Ende der Strafverteidigung – Sofortrente für Strafverteidiger

Das Strafgesetzbuch (StGB) wird zu Beginn des Jahres 2012 außer Kraft treten.

berichtete das Nachrichtenblatt Der Postillon bereits am vergangenen Mittwoch.

Aus gut unterrichteten Kreise wird berichtet, daß Strafverteidiger ab dem Datum des Außerkrafttretens des StGB bis zum jeweiligen Lebensende eine monatliche Rente in der Höhe erhalten, die den Kosten entspricht, die nach der Entlassung der nicht erfolgreich verteidigten Mandanten aus der Strafhaft eingespart werden.

 

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

4 Antworten auf Ende der Strafverteidigung – Sofortrente für Strafverteidiger

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    MaxR says:

    Sie Armer, eröffnen Sie dehalb ein Spendenkonto?
    ;)

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    Mangela Erkel says:

    Wieso die Anwälte? Die nicht Eingesperrten sollten das bekommen, was das einsperren kosten würde. Schließlich brauchen sie auch einen Gegenwert für die freiwillige Selbstverpflichtung nix schlimmes mehr zu machen. Macht die Industrie auch immer so…

    Die Anwälte können gern in produktive Berufe umschulen. :-)

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    dann können sich die Strafverteidiger ja mit den ganzen Betroffenen von Bußgeldverfahren zusammentun, die gerne auf einen „gesetzgeberischen Fehlers“ hinweisen, der dazu führte, dass das gesamte Gesetz über Ordnungswidrigkeiten außer Kraft getreten ist.