Robentragenüblichkeitsbeschluß (RTÜB)

Die ehrenwerten Kollegen der Berliner Rechtsanwaltskammer haben weder Kosten noch Mühen gescheut, die Frage der Robentragungspflicht für Rechtsanwälte im Kammerbezirk zu „evaluieren“. Der Vorstand der Kammer hat das Ergebnis dieser Ermittlungstätigkeit in einen formvollendeten Beschluß gegossen:

Das Tragen einer Robe sei demnach vor dem

? Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
? Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
? Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
? Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
? Kammergericht
? Landgericht Berlin
? Verwaltungsgericht Berlin
? Sozialgericht Berlin
? Amtsgericht Tiergarten in Strafsachen
? Amtsgerichten Tempelhof-Kreuzberg, Schöneberg und Pankow- Weissensee in Familiensachen

üblich.

Ich bedanke mich ausdrücklich für diese hochqualifizierte Fleißarbeit, der konsequenterweise aber auch die Androhung empfindlicher Übel folgen muß:

Tritt ein Kammermitglied entgegen der Üblichkeit vor Gericht ohne Robe auf, liegt ein Verstoß gegen § 20 BORA vor. Nach Auffassung des Vorstandes ist grundsätzlich eine Sanktionierung dieses Verhaltens dann erforderlich, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für eine geordnete Rechtspflege, insbesondere eine Störung der für die Rechtsprechung erforderlichen Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität, entsteht.

Sanktionierung bei „konkreter Gefahr für eine geordnete Rechtspflege“. Aha.

Das habt Ihr wirklich ganz prima gemacht, liebe Kollegen von der Rechtsanwaltskammer. Ich bin echt stolz auf Euch.

Besten Dank an den Kollegen Rolf Jürgen Franke für den Hinweis.
 

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

17 Antworten auf Robentragenüblichkeitsbeschluß (RTÜB)

  1. 1
    Thomas says:

    Bei diesen Roben- und Schlipsstreitigkeiten frage ich mich immer, ob alle Beteiligten nicht genug zu tun haben. Liegt doch so viel Laub auf den Straßen, das man wegkehren könnte…

      Kuhle Idee. Da mache ich sofort mit. In Robe und mit Schlips! crh
  2. 2
    Simone Weber says:

    Schmunzel, heißt das dann im Gegenschluss, dass ohne Robe die für die Rechtsprechung erforderlichen Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität gestört ist- also bei all den Gerichten bei denen keine Robenpflicht besteht…

  3. 3
    Ö-Buff says:

    Na, wenn das so ist, zieh ich mir demnächst bei Gericht auch so nen schwarzen Bademantel an.

  4. 4
    Hubertus says:

    Die werten Herren von der RAK scheinen ja massig Zeit haben.

    Aber wieso entscheidet sowas die RAK? Der absolute Obermacker im Gericht ist doch der Richter und soweit ich mich erinnern kann, gibt es dazu auch schon ein paar Gerichtsurteile über das Tragen von Roben.

    Ihr Juristen seid mir ein komisches Völkchen

  5. 5
    Peter Marx says:

    Ich Anwalt :-). Meine Sekretärin sagte immer zu mir: „Vergessen Sie Ihre Kutte nicht“.
    Na ja, Mummenschanz und Karneval ist nicht überall, vor Gericht aber allemal.

  6. 6
    W says:

    Och naja.. so sind se halt, die Herren. Sie hätten natürlich auch einfach eine Rundmail verfassen können des Inhalts, dass sie eine Robe zwar auch für ganz nett halten, sich zukünftig aber verbeten, mit Denunziationen und Bestrafungsersuchen bezüglich nicht berobter Kollegen belästigt zu werden. Aber dann hätte man dem Anspruch an eine ordentliche RAK wohl nicht genügt..

    Ich hätte ja gerne mehr solcher Regelungen. „An sämtlichen 36. Tagen eines jeden Monats darf auf dem Hindenburgdamm nur quer geparkt werden!“ oder so ähnlich …

    Aber Moment: AG Tempel-Kreuz?! Da wird man doch schief angesehen, _wenn_ man eine Robe überzieht? Dort ist doch wahrscheinlich schon die Jeans-Majorität erreicht. Und _dort_ soll die Robe üblich sein?

      Es ist das Familiengericht gemeint. Bei den anderen Abteilungen des AG T/K bleibt es dabei, daß man ohne diese Schutzkleidung auftreten „darf“. crh
  7. 7
    ???? says:

    In München gab es ein ewiges Hin und Her, weil ein Anwalt (Strafverteidiger) an einem heißen Sommertag keine Krawatte oder Hemd, sondern Robe, Jeans und T-Shirt getragen hatte. Der Richter schmiß ihn raus. Die Abendzeitung machte daraus einen Titel auf Seite 1.

    Bei einem Erörterungstermin hatte derselbe Anwalt bereits die gelbe Karte gesehen, weil er in Schlabberpulli und Badelatschen gekommen war. Die Kanzlei ist gleich in der Nähe.

    Ich kenne den Richter nicht privat, aber er gab ein Zeitungsinterview. Besagter Anwalt stammt aus der Berliner Gegend.

  8. 8
    RA Thomas says:

    Und für so etwas muß man jedes Jahr 350,- Euro Kammerbeitrag abdrücken… Ich bin weniger für die Robenpflicht als für ordentliche Kleidung unter der Robe. Was man dort vor allem bei Richtern und Staatsanwälten mitunter erdulden muß, ist eine Beleidigung für die Augen und eine echte Gefahr für die „erforderliche Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität“.

    Die oft unsägliche „Unterwäsche“ bei allen professionellen Verfahrensbeteiligten verdeutlicht auch die ganze Albernheit der Robenpflicht. Wenn ich in einem topmodernen dunklen Maßanzug mit passender Krawatte und Einstecktuch erscheine, verletze ich die Würde des Gerichts. Wenn ich mir einen löchrigen Lügenkittel über eine gewagte Auswahl aus dem KiK-Sortiment ziehe, bin ich passend gekleidet…

  9. 9

    Was die armen Roben wollen, interessiert wieder mal keinen ;)

  10. 10
    Jule says:

    Konkrete Gefahr für die Rechtpflege seh ich ja nur, wenn im Sommer nackte haarige Männerbeine unter der Robe vorgucken :-)

  11. 11
    fe says:

    die dreieinhalbjährige tochter von freunden sah mich jüngst berobt bei der arbeit und erzählt seitdem ihren kindergartenfreunden, ich arbeite als zauberer…

  12. 12
    RA in Berlin says:

    Es ist mal wieder eine Posse der RAK. Ich stimme RA Thomas zu, wichtiger wäre es, wenn einige Kollegen in ordentlicher Kleidung vor Gericht auftauchen würden.

    Es ist schon peinlich, wenn man vor dem Gerichtssaal auf den Mann im Anzug zugeht und ihn mit „Guten Tag Herr Kollege“ begrüßt und anschließend die Gestalt in zerrissener Jeans und mit altem Holzfällerhemd sagt, „Aber ich bin der Kollege“. Es muss nicht einmal ein Anzug sein, aber ein ordentliches Hemd wäre schon schön.

  13. 13
    Uli says:

    Ihr habt Probleme in Berlin…

  14. 14
    sternburg says:

    Ach – im Neubau wird gerobt? ist mir noch gar nicht aufgefallen.

    Kennt irgendjemand den Grund oder kann zumindest eine Ahnung vermitteln?

  15. 15

    […] Körperschaft – endlich! – die definitive Robentragungsguideline ausgearbeitet hat (unnachahmlich: “Robentragenüblichkeitsbeschluss (RTÜB)“). Damit sind wir in Berlin führend – bundesweit! Ich schließe mich aus vollem Herzen […]

  16. 16
  17. 17
    RA Gaedke says:

    Ähem,
    wer wählt die nochmal?
    Oder fallen die in Berlin vom Himmel?