Unser Zeithonorar und die Aufwandserfassung

Nicht nur für die Schweizer ist Geld eine ernste Angelegenheit. Für einen Strafverteidiger ist es zudem noch eine unangenehme. Denn die Mandanten kommen zu ihm, weil sie ein Problem haben. Dieses Problem wird nicht kleiner dadurch, daß sie für die Problemlösung Geld zahlen sollen. Wir versuchen irgendwie ein Mittelmaß zu finden, mit dem beide Seiten klarkommen können.

In vielen Fällen ist die Vereinbarung einer Vergütung nach Zeitaufwand eine faire Sache – für den Mandanten und für uns. Wir berechnen regelmäßig den zeitlichen Aufwand, den der Strafverteidiger mit der Bearbeitung hat. Dessen Unterstützung durch das Team der Kanzlei erfassen wir zwar auch, es ist aber in der so vereinbarten Vergütung des Verteidigers pauschal enthalten; dieser Aufwand wird – auch wenn er eine hochqualifizierte Arbeit darstellt – bei uns nicht gesondert berechnet.

Im Vergleich zum Pauschalhonorar ist so gewährleistet, daß der Mandant für einen geringen zeitlichen Aufwand keine hohen Pauschalen zahlt; andererseits arbeitet sich der Verteidiger keinen Wolf für einen – aus welchen Gründen auch immer – zu tief angesetzten Gesamtpreis.

Ein wesentliches Merkmal unserer Abrechnungen ist die Transparenz. Wir liefern grundsätzlich eine monatliche Abrechnung, wenn sich das Mandat zeitlich in die Länge zieht. Grundlage für die Abrechnungen ist die Aufwandserfassung. Eine solche Erfassung hat dann schon einmal den Umfang mehrerer Seiten, auch deswegen, weil wir die Anwaltsstunde stets minutengenau abrechnen.

Und wie reagiert die Mandantschaftschaft auf diese Abrechnung? Hier mal ein Beispiel (screen shot aus unserer WebAkte):

Ich bin mir sicher, daß wir mit dieser kleinen Konversation das für beide Seiten lästige Thema gut in den Griff bekommen haben (trotz der Rechtschreibefehler ;-) ).

Wie wir ansonsten mit dem sauer Verdienten unserer Mandanten umgehen, haben wir hier zusammen gefaßt.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

8 Antworten auf Unser Zeithonorar und die Aufwandserfassung

  1. 1
    Rudi says:

    Die Zufriedenheit mit der übersichtlichen Kostenaufstellung bedeutet aber noch nicht, daß der Mandant auch (pünktlich) zahlt.

    Ich habe mit Stundenabrechnungen keine guten Erfahrungen gemacht. Die meisten Mandanten scheinen der Ansicht zu sein, es sei völlig übertrieben, wenn der Anwalt es auch nur wagt, den Stundensatz eines Handwerkers anzusetzen (insbesondere sehen das Handwerker so…).

    • Die Höhe des Stundensatzes besprechen wir mit dem Mandanten stets ausführlich, und zwar noch vor der Auftragserteilung. Dabei ist auch Thema, was ihm unsere Arbeit wert ist. Diese Wertschätzung führt dann diesseits zu der Prüfung, ob wir den Auftrag annehmen. Ist das geklärt, gibt es hinterher keine langen Gesichter. Auf keiner der beiden Seiten. crh
  2. 2
    C.Günther says:

    Ich komme zwar aus einer etwas anderen Branche, aber Im Grunde rechnen wir genauso ab. Die Vergütung nach Zeitaufwand halte ich auch aus Transparenzgründen für sinnvoll. Auch bei uns wird für das Büroteam nicht extra gezahlt und wir bieten ebenjene minutengenaue, monatliche Abrechnung.

    Pauschalen vereinbaren wir immer dann, wenn der Mandant auf der sicheren Seite sein will. Bisher sind wir mit dieser Kombination gut gefahren.

    @Rudi
    Zufriedenheit bedeutet tatsächlich noch nicht, dass der Mandant pünktlich zahlt. Aber wenn er grundsätzlich zahlen kann, gibt man ihm dadurch einen zusätzlichen Anreiz.

  3. 3
    Robert P. says:

    Ich bin neugierig und würde gerne eine Ihrer Aufwandserfassungen (anonymisiert natürlich) sehen, um mir ein besseres Bild davon machen zu können. Wäre das möglich, Herr Hoenig?

    • Vorschlag: Begehen Sie eine Straftat, lassen Sie sich dabei erwischen und melden Sie sich dann hier wieder. Je nachdem, was Sie sich trauen, schicke ich Ihnen monatelang jeweils zum 3. eines jeden Monats gern eine. Dann habe ich nicht die Arbeit mit dem Anonymisieren. ;-) crh
  4. 4
    meine5cent says:

    Die Transparenz und Tätigkeitsbeschreibung bei der Abrechnung von Zeithonorar emfpiehlt sich auch deshalb, weil man sonst beim Einklagen seiner Vergütung (falls man das will/muss) auf die Nase fallen kann : BGH IX ZR 18/09 Rdnr. 77 ff..

    • Wir verklagen unsere (ehemaligen) Mandanten nicht auf Zahlung der Vergütung. Wenn die Zahlung nicht freiwillig erfolgt, haben wir etwas falsch gemacht. crh
  5. 5
    meine5cent says:

    p.s.:Z.B. in der Lareda Hessen kann man sich dann im zweiten Berufungsurteil des OLG Frankfurt 4 U 3/08 aus 2011 nach der oben genannten BGH-Entscheidung unter Rdnrn. 58 bis 1055 (!!!) ansehen, wie solche Rechnungen zerpflückt werden nach ausreichend oder nicht ausreichend dargelegter Anwaltstätigkeit.

  6. 6

    @Rudi:

    «Die Zufriedenheit mit der übersichtlichen Kostenaufstellung bedeutet aber noch nicht, daß der Mandant auch (pünktlich) zahlt.»

    Ich nehme an, auch in Deutschland arbeiten Rechtsanwälte – sofern möglich – mit Vorschüssen.

  7. 7
    meine5cent says:

    @crh: Wenn sie nicht zahlen
    „haben wir etwas falsch gemacht“ = keinen ausreichenden Vorschuss genommen ? ;)

    Aber in der Tat wird das Einklagen der Vergütung in der Anwaltschaft teils als unfein angesehen oder auch wegen mangelnder Vollstreckungsaussichten unterlassen.

  8. 8
    Egbert Sass says:

    Hm, also lieber gleich Inkasso Moskau beauftragen. Oder noch besser Inkasso Tirana? Oder gar Harley fahrende Engel? Fragen über Fragen.

    • Nein-nein, das ist die Behandlung, die wir für manche Blogkommentatoren vorgesehen haben. crh