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In eigener Sache
Kurze Pause
Ich habe zur Zeit auf drei anderen Baustellen ein Fulltime-Programm, mit dem man auch sechs Leute rund um die Uhr beschäftigen könnte. Zudem wird hier im Untergrund des Blogs heftig gewerkelt.
Wenn es also in den nächsten Tagen nur bei der „Konkurrenz“ etwas zu lesen gibt: Ich – und das Blog – bleibe im und am Leben.
Bis nachher also …
Beschwerde der Woche
Nur mal kurz gestern Nachmittag aus der heimischen Krankenstation in die Kanzlei, um ein paar Unterschriften zu leisten. Das Wochenende sollte mir dann den Rest geben, damit ich Montag wieder fit bin.
So war der Plan. Dann kam der Blick in die „Private Post“-Kiste.
Ein Umschlag mit dem Absender der Rechtsanwaltskammer Berlin enthält in der Regel keine Werbung, sollte also erst einmal ernst genommen werden:

Der Komiker sehr geschätzte Herr Kollege Dr. Welf Haeger hat seine Drohung Ankündigung wahr gemacht und sich bei der Rechtsanwaltskammer über mich beschwert. Über mich! Ich bin erschüttert.
Die Kollegen bei der Anwaltskammer sicherlich auch. Denn sie haben das Verfahren gegen mich erst einmal in den standby modus gesetzt:

Zuerst soll mal die Generalstaatsanwaltschaft – die grundsätzlich zuständig ist für die echten[tm] Rüpel unter den Rechtsanwälten – gegen mich in Ruhe ermitteln.
Nur gut, daß meine Gastroenteritis so gut wie ausgeheilt ist. Wer weiß, was passiert wäre, wenn ich in akutem Zustand diesen Brief geöffnet hätte. ;-)
Dann warte ich mal, bis die Post aus Moabit kommt. Was ich dann zu tun habe, lese ich hier nochmal nach.
Kanzlei – Motto?
Da wir ohnehin an der Neugestaltung unseres Internet-Auftritts arbeiten, könnten wir doch auch gleich ein Kanzlei-Motto einführen:

Als Aufkleber an der S-Klasse könnte das allerdings zu Mistverständnissen führen, wenn er vor der Villa im Grunewald parkt.
(OK, für die Humorbefreiten unter den Lesern, hier isser, extra nur für Euch: ;-) )
NSU
Ich möchte an dieser Stelle mal daran erinnern, daß die Abkürzung „NSU“ bis vor ein paar Tagen eine ganz andere Bedeutung hatte.
Wenn es auch nur eine relative Kleinigkeit ist, aber dafür gehören die mordenden Dumpfbacken samt ihres behördlichen Supports an ihren empfindlichsten Körperteilen aufgehängt. Diese Verunstaltung nehme ich ihnen persönlich krumm.
Auslandsreise
Aus dem Speisewagen: Tschechisches Interieur. Tschechische Bedienung. Teschechisches Essen. Teschechisches Bier. Und dann kam die Rechnung:
226 Tschechische Kronen. Hatte ich keine. Deswegen hat der Kellner mir nachgelassen, in Euro zu zahlen. Nicht aus Gutmütigkeit oder Entgegenkommen. Ich war in Deutschland, auf dem Weg von Hamburg nach Berlin. In einem tschechischen Zug.
Urlaub in Tschechien für 2 Stunden. ;-) Und lecker war’s auch.
Für Nachmacher: Das war der IC 2071, werktags ab Hamburg Dammtor um 16:23 Uhr.
Strafverteidiger genötigt
Unter Androhung ganz empfindlicher Übel und Anwendung unmittelbaren, höchst schmerzhaften psychischen Zwangs durch unsere – ansonsten einigermaßen friedliche – Rechtsfachwirtin mußte ich mich dazu herablassen, ein Buch zu bestellen. Nicht so ein schönes Buch wie beispielsweise das Strafgesetzbuch von Fischer oder den StPO-Kommentar von Meyer-Goßner.
Es war nicht zu verhindern – ein Buch aus der Zivilprozeßabteilung:
Und das, obwohl die Vorauflage aus dem Jahre 2002 äußerlich noch so gut erhalten ist, daß man sie als „neuwertig“ bei eBay versteigern könnte, ohne rot zu werden.
Disziplinarbehörde lobt Strafverteidiger
Das mußte ja mal gesagt werden:
Mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nach erneuter Akteneinsicht reichte der Verteidiger des Beschuldigten eine umfassende Stellungnahme ein.
Die Bewertungen der anwaltlichen Einlassung durch Staatsanwaltschaft und zuständigen Richter überzeugen auch im Disziplinarverfahren, sodass ein weiterführendes Ermittlungsbedürfnis nicht vorliegt.
Quelle: Akte eines Disziplinarverfahrens, das nach dem Freispruch im Strafverfahren fortgeführt wurde.
Ein Lob von der Gegenseite … hört man als Strafverteidiger eher selten. Besten Dank auf diesem Wege an den „Ermittlungsführer„.
Beschwerde und Strafanzeige des Dr. Haeger
Herr Dr. Welf Haeger, seines Zeichens Clown und Rechtsanwalt, war – wie über 1.000 andere (Nur-)Rechtsanwälte auch – Teilnehmer der Mailing-Liste der Rechtsanwälte. Die Moderatoren der Liste vertraten die Ansicht, der Herr Dr. Welf Haeger nutze die Liste nicht so, wie es zwischen den anderen 1.000 Kollegen der Brauch ist. Deswegen haben sie Herrn Dr. Haeger aus der Liste ausgeschlossen.
Das gefiel Herrn Dr. Haeger nun aber nicht. Er brachte sein Mißfallen dann in einer hübschen Presseerklärung zum Ausdruck und in die Weltöffentlichkeit.
Teil dieser Öffentlichkeit scheine – aus Sicht des Herrn Dr. Haeger – auch ich zu sein. Jedenfalls ist unsere Kanzlei-eMail-Adresse offenbar in seinem Presseverteiler. So versorgte der Ex-Listige mich mit dem Wortlaut seiner Stellungnahme.
Die Auseinandersetzung, die Herr Dr. Haeger mit der Anwalts-Liste vom Zaun zu brechen begann, hat hohen Unterhaltungswert; seine Schreiben an die vorgesetzten Stellen kündigten jedenfalls ganz großes Kino an.
Daher habe mich auch ganz artig bei ihm bedankt.
Ich werde mir nun einen Vorrat an Popcorn besorgen und mit Interesse zuschauen, wie sich die Sache, ggf. bis zu Ihrer Einweisung, weiter entwickeln wird. Halten Sie mich bitte auf dem Laufenden.
Offenbar hat der Comedian das in den völlig falschen Hals bekommen. Statt sich nun über meine Aufmerksamkeit zu freuen, schickt er mir einen bösen Brief.
Er meint, meine „Frechheiten“ müsse er sich nicht gefallen lassen und und kündigte an, sich über mich bei der Rechtsanwaltskammer zu beschweren.
Wahrscheinlich werde ich auch Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten.
Whow. Der große Saal im Filmpalast!
Und wirklich, Herr Dr. Haeger ist kein Mann der leeren Worte. Heute morgen erreicht unsere Kanzlei eine Word-Datei:
Darin informiert Herr Dr. Haeger die Kollegen der Berliner Rechtsanwaltskammer über seine Auffassung,
dass Hoenig seinen Kollegen für „einweisungsreif in eine Irrenanstalt und damit geisteskrank“ hält.
Nach dortiger Rechtsauffassung eindeutig sei das eine Beleidigung nach § 185 „Straf-Gesetzbuch“. Und das verstoße dann auch noch gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43a BRAO.
„Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft“ will er auch „erstattet“ haben.
Und dabei habe ich es ihm wirklich gegönnt … seine gerichtliche Einweisung in die Anwaltsliste. Ich verstehe gar nicht, wie er meine Fanpost so falsch verstehen konnte.
Ende der Strafverteidigung – Sofortrente für Strafverteidiger
Das Strafgesetzbuch (StGB) wird zu Beginn des Jahres 2012 außer Kraft treten.
berichtete das Nachrichtenblatt Der Postillon bereits am vergangenen Mittwoch.
Aus gut unterrichteten Kreise wird berichtet, daß Strafverteidiger ab dem Datum des Außerkrafttretens des StGB bis zum jeweiligen Lebensende eine monatliche Rente in der Höhe erhalten, die den Kosten entspricht, die nach der Entlassung der nicht erfolgreich verteidigten Mandanten aus der Strafhaft eingespart werden.
Neulich, in der Kneipe
Mittagspause, ein Gespräch beim Bezahlen der Rechnung:
Bedienung [höflich, für’s Trinkgeld dankend]:
Und was arbeitet Ihr hier im Kiez? Bestimmt irgendwas am Schreibtisch, oder?
Verteidiger 1: [zurückhaltend, weil Mittagspause]:
Naja, nicht ganz richtig. Wir sind [schüchtern] Rechtsanwälte.
Bedienung:
Ah! Also solche Anwälte, die für ein einziges Schreiben 200 Euro verlangen?!
Verteidiger 2:
Schlimmer, viel schlimmer. Wir schreiben fast gar nichts, schwätzen nur dummes Zeug und sind dafür noch teurer.
Bedienung:
Dann seitd Ihr gar keine echten Rechtsanwälte?
Verteidiger 1 [selbstbewußt]:
Doch, doch, aber ganz besondere. Wir sind Strafverteidiger.
Bedienung [kämpferisch]:
Ah! Also solche, die die Verbrecher wieder aus dem Knast rausholen?!
Verteidiger 1:
Ja genau! Und dafür bekommen wir viel Geld, das wir dann hier in der Kneipe beim Mittagessen der Bedienung geben.
Verteidiger 2 [flüchtend]:
Ciao! Schönen Nachmittach noch …
Gut, daß dieses Gespräch beim Verlassen der Kneipe geführt wurde … wer weiß, was wir serviert bekommen hätten, wir bösen VerbrecherausdemKnastrausholer.


