In eigener Sache

Ganz schön frech

Da versteckt sich ein Autor hinter dem Pseudonym „Haufe Online Redaktion„, um über unser Weblog zu schreiben. Hat er Angst, wenn er berichtet, daß ich einen „unkomplizierten, schnoddrigen Ton“ anschlage und manchmal „richtig zornig werden“ werden kann?

Hey, Haufe-Online-Autor. Ich will doch nur spielen! 8-)

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Verfassungsrechts-Quickie

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, mit dem Dozenten Meinhard Starostik allein im Ellington Hotel zu sitzen. Der Große Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Peter Zuriel, hatte zur Fortbildung geladen – an dem Tag, an dem Deutschland die Holländer besiegen sollte.

Die Veranstaltung begann pünktlich (d.h. auf die Sekunde genau!) und endete 90 Minuten später. Also noch rechtzeitig, daß zumindest der Dozent, Rechtsanwalt Meinhard Starostik und der Kollege Peter Zuriel den Beginn des Fußballspiel nicht versäumen mußten.

Die Kürze des Vortrags hatte den großen Vorteil, daß der Inhalt auf das Wesentliche beschränkt wurde, das die Zuhörer dann aber auch bequem „mitnehmen“ konnten.

Wenn man sich das Seminar-Skript des Rechtsanwalts, der im Nebenberuf eben auch Verfassungsrichter ist, beim Schreiben einer Beschwerde neben die Tastatur legt, ist man schon ein großes Stück näher am Erfolg. Es gibt aber noch einige verborgene Fußangeln, die man kennen sollte, damit man nicht dran oder drin hängen bleibt.

Für den Blogleser interessant sind aber vielleicht zwei Inhalte des Vortrags.

Nur 4% aller Berliner Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Diese Miß-Erfolgsquote mag auch darauf zurück zu führen sein, daß viele Beschwerden ohne anwaltliche Unterstützung erhoben werden. Diese Rechtsmittel scheitern dann an den sehr hohen Hürden der Zulässigkeit. Aber auch viele Rechtsanwälte stolpern offenbar über diese Anforderungen (die eigentlich klar aus dem Gesetz hervorgehen).

Überrascht war ich darüber, welche Rechtsgebiete die Dauerbrenner unter den Beschwerden sind. Ok, geschenkt – die Nummer 1 ist Strafrecht. Haftsachen sind sehr beliebt bei Grundrechtsverletzten. Auf die Nummer 2 wäre ich nicht gekommen …

Besten Dank für den spannenden Vortrag an den Dozenten und für die gute Organisation an Peter Zuriel.

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Unser Zeithonorar und die Aufwandserfassung

Nicht nur für die Schweizer ist Geld eine ernste Angelegenheit. Für einen Strafverteidiger ist es zudem noch eine unangenehme. Denn die Mandanten kommen zu ihm, weil sie ein Problem haben. Dieses Problem wird nicht kleiner dadurch, daß sie für die Problemlösung Geld zahlen sollen. Wir versuchen irgendwie ein Mittelmaß zu finden, mit dem beide Seiten klarkommen können.

In vielen Fällen ist die Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand eine faire Sache – für den Mandanten und für uns. Wir berechnen regelmäßig den zeitlichen Aufwand, den der Strafverteidiger mit der Bearbeitung hat. Dessen Unterstützung durch das Team der Kanzlei erfassen wir zwar auch, es ist aber in der so vereinbarten Vergütung des Verteidigers pauschal enthalten; dieser Aufwand wird – auch wenn er eine hochqualifizierte Arbeit darstellt – bei uns nicht gesondert berechnet.

Im Vergleich zum Pauschalhonorar ist so gewährleistet, daß der Mandant für einen geringen zeitlichen Aufwand keine hohen Pauschalen zahlt; andererseits arbeitet sich der Verteidiger keinen Wolf für einen – aus welchen Gründen auch immer – zu tief angesetzten Gesamtpreis.

Ein wesentliches Merkmal unserer Abrechnungen ist die Transparenz. Wir liefern grundsätzlich eine monatliche Abrechnung, wenn sich das Mandat zeitlich in die Länge zieht. Grundlage für die Abrechnungen ist die Aufwandserfassung. Eine solche Erfassung hat dann schon einmal den Umfang mehrerer Seiten, auch deswegen, weil wir die Anwaltsstunde stets minutengenau abrechnen.

Und wie reagiert die Mandantschaftschaft auf diese Abrechnung? Hier mal ein Beispiel (screen shot aus unserer WebAkte):

Ich bin mir sicher, daß wir mit dieser kleinen Konversation das für beide Seiten lästige Thema gut in den Griff bekommen haben (trotz der Rechtschreibefehler ;-) ).

Wie wir ansonsten mit dem sauer Verdienten unserer Mandanten umgehen, haben wir hier zusammen gefaßt.

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Fortgebildeter Strafverteidiger

SchlubankGegenüber der Rechtsanwaltskammer muß ich regelmäßig nachweisen, daß ich gebildet bin. Also: Fortgebildet.

Das hängt mit dem Titel zusammen, den ich führen darf: Den Fachanwaltstitel. Fachanwalt für Strafrecht darf sich eben nicht jeder Strafverteidiger nennen.

Mindestens 10 Stunden im Jahr muß sich ein solcher Fachanwalt auf eine Seminarbank setzen, um sich aktuelles Wissen anzueignen und altes Wissen aufzufrischen.

Weil aber nicht nur die Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Interesse an meiner Aus- und Fortbildung haben, stelle ich nun auch dem geneigten Publikum die Zettel zur Verfügung, mit denen ich nachweise, womit ich meine Freizeit und so manches Wochenende verbringe.

Und ja: Es ist nicht verboten, auch mehr als diese Mindest-10-Stunden-im-Jahr Nachhilfe zu nehmen. :-)

Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

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Straßenköter

Dieser Schmierfink, der auf unserem Kanzleischild sein Revier abzustecken versucht, sollte berücksichtigen, daß wir eine Reihe von dankbaren Mandanten haben, für die Folterkonventionen nur einen unverbindlichen Empfehlungscharakter haben.

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Bodenhaftung

Sie freuen sich, dass Tegel doch noch länger geöffnet hat: Menschen, die den Flughafen zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Sie sammeln Flaschen, manchmal übernachten sie auch hier.

Sandra Dassler erinnert im Tagesspiegel an Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln leerer Pfandflaschen verdienen (müssen). 30 bis 40 Flaschen ist der Umsatz eines Tages. 15 bis 25 Cent pro Stück bekommen sie im Discounter dafür.

Wir, die kein Problem damit haben, im Flughafen-Café kurz vor dem Abflug noch mal eben ein belegtes Brötchen zu kaufen und mit dem Gegenwert von 15 Pfandflaschen zu bezahlen, sollten die Bodenhaftung nicht verlieren.

Bild: Daniela B. / pixelio.de

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ARAG – versenkt

Das Landgericht Hamburg schreibt der ARAG nun schon zu zweiten Male ins Gesangbuch, daß der Versicherer es unterlassen möge, wettbewerbswidrige Schleichwerbung zu betreiben.

Bereits am 3. Januar 2012 erging im Wege einer einstweiligen Verfügung des LG Hamburg – 312 O 715/11 – an die Marketing-Abteilung der ARAG der gerichtliche Hinweis, daß diese Art der Werbung in der seriösen Geschäftswelt eher unerwünscht ist:

„Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne.“

Über diesen groben Unfug des Rechtsschutzversicherers hatte ich bereits im RSV-Blog berichtet.

Die Versicherungsfritzenjuristen, die sich von der ARAG bezahlen lassen, fanden diesen Kommentar aber völlig in Ordnung so. Offenbar bewegt sich das „Know-how unserer Rechtsexperten“ auf einem Niveau, das sich durchaus noch ein wenig anheben läßt.

Deswegen haben sich die Richter am Landgericht Hamburg noch ein weiteres Mal bemüht, dem Versicherer zu erklären, daß diese Werbung nicht gut fürs Geschäft ist:

Keines der ARAG-Argumente konnte die Robenträger jedoch überzeugen, so dass das Gericht (LG Hamburg, Urt. v. 24.04.2012 – Az.: 312 O 715/11) die einstweilige Verfügung inhaltlich voll bestätigte.

berichtet Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, der diese Fortbildungsmaßnahme des Hamburger Landgerichts kompetent unterstützt hat.

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die unsere Kanzlei mit diesem Laden Versicherer gemacht hat und immer wieder auf’s Neue macht, dürfte das Seminar für die gelb-schwarzen „Rechtsprofis“ noch fortgesetzt werden.

Über die naheliegende Vermutung, daß der Versicherer die Prämien seiner Kunden lieber in sinnlose Blogkommentare und Rechtsstreitigkeiten versenken könnte, statt die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen, muß ich nochmal nachdenken, bevor ich sie hier äußere.

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Der Sonntags-Notruf

Aus der Telefonnotiz:

Anrufer teilte mit: „Es geht um das Thema Strafrecht.“ Berichtete viel und sehr durcheinander. Dann sagte er: „Bitte geben Sie es nicht weiter, es soll mich keiner anrufen.“

Eine Rückrufnummer hat er nicht hinterlassen.

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Aus-Flug am Wochenende

Fluch-Zeug, wenn man noch untrainiert ist.

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Dem Blogbetreiber geht es gut

Geht es dem Blogbetreiber gut? Verhindern Arbeit oder Urlaub neue Einträge? Eben solche werden durchaus vermisst …

fragt der Kommentator tapir.

Meine kleine Nebentätigkeit, der ich den Zeiten nachgehe, in denen ich nicht gerade mit Bloggen beschäftigt bin, hält mich ein wenig unter Spannung.

Erst die Verteidigung, dann das Bloggen. Ein Mann muß Prioritäten setzen!

Es geht aber bald weiter … versprochen.

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