]:
    Jjjjooh?!

    Klagender Zivilist [empört]:
    Und dann legen Sie gegen das Versäumnisurteil Einspruch ein, nicht?!

    Beklagter Strafverteidiger [censored]:
    Iiiiiiiija!

    Richterin [hinauskomplimentierend]:
    Meine Herren, dann kommt die Entscheidung am Schluß der Sitzung. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag …

    Beklagter Strafverteidiger [fröhöhlich]:
    Auf Wiedersehen, Herr Kollege!

    Klagender Zivilist
    verläßt wutschnaubend den Saal.

Für den Unkundigen: Nach dem Einspruch gegen das Versäumnisurteil wird ein neuer Termin anberaumt, in dem dann die Sache erneut verhandelt wird. Zu diesem Termin werden die Parteien wieder geladen, der Herr Kollege darf dann erneut beantragen, mich zu Zahlung von 25 Euro zu verurteilen.

Vielleicht bringe ich ihm dann Bargeld zum Termin mit … nicht, daß er das Weinen anfängt, wenn er an die Zwangsvollstreckung denkt, die er im Anschluß an das Verfahren sonst noch vor sich hätte …

 

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Fensterputzer

Rund 1.700 Kilometer auf der Autobahn, teils in der Abenddämmerung gefahren, hinterlassen ihre Spuren auf Windschutzscheibe. Der sterblichen Überreste der fliegenden Fauna waren reichlich vorhanden und ich zu faul, zum Schwamm zu greifen.

Der Stop vor der roten Ampel am Kottbusser Tor und die Scheibenputzer kamen daher gerade richtig. Mit zwei „Mann“ machten sich die Rumänen an die Arbeit, in Sekundenschnelle hatte ich wieder den Durchblick. Gern habe ich in die Park-Groschen-Sammlung gegriffen und dem Jungen einen Silberling in die Hand gedrückt.

Er bedankte sich fein, gestikulierte dann aber, daß ihm eben dieses Geldstück bei der Übergabe wieder ins Auto gefallen sei.  Obwohl dieser „Trick“ durchschaubar war, habe ich ihm einen Ersatz- zweiten Silberling gegeben.

Es liegt auf der Hand, daß die Scheibenwischer nicht auf Rosen gebettet sind und mir tun die beiden Geldstücke auch nicht weh. Aber wenn ich mit einigem Abstand nun darüber nachdenke, wie die Jungs meine Gutmütigkeit  ausgenutzt haben …

Ich weiß nicht, wie ich reagieren werde, wenn mir am Kotti wieder einmal die Wagenwäsche angeboten wird. Schade eigentlich.

 

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Pauschaler Abzug vom Honorar

Eine freundliche Rückmeldung des Mandanten auf unsere Honorarabrechnung erreichte uns gestern. Ich hatte ihm meine Kostennote übermittelt, mit der ich meinen zeitlichen Aufwand abgerechnet habe.

Ein größerer Posten waren die Besprechnungen, die teilweise auch im Beisein des Zivilrechtsanwalts des Mandanten erfolgten. Am Ende waren es ziemlich genau 6,2 Stunden, die als billable hours, wie es auf Neudeutsch in Law Firms heißt, in die Abrechnung einflossen, wobei stets exakt Beginn und Ende eines Gesprächs notiert wurden.

Die Reaktion des Mandanten bezog sich auf eine Rechnungs-Position, die sich in unmittelbarer Nähe der Besprechungskosten befanden:

  • „Small Talk Rabatt“ – abzgl. 0,7 Stunden

Schließlich haben wir ja auch über das Wetter gesprochen. Und diese Katastrophe hat der Mandant nun ja wirklich nicht zu vertreten.

 

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Der Geschäftskundenservice bei der Commerzbank

Es hat viel Zeit und Mühe gekostet, den Internet-Zugriff auf die Kontenverwaltung zu bekommen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen war mir der Zugang mit Nutzername und Paßwort von jetzt auf gleich verwehrt. Monate lang funktionierte es einwandfrei, dann auf einmal nicht mehr. Trotz stets richtiger Eingabe der Zugangsdaten per Kopie aus dem Paßwort-Container.

Gar nicht so einfach, dann mit drei (!) damit beschäftigten Bankmitarbeitern zu einer Lösung zu kommen. Eine Mitteilung an die Geschäftsleitung wirkte dann irgendwie als Katalysator. Es funktioniert jetzt wieder. Nach zahlreichen Telefonaten und eMails. Und 14 Tage ist ja auch keine Zeit …

Ich konnte mich nun in Ruhe dem zweiten Problem mit der Commerzbank zuwenden: Der Zugang auf die Umsätze des Kreditkartenkontos über Starmoney war – wiederum von jetzt auf gleich – nicht mehr möglich. Am 28.7. abends ging’s noch, am 29.7. morgens war’s vorbei. So schnell kann‘ gehen.

Man wolle sich darum kümmern, teilte man mir vergangene Woche mit. Ich habe dann noch einmal daran erinnert, bin ja nicht der einzige Kunde, da kann so ein Bankmitarbeiter schon einmal etwas aus den Augen verlieren.

Prompt erhalte ich heute eine Lösungsmöglichkeit, per eMail. Super. Ich zitiere (inklusive der Formatierung):

Hier erhalten Sie eine Anleitung für die Einbindung Ihrer
Kreditkartenkonten in „StarMoney Business 4.0 Commerzbank-Edition“.

Die nachfolgenden Schritte führen Sie jeweils aus, wenn
– Ihr Schlüssel durch Sie oder die Filiale freigegeben wurde.
– Ihrer Teilnehmernummer ein neues Konto zugewiesen wurde.
– Änderungen an Ihrem Kontonutzungsumfang durchgeführt wurden.
– Sie zwischen Ihrer aktiven Sicherheitsdiskette und einer Kopie
wechseln
– Sie Ihr Kreditkartenkonto auf dem üblichen Weg nicht mehr aktualisieren
können

Stellen Sie sicher, dass Ihr Sicherheitsmedium angeschlossen bzw. eingelegt
ist.
Wählen Sie in der Navigationsleiste die „Kontenliste“.
Markieren Sie das Kreditkartenkonto und klicken Sie im linken unteren
Bereich des Fensters auf „Entfernen“.
Bestätigen Sie die Nachfrage mit „Ja“.
Sobald das Konto aus der Liste entfernt wurde, betätigen Sie den Button
[Konto neu] im unteren Bereich des Fensters.

Wählen Sie unter „Kontoart auswählen“ die Option „Girokonto“ aus und
tragen in das entsprechende Feld Ihre Bankleitzahl ein.
Markieren Sie (Experteneinstellungen aktivieren) und
(Bankinformationen online aktualisieren).
Klicken Sie auf [Weiter].

Nun wird die Internetverbindung aufgebaut bzw. werden Sie dazu
aufgefordert, diese zu starten.
Wählen Sie Ihr Sicherheitsmedium aus. Benutzen Sie einen USB-Stick o.ä.,
markieren Sie die „HBCI-Datei“ und überprüfen die Angabe des Pfades zu
Ihrer Sicherheitsdatei. Sollte diese nicht stimmen, stellen Sie sie bitte richtig
ein.
Klicken Sie nun auf [Weiter].

Es werden die auf dem Medium gespeicherten Bankverbindungen
angezeigt.
Bitte achten Sie darauf, dass nur bei HBCI-Chipkarte im Feld „Kundennummer“
die Benutzerkennung ein weiteres Mal einzutragen ist.

Wählen Sie die gewünschte Commerzbank-Bankverbindung aus und
stellen Sie sicher, dass die HBCI-Version auf „HBCI 2.20“ (bei FinTS-
Chipkarten „HBCI 3.00“) und bei Protokoll „TCP/IP“ eingestellt ist.
Klicken Sie nun auf [Weiter].

Sie werden jetzt nach Ihren Benutzerdaten für das Sicherheitsmedium gefragt.
Nach der Eingabe betätigen Sie den Button [OK].
„StarMoney Business 4.0 Commerzbank-Edition“ baut eine Verbindung zur
Commerzbank auf.
Starten Sie bitte die Internetverbindung, wenn Sie dazu aufgefordert
werden.
Betätigen Sie anschließend den Button [OK].

Es erscheint nach kurzer Zeit der Dialog „Sie können nun Ihre
Sicherheitsdatei entnehmen“. Bestätigen Sie diese Meldung mit [OK].

Ihnen wird nun in einer Übersicht das Kreditkartenkonto
angezeigt.

Wichtig: Ändern Sie in der Spalte „Kontoart“ den Eintrag auf
„Girokonto“.

Anschließend klicken Sie auf [Fertigstellen]. Sofern Sie keine
weiteren Bankverbindungen einrichten möchten, bestätigen Sie den in
diesem Fall erscheinenden Folgedialog mit „Nein“.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit
uns unter einer der u.g. Rufnummern in Verbindung.

Alles kein Problem also. Am kommenden Wochenende soll ja sowieso wieder regnen …

Schönen Dank auch!

 

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Risiko Telefon

Bequem, aber gefährlich: Das Handy.

Wir weisen unsere Mandanten an, uns am Telefon keine vertraulichen Nachrichten zu übermitteln. Für schriftliche Nachrichten haben wir einen gesicherten Zugang. Zum sicheren Telefonieren nutzen wir in besonderen Fällen Verschlüsselungstechniken (secure IP mobile phones).

Deswegen der Hinweis des Strafverteidigers: Straftaten und Mobil-Telefone sind nicht kompatibel.

Video gefunden bei Via Jura.

 

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Steuererklärung auf einem Bierdeckel

Ich habe gestern die Unterlagen von meinem Steuerberater bekommen, die noch unterschrieben und ans Finanzamt geschickt werden müssen.

Die Steuererklärung habe ich vor dem Versand eingescannt:

Ich möchte den Bierdeckel sehen, der den Inhalt dieser 110 DinA4 Seiten aufnimmt. Aber ich freue mich über Politiker, die Visionen haben.

 

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