Fluchtgefahr bei der Geburt

In den nordrhein-westfälischen Frauengefängnissen müssen Schwangere in Hand- und Fußfesseln entbinden. Eine Praxis, die im Düsseldorfer Justizministerium nicht bekannt ist, von der aber Hebammen berichten. Die absurde Begründung: Fluchtgefahr.

Quelle: FR-Online

Ich glaub’s nicht. Ich glaub’s einfach nicht. Das kann gar nicht stimmen. Nicht bei uns. Nicht unter der Regie von Artikel 1 Grundgesetz. Niemals.

Danke an den Knilch für diesen unglaublichen Link. crh

Dieser Beitrag wurde unter Knast veröffentlicht.

12 Antworten auf Fluchtgefahr bei der Geburt

  1. 1
    Kampfschmuser says:

    Das ist das (negative) Highlight seit Monaten. Eine gynäkologische Untersuchung im Beisein männlicher Justizgaffer und eine Entbindung im gefesselten Zustand habe ich mir nicht mal im entferntesten vorstellen können.

    Solchen Leuten, die das genehmigen/zulassen, könnte ich stundenlang ins Gesicht spucken und die Spucke würde mir nicht ausgehen.

    Da frage ich mich, was noch unter dieser fiesen ekligen Kruste von Unmenschlichkeit liegt.

  2. 2
    JPPB says:

    Die meinten doch nicht Köln, sondern Teheran, da bin ich mir sicher, denn so etwas kann es doch gar nicht geben.

    Nene, das ist eine Ente.

    Quack!

    [/ironie]

  3. 3
    Matthias says:

    Ich frage mich, wo dieser Staat eigentlich noch seinen Strafanspruch herleitet. Aus dem Recht ja wohl nicht mehr.

  4. 4
    tilzow says:

    Die Würde des Menschen …

    Oder sind das keine Menschen??

  5. 5
    Ö-Buff says:

    „Würde“ ist halt schon konjunktiv. ;(

  6. 6
    Schlacke says:

    Denkt doch mal nach… NRW… Wahl…
    Und dann: Hebammen haben gehört das. Keine eigene Anschauung.
    Und BTMer berichten das…
    Wer’s glaubt, wird aber immerhin wohl selig werden…

  7. 7

    Der Kommentar von Ö-Buff triffts auf den Kopf.

  8. 8
  9. 9
    whocares says:

    @Schlacke: vor fünf Jahren hätte ich jemanden, der eine solche Story berichtet hätte, auch noch gefragt, was er denn so alles an bewußtseinserheiternden Stoffen zu sich genommen hat. Allerdings scheint unter der Regie von uns Roswitha selbst sowas nicht mehr weit hergeholt (Stichworte: JVA SU, StA MG, JVA GE, JVA RS – nur ein paar Beispiele unter vielen…).

  10. 10
    Max says:

    „2003 bewusst dagegen entschieden“…
    Das war doch das Kabinett von Peer Steinbrück (SPD) mit Wolfgang Gerhards (SPD) als Justizminister.

    Ich will mir das Medien-Echo nicht vorstellen, wenn das in BY gewesen wäre…

  11. 11
    egal says:

    Soweit man es heute hört, handelt es sich um einen Einzelfall.

    Bei der Frau soll wohl ein Fluchtvermerk bei der Frau bestanden haben, also wurde sie zum Krankenhaus entsprechend gefesselt hingebracht.

    Die eigentliche Entbindung fand dann ohne Polizeibeamten statt, ungefesselt, auch der Kontakt mit dem Kind war ungefesselt.

    Als dann die Entbindung komplett fertig war, gings dann wieder ins Gefängnis zurück. Gefesselt dann wieder.

    Ist das immer noch „würde“los? Art. 1 GG verletzt? Scheint wohl eher bei einigen Journalisten etwas durchgegangen sein. Dass man solchen journ. Ergüssen sofort glaubt, sollte nachdenklich stimmen.

  12. 12
    Ichweißesbesser says:

    Ich kenne die Frau, die ihr Kind so hat bekommen müssen. Es war ein Beamter bei der Geburt dabei und sie wurde unmittelbar nach der Geburt ans Bett gefesselt. Das Mädel hat jetzt noch 5 lebende Kinder und 2 verstorbene. Die Umstände ihrer Taten (Diebstahl und Schwarzfahren) sind in diesen außergewöhnlichen Umständen begründet. Den Fluchtvermerk hat sie in der Jva in ihre Akte eingetragen bekommen, weil sie in einem Brief an ihre Mutter schrieb „.. ich hatte eine Ausführung zum Gynäkologen. Wenn ich gewollt HÄTTE, hätte ich flüchten KÖNNEN“. Sie hat nicht gewollt und ist daher NICHT geflohen! Das hat sich Monate VOR der Geburt abgespielt. Der Beamte ist bei der Geburt dabei gewesen, weil es eine Dienstanweisung war.