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Jahresarchive: 2010
Regen bringt Segen
Als gegen halb elf auch noch kräftiger Regen einsetzte, ließ das Interesse an der Randale weiter nach.
Quelle: Tagesspiegel
Relativ ruhig, in Kreuzberg. Richtige Revolution gibt es eben nur bei gutem Wetter.
Was liegt der auch da rum?
Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: § 340 I 1 StGB.
Allerdings: Trotz hunderter Zeugen und dieses Videoclips wird der Amtsträger wohl nicht zu ermitteln sein.
Update:
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt leitete die Polizei gestern Abend aufgrund eigener Beobachtungen gegen einen Mitarbeiter ein. Bei der polizeiinternen Videoübertragung und -dokumentation war zu sehen, wie ein Polizist gegen 20 Uhr 30 in der Wiener Straße während eines Einsatzes einer zu Boden gestürzten Person einen harten Tritt versetzte. Die für Amtsdelikte zuständige Fachdienststelle beim Landeskriminalamt hat noch gestern die Ermittlungen übernommen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Ausgebremst

So sieht das aus, wenn man sich nicht früh genug um das Wesentliche kümmert.
Das gibt nun neue Beläge und eine neue Scheibe. :-(
Vernichtendes Urteil
Die beiden Jungs haben sieben Monate im Knast gesessen. Die Anklagebehörde hatte ihnen vorgeworfen, einen Mord versucht zu haben. Nach einem „gespenstischen Prozess“ kam der Freispruch.
„Ich wüsste gern, welches Bild die wirklich von uns hatten“, sagt Yunus über den Staatsanwalt und die Richterin. Rigo zuckt mit den Schultern. „Denen hat was Menschliches gefehlt“, sagt er.
„Unmenschlichkeit“ lautet das Urteil des Waldorfschülers. Als Schüler eines Jungengymnasiums hätte ich es wesentlich deutlicher formuliert.
(Zitat aus dem Tagesspiegel.)
Grinsend winken
Auf dem Gerichtsflur stapelten sich ‚mal wieder die Medienvertreter. Man hatte kaum eine Chance, nicht auf irgend einem Speicherchip abgebildet zu werden.
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Der Kameramann, der für irgendeinen Privatsender mit seinem Instrument gnadenlos draufhielt, bestätigte mir – ziemlich übel gelaunt – etwas später: Einfach grinsen und in die Kamera winken, dann kann man sich sicher sein, daß das Material für die TV-Paparazzi unbrauchbar wird.
Foto: Widdertier via Pixelio
Kein Motorradfahrer
Wobei ich auf dem Motorrad auch die Angst hätte, ob ich bei dem Tempo das Lenkrad noch festhalten kann, aber ich bin kein Motorradfahrer.
schreibt Jürgen Schöne in seinem Red Tape.
Lieber Kollege, der letzte Halbsatz ist überflüssig. Das ergibt sich ganz zwanglos aus dem Halbsatz davor. ;-)
Engel und Banditen verboten
Um sieben Uhr früh durchsuchten 300 Polizeibeamte, darunter ein Spezialeinsatzkommando, Vereinsheime und zehn Wohnungen von Mitgliedern der „Hells Angels MC Charter Flensburg“ sowie der „Bandidos MC Probationary Chapter Neumünster“. Dabei wurde das Vereinsvermögen eingezogen. Das gestern ausgesprochene Verbot in Schleswig-Holstein begründete Innenminister Klaus Schlie (CDU) in Kiel: „Beide Vereine verstoßen gegen die Strafgesetze und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“ Dies belegten illegaler Waffenhandel, Körperverletzungen und versuchte Tötungsdelikte.
berichtet die Welt Online.
Es ist damit zu rechnen, daß noch von einem Gericht geprüft wird, ob die Verbote zu Recht ergangen sind. Die beiden Vereine sind wohl eher in der Lage, sich mit einem Rechtsmittel gegen das Verbot zu wehren, als die Handvoll Rocker des Chicanos MC Barnim, der im August 2009 verboten wurde.
Absehbar ist auch, daß nach den Verboten in Brandenburg und nun in Schleswig-Holstein auch andere Bundesländer auf den Zug aufspringen werden:
Die Verbote werden nach meiner Einschätzung dazu führen, dass der staatliche Druck auf die Hells Angels und Bandidos bundesweit zunehmen wird. Ich schließe nicht aus, dass andere Innenminister sich sehr genau darüber informieren werden, wie wir vorgegangen sind.
äußerte sich Klaus Schlie, Innenminister von Schleswig-Holstein gegenüber der Bikers News.
Schlie möchte sich aber nicht überall unbeliebt machen:
Ich wünsche allen Rocker- und Motorradclubs, die friedlich und gesetzestreu ihrem Hobby nachgehen, eine unfallfreie Motorradsaison.
wird er von Michael Ahlsdorf in der BN abschließend zitiert.
Richterliche Stimmungsmache
Klare und deutliche Worte statt diplomatische Schönrederei sind sehr oft das bessere Mittel der Wahl. Jedenfalls wenn es um Blogbeiträge oder sonstige polemische Veröffentlichungen geht.
Handelt es sich hingegen um die Begründung richterlicher Entscheidungen, meine ich, daß die Wortwahl eher gemäßigt sein sollte. Richter sollten sich allein aufgrund ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege und damit als Teil der Staatsgewalt grundsätzlich zurückhalten mit blumigen Äußerungen.
Nun gibt es aber auch insoweit Unterschiede: Ein Richter am Verwaltungsgericht wird seine Urteile anders formulieren wie ein Richter am Strafgericht. Das macht der Umgang. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Urteile des Strafrichters am Amtsgericht Tiergarten Rüdiger Warnstädt genannt; bei ihm hat man durchaus den Eindruck, daß da etwas Grenzwertiges geschieht.
Richter Warnstädt war aber nun einmal eine Marke in Moabit, war als solche akzeptiert und konnte sich seine markigen Richtersprüche auch aufgrund seines Alters seiner Erfahrung erlauben.
Wenn aber nun ein Düsseldorfer Zivilrichter daherläuft und die Linguistik der Trolls aus dem Heiseforum in die Gründe seiner Entscheidung einfließen läßt – selbst wenn es sich „nur“ um einen Kostenbeschluß handelt, dann ist für mein Gefühl (s)eine Grenze überschritten.
Man kann sowohl von der Content Services Ltd. als auch von dem Rechtsschutzversicherer ARAG halten was man will. Das Auftreten beider Gesellschaften im zivilen Rechtsverkehr ist sicherlich umstritten und veranlaßt den einen oder anderen Blogger (oder Heisetroll) zur stimmungsvollen Stellungnahme.
Der Herr Richter am Amtsgericht Düsseldorf Fischer (laut Geschäftsplan ist er zuständig für die Abteilung 43) sollte eine Gesellschaft in einer Beschlußbegründung vom Umfang einer DinA4-Seite aber nicht insgesamt sieben Mal als Abzocker titulieren.
Sowas hätte sich selbst ein Richter Warnstädt nicht erlaubt. Ein kleiner Zivilrichter sollte sich erst recht zurückhalten. Dem Herrn Fischer wird dieses Urteil ganz bestimmt irgendwann einmal auf die Füße fallen.
Anm.: Nein, ich vertrete weder die Interessen der ARAG, noch die der Content Services Ltd.
Von vornherein vollkommen unsinnig und überflüssig
Ich würde es nicht glauben, wenn ich es nicht in den Händen halten würde: Die Stellungnahme eines Kollegen zu meiner Klage, mit der ich die Kosten der Verteidigung gegenüber dem ehemaligen Mandanten geltend mache. Schreibmaschine per Kohle auf Durchschlagpapier.
Es ging um den Münchener Haftbefehl, der hier in Berlin vollstreckt wurde. Der Kollege, der seinerzeit von der Mutter meines Mandanten beauftragt wurde, hatte sich bereits in dem Strafverfahren als Spezialist geoutet.
Nun setzt er sich dafür ein, daß ich mit meiner Klage keinen Erfolg habe:
Diese Stellungnahme muß man von vorn nach hinten durchlesen; das ist etwas ganz Besonderes, sowas bekommt man nur einmal im Leben zu Gesicht. Ich schätze, daß dieser Schriftsatz sogar dem Zivilrichter das Wasser in die Augen treiben wird.


