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In eigener Sache
Neues Klingelschild
Nachdem wir nun die zweite Etage unserer Kanzlei für den Publikumsverkehr geöffnet haben, mußten auch die Klingelschilder neu beschriftet werden.

Liebe Besucher. Bitte achten Sie darauf, nicht auf den falschen Klingelknopf zu drücken.
Vorstellung: Der vierte Mann
Seit September schon arbeitet in unser Kanzlei ein vierter Mann – Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, unser Spezialist für das Verkehrszivilrecht.
Unsere Kanzlei hat stets das Ziel verfolgt, Rechtsdienstleistungen in nur sehr wenigen Gebieten anzubieten, dafür aber auf höchsten Niveau. Wir vertreten die Ansicht, es ist besser, sich mit einer Sache sehr gut auszukennen, statt in vielen Sachen nur mäßig. Mehr Qualität als Quantität war und ist unsere Devise.
Unser Dezernat „Motorradrecht“ hat sich im Laufe der Jahre weiter entwickelt, hin zum Verkehrszivilrecht: Wir haben Motorradfahrer zunächst auch dann vertreten, wenn sie Probleme mit Ihrem Auto hatten. Irgendwann beauftragte uns der erste Autofahrer, der über einen Motorradfahrer schimpfte, weil dieser ihm die Vorfahrt genommen hatte… Und auch unsere Fortbildungen waren meist auf Autofahrerprobleme focussiert.
Aber die Arbeit für den Kernbereich der Kanzlei – Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen – wurde auch nicht weniger.
Also haben wir einen neuen Arbeitsplatz eingerichtet – für Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, der die Mandanten der Kanzlei nun vor allem bei der Regulierung von Verkehrsunfällen unterstützen wird. Ihm zur Seite steht Frau Uschi Logar, die als erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte u.a. seit vielen Jahren bereits die Ansprechpartnerin für unsere „Unfall-Mandanten“ war und ist.
Bei alledem, es bleibt dabei: Es ist natürlich immer die bessere Variante, wenn man einen Rechtsanwalt weder für eine Strafverteidigung noch für die Regulierung eines Verkehrsunfalls braucht.
Hat es – oder man Sie – aber erwischt, lieber Blogleser, dann ist die Kanzlei Hoenig mit nun vier Anwälten am Start. Rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche.
Guten Morgen, Ihr Affen!
In unserer neuen Küche hing nach meinem Urlaub ein freundliches Bild an der Wand:
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, was mir das Kanzleiteam mit diesen Tierchen mitteilen möchte.
Aber … das Kanzleiteam wird auch nicht wissen, wer gemeint ist, wenn ich morgens früh freundlich in die Runde grüße. ;-)
Nachwuchs: ELWMS 2
Wir haben nachgerüstet:
Unsere erste Eier legende Wollmilchsau (ELWMS) ist in die Jahre gekommen. Seit 2004 hat sie gefaxt, gedruckt, gescannt, geemailt … und zwar stets ohne großartigen Ärger zu verbreiten. Und bevor eben dieser anfängt, haben wir uns zur Verjüngung unseres Zoos entschieden – nicht ohne der ELWMS 1 weiterhin das Gnadenbrot zu servieren.
Akteneinsicht – für 3 Tage
Die Staatsanwaltschaft gibt meinem Antrag auf Akteneinsicht statt. Die Akten haben wir abgeholt, weil sie sich nicht zur Versendung eignen sollen. Sagt die Geschäftsstelle.
Der Staatsanwalt läßt mir auch ausrichten, die Akteneinsicht werde mir für 3 Tage gewährt; bis dahin sollen die Akten wieder auf der Geschäftsstelle zurück sein.
Ich habe darauf verzichtet zu reagieren; auch wenn wir hier nicht in Bayern (Augburg oder Würzburg) sind, könnte das, was ich denke, zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich führen, wenn ich es äußern würde. Diese Behörde ist nicht imstande, die Akten zeitgemäß – d.h. zumindest als Hybrid-Akte elektronisch, oder wenigstens ordentlich zu führen. Aber ich soll den Papierwust quasi über Nacht durcharbeiten.
Ich bedauere sehr, daß es Menschen gibt, die mit so einen Zeug ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Und ich bin froh, daß wir hier einen gutgehenden Scanner (dazu morgen mehr) haben, um die Akten zu digitalisieren, bevor ich sie bearbeite.
Anrufer
Die Telefonanlage teilt mit: An einem ganz gewöhnlichen Dienstag habe ich über 20 Telefongespräche geführt. Mit Richtern, Staatsanwälten, Behörden, Mandanten …
In mehr als der Hälfte dieser Fälle habe ich die Telefonate vorbereitet und/oder anschließend eine Telefonnotiz zur Akte gespeichert. Gegen das Vergessen …
Es hätten noch ein paar mehr sein können, wenn mich unsere Mitarbeiterinnen nicht entlastet hätten. Das ist Knochenarbeit, anstrengend und nicht immer lustig.
Zu den laufenden Mandaten, die am Telefon bearbeitet werden, kommen natürlich auch neue Sachen. Oder auch nur schlichte Anfragen. Etwa solche hier:
Ich habe im Internet Ihre Telefonnummer gefunden und habe da mal eine Frage an Herrn Hoenig.
Die Mitarbeiterin bittet in solchen Fällen den Anrufer, sein Problem kurz zu umreißen. Oft läßt sich die Frage auf diese Weise bereits klären und ich habe Zeit, mich um die Sachen zu kümmern, die sich nicht von alleine erledigen. Führt das nicht zum „Erfolg“, bitten wir den Anrufer, seine Frage per eMail zu formulieren. Dann kann ich mich in einer ruhigen Minute mit der Frage auseinandersetzen und sie so oder so beantworten.
In der vergangenen Woche hatten wir einen Anruf, da funktionierte das nicht. Die Anruferin wollte weder mit unserer Mitarbeiterin sprechen, noch war sie bereit, mir eine eMail zu schreiben. Es war ihr zu aufwendig, ließ sie wissen.
Im Anschluß an das Telefonat erhielt ich per Twitter mehrere Nachrichten der Anruferin:
Glaube, ich hätte bei meinen Telefonat gerade sagen müssen, es geht um eine Million ^^ – ok, weiter recherchieren.
Schade, hätte Sie wirklich mal recherchemäßig gebraucht — aber ich habe Sie da überschätzt.
… und jetzt suche ich weiter: RA Strafrecht für kleine Frage
Und Schluss @KanzleiHoenig aus meinem Leben gestrichen …
Ich helfe gern, auch ohne daß es gleich eine Kostennote gibt, solange es den Rahmen nicht sprengt. Aber ich würde mich freuen, wenn Anrufer sich dann auch ein wenig auf meine Bedürfnisse einstellen.
Ich muß wohl akzeptieren, daß nicht jeder die Gabe hat, andere mit höflicher Rücksicht um einen Gefallen zu bitten.
Bildquellenangabe: Rike / pixelio.de
Austausch an der Theke
Auch diesmal war auf dem alljährlichen Wochenende der Berliner Strafverteidiger in Bad Saarow ein Schwerpunkt die vielen Gespräche in den Pausen und abends beim Empfang in der „Bühne„.
Der Kollege Kunold schreibt in seinem Kommentar zu meinem Beitrag über das diesjährige Programm, man könne sich solche Veranstaltungen sparen und die Kosten dafür in gute Fachliteratur investieren. Diese Ansicht halte ich für unzutreffend, und möchte dies mit einer kleinen Geschichte begründen.
Beim Bier an der Theke kam ich mit einem Kriminalbeamten ins austauschende Gespräch. Themen waren selbstverständlich wieder einmal die vielen Vorurteile, die wir beide gegenüber der jeweils anderen Seite hegen und pflegen.
Der Polizist reklamierte unter anderen die „Show, die von Euch Strafverteidigern immer wieder zu Beginn einer Verhandlung veranstaltet wird.“ Diese Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen gleich zu Beginn der Hauptverhandlung seien doch nur – meist erfolglose – Versuche, den Prozeßstart zu sabotieren.
Ich habe mich gefreut, ihm die Hintergründe liefern zu können, aus welchem Grund sich diese Anträge auf den Beginn einer Verhandlung konzentrieren müssen. Die Strafprozeßordnung (z.B. § 25 StPO, Burhoff – Widerspruchslösung, § 222b StPO) gibt den Verteidigern eben nur ein enges Zeitfenster vor, in dem Ablehnungsgesuche, Widersprüche und Rügen angebracht werden dürfen.
Kriminalbeamte sind eben keine Volljuristen und Strafverteidiger keine Kriminalisten. Vielfach sind eben nur ein paar Grundlagen der jeweils anderen Profession bekannt – böse Zungen sprechen von gefährlichem Halbwissen.
Auch und gerade wegen dieser austauschenden Theken- und Pausengespräche sind Fortbildungsveranstaltungen nicht durch Fachliteratur ersetzbar.
Auf diesem Wege daher ein kleiner Dank an den Kriminalen, der auch bei mir wieder an der einen oder anderen Stelle für mehr – wertvolles – Verständnis für die Arbeit meiner Gegenseite gesorgt hat. Wenn man weiß, warum sich die andere Seite so oder so verhält, läßt sich eine Verteidigung auch besser ausrichten.
Und wenn man sich dann auch noch auf der Rückfahrt aus Bad Saarow auf dem Fahrrad gemeinsam mit einem Kollegen den Sonnenuntergang hinter der Spree anschauen kann, ist das durchaus auch eine Beschäftigung, der man am Wochenende nachgehen kann, lieber Kollege Kunold. ;-)
Die Gelegenheit ist günstig …
… für die Berliner Strafverfolger.
Am heutigen Freitag sind die besten unter den Berliner Strafverteidigern nämlich in Bad Saarow, um noch besser zu werden.
Beim Wochenendseminar zum Thema „Ethik im Strafprozess“ bin ich gespannt, wie heute Abend RiBGH (2. Senat) Prof. Dr. Thomas Fischer und RA Dr. Stefan König sich zanken miteinander auf dem Podium diskutieren. Die eine oder andere Frage hätte ich da auch noch an Herrn Fischer. Ich schau mal, ob ich per Twitter etwas darüber berichten kann.
Morgen, am Samstag dann, arbeite ich mit an der „Effektiven Verteidigung, einer Parallelwelt zur StPO“ und versuche zu ermitteln, ob das „per se Strafvereitelung“ sein kann.
Andere Verteidiger kümmern sich um die „Effektive Strafverfolgung um jeden Preis„. Also solche, die am Freitag-Nachmittag und Samstag stattfindet, weil so gut wie keiner in Berlin ist, der die Verfolger daran hindert. ;-)
Und ja: Ich freue mich auch darauf, viele andere der „Schmuddelkinder unter den Rechtsanwälten“ abends beim geselligen Teil der Veranstaltung wieder sehen zu können, die mir im Laufe des vergangenen Jahres nicht über den Weg im Kriminalgericht gelaufen sind.
Selbstverteidigung auf legaler Bühne
Die Legal Tribune ONLINE, genauer: Constantin Baron van Lijnden weist freundlich hin auf „juristische Basics per E-Mail-Kurs vom Anwalt„. Er bemüht dazu einen Sponti-Spruch, der in bewegten Zeiten die Welt verändern sollte und auch heute noch – auf jeden Fall im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden – seine uneingeschränkte Richtigkeit hat: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Van Lijnden beschreibt einmal mehr unseren kostenlosen eMail-Kurs zur Selbstverteidigung in Bußgeldsachen.
Nachdem der Kurs nun bereits mehrfach in den (professionellen) Medien erwähnt wurde, fehlt jetzt noch das Zitat durch ein Oberlandesgericht in einer Rechtsbeschwerdeentscheidung. Schade, daß Herr Burhoff – als Richter – außer Dienst ist. ;-)
Besten Dank, Herr van Lijnden.
Kommentare deaktiviert für Selbstverteidigung auf legaler Bühne
An die Creditreform: Persönlich – Vertraulich
Die Creditreform schreibt mir einen persönlichen – vertraulichen Brief. Per Fax:
Schönen Dank auch für Ihre Diskretion!
Ich glaube, daß ich mit meinem unguten Gefühl nicht ganz falsch liege und diesem Inkassounternehmen zu Recht untersage, unter anderem meine Privatanschrift zu speichern, die sich diese Datenkrake aus welchen dunklen Kanälen auch immer „besorgt“ hat.
Weiß der Teufel, an wen die Creditreform sonst noch Informationen auf „vertraulichem“ Wege verbreitet.



