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Jahresarchive: 2010
Fluchtgefahr bei der Geburt
In den nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.
Quelle: FR-Online
Ich glaub’s nicht. Ich glaub’s einfach nicht. Das kann gar nicht stimmen. Nicht bei uns. Nicht unter der Regie von Artikel 1 Grundgesetz. Niemals.
Danke an den Knilch für diesen unglaublichen Link. crh
Rücknahme einer Falschaussage?
Der kluge Zeuge redete sich um Kopf und Kragen. Belastete sich und andere. Und erzählte erkennbar viel unwahres Zeug.
Irgendwann war es genug und das Gericht unterbrach die Vernehmung. Förmlich entlassen wurde der Zeuge allerdings nicht, er sollte später noch weiter vernommen werden.
Der Zeuge scheint dann doch etwas gemerkt zu haben; jedenfalls erschien er im zweiten Termin dann mit einem Strafverteidiger als Zeugenbeistand. Der Kollege reagierte auf die erste Frage des Vorsitzenden mit dürren Worten:
1. Das, was sein Mandant in dem ersten Teil seiner Vernehmung ausgesagt hatte, sei unrichtig gewesen. Er nehme die Aussage zurück. Weitere Erklärungen dazu gebe er nicht ab.
2. Im übrigen mache er von nun von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch.
Ob das nun ausreicht, um zumindest die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Falschaussage zu verhindern, glaube ich allerdings nicht.
Der BGH und das Brechmittel
Das Landgericht Bremen hat den zur Tatzeit 41-jährigen Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, fahrlässig als Arzt den Tod des 35 Jahre alten C., eines Staatsangehörigen der Republik Sierra Leone, im Rahmen einer Exkorporation von Drogenbehältnissen (sog. „Brechmitteleinsatz“) am 27. Dezember 2004 verursacht zu haben.
So lautete die Pressemitteilung Nr. 86/10 vom 23.4.2010 des Bundesgerichtshofes, in der ein Hinweis auf den heutigen Verhandlungstermin gegeben wurde.
Frauke Böger schreibt dazu in der taz:
Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei „still ertrunken“, weil das Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen „toxischen Herzmuskelschaden“ als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.
Zwar habe sich der Arzt „mehrerer objektiver Pflichtverletzungen“ schuldig gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese wegen „mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen“ können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: „Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat.“
Ich kenne die Details nicht. Aber mich macht das Argument des Richters stutzig. Wenn ich keine Ahnung von dem habe, was ich machen soll, dann lasse ich es bleiben. Entscheide ich mich wider besseres Wissen, das – von wem auch immer – Verlangte trotzdem zu tun, muß ich für die Konsequenzen die Verantwortung übernehmen. Im Falle des Polizeiarztes bedeutet Verantwortung dann Verschulden.
Hoffentlich wurde da nicht mit zweierlei Maß gemessen. Nur weil es ein Polizeiarzt gewesen ist. Auf die Entscheidung des BGH bin ich gespannt.
Nazis auf’s Maul
Wenige Tage vor dem Neonazi-Aufmarsch in Prenzlauer Berg heizt sich die Stimmung auf. Im Internet mobilisiert jetzt die militante linke Szene mit martialischen Bildern.

Irgendwie erinnern mich die Farben auf diesem Bild an ganz alte Zeiten.
Foto: Indymedia via Tagesspiegel
Einstweilige Verfügung gegen Anwaltssuche-Berlin.de
Der Betreiber der Anwaltssuche-Berlin.de, Herr Markus Hennig, ging uns erst mit seinem Spam auf die Nerven und dann reagierte er auch noch mit sinnentleerten Erwiderungen auf meine Bitte, einer sinnvolleren Tätigkeit nachzugehen. Nachdem Herr Henning meinen Worten keinen Glauben schenken wollte – ich hatte ihn als Spammer bezeichnet – hat ihn das Gericht nun überzeugt.
Nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung hat er sich von einem kompetenten Anwalt beraten lassen und meine gerichtlich besprochene Bitte, unsere Kanzlei künftig von seinem Spam zu verschonen, anerkannt.
Das hätte er echt billiger haben können …
Tja, wer Aids und kein Geld hat …
Der Tatvorwurf: Sechs Schwarzfahrten mit der U-Bahn. Anklage. Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Kein Verteidiger.
Aus dem Sitzungsprotokoll in 2008:
Ja, es war so, meine Personalien wurden auch festgestellt.
Ich mußte mich entscheiden, entweder Geld für die Fahrten zu zahlen oder das Geld für die Medikamente. Ich habe nicht genug Geld. Ich habe HIV, Aids im Endstadium. Ich war dreimal fast tot in diesem Jahr.
Bekomme meine Medikamente für die Schmerzmittel nicht mehr bezahlt. Bei zwei Fahrten war ich auf dem Weg zum Krankenhaus.
Die Staatsanwaltschaft hat sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe beantragt.
Aus dem Urteil:
Bei der Strafzumessung war zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass dieser in vollem Umfange geständig war. Strafschärfend fielen hingegen die zahlreichen, auch einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht. Nach Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erachtete das Gericht für jede der sechs Taten jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Monat für schuldangemessen und hat aus diesen sechs Einzelstrafen nach erneuter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände die schuldangemessene Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten gebildet. Aufgrund der intensiven Vorstrafensituation des Angeklagten kam eine Bewährungsaussetzung nicht mehr in Betracht.
So sieht das eben aus.
To be continued …
Zielgruppenorientiert
Hier werden die Leute angesprochen, die wissen, daß die Milch nicht von der Kuh, sondern aus der Kühltheke kommt.
Die Abschiebung der Ausländerbehörde
An einem Sonntag im März hatten Freunde die Beschäftigte aus der Göttinger Ausländerbehörde ins Kabale zum Frühstück eingeladen. Getränke wurden den Gäste noch serviert, ein Frühstück bekamen sie nicht mehr. Ein Mitarbeiter des Kabale habe die Frau unvermittelt auf ihre Tätigkeit bei der Stadt angesprochen, sagen Zeugen. Dann habe er sie aufgefordert, das Café zu verlassen, und angefügt: „Beschäftigte der Ausländerbehörde werden hier nicht bedient.“
Quelle: Göttinger Tageblatt
Die Abschiebung der Mitarbeiterin der Ausländerbehörde kommentiert das Kabale-Kollektiv auf Indymedia:
Die Frau arbeitet in der Ausländerbehörde. Kraft ihres Amtes ist sie zuständig für die Entscheidung, ob jemand eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhält oder abgeschoben wird. Sie hat nicht irgendeinen Beruf, ist nicht einfach nur eine Angestellte der Stadt Göttingen. In der Vergangenheit hat die Art und Weise, wie sie ihren Job erledigt, immer wieder für Aufsehen gesorgt.
Die Beamtin hätte den Laden vielleicht nicht an einem Sonntag, sondern besser an einem Dienstagabend besucht. Dann werden dort regelmäßig nur Männer rausgeschmissen.
Der Bock und der Gärtner
In einer Wirtschaftsstrafsache erwartet den Mandanten eine Freiheitsstrafe. Das Verfahren läuft seit 2007. Die Verteidigung ist darum bemüht, im Rahmen der „Verständnis-Werbung“ die Grenze von zwei Jahren nicht zu überschreiten. Dann wäre eine Strafaussetzung zur Bewährung noch möglich (§ 56 II StGB).
Ein Ende des Verfahrens ist nicht abzusehen, weil die Staatsanwaltschaft die Ansicht vertritt, daß sich hinter dem Mandanten für mehr als drei Jahre die Türen schließen sollen.
Apropos Türen: Der Mandant ist Handwerker. Er hat nun den Auftrag bekommen, in und für eine neue Justizvollzugsanstalt unter anderem die Türen herzustellen und einzubauen.
Wenn das mal gutgeht. ;-)


